Jahresbericht
2023

Infos und Tipps für Jugendliche: Antworten auf Fragen zu Liebe, Sex und Freundschaft.

Infos und Tipps für Jugendliche: Antworten auf Fragen zu Liebe, Sex und Freundschaft

Auf dieser Seite findest du Informationen zu diesen Themen:

  • Sexualität
  • Verhütungsmethoden
  • Gestaltung von Beziehungen und Freundschaften
  • sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

Parallel kannst du dich hier auch über deine sexuellen Rechte erkundigen. Auch erfährst du hier mehr zum Umgang mit Pornos, Sexting oder sexualisierter Gewalt.

Antworten auf Fragen zu Liebe, Sex und Freundschaft


Häufige Fragen und Antworten

In Gesprächen, Sendungen, Musikclips und in der Werbung geht es oft um Sex. Nicht immer ist klar, was damit gemeint ist.

Unter Sex verstehen die Menschen meistens den vaginalen Geschlechtsverkehr: Ein Mann (oder ein junger Erwachsener) dringt mit seinem erigierten Penis in die Scheide einer Frau (oder einer jungen Frau) ein. Doch Sex bedeutet viel mehr. Sex bezieht sich auf verschiedene sexuelle Handlungen wie:

  • Selbstbefriedigung
  • Petting (gegenseitiges Streicheln)
  • Oralsex (reizen der Geschlechtsorgane mit dem Mund und der Zunge)
  • weitere Praktiken, die erregende Körperempfindungen hervorrufen

Entscheidend dabei sind die sexuellen Vorstellungen. Diese werden durch die hormonellen Veränderungen in der Pubertät mitbestimmt und wirken erregend und lustvoll auf das sexuelle Erleben.

 

Mach nur das, was du möchtest

Sex haben können ein Mann und eine Frau (Heterosexualität), aber auch zwei Männer oder zwei Frauen (Homosexualität). Wichtig ist: Beide Personen wünschen den sexuellen Kontakt und geben dazu ihre Zustimmung. Lass dich nie zu Sex drängen. Wenn du dich noch nicht bereit fühlst, kannst du deine Meinung auch jederzeit ändern. Mach nur das, was du möchtest: Wenn du auf Grenzen stösst, respektiere diese.

Hast du einen neuen Freund oder eine neue Freundin, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eure Körper zu entdecken. Viele warten mit dem ersten Mal, bis sie die andere bzw. den anderen besser kennen. Dabei könnt ihr ganz in Ruhe herausfinden, was ihr mögt.

Verhütung und Schutz sind dabei wichtig: Wenn ihr nicht richtig oder gar nicht verhütet, kann es beim Sex zu einer Schwangerschaft kommen. Auch könnt ihr einander mit sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) anstecken. Denkt deshalb immer daran.

Weitere Infos findest du hier:

Eine Broschüre rund um Liebe, Sex, Verhütung und mehr.

Hey You: Eine Broschüre rund um Liebe, Sex, Verhütung und mehr.

Im Zusammenhang mit der Sexualität gibt es Rechte, die für alle gelten. Zusätzlich gibt es besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche: Die Schweiz hat dazu das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes 1997 in Kraft gesetzt. Diesem Übereinkommen nach ist der Staat für den Schutz und das Wohl Minderjähriger bis 18 Jahren verantwortlich. Diese Rechte sollen dich und deine Sexualität schützen und dir einen sicheren Rahmen geben. Selber kannst du diese Rechte umsetzen und musst sie bei anderen respektieren.

Als Jugendliche*r hast du das Recht auf selbstbestimmte Sexualität. Dazu gehören:

  • das Recht, Sexualität zu leben
  • das Recht auf umfassende Informationen und Nutzung von Verhütungsmitteln
  • das Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt und vor sexueller Belästigung
  • das Recht auf vertrauliche Beratung und Behandlung
  • die Rechte von Mädchen, sich im Falle einer (ungewollten) Schwangerschaft und bei einem Schwangerschaftsabbruch beraten und behandeln zu lassen
  • das Recht auf Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
  • das Recht, zu heiraten oder nicht zu heiraten
  • das Recht auf körperliche Unversehrtheit
  • das Recht auf Gleichstellung und auf gleichen Schutz gegen jegliche Form der Diskriminierung

Weitere Infos findest du hier:

Du interessierst dich für eigene Musik oder einen besonderen Sport. Du triffst dich gerne mit deine*n Kolleg*innen. Du widersprichst deinen Eltern, bist wählerischer beim Essen und fühlst dich von Lehrpersonen gestresst. Manchmal ziehst du dich zu Hause auch in dein Zimmer zurück und möchtest nur deine Ruhe haben.

Das sind typische Gefühle für die Pubertät: Dein Leben verändert sich gerade von Kopf bis Fuss.

 

Körperliche Veränderungen

Die Pubertät ist eine entscheidende Entwicklungsphase. Sie beginnt im Allgemeinen zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr und dauert bis zum 18. bzw. 21. Lebensjahr. Durch die hormonelle Veränderung wirst du geschlechtsreif und bist kein Kind mehr.

Ein Junge kann ab diesem Zeitpunkt Vater und ein Mädchen Mutter werden, sofern du die körperlichen Merkmale dafür bereits besitzt. Dein Körper bekommt weibliche oder männliche Formen. Der Körper schwitzt stärker und riecht anders. Damit wird die tägliche Körperpflege wichtiger. Auch dein Denken und deine Gefühle, deine Interessen und Bedürfnisse verändern sich.

Weitere Fragen und Antworten rundum die körperlichen Veränderungen findest du hier:

 

Psychische Veränderungen

Neben dem Körper verändern sich auch dein Denken und Fühlen. In der Pubertät treten Stimmungsschwankungen stärker auf. Die Pubertät ist geprägt von intensiven Gefühlen sowie von Höhen und Tiefen. Plötzlich entwickelst du Gefühle für eine andere Person. Oder es beschäftigen dich andere starke Emotionen wie:

  • Unsicherheit und Selbstzweifel
  • Wunsch nach Anerkennung und Bestätigung
  • Eifersucht
  • Aggression
  • Liebeskummer
  • Konflikte mit Eltern, Lehrpersonen oder mit anderen erwachsenen Bezugspersonen
  • Wunsch nach Selbstbestimmung

Ob Krach mit den Eltern oder schlechte Stimmung – auf diesen Seiten findest du wertvolle Tipps, die dir in schwierigen Situationen helfen:

Ist mein Busen zu klein? Mein Hintern zu dick? Habe ich genug Muskeln?

Viele Jugendliche sind mit ihrem Körper unzufrieden. Netflix, Instagram oder TikTok sind voll mit aussergewöhnlich schönen und perfekt inszenierten Menschen. Viele Jugendliche versuchen, diesen bearbeiteten und unwirklichen Bildern nachzueifern.

Das erzeugt Druck: Dieser Druck verursacht zum einen, dass du dich noch weiter von deinem eigenen Körper entfernst. Zum anderen begünstigt er auch psychische Veränderungen (Magersucht, Anabolikamissbrauch), bei denen du Hilfe brauchst. Viele junge Menschen denken sogar über Schönheitsoperationen nach – wie Brust- und Penisvergrösserungen, Muskelimplantate oder Schamlippenkorrekturen. Und das nur, um so auszusehen, wie das die Stars und Influencer*innen im Netz vorleben.

 

Attraktivität geht über den Körper hinaus

Wenn sich der eigene Körper verändert, ist es ganz normal, dass du dich mit anderen vergleichst. Mit dieser Unsicherheit leben viele Jugendliche. Den eigenen Körper kennenzulernen, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen sowie Stärken und Schwächen anzunehmen, stärkt dein Selbstbewusstsein.

Je mehr du die Veränderungen deines Körpers akzeptierst, desto authentischer und attraktiver wirkst du. Denn Attraktivität definiert sich nicht nur über Körpermasse oder Aussehen, sondern hat auch mit Selbstbewusstsein und deiner inneren Welt zu tun.

Mehr zum Thema Körper, Körpergefühl und Körperpflege liest du auf diesen Seiten:

Möglicherweise hast du schon länger ein Ziehen im Unterbauch verspürt oder einen verstärkten weissen Ausfluss bemerkt. Das sind erste Anzeichen dafür, dass sich dein Körper auf die Menstruation – auch Mens, Periode oder Tage genannt – vorbereitet.

Wenn du dann ein bisschen Blut in deiner Unterhose entdeckst, hast du deine Mens bekommen. Diese kann am Anfang noch sehr unregelmässig und unterschiedlich sein, sogar länger wieder aussetzen. Das gehört dazu. Mit der Zeit kannst du einschätzen, wann die monatliche Regelblutung einsetzt. Ab der Pubertät bis zu den Wechseljahren (zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr) bekommst du deine Periode ungefähr 500 Mal.

 

Ablauf der Periode

In den Eierstöcken bildet sich abwechselnd links oder rechts eine Eizelle. Nach dem Eisprung wandert die Eizelle durch den Eileiter zur Gebärmutter. Inzwischen hat sich dort eine Schleimhaut aufgebaut, damit sich die Eizelle einnisten kann. Das Einnisten der Eizelle geschieht nur, wenn sie mit einer männlichen Samenzelle verschmilzt.

Wird die Eizelle nicht befruchtet, löst sich die oberste Schicht der Schleimhaut ab und die Menstruation setzt ein. Dabei nimmt das Menstruationsblut die Schleimhautteilchen mit. Ob du Binden oder Tampons benutzen willst, ist deine Entscheidung. Du kannst während der Periode wie gewohnt deinen Aktivitäten nachgehen, die du sonst auch tust.

Weiterführende Informationen zur Menstruation kannst du hier nachlesen:

Wenn du als junger Mann die sexuelle Erregung bei der Selbstbefriedigung steigerst, kommt es zum Samenerguss. Die Fachsprache nennt den Samenerguss auch Ejakulation. Dabei kommt eine weissliche Substanz aus Spermien (= Samenzellen) und Drüsenflüssigkeit aus der Harnröhre herausgeschleudert. Diese weisse Samenflüssigkeit wird auch als Ejakulat oder als Sperma bezeichnet. Die Menge entspricht dem Inhalt von etwa einem bis zwei Teelöffeln.

Ab diesem Zeitpunkt bist du geschlechtsreif. Das heisst, du kannst jetzt Vater werden. Jungen erleben den ersten Samenerguss meistens zwischen dem 11. und dem 15. Lebensjahr. Ein Samenerguss kann dir auch nachts passieren, wenn du schläfst. Ein solches Ereignis ist ganz normal und unter dem Begriff «feuchte Träume» bekannt.

Die Menge, die Farbe oder der Geruch des Spermas unterscheiden sich von Mann zu Mann. Weil Jungen und Männer Selbstbefriedigung als sehr lustvoll empfinden, befriedigen sich etwa 85 % von ihnen mindestens einmal wöchentlich.

Zusätzliche Infos zur Ejakulation findest du hier.

Selbstbefriedigung ist völlig normal und gehört zur menschlichen Sexualität dazu. Wie oft du dich selbst befriedigst, hängt von deiner Lust ab: Es gibt Mädchen und Frauen bzw. Jungs und Männer, die täglich Lust darauf haben. Es gibt aber auch Menschen, für die einmal in der Woche, einmal im Monat oder noch seltener ausreicht.

Es existiert also kein Richtwert, der als normal gilt. Alles ist normal, was dir guttut. Denn genussvoller Sex – und dazu gehört auch die Selbstbefriedigung – ist für dein Körpergefühl, dein Immunsystem und deine Seele gesund.

Wenn du noch mehr über Selbstbefriedigung erfahren willst, helfen dir diese Links weiter:

 

Liebeskummer ist schmerzhaft. Du fühlst dich einsam. Dein Selbstwertgefühl leidet. Du meinst, nie wieder glücklich sein zu können. Vielleicht bist du ungewollt verlassen worden, oder du hast die Beziehung beendet.

Das Ende einer Beziehung ist immer mit Veränderungen verbunden: Gemeinsame Rituale finden nicht mehr statt. Du musst vielleicht deine Zeit neu planen. Und du brauchst Zeit, deine Gefühle zu verarbeiten.

Suche während dieser schwierigen Zeit das Gespräch mit guten Freund*innen oder deinen Eltern. Das kann dir helfen, einen anderen Standpunkt zu gewinnen. Unternimm auch etwas mit deinen Freund*innen, das dich aufmuntert. Vergiss nicht: Es gibt noch andere wichtige Menschen in deinem Leben, für die du ebenfalls sehr wichtig bist.

Natürlich darfst du auch traurig sein. Es braucht Zeit, sich von jemandem zu verabschieden. Nimm dir diese Zeit. Manchen hilft es, die eigenen Gedanken und Gefühle in ein Tagebuch zu schreiben. Manche greifen zum Malkasten oder machen Sport, um neue Energie zu tanken.

Wichtig ist: Hole dir auf jeden Fall professionelle Hilfe unter https://www.143.ch/, wenn:

  • du in eine Krise rutschst
  • du das Gefühl bekommst, dir wächst alles über den Kopf
  • du sogar Gedanken an Selbstmord (Suizid) hast

Zögere in einem solchen Fall nicht, dir Hilfe zu holen. Denn es gibt Menschen, die dir rund um die Uhr gerne und kompetent helfen. Wähle im Krisenfall die Nummer 143.

Hilfreiche Infos und Tipps zum Liebeskummer findest du ausserdem auf diesen Seiten:

Beim ungeschützten Sex lassen sich Geschlechtskrankheiten übertragen. Du bist vermutlich der Abkürzung «STI» schon begegnet: Sie steht für den englischen Fachausdruck «sexually transmitted infections» und bedeutet auf Deutsch «sexuell übertragbare Infektionen». Die meisten STI übertragen sich häufiger als HIV.

STI sind eine Gruppe unterschiedlicher Infektionen, verursacht durch verschiedene Erreger und Parasiten wie:

  • Bakterien: zum Beispiel Chlamydien, Gardnerellen, Gonorrhoe (Tripper), Syphilis (Lues)
  • Viren: zum Beispiel HIV, Hepatitis A, B, C, Herpes-simplex-Viren, HPV (Humane Papillomaviren)
  • Pilze und Parasiten

STI verursachen unter anderem Symptome wie Ausfluss, Jucken oder Hautveränderungen an den Genitalien und am After. Einige bleiben symptomlos und werden darum unbemerkt weitergegeben. Auch im Rachenbereich kann es zu Infektionen kommen, z. B. durch Oralsex oder Küssen.

Durch Bakterien, Parasiten und Pilze verursachte STI lassen sich in der Regel mit Antibiotika oder spezifischen Medikamenten gut behandeln.

Gegen Hepatitis A und B kannst du dich impfen lassen, ebenso gegen HPV (bis zum 27. Altersjahr empfohlen). Eine HIV-Infektion lässt sich nicht heilen, sondern erfordert eine lebenslange und ärztlich begleitete Therapie mit HIV-Medikamenten. Erst eine regelmässige HIV-Therapie kann die Virusmenge im Körper so tief wie möglich halten. Ohne Behandlung führt eine HIV-Infektion zur Immunschwächekrankheit Aids.

 

Übertragung von HIV und STI

Sexuell übertragbare Infektionen (STI) werden durch ungeschützte sexuelle Kontakte übertragen, z. B. beim Vaginal-, Anal- und Oralverkehr oder beim gemeinsamen Gebrauch von Sexspielzeug. Die Ansteckung erfolgt vor allem durch den Kontakt mit infizierten Schleimhäuten oder von Haut zu Haut. Die HIV-Übertragung findet hauptsächlich durch ungeschützten Vaginal- oder Analsex statt.

 

Safer-Sex-Regeln: So schützt du dich und deine*n Partner*in

Mit Safer Sex schützt du sowohl dich als auch deine*n Partner*in am besten vor einer Ansteckung mit HIV oder vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen.

Als Safer-Sex-Regeln gelten dabei:

  1. Vaginal- und Analverkehr mit Kondom
  2. Persönlicher Safer-Sex-Check

Wenn du in einer neuen, festen Beziehung bist und ihr beide vorher schon sexuell aktiv wart, dann ist ein HIV-/STI-Test zu empfehlen. So könnt ihr allfällige Infektionen rechtzeitig erkennen und behandeln lassen. Wer häufige Partner*innenwechsel hat, sollte sich regelmässig testen lassen.

Weitere Details zu Geschlechtskrankheiten sowie zum Safer-Sex-Check findest du hier:

Du hast das Recht, selber zu entscheiden, welche Verhütungsmethoden du wählst. Du darfst auch eine medizinische Behandlung und Beratung in Anspruch nehmen, ohne deine Eltern informieren zu müssen.

Es gibt nicht «das» sicherste Verhütungsmittel. Vielmehr musst du dich fragen, welches der dir angebotenen Verhütungsmittel am besten zu dir passt. Das heisst: Bei welchem kannst du die seriöseste Anwendung garantieren. Die meisten Jugendlichen verhüten mit Kondom und Pille.

Auch bei korrekter Anwendung kann es zu einer ungeplanten Schwangerschaft kommen. Auf dieser Seite kannst du dich eingehend über Schwangerschaftsverhütungsmethoden informieren.

Die «Pille danach» ist eine Notfallverhütung. Die Wirksamkeit ist innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Verhütungspanne am höchsten. Du kannst sie innerhalb von drei bis fünf Tagen einnehmen. Die «Pille danach» unterdrückt den Eisprung und verhindert so eine Schwangerschaft.

Sind Mädchen bzw. junge Frauen urteilsfähig, erhalten sie die Notfallverhütung, auch wenn sie unter 16 Jahre alt sind. Die Voraussetzung dafür ist ein Beratungsgespräch in der Apotheke oder bei Gynäkolog*innen.

Als Notfallverhütung lässt sich auch die Kupferspirale bis zu fünf Tage nach der Verhütungspanne einlegen und anschliessend während fünf Jahren zur Verhütung tragen.

Auf diesen beiden Seiten findest du weitere Informationen zur Notfallverhütung bzw. zur «Pille danach»:

Eine Schwangerschaft lässt sich durch einen Schwangerschaftstest frühestens zwei Wochen nach dem Geschlechtsverkehr feststellen. Sie wird ab Beginn der letzten Menstruation berechnet.

Auf einen positiven Schwangerschaftstest reagieren Jugendliche unterschiedlich: Für einige junge Frauen steht schon zu Beginn fest, ob sie die Schwangerschaft austragen oder einen Schwangerschaftsabbruch machen möchten. Andere benötigen für ihre Entscheidung Zeit und Unterstützung.

Darum ist eine ärztliche Untersuchung bei einem positiven Schwangerschaftstest immer wichtig, um die genaue Schwangerschaftswoche zu bestimmen und Komplikationen auszuschliessen. Jugendliche, die sich für das Austragen ihrer Schwangerschaft entscheiden, stehen vor vielen Herausforderungen. Hierzu brauchen sie Unterstützung.

 

Wie lange ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach Gesetz in den ersten zwölf Wochen ab Beginn der letzten Menstruation straflos. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt bei der Jugendlichen bzw. bei der Frau.

Jugendliche unter 16 Jahren müssen sich zusätzlich an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden. Im Kanton St.Gallen sind dies die kantonale Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität (Fapla) oder die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD).

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist nur dann möglich, wenn die körperliche oder psychische Gesundheit der Jugendlichen oder der Frau gefährdet ist. Die Ärztin oder der Arzt hat die Aufgabe, diese Gefahr einzuschätzen.

Eine Schwangerschaft lässt sich durch die Einnahme von Medikamenten oder durch einen chirurgischen Eingriff beenden. Die Wahl der Methode hängt von der entsprechenden Schwangerschaftswoche und dem Wunsch der Frau ab.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Pflichtleistung: Nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt übernimmt die Krankenkasse die restlichen Kosten. Eine Frau kann nach einem Schwangerschaftsabbruch zu einem späteren Zeitpunkt wieder schwanger werden.

 

Was kann ein Schwangerschaftsabbruch bei einem auslösen?

Ein Schwangerschaftsabbruch kann unterschiedliche Empfindungen hervorrufen. Oft sind dies Gefühle der Erleichterung gemischt mit Traurigkeit. Jeder Mensch hat seine eigene Art, Lebensereignisse zu verarbeiten. Wie jemand einen Schwangerschaftsabbruch erlebt, hängt unter anderem vom psychischen Befinden und der Lebenssituation der betroffenen Person ab.

Jugendliche haben das Recht auf eine kostenlose und vertrauliche Beratung, auch ohne dass Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis geben.

Bei einer ungeplanten Schwangerschaft erhalten Betroffene bei kantonalen Beratungsstellen diese Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Hilfe und Beratung für die Entscheidungsfindung bei einer ungeplanten Schwangerschaft
  • Beratung und Begleitung nach dem Schwangerschaftsabbruch
  • Unterstützung beim Austragen der Schwangerschaft
  • Informationen über private und öffentliche Hilfen
  • Beratung und Begleitung nach der Geburt
  • Informationen zu verschiedenen Verhütungsmethoden und zur Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen

Weitere Informationen und einen Leitfaden zum Schwangerschaftsabbruch kannst du hier nachlesen:

Die Menschen sind vielfältig. Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen, Erfahrungen, Bedürfnisse, Gefühle und Vorstellungen. Wie die Menschen kennen auch deren Geschlechter und Orientierungen keinen Standard. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind bunt und breitgefächert wie der Regenbogen, den du bestimmt schon als Symbol der LGBTIQA+ Community kennst.

Menschen entscheiden nicht selber, von welchem Geschlecht sie sich angezogen fühlen. Es gibt vielfältige sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten und keine klaren Grenzen. Die meisten Menschen erkennen ihre sexuelle Orientierung im Laufe der Pubertät.

Weil vieles möglich ist, kann es eine Weile dauern, bis du dir deiner Orientierung sicher bist und sie akzeptieren kannst. Lass dir Zeit. So, wie du bist, bist du richtig. Dafür brauchst du dich weder zu schämen noch dir Vorwürfe zu machen.

 

Coming-out: Wie sage ich es den anderen?

Anderssein ist oft mit Unsicherheiten und Ängsten verbunden: Wie spreche ich mit den Menschen im meinem Umfeld darüber, wie ich bin und fühle? Wie sage ich es meiner Familie, meinen Freund*innen, meiner Klasse?

Die Angst vor Ablehnung, Diskriminierung oder vor Mobbing und Gewalt hindert viele LGBTIQA+ Menschen an zwei Dingen: Erstens, zu ihrem Sein zu stehen und ihr eigenes Selbst frei zu leben. Und zweitens, über ihr Sein im eigenen Umfeld zu sprechen. Es ist verständlich, dass du dir Sorgen machst. Hab Mut, denn viele andere Menschen haben sich geoutet und sind glücklich.

Unterstützende Gespräche mit einer Vertrauensperson können dir helfen, deine Unsicherheiten oder Ängste zu benennen und neue Perspektiven aufzuzeigen. Eine solche Vertrauensperson können deine Eltern sein oder aber auch deine beste Freundin, dein bester Kumpel oder eine Fachperson einer Beratungsstelle.

Falls du mit einer Person aus unserem Beratungsteam sprechen möchtest, kannst du uns wie folgt erreichen:

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermittle in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu deiner Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur dein Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls du eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschst, darfst du uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

Unsere Beratungszeiten sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag:
9–12 Uhr

Freitag geschlossen

Weitere Infos zur bunten LGBTIQA+ Welt erfährst du auf diesen Plattformen:

Pornografie produzieren grundsätzlich Erwachsene für Erwachsene. Das pornografische Bild- und Videomaterial bildet jedoch nicht das reale Liebes- und Sexleben Jugendlicher ab.

Es kann sein, dass du in deinem Umfeld in Bezug auf Sexualität nicht auf alle deine Fragen eine Antwort bekommst. Deshalb suchst du nach Antworten im Internet, wo du auch Pornos begegnest. Die einen Menschen reagieren eher ablehnend darauf, die anderen finden Pornos überaus faszinierend – vor allem junge Männer. Junge Frauen konsumieren auch Pornografie, aber viel selektiver und nicht so oft in Kombination mit Selbstbefriedigung. Viele junge Männer befriedigen sich regelmässig nur noch in Kombination mit Pornos. Dies kann zu zwei Dingen führen: Erstens kommst du mit deinen eigenen Bedürfnissen und Fantasien viel weniger in Kontakt. Zweitens können sich dadurch deine Empfindungen beim realen Sex verändern.

Pornografie ist eine direkte Darstellung menschlicher Sexualität. Sie soll dabei die betrachtende Person sexuell erregen. Deshalb betonen Pornos die Geschlechtsorgane bewusst und übertrieben. Dagegen klammern sie liebevolle, gefühlsvolle Beziehungen meistens aus. Das erweckt den Eindruck, dass sich die Beziehungen grob und einseitig gestalten. Jugendliche fragen sich dann im realen Leben: «Ist das Sex? Muss ich das auch machen oder über mich ergehen lassen?»

 

Wie viel Wirklichkeit steckt in einem Porno?

Pornos sind in erster Linie gestellte sexuelle Handlungen. Es gibt zum einen die Amateur-Pornos, die auf sozialen Netzwerken geteilt werden. Zum anderen existieren die klassischen Produktionsfirmen, die beim Porno alles perfekt in Szene setzen. Solche Produktionsfirmen bearbeiten Clips und Filme elektronisch nach, damit alles noch extremer wirkt. Zudem schminken Make-up-Teams die Models vor den Aufnahmen stark, während das Aufnahme-Team alles so ausleuchtet, dass alles perfekt wirkt. Gezielt gewählte Perspektiven und ausgefallene Stellungen lassen zusätzlich alles eindrucksvoller erscheinen.

Was du in einem professionell produzierten Porno zu sehen bekommst, entspricht also nicht ganz der Wirklichkeit. Du kannst das mit einem Filter auf Instagram vergleichen: Solche Filter nutzen Influencer*innen dazu, um ihr Selfie möglichst optimal darzustellen. Aber auch hier sind dir bestimmt so übertrieben bearbeitete Bilder begegnet, dass dir das aufgefallen ist.

 

Pornodarsteller*innen entsprechen nicht dem Durchschnitt

Damit die sexuellen Handlungen besser zu sehen sind, rasieren sich einige Pornodarsteller*innen den Intimbereich. Die Penisse wirken dadurch gross und die Vulven (Venushügel mit äusseren und inneren Scheidenlippen) glatt und klein.

In Wirklichkeit sind die Geschlechtsorgane sehr verschieden. Menschen können sich minderwertig fühlen, wenn sie sich körperlich mit anderen vergleichen – besonders mit Pornodarsteller*innen. Denn diese entsprechen nicht dem Durchschnitt oder haben bereits Schönheitsoperationen hinter sich.

Lass dich also nicht vom Aussehen der Schauspieler*innen unter Druck setzen. Jeder Körper ist einzigartig. Nimm dich so an, wie du bist: Du bist gut so.

 

Sex ist mehr als Porno

Wie du siehst: Vieles ist beim Porno übertrieben oder einfach nicht realistisch. Auch starten die Pornos sofort mit Sex. Wie es dazu kommt, erscheint dabei völlig unwichtig. In Wirklichkeit nehmen sich die meisten Menschen Zeit, bevor sie miteinander Sex haben. Sie lernen dabei sich, ihre Sexualität und den Partner oder die Partnerin kennen. Auch unmittelbar vor dem beabsichtigten Geschlechtsverkehr nehmen sich die meisten Menschen Zeit: Es kann gut sein, dass sich dann jemand das Ganze noch anders überlegt und nicht mag. Das ist in Pornos kein Thema.

Menschen verhalten sich beim «normalen» Sex anders: Sie setzen sich nicht so in Szene. Auch betrachten sie Sex nicht als Leistungssport. Zudem liegt der Fokus nicht alleine auf den Geschlechtsteilen wie im Porno, in dem zum Beispiel der Penis in die Scheide eindringt oder der Samenerguss in Slow Motion erfolgt. Bei vielen Menschen ist beim Sex auch nicht der Orgasmus das Ziel, sondern die Intimität, die zwischen zwei Menschen entsteht. Es geht um Berührungen, um Lust und um das Spiel mit der Erregung.

 

Du alleine entscheidest, was du mit deinem Körper machst

Auch sind Frauen und Männer normalerweise nicht immer zu allem bereit. Jede Person hat individuelle Vorlieben und Bedürfnisse. Den Sex beeinflussen oft die aktuelle Stimmung und Gefühle. Sag deinem Partner oder deiner Partnerin, wenn dir etwas gefällt oder nicht gefällt. Lass dich nicht drängen, etwas zu tun, das du nicht willst.

Pornodarsteller*innen tun so, wie wenn sie bei allem jetzt und gleich Lust verspüren und erleben. Was sie wirklich empfinden, zeigen sie nicht. Denn sie sind ja in erster Linie Schauspieler*innen. Oral-, Analsex oder Sex mit mehreren Personen gleichzeitig sind Praktiken, die manchen Menschen gefallen und manchen nicht. Beides ist ok. Darum gilt: Du allein entscheidest, was du mit deinem Körper machst. Finde selber heraus, was für dich stimmt, wann und mit wem.

 

Denk an Safer Sex

In Pornos benutzen Männer selten Kondome. Wie sich Pornodarsteller*innen vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und/oder einer ungewollten Schwangerschaft schützen, bleibt unklar. Bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr lassen sich eine Vielzahl an Infektionen übertragen. Um das zu verhindern, ist es wichtig, Safer Sex zu praktizieren.

Welche Strategien zu dir passen, erfährst du in deinem persönlichen Safer-Sex-Check.

 

Legale und illegale Pornografie

Das Gesetz verbietet es, «legale Pornografie» Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich zu machen. Dennoch ist es Realität, dass einige Jugendliche schon mit Pornos in Kontakt kommen, auch wenn sie jünger als 16 Jahre sind.

Als «illegale Pornografie» gilt die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren oder Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen. Solche Darstellungen sind grundsätzlich verboten.

Auf den nachfolgenden Seiten findest du weitere Infos zur Pornografie und dazu, was einen guten Liebhaber ausmacht:

Sexting ist weit verbreitet. Sexting bedeutet, dass du erotische Bilder, Videos oder Textnachrichten herstellst und diese über Online-Plattformen an andere Personen verschickst. Diese Bilder oder Videos zeigen dich in eindeutig sexueller Pose, nackt oder bei sexuellen Handlungen – alleine oder mit anderen Personen.

Bein Sexting orientieren sich Jugendliche oft an Stars und Influencern, die sich in den sozialen Netzwerken inszenieren. Das Austesten der Wirkung auf sich und andere gehört zur Selbstfindung.

Doch Achtung: Der Austausch intimer Darstellungen kann freiwillig oder unter Druck stattfinden, zum Beispiel durch Erpressung oder als Liebesbeweis. Betroffene Personen können durch Sexting Blossstellung und Beschämung erfahren.

Zudem lassen sich Aufnahmen im Netz nicht mehr rückgängig machen. Achte deshalb darauf, dass du nur Bilder von dir veröffentlichst, zu denen du auch vor all deinen Kolleg*innen und deiner Familie stehen kannst.

 

Wann ist Sexting rechtswidrig bzw. strafbar?

Entstehen Bilder oder Clips unter Druck, ist das eine Form von Nötigung. Dies ist ein Straftatbestand und kann angezeigt werden. Kopiert oder veröffentlicht jemand Fotos, Texte oder Webcam-Mitschnitte ohne dein Wissen, ist dies rechtswidrig und möglicherweise strafbar. Schon die Drohung, Bilder oder Clips zu veröffentlichen, ist rechtswidrig.

Die Herstellung von Bild- oder Tonaufnahmen mit sexuellem Inhalt ist unter anderem dann strafbar, wenn die Dargestellten unter 18 Jahre alt sind. Wenn du und dein*e Freund*in über 16, aber unter 18 Jahre alt seid, und euch einvernehmlich beim Sex fotografiert oder filmt, bleibt ihr straffrei. Aber nur, solange ihr beiden diese Aufnahmen besitzt und konsumiert. Zeigt oder teilt ihr diese Aufnahmen mit anderen Personen, die nicht in die sexuellen Handlungen involviert waren, macht ihr euch beide strafbar.

Bist du von rechtswidrigem Sexting betroffen oder hat dich jemand zum Sexting genötigt? Dann solltest du mit einer Person deines Vertrauens sprechen, auch wenn dir das extrem peinlich ist. Das kann deine Lehrperson, ein Elternteil, deine Patin oder die Beratungsstelle Pro Juventute sein.

Pro Juventute erreichst du über die Nummer 147 oder auf der Website. Dort kannst du auch chatten oder eine SMS schreiben.

Auf der Pro-Juventute-Website für Kinder und Jugendliche findest du alle Infos zum Thema Sexting und wie du dich schützen kannst. Hier findest du weitere Erklärvideos zu Themen wie Cybermobbing, Cybergrooming oder Schutz deiner Privatsphäre und deiner Daten.

Von sexualisierter Gewalt sprechen wir, wenn eine Person versucht, eine andere Person mit Zwang, psychischem Druck oder körperlicher Gewalt zu einer sexuellen Handlung zu zwingen. Sexualisierte Gewalt kann mit oder ohne Körperkontakt auch in Liebesbeziehungen erfolgen.

Formen der sexualisierten Gewalt sind:

  • Ungewolltes Berühren, Küssen oder Auf-den-Schoss-Nehmen
  • Sexuelles Belästigen und Bedrängen
  • Drohungen für den Fall, dass sich eine Person nicht auf sexuelle Handlungen einlässt
  • Drängen oder Erzwingen von sexuellen Handlungen wie erzwungener Oral-, Anal- oder Vaginalverkehr
  • Sexuelle Handlungen an wehrlosen Personen (unter Alkohol-, Drogeneinfluss oder K.-o.-Tropfen)
  • Drängen oder Zwingen zum Anschauen von pornografischen Darstellungen
  • Drängen oder Zwingen zum Mitwirken in pornografischen Handlungen in Fotografien, Filmen oder Internet-Chats
  • Verschicken oder Verbreiten von Nacktbildern ohne Einwilligung
  • Beschimpfungen mit sexuellem Inhalt
  • Verheiratung Minderjähriger

Alle diese Formen sind strafbar. Je nach Art und Schwere ist mit Geldbussen oder Freiheitsstrafen zu rechnen.

 

Sexualisierte Gewalt und wo sie überall passiert

Sexualisierte Gewalt findet häufig innerhalb der engsten Familie sowie im weiteren Familien- und Bekanntenkreis statt. Das können Nachbar*innen oder Verwandte sowie Personen aus Einrichtungen oder Vereinen sein. Es sind meistens Personen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen. Zunehmend finden sexuelle Übergriffe auch im digitalen Raum statt.

Auch Kinder und Jugendliche üben gegen andere Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt aus. Gemäss einer Studie des Kantons Zürich (2015) berichten 20 % der 15-jährigen Mädchen und 7 % der gleichaltrigen Jungen über erlebte sexualisierte Gewalt in der Paarbeziehung. 6 % der Jungen und 1 % der Mädchen berichten, selber sexualisierte Gewalt angewendet zu haben. Als häufigste Gewaltform in jugendlichen Paarbeziehungen nennen Jugendliche den Versuch, Kontakte der Partner*innen einzuschränken und zu kontrollieren.

Täter*innen können drohen, erpressen und zur Geheimhaltung verpflichten. Scham und Schuldgefühle machen Betroffene oft sprachlos und handlungsunfähig. Viele Kinder und Jugendliche trauen sich lange nicht, von ihren Erfahrungen zu erzählen. Wichtig für dich zu wissen: Verantwortlich für die Einhaltung von Grenzen sind allein die Täter*innen, niemals die betroffenen Kinder und Jugendlichen.

 

Sexualisierte Gewalt: Suche dir Hilfe

Solltest du von sexualisierter Gewalt betroffen sein, rede mit einer Person deines Vertrauens. Das kann die Lehrperson, ein Elternteil eines Kollegen, die Beratungsstelle Pro Juventute (Tel. 147) oder eine andere Beratungsstelle sein.

Zögere im Falle von sexualisierter Gewalt nicht, dir Hilfe zu holen. Diese findest du auf diesen Plattformen:


Infos für Mädchen und junge Frauen


Infos für Jungs und junge Männer


Infos für LGBTIQA+ Jugendliche


Events für LGBTIQA+ Jugendliche


Sexualpädagogische Angebote
für Lehr- und Fachpersonen

Unsere sexualpädagogischen Angebote richten sich zum einen an Lehrpersonen der Volksschule (Zyklen 2 und 3) bzw. der Berufs- und weiterführenden Schulen. Zum anderen aber auch an Fachpersonen aus sozialen Institutionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Sportvereinen.

Sexualpädagogische Angebote für Volks-, Berufs- und weiterführende Schulen sowie Kitas und Horte

Sexualpädagogisches Wissen und Unterrichtsmaterialien


Grundlagen zur Sexualpädagogik in der Volksschule

Was ist Sexualität?

Sexualität ist ein grundlegender Aspekt des Menschseins mit vielfältigen Dimensionen, die sehr individuell geprägt werden. Sexualität umfasst das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Geschlechterrolle und die sexuelle Orientierung. Sie ist mit Lust, Intimität und Fortpflanzung verknüpft. Bis zu einem gewissen Grad ist Sexualität das, was wir aus ihr machen.

Sexuelle Selbstbestimmung ist grundlegend mit dem eigenen Verständnis von Sexualität verbunden. Somit ist es eine Entwicklungsoption und -ressource, die jeder Mensch hat, egal wie seine Lebensvoraussetzungen sind.

Unter Sexualpädagogik verstehen wir folglich weit mehr als die biologische Aufklärung. Sexualpädagogik ist vielmehr eine ganzheitliche Gesundheitsförderung. Das Ziel dabei ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung ihrer sexuellen Identität altersgerecht, einfühlsam und kompetent zu begleiten und zu unterstützen.

Damit sie ihre Sexualität verantwortungsvoll, gesund, selbstbestimmt, lustvoll und sinnlich entfalten und leben können.

Wie funktioniert ganzheitliche Sexualpädagogik?

Das WHO-Regionalbüro für Europa und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben ein Rahmenkonzept verfasst, das die «Standards der Sexualaufklärung in Europa» umfasst.

Das gesamte Dokument können Sie hier downloaden oder bestellen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine ganzheitliche Sexualpädagogik beginnt bereits mit der Geburt und fusst auf einem Ansatz, der sich an sexuellen und reproduktiven Menschenrechten orientiert. Die Basis bilden dabei wissenschaftlich korrekte Informationen, die altersgerecht hinsichtlich Entwicklungs- und Wissensstand vermittelt werden. Kulturelle, soziale und genderspezifische Gegebenheiten sind ebenso berücksichtigt wie die Lebenswirklichkeit junger Menschen.

Ferner gehört zur ganzheitlichen Sexualpädagogik auch ein ganzheitliches Konzept des Wohlbefindens, das auch die Gesundheit einschliesst. Weitere zentrale Elemente bilden die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Selbstbestimmung und Anerkennung der Vielfalt. So kann eine ganzheitliche Sexualpädagogik zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen, indem sie Menschen und Gemeinschaften zu einem respektvollen Umgang miteinander befähigt.

Kantonale Bestimmung

Das Kreisschreiben «Prävention in der Volksschule» betrachtet Sexualpädagogik gestützt auf den Lehrplan der Volksschule als obligatorischen Teil des Unterrichts. Alle Schüler*innen sollen am sexualkundlichen Unterricht teilnehmen. Um die Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule zu integrieren, wird das Erstellen eines Präventionskonzepts empfohlen.

Weitere Infos hierzu finden Sie im Kreisschreiben des Kantons St.Gallen zur Prävention in der Volksschule, Februar 2019.

Des Weiteren können sexuelle Übergriffe im Kindergarten oder in der Schule Betreuungs- und Lehrpersonen stark herausfordern. Die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes (KIG) steht in solchen Fällen rund um die Uhr zur Verfügung: 0848 0848 48. Weitere Informationen zur KIG finden Sie hier.

Sexuelle Gesundheit und sexuelle Rechte

Laut dem WHO-Regionalbüro für Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lässt sich die sexuelle Gesundheit wie folgt definieren:

«Sexuelle Gesundheit ist der Zustand körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens bezogen auf die Sexualität und bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, Funktionsstörungen oder Schwäche.

Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt.

Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.»

Quelle: WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2011:19)

Sexuelle Rechte sind Teil der Menschenrechte. Sie sind allgemeingültig, in Wechselbeziehung stehend, miteinander verflochten und unteilbar. Sie stellen eine sich stetig entwickelnde Reihe von Rechtsansprüchen dar, die zu Freiheit, Gleichstellung und Würde aller Menschen beitragen. Die Charta der IPPF (International Planned Parenthood Federation) formuliert die sexuellen und reproduktiven Rechte wie folgt:

  1. Das Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
  2. Das Recht auf Partizipation unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
  3. Die Rechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit der Person und körperliche Unversehrtheit.
  4. Das Recht auf Privatsphäre.
  5. Das Recht auf persönliche Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz.
  6. Das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit.
  7. Das Recht auf Gesundheit und das Recht, an wissenschaftlichem Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  8. Das Recht auf Bildung und Information.
  9. Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Gründung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen.
  10. Das Recht auf Rechenschaftspflicht und Entschädigung.

Quelle: IPPF (2009: 11f)


Wissen zur Sexualpädagogik


Sexualpädagogisches Unterrichtsverständnis

Sexualpädagogik wird als integrierender Teil der Gesamterziehung von Kindern und Jugendlichen betrachtet und ist obligatorischer Teil des Unterrichts. Die Aufgabe der Schule besteht darin, allen Kindern und Jugendlichen die vielfältigen Formen zu erläutern, in denen Menschen Sexualität, Liebe, Partnerschaft, Elternschaft und Familie leben.

Damit ermöglicht die Sexualpädagogik eine Auseinandersetzung mit Werten und Normen unserer Gesellschaft. In diesem Kontext lernen Kinder und Jugendliche verschiedene Orientierungs- und Entscheidungshilfen für verschiedene Herausforderungen kennen. Sie erfahren so eine Stärkung in ihren sozialen Kompetenzen (Bürgisser et al. 2018). Die schulische Sexualpädagogik umfasst gesellschaftliche, schulspezifische und individuelle Aspekte mit je eigenen Zielen (Bürgisser et al. 2018). Im Folgenden zeigen wir mit je einem Beispiel auf, wie sich die beschriebenen Aspekte im Unterricht umsetzen lassen.

Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte

Heute gibt es kaum eine Schule mit Kindern und Jugendlichen, die

  • mit alleinerziehenden Eltern oder in Patchwork-Familien leben
  • in transnationalen Verwandtschaftsverhältnissen leben
  • mit schwulen oder lesbischen Eltern zusammenleben
  • in Wohngemeinschaften oder Institutionen wohnen
  • eventuell inter* oder trans* sind
  • eine körperliche, emotionale oder kognitive Beeinträchtigung haben

Die Heterogenität der Schule bietet für das soziale Lernen eine optimale Voraussetzung. Wenn unterschiedliche Lebensformen erkannt, benannt und als gleichwertig anerkannt werden, entsteht ein Klima von Wertschätzung und Wohlwollen. Dies trägt wesentlich zur Integration bei.

Berücksichtigung schulspezifischer Aspekte

Bei sexuellen Themen sind die Bedeutung von gruppendynamischen Prozessen sowie das Aufkommen unterschiedlicher Gefühle wie zum Beispiel Scham bei Schüler*innen und Lehrpersonen nicht zu unterschätzen. Die Erfahrung zeigt: Sexualpädagogische Themen lassen sich ab der Vorpubertät einfacher und entspannter in geschlechtshomogenen Gruppen besprechen. Dabei ist zu beachten, dass sich möglicherweise nicht alle Kinder und Jugendliche mit den zugewiesenen Geschlechtergruppen identifizieren.

Berücksichtigung individueller Aspekte

Die Rahmenbedingungen sollten so beschaffen sein, dass sich Schüler*innen wohlfühlen und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Schüler*innen untereinander und zur Lehrperson besteht. Die Lehrperson sollte darauf hinweisen, dass jede*r Schüler*in das Recht auf Intimsphäre hat und auf Fragen und Nachfragen die Antwort schuldig bleiben darf.

Ferner möchten Jugendliche erfahrungsgemäss nicht nur biologische Zusammenhänge der Sexualität erfahren, sondern sich weit darüber hinaus Wissen aneignen.

Um die persönlichen Bedürfnisse von Schüler*innen nach Lernerfahrungen zu sexuellen und partnerschaftlichen Themen zu erfassen, lassen sich diese anonym erfragen. Die Ergebnisse dieser anonymen Befragung bilden den Ausgangspunkt im sexualpädagogischen Unterricht. So wird für die Lehrperson zugleich der Wissens- und Entwicklungsstand der Schüler*innen sichtbar. Zudem nimmt der Unterricht damit auf individuelle Aspekte Rücksicht, ohne dass sich Kinder und Jugendliche exponieren müssen.

Psychosexuelle Entwicklungsschritte

Die psychosexuelle Entwicklung ist Teil unserer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Kindliche Sexualität unterscheidet sich grundlegend von der Sexualität Erwachsener. Kinder erleben ihre Sexualität ganzheitlich und äussern ihre Bedürfnisse spontan und unbefangen.

Dabei sind die Übergänge im Verhalten und Erleben fliessend. Und nicht alle Entwicklungsschritte werden abgeschlossen. Diese tauchen in späteren Phasen wieder auf und können sich weiterentwickeln.

Nützliche Informationen sowie Beiträge aus der Forschung finden Sie in der Broschüre «Sexualaufklärung bei Kleinkindern» der Sexuellen Gesundheit Schweiz. Für die Aufklärung von Jugendlichen empfehlen wir Ihnen die Broschüre «Peer-Education bei Jugendlichen».

Übersicht zu den psychosexuellen Entwicklungsschritten nach Altersjahren

Im 4. Altersjahr

Entwicklungsschritte

Bewegungs- und Expansionsdrang,
Verstärkte Selbstständigkeit,
Bedürfnis nach eigenen Kontakten

Verhalten und Erleben

In die Welt gehen:

  • Erfahrungen mit Angst und Verletzung
  • Konflikte (sich gegen andere durchsetzen)
  • Empathie (sich in andere einfühlen)
  • Einüben des sozialen Miteinanders, Nachahmung symbolischer Handlungen
  • Experimentieren mit Beziehungen zu anderen
  • Erfahrung mit Gefühlen (Zuneigung, Eifersucht, Sehnsucht, Enttäuschung)

Entstehung körperlich-sexueller Schamgefühle

Das Selbst betreffend:

  • Erlernen des Umgangs mit Schamhaftigkeit

Genitale Körperlichkeit

Kindlicher Forschungsdrang und sexuelle Neugier:

  • Entdecken der Sexualorgane als Quelle neuer Lustgefühle
  • Lust, Genitalien zu zeigen und zu betrachten
  • Erotisches Interesse an den Eltern
  • Erste sexualitätsbezogene Fragen

Selbststimulation

Entdecken von Körperregionen als Quelle neuer Lustgefühle:

  • Bewusstes, wiederholtes Manipulieren von Körperstellen, auch der Genitalien

Im 5. Altersjahr

Auseinandersetzung mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht – Entwickeln einer Vorstellung von Geschlechterrollen

Spielerisches Erkunden von Geschlechterrollen:

  • Durch Rollenspiele mit Gleichaltrigen, wie zum Beispiel Vater-Mutter-Kind-Spiele, Familien mit zwei Müttern/zwei Vätern
  • Doktorspiele, Erkunden des anderen Körpers, Befriedigung der natürlichen Neugier

Ausdifferenzierung des emotionalen Erlebens

Emotional geprägte Beziehungswelten:

  • Fähigkeit zum Erleben erster inniger Freundschaften und Liebesbeziehungen mit Menschen des gleichen oder anderen Geschlechts
  • Aneignen von Handlungsmustern im Ausdruck tiefer Zuneigung bzw. Liebesgefühle mit Händchenhalten, Streicheln, Umarmen, Küssen – Trauer über Verlust

Im 6.–10. Altersjahr

Identitätssicherung/ Geschlechtsrollenfindung
(soziale Konzentration auf das eigene Geschlecht)

Aktivitäten mit Gleichaltrigen:

  • Abwertung bzw. Ablehnung des anderen Geschlechts
  • Geschlechtsrollentypische Verhaltensweisen (ggf. stark überzeichnet)
  • Provokatives bzw. aggressives Auftreten gegenüber dem anderen Geschlecht
  • Tabuverletzungen
  • Ggf. Interesse und erotische Anziehung durch das gleiche Geschlecht

Entwicklung eines Körperbewusstseins

Beschäftigung mit dem eigenen Aussehen und den eigenen sowie motorischen Fähigkeiten

Kognitiver Schub

Selbstideal des Klugseins:

  • Wissensbezogene sexuelle Neugier
  • Interesse an schriftlichen und bildlichen Informationen (Medien)
  • Fragen zur Zeugung, Empfängnis und zum Geschlechtsverkehr sowie andere beziehungs- und sexualitätsbezogene Fragen
  • Moralisches Bewusstsein

Im 9.–12. Altersjahr: Vorpubertät

Veränderung im Erleben und Empfinden des eigenen Körpers

  • Produktion von Geschlechtshormonen und Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale
  • Körper wird wichtiger (Körperwissen)
  • Zurückhaltung im Körperkontakt und bzgl. Nacktheit (Schamgefühl)

Vermehrtes Interesse an nahen Beziehungen

  • Neugier und Informationsbedürfnis
  • Wissen über Geschlechtsverkehr und Empfängnis
  • Sich verlieben in Personen des anderen oder gleichen Geschlechts

Physische Veränderungen

  • Reifung der Geschlechtsorgane
  • Erreichung der Geschlechtsreife
  • Stimmungsschwankungen
  • Erste Menstruation (zwischen 10 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12,5 Jahren)
  • Erste Ejakulation (zwischen 11 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12, 13 Jahren)
  • Selbstbefriedigung bei Mädchen und Jungen

Im 12.–16. Altersjahr: Pubertät

Psychische Veränderungen
(Festigung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität)

  • Herausbildung einer erwachsenen Geschlechtsidentität
  • Vorläufige Klärung der sexuellen Orientierung
  • Sexuelles, auf andere Personen gerichtetes Interesse
  • Ambivalenz zwischen der Realisierung von Wünschen und den Ängsten vor Konsequenzen

Soziale Veränderungen (Autonomieentwicklung und Ablösung vom Elternhaus)

  • Körperscham in der Familie
  • Orientierung an Gleichaltrigen
  • Auflehnen gegen bzw. Ablehnen von Autoritäten
  • Grenzen suchen, Risiken eingehen
  • Experimentieren mit der Einzigartigkeit
  • Sich verlieben und trennen
  • Eingehen selbstbestimmter persönlicher Bindungen
  • Erste sexuelle Erfahrungen (auch gleichgeschlechtliche)
  • Zunehmendes Interesse an Detailwissen zu sexuellen Praktiken
  • Ggf. bewusste Nutzung von Pornografie

Pornografie

Pornografie ist die direkte Darstellung menschlicher Sexualität mit dem Ziel, die betrachtende Person sexuell zu erregen. Dabei betont die Pornografie häufig die Geschlechtsorgane bewusst und klammert partnerschaftliche und emotionale Aspekte aus.

Unter dem Begriff legale Pornografie fallen sexuelle Darstellungen, die nicht als Kunst oder Erotika bezeichnet werden. Das Gesetz verbietet es, legale Pornografie Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich zu machen (Art. 197 StGB). Unter illegaler Pornografie wird die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren sowie die Darstellung von Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen verstanden.

Gemäss der JAMES-Studie (Suter et al.: 2018) haben 20 % der 12- bis 13-jährigen und 40 % der 14- bis 15-jährigen Schweizer Jugendlichen pornografische Darstellungen auf dem Handy oder Computer angeschaut. Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen nimmt der Konsum von pornografischen Darstellungen deutlich zu.

 

Die Neugier für Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu

Für Kinder und Jugendliche bietet das Internet neben wertvollen und positiven Informationen auch faszinierende bis schockierende Inhalte. Dabei stossen sie gewollt oder ungewollt auf sexualisierte Darstellungen. Diese können negative Gefühle auslösen und zeigen ein unwirkliches Bild von Sexualität und Beziehung. Sexualisierte Medieninhalte vermitteln unrealistische Vorstellungen in Bezug auf sexuelle Anbahnung, Geschlechterrollen, sexuelle Praktiken und Körperideale. Diese können verunsichern und Leistungsdruck auslösen. Ein häufiger, regelmässiger Konsum von Internet-Pornografie kann abhängig machen.

Selten wissen Lehrpersonen oder Eltern, welche Inhalte Kinder und Jugendliche abrufen, speichern oder miteinander teilen. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, Fragen und Unsicherheiten bezüglich Sexualität zu äussern, damit sie von Erwachsenen eine Orientierung und Klärung erhalten. Denn die Neugier für Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu.

Eine angemessene Thematisierung sexueller Inhalte kann für die Lehrperson, die neben der unterstützenden auch eine bewertende Rolle hat, eine Herausforderung sein. Daher ist es sinnvoll, mit sexualpädagogischen Fachpersonen zusammenzuarbeiten. Diese haben einen neutralen Zugang zur Klasse und ermöglichen freie Gespräche über intime Fragen.

Lesen Sie dazu auch unsere sexualpädagogischen Angebote:

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Kinder und Jugendliche können auch im Internet mit dem Gesetz in Konflikt kommen und durch unbedachtes Handeln ungewollt straffällig werden (vgl. dazu Pornografie: «Alles, was Recht ist»).

Weitere Arbeitsmaterialien für die Schule und Jugendarbeit zum Thema Jugendsexualität, Internet und Pornografie finden Sie hier.


Grundlagen einer behinderungsspezifischen Sexualpädagogik

Im Umgang mit der Sexualität von geistig und körperlich behinderten Menschen gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Fachleute sind sich allerdings einig: Menschen, die «geistig und/oder körperlich behindert sind», haben keine «besondere» Sexualität. Die meisten von ihnen wünschen sich genau das Gleiche wie ihre nicht behinderten Altersgenoss*innen: Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Sie haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Menschen.

Bei körperlich behinderten Menschen ​kann die praktische Umsetzung von Sexualität nicht immer den Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen. Deshalb sind hier Feingefühl und Kreativität gefordert.

Es braucht eine Sensibilisierung im ​Begleiten der psychosexuellen Entwicklung von Menschen mit einer Beeinträchtigung – und zwar aus diesen Gründen:

  • Der Zugang zu fachlichen Informationen über Sexuelles ist für Menschen mit einer Beeinträchtigung erschwert. Es fehlt vermehrt an Informationen in leichter und oder in Bildersprache.
  • Oft haben sie auch weniger Gelegenheiten, sich mit Gleichaltrigen/Peers auszutauschen (kleine Geheimnisse, Erlebnisse, Gefühle etc.) und ihre ersten Erfahrungen zu machen.
  • Es fehlt ihnen oft die Fähigkeit, die Veränderungen ihres Körpers ​mitzuerleben oder zu verstehen. Dadurch sind die Erfahrungen, mit dem eigenen Körper umzugehen, begrenzt.
  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung sind meistens auf die Hilfe von Dritten angewiesen, wenn es um Körperhygiene etc. geht. Das hat zur Folge, dass sie weniger die Gelegenheit haben, ihren eigenen Körper zu erkunden und Selbstbefriedigung auszuprobieren.
  • Die Vulnerabilität, ​aufgrund der Beeinträchtigungen Grenzverletzungen zu erfahren, ist höher. Deshalb ​sind Sexualpädagogik und das Befähigen, sich Hilfe zu holen und Strategien zum Schutz zu kennen, ein Teil der primären Prävention.

«Klipp und klar» ist eine hilfreiche Broschüre, die Informationen zu sexueller Gesundheit in leichter Sprache bietet. Sie eignet sich für Menschen ab 16 Jahren.

PDF-Download von «Klipp und klar»


Sexualität im Alter: Was Pflegefachkräfte wissen sollten und was sie tun können

Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Sie ist ein zentraler Bereich menschlichen Erlebens und damit eine grosse und bewegende Lebenskraft, die Menschen von frühester Kindheit bis ins hohe Alter begleitet. Sexualität umfasst dabei alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens, Empfindens und Denkens: Dies reicht von allgemeinen menschlichen Beziehungen und Gesprächen über Gefühle und Erotik bis hin zum Petting und Geschlechtsverkehr.

Sexualität im beruflichen Alltag

Sexualität ist etwas sehr Persönliches und Intimes. Unsere Prägung und der Umgang im persönlichen Umfeld beeinflussen unser Verständnis von Sexualität. Es ist wichtig, im Pflegealltag eine professionelle Haltung von Sexualität zu entwickeln. Dies hilft, Persönliches und Professionelles zu trennen und sich abzugrenzen.

Die körperliche Nähe, die im Pflegeberuf entstehen kann, muss immer transparent kommuniziert und reflektiert werden können. Damit lassen sich Grenzüberschreitungen zwischen Patient*innen und Pflegefachpersonen früh erkennen und entsprechende Interventionen einleiten.

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat dazu einen Leitfaden entwickelt, wie sich Erwerbstätige im Gesundheitswesen vor sexueller Belästigung schützen. Im Leitfaden finden sich Erlebnisberichte aus dem Berufsalltag sowie anschauliche Methoden, sich professionell abzugrenzen und im Falle von sexueller Belästigung richtig zu schützen.

Mehr dazu im PDF-Download

Einsamkeit und sexuelle Abstinenz im Alter

Sexualität im Alter ist ein Tabu, obschon dieses Bedürfnis bei Bewohner*innen von Alters- und Pflegeheimen nach wie vor da ist. Doch die eigene Scham, das Thema anzusprechen, wächst mit dem Alter. Aber nicht nur: Alterssexualität überfordert Pflegeeinrichtungen oder entspricht nicht den Moralvorstellungen der Trägerschaft.

So kommt es, dass Langzeitpatient*innen an Einsamkeit und sexueller Abstinenz leiden. Ein unbesonnener Spruch oder eine sexuelle Anspielung können in diesem Fall auch ein Hilferuf sein. In einer solchen Situation gilt es, sich als Betreungsperson einerseits klar abzugrenzen. Andererseits aber auch auf der Gefühlsebene nach möglichen Lösungen für das Bedürfnis zu suchen – zum Beispiel mit «Berührer*innen» oder «Sexualassitent*innen».

Weitere Tabuthemen, die es aufzulösen gilt

Beim Thema Sexualität existieren weitere Tabuthemen in Alters- und Pflegeheimen, die sich teils aufgrund fehlenden Wissens hartnäckig halten. Dazu gehören:

  • Bi- und Homosexualität
  • HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI)
  • Umgang mit Pornografie und gesetzliche Bestimmungen
  • Geschlechtsidentität (Transgender)
Bi- und Homosexualität sind weder krank noch pervers

Weil die menschliche Sexualität nicht schwarz-weiss ist, gibt es auch verschiedene sexuelle Orientierungen: Hetero-, Bi- und Homosexualität. Alle Varianten sind dabei gleichwertig. Bi- und Homosexualität sind also weder eine Krankheit noch eine Perversion, sondern gehören zur menschlichen Sexualität dazu, seit es die Menschheit gibt. Dies gilt es, im beruflichen Alltag zu respektieren und Diskriminierungen diesbezüglich vorzubeugen.

Diskriminierung wegen HIV aus falscher Angst

Aus falscher Angst vor einer Ansteckung finden immer wieder Diskriminierungen gegenüber HIV-positiven Menschen durch das Pflegepersonal statt. Diese Angst basiert auf einem veralteten oder falschen Wissen: HIV-positive Menschen, die in einer erfolgreichen Therapie sind, stecken niemanden an. Auch bei ungeschütztem Sex nicht, geschweige denn im normalen Pflegealltag. Die üblichen Hygienemassnahmen der Pflege reichen also völlig aus.

HIV-Risiken bestehen daher nur auf diesen Wegen, sofern eine Person HIV-positiv und nicht behandelt ist (= keine HIV-Medikamente einnimmt):

  • Ungeschützter Anal- oder Vaginalverkehr
  • Stichverletzungen mit Injektionsnadeln bei einer Blutabnahme/Transfusion etc. oder Teilen von Spritzbesteck beim Drogenkonsum
  • Mutter-Kind-Übertragung bei Schwangerschaften, Geburt oder beim Stillen
Beratung zu STI und Tests

Andere sexuell übertragbaren Infektionen (STI) lassen sich schon beim Küssen, Streicheln oder Oralsex übertragen, nicht nur beim eindringenden Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Weil die STI wie Chlamydien, Gonorrhö (Tripper) oder Syphilis meistens symptomlos verlaufen und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, kann eine professionelle Beratung samt Tests hilfreich sein. Besonders bei sexuell aktiven Bewohner*innen einer Institution.

Umgang mit Pornografie und gesetzliche Bestimmungen

Smartphones, Tablets oder persönliche Computer mit Internetzugang ermöglichen jederzeit den Zugang zur Pornografie – auch in einer Pflegeeinrichtung. Manchmal ist der Konsum von Pornografie überhaupt die einzige Möglichkeit, Sexualität noch mit anderen Sinnen zu erleben als nur mit sich selber. Es ist deshalb wichtig, dass eine Institution klare Regeln im Umgang mit Pornografie hat. Diese sollten etwas über die Nutzung, den Ort und die gesetzlichen Bestimmungen aussagen.

Laut den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz sind diese Formen der Pornografie illegal:

  • sexuelle Darstellungen mit Tieren
  • sexuelle Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • sexuelle Darstellungen mit Gewalttätigkeiten zwischen Erwachsenen

Verstösse dagegen unterliegen dem Strafgesetz und werden von der Polizei geahndet.

Im Falle einer möglichen Pornosucht ist es ratsam, Expert*innen zu Verhaltenssüchten zu kontaktieren und weitere Massnahmen einzuleiten. Sollte eine Institution Kenntnisse haben, dass Kinderpornografie benutzt wird, muss sie aktiv etwas unternehmen, da dies den Tatbestand eines Offizialdelikts darstellt.

Geschlechtsidentität: Transgender, Transidentität

Gemäss Schätzungen leben in der Schweiz ungefähr 40’000 trans Menschen. Dies entspricht etwa einem halben Prozent der Schweizer Bevölkerung. Transgender Network Switzerland (TGNS) geht von einem halben bis drei Prozent der Bevölkerung aus.

Trans Menschen oder Transgender sind Menschen, deren inneres Wissen, welches Geschlecht sie haben (Geschlechtsidentität), nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.

  • Trans Männer = bei der Geburt als Mädchen bezeichnet
  • Trans Frauen = bei der Geburt als Junge bezeichnet
  • Non-binäre trans Menschen = bei der Geburt als männlich oder weiblich bezeichnet
  • Cis-Menschen = Menschen, deren Geschlechtsidentität dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht

Trans ist weder eine Krankheit noch ein Trend. Warum jemand trans ist, ist derzeit nicht bekannt. Auch gibt es keine medizinischen Untersuchungen, die ein Trans-Sein oder Nicht-Trans-Sein beweisen können. Darum ist es für trans Menschen zentral, dass ihr Umfeld ihnen zuhört und auf ihre Empfindungen und Anliegen eingeht. Das innere Gefühl ist letztlich der einzige Beweis für eine Transidentität.

Beratung über E-Mail, Telefon oder Chat

Bürozeiten

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 
9–12 Uhr (nur E-Mail/Telefon)

info@ahsga.ch071 223 68 08WhatsApp

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.


Informationen, Materialien und Projekte zur Sexualpädagogik

Hier finden Sie weiterführende Links sowie didaktisches Material zur Sexualpädagogik.

Anfrage für weitere Informationen

Haben Sie im Bereich der Sexualpädagogik Fragen oder benötigen für ein Schulprojekt unsere Unterstützung – zum Beispiel zu Unterrichtsmethoden? Dann nehmen Sie mit uns telefonisch oder per Mail Kontakt auf.

Wie kläre ich mein Kind auf?
Ab wann und wie?

Mit Kindern über Sex zu reden ist nicht einfach. Zum einen gibt es viele Unsicherheiten, worüber genau und wie Sie mit Ihrem Kind in der Sexualerziehung sprechen. Zum anderen ist das Themenfeld sehr gross: HIV-/STI-Prävention, Fragen zur Verhütung und Schwangerschaft, Umgang mit sexualisierten Medieninhalten oder sexualisierter Gewalt. Als Fachstelle für Aids- und Sexualfragen unterstützen wir Sie hierbei gerne.

Aufklärung zu sexueller Gesundheit

Sexualerziehung nach Altersstufen

Sexuelle Vielfalt

Sexualisierte Medieninhalte

Sexualerziehung für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung

Sexualisierte Gewalt

Sexualität fällt uns nicht in den Schoss – wir erlernen sie

Als Erziehungsperson haben Sie sich das bestimmt auch schon gefragt: Was macht es so schwierig, mit den eigenen Kindern über Sexualität zu reden? Was braucht es alles, damit meine Sexualerziehung kinder- bzw. jugendgerecht ist? Ist die sexuelle Aufklärung zu Hause noch überhaupt notwendig, wenn die Kinder diese bereits im schulischen Aufklärungsunterricht erfahren?

Sexualität fällt uns nicht einfach so in den Schoss. Vielmehr ist sie ein kontinuierlicher Lernprozess, den wir schrittweise über Jahre hinweg entwickeln. Darum ist eine kinder- bzw. jugendgerechte Sexualerziehung auf verschiedenen psychosexuellen Entwicklungsstufen gefragt: zum einen in der Sexualerziehung zu Hause, zum anderen im Aufklärungsunterricht in der Schule.

Dabei geht es nicht um das sexuelle Verhalten aus Erwachsenensicht. Vielmehr stehen diese Aspekte im Vordergrund:

  • Geschlechterrollen
  • Erleben mit den Sinnen
  • Körpererleben
  • verlässliche Beziehungen
  • Identitätsfindung
  • Schamgefühl und Grenzen und somit auch Prävention

Sie als Eltern nehmen in der Sexualerziehung eine zentrale Rolle ein

Die emotionale Bindung zu Ihrem Kind ist eine bedeutende Voraussetzung, wenn Sie mit ihm über Körperentwicklung, Liebe und Sexualität reden sowie Wertvorstellungen vermitteln möchten (Bodmer 2013: Psychologie der Jugendsexualität).

Denn Sie als Eltern bzw. Erziehungspersonen …

  • … sind die primären Bezugspersonen und kennen Ihr Kind am besten.
  • … verfügen über die Eltern-Kind-Beziehungsebene als wertvolle Voraussetzung zur Sexualerziehung.
  • … können wichtige Grundsteine legen, weil Werte vor allem im Familienkontext geprägt werden.
  • … unterstützen als erste Sozialisationsinstanz die Schule, die einen ergänzenden Sozialisationsauftrag hat.

Sie sehen: Eltern und Erziehungspersonen nehmen eine zentrale Rolle in der Sexualerziehung der Kinder ein. Denn sie prägen ihre Kinder in der Kultur, in den Werten und vor allem in der Sprache. Dabei entwickeln die Kinder im Familienalltag einen natürlichen Umgang mit Grenzen, Körperbewusstsein, Sexualität und Gefühlen. Gleichzeitig hat die Schule als zweite Sozialisationsinstanz einen sexualpädagogischen Auftrag.

Eine enge Zusammenarbeit mit der Schule hilft Ihrem Kind

Neben dem Elternhaus ist die Schule ein sehr bedeutsamer Lernort für Ihr Kind. Darum ist es wichtig, in der Sexualerziehung auf eine enge Zusammenarbeit mit der Lehrperson zu setzen – besonders während der ersten Schuljahre. Die Erfahrung zeigt: Lehrpersonen können Eltern auch unterstützen, wenn Kinder von der Schule mit Aussagen und Fragen nach Hause kommen. Bei Bedarf lassen sich im Rahmen eines Elternabends oder in einem Einzelgespräch Fragen klären und Unsicherheiten beseitigen.

Eine solche Sorge bzw. Unsicherheit betrifft die verfrühte sexuelle Aktivität von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in der Schule den Aufklärungsunterricht besuchen. Der Aufklärungsunterricht erfolgt auf verschiedenen Altersstufen. Doch die Besorgnis lässt sich entkräften: In den vergangenen 40 Jahren ist das Durchschnittsalter für den ersten Geschlechtsverkehr konstant bei ungefähr 17 Jahren geblieben (BZgA 2015: Jugendsexualität).

Vielmehr hilft eine frühzeitige Aufklärung Ihrem Kind: Sie unterstützt Ihr Kind von Anfang an in den wichtigen Entwicklungsschritten, sodass es im eigenen Tempo ein gesundes Selbstvertrauen, Körpergefühl und Selbstbewusstsein entwickelt. Dies wiederum ist wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und sich entsprechend auch zu schützen.

Elementar dabei ist es, die kindliche Sexualität nicht aus der Erwachsenenperspektive heraus zu betrachten. Sprechen Sie darum mit Ihrem Kind über Gefühle. Bestärken Sie es, wenn es ein Nein zum Ausdruck bringt. Akzeptieren Sie die Grenzen Ihres Kindes da, wo Sie es können.


Aufklärung von Kindern von der Geburt bis zum 6. Altersjahr

Ganzheitliche Sexualerziehung

Eine ganzheitliche Sexualerziehung stärkt Ihr Kind in seiner Persönlichkeitsbildung, unterstützt es in seiner psychosexuellen Entwicklung und fördert es, selbstbewusst, sprachfähig und selbstbestimmt zu werden. Sie als Erziehende können durch Ihre Haltung das Selbstbewusstsein Ihres Kindes stärken, damit es einen selbstbewussten Umgang mit seinem Körper lernt.

Kinder sind wissbegierig und haben ein Recht, auf ihre Fragen altersgemässe Antworten zu bekommen. Damit Ihr Kind auf Sie zukommt und Ihnen auch vertrauliche Fragen stellen kann, braucht es:

  • eine liebevolle und wertfreie Atmosphäre
  • einen vertrauensvollen Gesprächsrahmen, der die Experimentierfreude Ihres Kindes und seine Erlebnisse rund um den Körper bejaht

Dies stärkt das kindliche Selbstvertrauen und fördert ein positives Körpergefühl im Zusammenhang mit Lust und Erregung. Ausserdem unterstützt diese Vertrauensbasis auch die Entwicklung der eigenen Geschlechtsidentität sowie Beziehungs- und Bindungsfähigkeit.

Wenn ein Kind sich selbst, seinen Körper und seine Grenzen kennt und kommuniziert, ist es eher in der Lage, auch die Grenzen anderer zu respektieren. Deswegen ist die Aufklärung keine einmalige Sache, sondern ein mehrjähriger Lernprozess, der Kinder beim Grosswerden immer wieder alters- und entwicklungsgerecht begleitet.

Unterschiede zwischen kindlicher Sexualität und Erwachsenensexualität

Gelebt wird kindliche Sexualität im Vorschulalter häufig im Körpererleben, durch Wissensdrang sowie durch die sozialen und familiären Beziehungen. Erst im Jugend- und Erwachsenenalter werden weitere Aspekte von Sexualität bedeutsam. Jugendliche und Erwachsene führen Erregung und Lust ganz bewusst herbei und verknüpfen sexuelles Erleben damit. Kinder hingegen setzen die schönen Gefühle in Beziehung zu anderen Menschen.

Aus der Sicht des eigenen Erlebens fällt es Erwachsenen oft schwer, kindliche Ausdrucksformen von Sexualität zu begreifen und sie von Formen der Sexualität erwachsener Menschen klar zu unterscheiden. Die kindliche Ausdrucksform vom Erkunden des Körpers ist meistens absichtslos und verfolgt nicht ein Ziel. Sie entsteht aus dem Gefühl der Neugierde und der Grundlage des guten Gefühls und des Wohlbefindens.

Die nachfolgende Gegenüberstellung soll skizzenhaft verdeutlichen, inwieweit sich die kindliche Sexualität und die Sexualität von Erwachsenen unterscheiden:

Ausdrucksformen kindlicher Sexualität

  • spontan, neugierig, spielerisch
  • nicht auf zukünftige Handlungen gerichtet
  • egozentrisches Schaffen von Wohlgefühl, z. B. beim Kuscheln und Schmusen
  • Neugier und Erkundungsverhalten, «Doktorspiele»

Ausdrucksformen der Sexualität von Erwachsenen

  • zielgerichtet, hauptsächlich genital
  • Erotik durch Aufschieben der Erfüllung
  • häufig beziehungsorientiert
  • Wissen um mögliche Folgen von Sexualität

Nützliche Informationen sowie Beiträge aus der Forschung finden Sie in der Broschüre «Sexualaufklärung bei Kleinkindern» der Sexuellen Gesundheit Schweiz. Für die Aufklärung von Jugendlichen empfehlen wir Ihnen die Broschüre «Peer-Education bei Jugendlichen».

Psychosexuelle Entwicklung von Kindern im Vorschulalter bis 6 Jahre

Welches Verhalten in welchem Alter entspricht der kindlichen Entwicklung und gilt damit als «normal»? Diese zentrale Frage stellen sich Eltern sowie Erzieher*innen häufig. Die Entwicklungsphasen von Kindern werden je nach Fachbereich und Forschungsinteresse unter verschiedenen Aspekten beschrieben.

Kinder beschäftigen sich im Vorschulalter hauptsächlich mit dem eigenen Körper sowie mit der körperlichen Nähe zu anderen Menschen. Dabei gibt jedes Kind sein eigenes Tempo vor. Bei einem Drittel der Kleinkinder lassen sich sogenannte «Doktorspiele» untereinander beobachten: Dabei stehen das Zeigen und Betrachten des eigenen Körpers sowie seines Gegenübers im Fokus, aber auch das Erfahren der Sinne und der schönen Körpergefühle.

Beim Thema Doktorspiele gilt es, diese Aspekte zu beachten:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Art und Weise der Doktorspiele, wo und mit wem diese geschehen. Der Altersunterschied darf hierbei nicht zu gross sein.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, was es bei den Doktorspielen machen darf und was nicht: Zum Beispiel sind die Grenzen des Gegenübers in jedem Fall zu respektieren, auch wenn die eigenen Bedürfnisse in dem Moment anders sind.
  • Reden Sie mit den Eltern des anderen Kindes über die Doktorspiele. Damit vermeiden Sie Konflikte mit den Eltern, schaffen Transparenz und bieten Ihrem und dem anderen Kind den grösstmöglichen Schutz vor Unfällen, körperlichen oder seelischen Schäden.

In dem Ganzen müssen die Kinder die Verantwortung sowie das Interesse der Eltern spüren können.

Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen

Erzieher*innen haben die Aufgabe, Kinder zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern, auch im Bereich der Sexualerziehung. Da Kinder fragen, spielen und ausprobieren, findet Sexualerziehung auch in Kindertageseinrichtungen statt.

Sexualerziehung ist ein sensibles Thema, das auch Erzieher*innen herausfordern kann. Der Umgang mit der kindlichen Sexualität konfrontiert nicht nur Elternpersonen, sondern auch Erzieher*innen mit ihrer eigenen sexuellen Biografie. Sie werden auch persönlich angesprochen, wenn Kinder sie direkt fragen.

Informieren Sie sich, wie die Kindertageseinrichtung mit kindlicher Sexualität im Alltag umgeht. Pflegen Sie einen offenen Dialog mit Erzieher*innen zu den Inhalten der Sexualität. Wenn Erzieher*innen Sie als Bildungspartner*innen wahrnehmen, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, wertvolle Informationen über Ihr Kind zu erhalten.

Sexualerziehung als Schutz vor sexualisierten Übergriffen

Sexualaufklärung vermittelt Kindern, was sexuelle Übergriffe sind. Sie erreicht dies, indem sie …

  • … angemessene und nicht angemessene Verhaltensweisen unter Kindern beschreibt;
  • … eine klare Abgrenzung dieser Verhaltensweisen gegenüber Erwachsenen vornimmt;
  • … deutlich vermittelt, dass Erwachsene wissen, dass sie keine sexuellen Berührungen mit Kindern haben dürfen.

Sexualerziehung im Vorschulalter ist so eine Sozialisationshilfe. Sie unterstützt sicheres Zusammenleben, stärkt die Persönlichkeitsentwicklung und gibt Orientierung zu angemessenen Verhaltensweisen.

Eine klare Sprache über die Geschlechtsorgane hilft Kindern grundsätzlich im adäquaten Umgang mit ihren Geschlechtsorganen bzw. mit ihrem eigenen Körper. Dies ist z. B. auch später bei Arztbesuchen oder in weiteren Aufklärungssituationen von Vorteil.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Broschüre «Liebevoll begleiten …»


Aufklärung von Mädchen und Knaben zwischen 6 und 12 Jahren

Kinder im Grundschulalter

Das Grundschulalter und die Vorpubertät sind die Zeit zwischen dem Kindergarten-Alter und der Geschlechtsreife. Das sexuelle Interesse wächst individuell bei beiden Geschlechtern mit zunehmendem Alter. Mädchen und Knaben merken auch, dass Erwachsene das Thema Sexualität unangenehm berühren kann und sie deshalb nicht mehr so offen ihre Fragen beantworten. Sollte man das als Erziehungsperson bei sich wahrnehmen, lohnt es sich, die eigene Einstellung mit jemandem zu reflektieren.

Kinder möchten in diesem Alter mit ihren Gefühlen, Gedanken und Fragen ernst genommen werden. Sie fragen auch indirekt oder provozieren mit sexuellen Ausdrücken. Damit zwingen sie Erwachsene, Stellung zu beziehen. Um mehr zu erfahren, wenden sich Kinder an Gleichaltrige. Situatives und beiläufiges Nachfragen, was Kinder zu aktuellen sexuellen Themen denken oder wissen, gibt Erziehenden Feedback über die Einstellung und den Wissensstand Ihres Kindes.

Im Zuge der moralischen Entwicklung des Kindes nimmt das Schamgefühl zu. Kinder schliessen die Türe, wenn sie im Badezimmer sind. Oder es ist ihnen unwohl, wenn die Eltern sich nackt zeigen. Erziehungspersonen sollten taktvoll darauf Rücksicht nehmen.

Interessenverlagerung bei vorpubertären Kindern

Im Alter zwischen elf und etwa dreizehn Jahren verlagert sich das Interesse bei vorpubertären Kindern zunehmend auf ein detailliertes Wissen über den Körper und die Sexualorgane.

Mädchen interessieren sich für die Menstruation und die Schwangerschaft sowie für das Verliebtsein und die negativen Folgen von Sexualität. Knaben wollen wissen, wie Geschlechtsverkehr funktioniert und ob ihre körperliche Entwicklung und ihre sexuellen Fantasien normal sind.

Meistens sind Kinder bzw. Jugendliche mit kurzen und knappen Antworten, die an ihrem Wissenstand anknüpfen, zufrieden. Es geht dabei auch um das zu vermittelnde Gefühl, dass Erwachsene einen ernst nehmen.

Die Erfahrung zeigt: Ab der Vorpubertät lassen sich sexualpädagogische Themen einfacher und entspannter in geschlechtshomogenen Gruppen besprechen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen sich mit der bei der Geburt zugewiesenen Geschlechter-Gruppe identifizieren.

Übersicht über psychosexuelle Entwicklungsschritte

vom 6. bis 12. Lebensjahr

Identitätssicherung/ Geschlechtsrollenfindung (soziale Konzentration auf das eigene Geschlecht)

Aktivitäten mit Gleichaltrigen:

  • Abwertung bzw. Ablehnung des anderen Geschlechts
  • Geschlechtsrollentypische Verhaltensweisen (ggf. stark überzeichnet)
  • Provokatives bzw. aggressives Auftreten gegenüber dem anderen Geschlecht
  • Tabuverletzungen
  • Ggf. Interesse und erotische Anziehung durch das gleiche Geschlecht
Entwicklung eines Körperbewusstseins

Beschäftigung mit dem eigenen Aussehen und den eigenen motorischen Fähigkeiten

Kognitiver Schub

Selbstideal des Klugseins:

  • Wissensbezogene sexuelle Neugier
  • Interesse an schriftlichen und bildlichen Informationen (Medien)
  • Fragen zur Zeugung/Empfängnis und zum Geschlechtsverkehr sowie zu anderen beziehungs- und sexualitätsbezogenen Fragen
  • Moralisches Bewusstsein
Veränderung im Erleben und Empfinden des eigenen Körpers
  • Produktion von Geschlechtshormonen und Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale
  • Körper wird wichtiger (Körperwissen)
  • Zurückhaltung im Körperkontakt und bzgl. Nacktheit (Schamgefühl)
Vermehrtes Interesse an nahen Beziehungen
  • Neugier und Informationsbedürfnis
  • Wissen über Geschlechtsverkehr und Empfängnis
  • Sich in Personen des anderen oder gleichen Geschlechts verlieben
Physische Veränderungen
  • Reifung der Geschlechtsorgane
  • Erreichung der Geschlechtsreife
  • Stimmungsschwankungen
  • Erste Menstruation (zwischen 10 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12,5 Jahren)
  • Erste Ejakulation (zwischen 11 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12, 13 Jahren)
  • Selbstbefriedigung bei Mädchen und Knaben

Aufklärung von Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren

12. bis 16. Lebensjahr: Pubertät

Kennzeichnend für die Pubertät ist das Auseinanderklaffen von körperlicher und psychischer Entwicklung. Der kindliche Körper wird auf die Fortpflanzungsfunktion der Sexualität vorbereitet. Die Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen treten deutlicher hervor. Die auf die Sexualität bezogenen Wahrnehmungen und das Einbringen eigener sexueller Wünsche nehmen zu.

Teenager orientieren sich zeitweise an berühmten Persönlichkeiten aus dem Showbusiness, aus dem Sport oder aus der Mode. Sie ahmen diese nach, imitieren deren Art, sich zu kleiden oder zu sprechen. Dies kann zu Konflikten mit den Erziehungspersonen führen, da solche Imitationen im Gegensatz zum eigenen Geschmack stehen können.

Idole ergänzen erwünschte Aspekte im eigenen Charakter und sind für den persönlichen Reifeprozess von Jugendlichen wichtig. Manchmal haben sie auch die Funktion von Kontra-Modellen gegenüber dem Elternhaus. Wenn sich zum Beispiel eine vom Jugendlichen verehrte Musikgruppe trennt, wird diese Trennung als eigene Erfahrung erlebt. Wenn Erziehungspersonen am Idol Interesse zeigen oder gar einmal über eigene Idole von früher sprechen, kann das Verbundenheit schaffen.

In der Frühphase der Pubertät werden Peers des gleichen Geschlechts als Gesprächspartner*innen immer wichtiger, und es gibt die ersten Annäherungsversuche. Ab der Pubertät entwickeln Jugendliche ihre sexuelle Orientierung, sexuellen Präferenzen und moralischen Wertmassstäbe. Hauptinformationsquelle, um subjektive Wissenslücken im sexuellen Bereichen zu schliessen, ist für alle Geschlechter das Internet. Hier gibt es je nach Thema übersichtlich und informativ aufbereitete Plattformen.

Umfragen zeigen, dass mit etwa 17 Jahren gut die Hälfte der Jugendlichen Erfahrungen mit Geschlechtsverkehr hat. Zur Verhütung nutzen sie mit Abstand vor allem das Kondom und die Pille. Die überwiegende Mehrheit erlebt den ersten Sexualverkehr im Rahmen fester Partnerschaften, auch wenn diese von kurzer Dauer sind. Bei Jugendlichen, die zum Beispiel emotional vernachlässigt wurden, kann der Geschlechtsverkehr deutlich früher auftreten.

Mit gelebter Sexualität nehmen Jugendliche Verantwortung für sich selber und für andere wahr. Erziehungspersonen können in dieser Phase Hinweise zu Verhütungsmittel geben, wo Jugendliche ärztliche Hilfe bekommen und Ansprechpartner in Krisen finden. Alles Weitere ist Aufgabe der Jugendlichen, die sie beim Erwachsenwerden selber in Angriff nehmen sollten. Diese Abgrenzung hilft Jugendlichen, ihren Weg eigenständig zu gehen.

Übersicht über psychosexuelle Entwicklungsschritte

vom 12. bis 16. Lebensjahr

Psychische Veränderungen (Festigung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität)
  • Herausbildung einer erwachsenen Geschlechtsidentität
  • Vorläufige Klärung der sexuellen Orientierung
  • Sexuelles, auf andere Personen gerichtetes Interesse
  • Ambivalenz zwischen der Realisierung von Wünschen und den Ängsten vor Konsequenzen
Soziale Veränderungen (Autonomieentwicklung und Ablösung vom Elternhaus)
  • Körperscham in der Familie
  • Orientierung an Gleichaltrigen
  • Auflehnen gegen bzw. Ablehnen von Autoritäten
  • Grenzen suchen, Risiken eingehen
  • Experimentieren mit der Einzigartigkeit
  • Sich verlieben und trennen
  • Eingehen selbstbestimmter persönlicher Bindungen
  • Erste sexuelle Erfahrungen (auch gleichgeschlechtliche)
  • Zunehmendes Interesse an Detailwissen zu sexuellen Praktiken
  • Ggf. bewusste Nutzung von Pornografie

Sexuelle Vielfalt

Die Menschen sind vielfältig – in ihren Voraussetzungen und Erfahrungen, ihren Bedürfnissen und Gefühlen sowie in ihren Vorstellungen. Wie die Menschen kennen auch deren Geschlechter und sexuelle Orientierungen keinen Standard. Vielmehr entsprechen sie einem bunten Regenbogen: Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind nämlich breitgefächert. Und alle Formen sind gleichwertig.


Mein Kind ist lesbisch, bi oder schwul

In unserer heteronormativen Gesellschaft gehen viele Eltern davon aus, dass ihr Kind eines Tages einen Menschen des jeweils anderen Geschlechts lieben wird. Doch dies ist nicht immer so.

 

Ihr Kind liebt anders, als Sie es erwartet haben? Damit sind Sie nicht alleine.

Kein Mensch sucht sich die sexuelle Orientierung aus. Sie ist gegeben. So hat auch Ihr Kind nicht entschieden, in welches Geschlecht es sich verliebt. Wenn Ihr Kind feststellt, dass seine sexuelle Orientierung nicht den gesellschaftlichen Erwartungen entspricht, steht es wahrscheinlich vor einer grossen Herausforderung. Ihr Kind braucht in dieser Zeit ganz besonders Ihre Unterstützung. Essentiell dabei ist, dass Sie Homo-, Bi- und Heterosexualität als gleichwertige Varianten der sexuellen Orientierung anerkennen.

Manchmal reagieren Eltern auf das Coming-out ihres Kindes schockiert oder enttäuscht, vielleicht sogar abweisend. Meistens brauchen sie einfach nur Zeit, um die Nachricht zu verarbeiten. Auch Eltern machen jetzt nämlich eine Art Coming-out durch. Sie machen sich Gedanken darüber, wie die Umgebung darauf reagieren wird. Manche Eltern brauchen zu diesem Zeitpunkt eine Beratung oder zumindest Informationen. Manchen Eltern hilft es, wenn sie sich mit anderen Eltern austauschen können.

 

Beratungsangebote für Eltern

Wenn Sie als Eltern oder Angehörige Rat und Hilfe brauchen, dürfen Sie gerne unsere Fachstelle telefonisch, per Chat oder E-Mail kontaktieren.

Beratung über E-Mail, Telefon oder Chat

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Mein Kind ist trans

Von trans ist die Rede, wenn das innere Wissen einer Person, welches Geschlecht sie hat (Geschlechtsidentität), nicht mit dem bei der Geburt zugewiesen Geschlecht übereinstimmt. Begriffe, die ebenfalls dafür verwendet werden, sind z. B. Transgender oder Transidentität.

Nicht alle Kinder, die mit Geschlechterrollen experimentieren und andere Dinge mögen als ihre gleichaltrigen «Gspändli», sind trans. Kinder können ganz gut ausdrücken, wie sie sich fühlen und was für sie richtig ist – oder was nicht. Die Aufgabe der Erwachsenen ist es, hinzuhören und ihre Kinder ernst zu nehmen.

 

Informationen und Beratung zum Thema Trans

Viele Eltern und Angehörige sind dankbar, Informationen und Beratung rund um das komplexe und emotionale Thema der Geschlechtsidentität zu erhalten. Die Fachstellen im Checkpoint Zürich, Checkpoint Bern und im Checkpoint Vaud sind die persönlichen Anlaufstellen für alle Fragen und Informationen zum Thema Trans.

Spezialisiert auf Fragen von Familien sind die Menschen bei TGNS (Transgender Network Switzerland): Weitere Informationen dazu finden Sie auf der TGNS-Beratungsseite.

 

Film und Literatur
  • Ein Kinderbuch zum Thema Transidentität: «Es war einmal ein wunderschöner Prinz, der war so glücklich, dass er nach den Sternen greifen wollte. Er hatte nur ein Problem: Alle dachten, er sei eine Prinzessin.» (Usling, Rabea Jasmin, Weiss, Linette: Prinz_essin? 2017: chiliverlag.)
  • Filmtipp zum Thema Transidentität: Robin Harsch begleitet Söan, Logan und Effie Alexandra – 3 trans Teenager – auf einem Wegstück ihrer Transition. Es entstand ein sehr berührendes Porträt von den jungen Leuten und ihrem Umfeld, auf der Suche nach der eigenen Identität. (Sous La Peau. 2020: Alva Film Production.)

Sexualisierte Medieninhalte

Mit dem Internet kommen Kinder und Jugendliche oft mit Inhalten in Kontakt, die nicht für sie bestimmt sind: sexualisierte Medieninhalte. Für Erwachsene ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den digitalen Medien zu zeigen. Aber auch, hinzusehen und hinzuhören, wenn Kinder und Jugendliche im Internet – gewollt oder ungewollt – mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

In den folgenden Abschnitten finden Sie Infoblätter und Ratschläge, wie Sie das Thema sexualisierte Medieninhalte mit Ihren Kindern ansprechen und Gefahren vorbeugen können.


Pornografie

Pornografie ist die direkte Darstellung menschlicher Sexualität mit dem Ziel, die betrachtende Person sexuell zu erregen. Dabei betont die Pornografie häufig die Geschlechtsorgane bewusst und klammert partnerschaftliche und emotionale Aspekte aus.

Unter dem Begriff legale Pornografie fallen sexuelle Darstellungen, die nicht als Kunst oder Erotika bezeichnet werden. Das Gesetz verbietet es, legale Pornografie Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich zu machen (Art. 197 StGB). Unter illegaler Pornografie wird die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren oder Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen verstanden.

Gemäss der JAMES-Studie 2018 haben 20 % der 12- bis 13-jährigen und 40 % der 14- bis 15-jährigen Schweizer Jugendlichen pornografische Darstellungen auf dem Handy oder Computer angeschaut. Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen nimmt der Konsum von pornografischen Darstellungen deutlich zu.

Die Neugier auf die Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu

Für Kinder und Jugendliche bietet das Internet neben wertvollen und positiven Informationen auch faszinierende bis schockierende Inhalte. Dabei stossen sie gewollt oder ungewollt auf sexualisierte Darstellungen. Diese können negative Gefühle auslösen und zeigen ein unwirkliches Bild von Sexualität und Beziehung. Sexualisierte Medieninhalte vermitteln unrealistische Vorstellungen in Bezug auf sexuelle Anbahnung, Geschlechterrollen, sexuelle Praktiken und Körperideale. Diese können verunsichern und Leistungsdruck auslösen. Ein häufiger, regelmässiger Konsum von Internetpornografie kann abhängig machen.

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Kinder und Jugendliche können auch im Internet mit dem Gesetz in Konflikt kommen und durch unbedachtes Handeln ungewollt straffällig werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Illegale Pornografie, Pornosucht, Sexting, Beratungsstellen

Gewaltvideos und illegale Pornografie auf Smartphones

Sexualaufklärung – Bildung und Information zu Beziehung und Sexualität


Sexting

Sexting steht für erotische Selbstdarstellungen durch Bilder, Videoclips mit Nachrichten, die über Plattformen verschickt werden. Dabei orientieren sich Jugendliche oft an Stars, die sich in sozialen Netzwerken inszenieren. Das Austesten der Wirkung auf sich und andere ist Bestandteil der entwicklungsbedingten Identitätsfindung.

Der Austausch intimer Darstellungen kann freiwillig oder unter Druck erfolgen – zum Beispiel durch Erpressung oder als Liebesbeweis. Betroffene Personen können durch Sexting Blossstellung und Beschämung erfahren. Zudem lassen sich Aufnahmen im Netz nicht mehr rückgängig machen. Gemäss der JAMES-Studie (2018) geben 5 % der 14- bis 15-Jährigen und 23 % der 18- bis 19-Jährigen an, dass sie schon mal aufreizende Bilder von sich verschickt hätten.

Entstehen Bilder oder Clips unter Druck, handelt es sich um eine Form von Nötigung. Dies ist ein Straftatbestand und kann angezeigt werden. Werden Fotos, Texte oder Webcam-Mitschnitte ohne Wissen kopiert und veröffentlicht, ist dies rechtswidrig und möglicherweise strafbar. Schon die Drohung, Bilder zu veröffentlichen, ist rechtswidrig.

Die Herstellung einer visuellen oder auditiven Aufnahme mit sexuellem Kontext ist unter anderem dann strafbar, wenn die Dargestellten unter 18 Jahre alt sind. Das einvernehmliche Fotografieren und Filmen von sexuellen Handlungen unter Minderjährigen von mehr als 16 Jahren bleibt straffrei. Aber nur, solange diese Aufnahme voneinander ausschliesslich im Besitz der beteiligten Personen ist und nur von ihnen konsumiert wird. Erhält jedoch eine nicht in die sexuellen Handlungen involvierte Person davon Kenntnis, werden die an den sexuellen Handlungen beteiligten Jugendlichen strafbar (Schweizerische Kriminalprävention 2018).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ratgeber zu Sexting von Pro Juventute


Sextortion

Sextortion (Wortkombination aus Sex und Extortion) bezeichnet eine Erpressung im Internet: Bei einer solchen fordern vermeintlich attraktive und interessierte Unbekannte Internetnutzer*innen dazu auf, in Videochats wie Skype nackt zu posieren oder sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.

Die Betrüger*innen zeichnen das Material heimlich auf und versuchen dann, vom Opfer Geld zu erpressen, indem sie mit der Veröffentlichung der Aufnahmen drohen. In einer anderen Variante von Sextortion, die aus Sexting erwächst, werden in Vertrautheit aufgenommene private Sex-Clips dazu verwendet, das Opfer zu weiteren sexuellen Handlungen zu zwingen (Schweizerische Kriminalprävention 2019).


Begleiten und Befähigen von Menschen mit einer Beeinträchtigung in ihrer Sexualität

Im Umgang mit der Sexualität von Menschen mit einer geistigen bzw. körperlichen Behinderung gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Fachleute sind sich allerdings einig: Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung haben keine «besondere» Sexualität. Die meisten von ihnen wünschen sich genau das Gleiche wie ihre nicht behinderten Altersgenoss*innen: Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Sie haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Menschen.

Bei Menschen mit körperlichen Behinderungen ​kann die praktische Umsetzung von Sexualität nicht immer den Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen. Deshalb sind hier Feingefühl und Kreativität gefordert.

Es braucht eine Sensibilisierung im ​Begleiten der psychosexuellen Entwicklung von Menschen mit einer Beeinträchtigung – und zwar aus diesen Gründen:

  • Der Zugang zu fachlichen Informationen über Sexuelles ist für Menschen mit einer Beeinträchtigung erschwert. Es fehlt vermehrt an Informationen in leichter und oder in Bildersprache.
  • Oft haben sie auch weniger Gelegenheiten, sich mit Gleichaltrigen/ Peers auszutauschen (kleine Geheimnisse, Erlebnisse, Gefühle etc.) und ihre ersten Erfahrungen zu machen.
  • Es fehlt ihnen oft die Fähigkeit, die Veränderungen ihres Körpers ​mitzuerleben oder zu verstehen. Dadurch sind die Erfahrungen, mit dem eigenen Körper umzugehen, begrenzt.
  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung sind meistens auf die Hilfe von Dritten angewiesen, wenn es um Körperhygiene etc. geht. Das hat zur Folge, dass sie weniger die Gelegenheit haben, ihren eigenen Körper zu erkunden und Selbstbefriedigung auszuprobieren.
  • Die Vulnerabilität, ​aufgrund der Beeinträchtigungen Grenzverletzungen zu erfahren, ist höher. Deshalb ​sind Sexualpädagogik und das Befähigen, sich Hilfe zu holen und Strategien zum Schutz zu kennen, ein Teil der primären Prävention.

«Klipp und klar» ist eine hilfreiche Broschüre, die Informationen zu sexueller Gesundheit in leichter Sprache bietet. Sie eignet sich für Menschen ab 16 Jahren.

PDF-Download von «Klipp und klar»

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Sexualisierte Gewalt

Von sexualisierter Gewalt wird gesprochen, wenn eine Person versucht, eine andere Person mit Zwang, psychischem Druck oder körperlicher Gewalt zu einer sexuellen Handlung zu zwingen. Sexualisierte Gewalt kann mit oder ohne Körperkontakt auch in Liebesbeziehungen erfolgen.


Formen sexualisierter Gewalt

Formen sexualisierter Gewalt sind:

  • Ungewolltes Berühren, Küssen oder Auf-den-Schoss-Nehmen
  • Sexuelles Belästigen und Bedrängen
  • Drohungen für den Fall, dass sich eine Person nicht auf sexuelle Handlungen einlässt
  • Drängen oder Erzwingen von sexuellen Handlungen, erzwungener Oral-, Anal- oder Vaginalverkehr
  • Sexuelle Handlungen an wehrlosen Personen (Alkohol-, Drogeneinfluss, K.o.-Tropfen)
  • Drängen oder Zwingen zum Anschauen von pornografischen Darstellungen oder Mitwirken in pornografischen Handlungen in Fotografie, Film oder Internetchat
  • Verschicken oder Verbreiten von Nacktbildern ohne Einwilligung
  • Beschimpfungen mit sexuellem Inhalt
  • Verheiratung Minderjähriger

Alle diese Formen sind strafbar. Je nach Art und Schwere werden sie mit Geldbussen oder Freiheitsstrafen bestraft.

Sexualisierte Gewalt verletzt Kinder und Jugendliche in ihrer sexuellen, körperlichen und seelischen Integrität. Die Persönlichkeitsentwicklung kann dadurch bis ins Erwachsenenalter tiefgreifend beeinträchtigt werden. Sexualisierte Gewalt betrifft Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter. Mädchen und weibliche Jugendliche sind häufiger betroffen, ebenso Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigung. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 1 bis 2 Schüler*innen pro Schulklasse im Schulalter von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene betroffen sind.

Sexualisierte Gewalt findet am häufigsten innerhalb der engsten Familie sowie im weiteren Familien- und Bekanntenkreis statt. Das können Nachbar*innen oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen sein, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen. Ab der Pubertät gehen die Übergriffe vor allem von Gleichaltrigen aus. Zunehmend finden sexuelle Übergriffe auch im digitalen Raum statt.

Sexualisierte Gewalt üben in etwa 85 % der Fälle Männer und männliche Jugendliche aus und zu etwa 15 % Frauen und weibliche Jugendliche. Täter als auch Täterinnen missbrauchen sowohl Mädchen als auch Jungen. Über missbrauchende Frauen wurde bislang wenig geforscht. Es ist davon auszugehen, dass sexualisierte Gewalt durch Frauen seltener entdeckt wird. Frauen üben sexualisierte Gewalt alleine oder zusammen mit einem männlichen Partner aus.

Tatpersonen können drohen, erpressen und zur Geheimhaltung verpflichten. Scham und Schuldgefühle machen Betroffene oft sprachlos und handlungsunfähig. Viele Kinder und Jugendliche trauen sich lange nicht, von ihren Erfahrungen zu erzählen. Verantwortlich für die Einhaltung von Grenzen sind allein die Tatpersonen, niemals die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Ein wesentliches Motiv der Tatpersonen ist der Wunsch, Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben. Bei einigen Tatpersonen kommt eine sexuelle Fixierung auf Kinder hinzu (Pädosexualität). Kinder und Jugendliche können die Konsequenzen einer Einwilligung in eine sexuelle Handlung mit einer erwachsenen Person nicht abschätzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ratgeber zu sexuellen Übergriffen


Kinder und Jugendliche als Täter*in

Auch Kinder und Jugendliche üben gegen andere Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt aus. Sind bei Vorschulkindern die Täter*innen grösstenteils männliche Erwachsene, nimmt gemäss Kinderschutz Schweiz (2019) im Verlauf des Primarschulalters der Anteil der gleichaltrigen Täter*innen kontinuierlich zu. Häufig werden die Übergriffe durch Gleichaltrige im Rahmen erster Liebesbeziehungen verübt.

Gemäss einer Studie des Kantons Zürich (Ribeaud 2015), berichten 19 % der 15- jährigen Mädchen und 7 % der gleichaltrigen Jungen über erlebte sexualisierte Gewalt in der Paarbeziehung. 6 % der Jungen und 1 % der Mädchen berichten, selber sexualisierte Gewalt angewendet zu haben. Als häufigste Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen werden Versuche genannt, Kontakte der Partner*innen einzuschränken und zu kontrollieren.


Übergriffe durch Erwachsene

Personen mit einer Präferenzbesonderheit «Pädophilie» fühlen sich überwiegend oder ausschliesslich sexuell zu Kindern (meist 13 Jahre oder jünger) hingezogen. Ein bis fünf Prozent aller Männer haben gemäss Studien auf Kinder gerichtete sexuelle Phantasien. Über Frauen mit dieser sexuellen Präferenz ist fast nichts bekannt. Wissenschaftlichen Studien zufolge begehen weniger als die Hälfte aller Betroffenen sexuelle Delikte (sexueller Kindesmissbrauch, Konsum von Missbrauchsabbildungen). Über die Hälfte aller Täter sexuellen Kindsmissbrauchs sind nicht pädophil. Viele Betroffene sind sehr offen für Psychotherapie, um zukünftig weiterhin keine Delikte zu begehen oder straffrei zu werden.

Die WHO listet Pädophilie als psychische Störung auf. Die Behandlung geht mit einer langfristigen Psychotherapie und gegebenenfalls Medikamenten einher. Für Personen mit pädosexuellen Neigungen gibt es spezifische Beratungs- und Therapieangebote (z. B. das Forensische Institut Ostschweiz forio).


Zwangsheirat

Die freie Wahl des Ehepartners oder der Ehepartnerin ist ein Menschenrecht. Das Ehefähigkeitsalter beträgt in der Schweiz 18 Jahre (Art. 94 ZGB). Von einer Zwangsheirat oder erzwungenen eingetragenen Partnerschaft wird gesprochen, wenn die Verheiratung gegen den Willen mindestens einer der beiden Beteiligten geschieht. In der Schweiz wird von jährlich bis zu 340 Fällen von Zwangsheirat ausgegangen (Bundesamt für Migration 2012). Die Dunkelziffer ist hoch. Auch Jugendliche können davon betroffen sein. Rechtsgültig geschlossene Ehen von Minderjährigen werden nicht toleriert. Eine im Ausland geschlossene Ehe von 16- und 17-Jährigen kann in der Schweiz unter Vorbehalt anerkannt werden (Fachstelle Zwangsheirat).


Genitalverstümmelung bei Mädchen

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung der äusseren weiblichen Geschlechtsorgane. Folgende vier Typen von FGM werden unterschieden:

  • Typ I (Inzision): Teilweise oder komplette Entfernung der äusseren Klitoris
  • Typ 2 (Exzision): Teilweise oder vollständige Entfernung der äusseren Klitoris und der kleinen Scheidenlippen
  • Typ 3 (Infibulation oder «pharaonische Beschneidung»): Die vaginale Öffnung wird durch das Beschneiden und Zusammennähen der äusseren oder inneren Scheidenlippen verengt. Eventuell Entfernung der äusseren Klitoris.
  • Typ 4: Alle anderen Praktiken, die die weiblichen Genitalien verletzen. Wie zum Beispiel das Einstechen oder Durchbohren der inneren und äusseren Genitale.

Die verschiedenen Formen werden durch die Region und die Gemeinschaft, in welcher Frauen und Mädchen leben, bestimmt (Bisang 2019).

FGM wird an Mädchen und Frauen ab dem Säuglingsalter oft unter unhygienischen Verhältnissen durchgeführt. Sie kann schwere gesundheitliche, körperliche oder psychische Schäden verursachen und zum Tod führen. Das Netzwerk Mädchenbeschneidung Schweiz (2017) schätzt die Anzahl der in der Schweiz von FGM betroffenen oder gefährdeten Mädchen und Frauen auf 15’000. FGM gilt als Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes und ist als Körperverletzung strafbar (Art. 124 StGB), auch wenn sie im Ausland vorgenommen wurde. Der Staat muss Massnahmen ergreifen, um Kinder vor Gewalt zu schützen und überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen (Art. 24, Ab. 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes).

Bestraft werden nicht nur Beschneider*innen, sondern auch Eltern oder Verwandte, die ein Mädchen beschneiden lassen. Bestraft wird auch, wer die Beschneidung im Ausland durchgeführt oder ermöglicht hat. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Das gilt für alle Formen der Beschneidung. Die Eltern sind für den Schutz ihrer Mädchen verantwortlich. Falls sie diese Verantwortung nicht wahrnehmen, sollte die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mittels Gefährdungsmeldung eingeschaltet werden. Der Umgang mit tatsächlicher oder vermuteter Gefährdung hinsichtlich FGM verlangt hohe Sensibilität, da eine Gefährdungsmeldung das gesamte Familiensystem betrifft. Nationale Anlaufstellen zur Prävention von Mädchenbeschneidung (Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz) bieten Fachberatungen an.

FGM wird heute vor allem als kulturelles Phänomen betrachtet. Dabei wird vergessen, dass bis ins 20. Jahrhundert auch in Europa und in den USA weibliche Genitalverstümmelung als chirurgische Behandlung durchgeführt wurde. So wurden zum Beispiel zur Therapie von Masturbation die Entfernung von Klitoris oder Scheidenlippen empfohlen. In der heutigen Zeit wurde im Zuge zunehmender Selbstoptimierung die chirurgische Kürzung der Scheidenlippen oder die Verengung der Scheide zum Trend in der Schönheitschirurgie.


Knabenbeschneidung

Bei der männlichen Beschneidung (Zirkumzision) wird die Vorhaut im Bereich der Eichel ganz oder teilweise chirurgisch entfernt. Der Eingriff ist irreversibel. Die Entfernung der Vorhaut mit den darin befindlichen Nervenendungen und die folgende Verhornung der Eicheloberfläche führt zu einem Sensibilitätsverlust.

Die männliche Beschneidung wird meist an Säuglingen oder Kindern ohne deren Einverständnis durchgeführt und verletzt damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Für diese Eingriffe werden religiöse, kulturelle, medizinische und präventive Gründe aufgeführt. Für jüdische und muslimische Gemeinschaften gilt die Beschneidung als Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft. In anderen Ländern (zum Beispiel USA) werden oft hygienische Gründe angegeben.

Auch die Beschneidung von Jungen gilt als Eingriff in die körperliche Integrität (Art. 11 Bundesverfassung). Staat und Eltern sind verpflichtet, die Meinung des Kindes (im Sinne der Urteilsfähigkeit) gemäss dem Alter und der Reife entsprechend zu berücksichtigen (Art. 12 Übereinkommen über die Rechte des Kindes). Wird die Beschneidung nicht aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus durchgeführt, wird sie zunehmend von ärztlicher, menschenrechtlicher und psychologischer Seite kontrovers diskutiert.

Medien: News, Medienmitteilungen, Anfragen

Arbeiten Sie in den Medien? Oder möchten Sie sich über unsere Arbeit in der Öffentlichkeit informieren? Auf unserer Medienseite finden Sie dazu interne und externe Publikationen sowie Mitteilungen.


Aktuelle Medienmitteilungen der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen

Ob HIV-/STI-Testaktionen, Podiumsdiskussionen oder Open-Air-Teilnahmen – hier informieren wir Sie laufend über unsere Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit.

Reden über HIV – auch am Theater St.Gallen
PDF zur Medienmitteilung (15.05.2024)

Living Library: Eintauchen in queere Lebenswelten mit anschliessender Vielfalt-Party
PDF zur Medienmitteilung (16.11.2022)

Living Library: Lernen Sie Menschen aus der LGBTIQA+ Community kennen
PDF zur Medienmitteilung (01.11.2021)

Transgender Day of Visibility (TDoV): Tag der Sichtbarkeit von trans Menschen 2021
PDF zur Medienmitteilung (29.03.2021)

Living Library: LGBTIQA+ Begegnung im Zeichen des Regenbogens
PDF zur Medienmitteilung (21.09.2020)

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie
PDF zur Medienmitteilung (04.02.2020)

 


News-Blog zur sexuellen Gesundheit und zur sexuellen Bildung

Wir veröffentlichen regelmässig Beiträge in unserem News-Blog. Unter anderem berichten wir über diese Themen und Anlässe:

  • Kampagnen zur HIV-/STI-Prävention
  • Anlässe zur HIV-/STI-Prävention, z. B. in Form von Open-Air-Teilnahmen, Podiumsdiskussionen oder Tagungen
  • Schulprojekte
  • Interviews mit Expert*innen zu den Themen HIV, Aids und STI
  • Persönliche Geschichten von Betroffenen
  • Öffentlichkeitsarbeit, die die LGBTIQA+ Community stärkt
  • Fachbeiträge zu relevanten Themen aus der sexuellen Gesundheit und sexuellen Bildung
Für weitere Auskünfte nehmen Sie mit uns Kontakt auf

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Medienberichte über die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen

Hier finden Sie sämtliche Artikel, Interviews und Beiträge, die Medien über die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen publiziert haben.

Queere Menschen haben nach wie vor eine deutlich höhere Suizidrate als die Durchschnittsbevölkerung – der Thurgauer Adrian Knecht setzt auf mehr Aufklärung an Schulen
Thurgauer Zeitung (27.08.2024)

Junge Grüne St.Gallen wollen Gratis-Tests für Geschlechtskrankheiten – Expertin ordnet ein
FM1 Today (20.08.2024)

Pink Cross-Präsident Adrian Knecht nach Ralf Schumachers Coming-out: «Im Sport herrscht ein toxisches Männlichkeitsbild»
Schweizer Illustrierte (27.07.2024)

Digitale Lernplattform sexuelle Bildung nach Unterrichtskonzept Flipped Classroom (Vorprojekt)
Hochschule Luzern (HSLU) (01.07.2024)

Musical Rent – HIV war damals lebensbedrohlich
Queer Lake (23.05.2024)

Reden über HIV – auch am Theater St.Gallen
Die Ostschweiz (15.05.2024)

Pride Month 2023: Rückblick – Restrospective
prisma (28.01.2024)

Die Community macht Schule – Lehrplan Q in Aktion
MANNSCHAFT (21.01.2024)

Im Kampf gegen Chlamydien und Syphilis: St.Galler Regierung lehnt Gratistests für sexuell übertragbare Krankheiten ab
Tagblatt (08.11.2023)

Kennenlernen im Zeitraffer: Queeres Speedfriending im St.Gallen Libre
MANNSCHAFT (08.11.2023)

St. Gallen: Keine Gratis STI-Tests für Junge
Queer Lake (02.11.2023)

Inklusion ist, wenn es die «Bubble» nicht mehr braucht
Saiten (31.10.2023)

Podiumdiskussion für ein inklusives St.Gallen
Pride Month (30.10.2023)

St. Galler Regierung gegen Gratis-Test für Tripper & Co
toggenburg24.ch (29.10.2023)

Andreas Oberholzer über die Erfolgsgeschichte des Pride Month an der HSG
Universität St.Gallen (HSG) (17.10.2023)

Queeres Speedfriending
Pink Cross (04.10.2023)
St.Gallen-Bodensee Tourismus (04.10.2023)

Eintauchen in die queere Geschichte der Stadt
St.Galler Tagblatt (12.07.2023)

«Ideologisch», «moralisierend», «bevormundend»: Der Genderstern als böser Feind im Kreuzlinger Gemeinderat
Thurgauer Zeitung (12.05.2023)

«Gemeinsam unterwegs» – ein Elternbildungsmodul zum Umgang mit Vielfalt in Geschlechtsidentität
Kanton St.Gallen (30.03.2023)

Erste Pride Parade in St.Gallen – Mitveranstalter Andi Giger: «Ich möchte gefahrlos zum Bahnhof spazieren können – ohne oder mit Freund»
St.Galler Tagblatt (11.03.2023)

Geschlechterklischees überwinden
Pfarrei Forum (28.11.2022)

Braucht die Stadt St.Gallen ein LGBTI-Label? Das sagen Betroffene und Verbände
Luzerner Zeitung (25.11.2022)

SEX DAYS: DAY 2 ORGASMS & STIS
Square HSG St.Gallen (04.10.2022)

«Chemsex – mehr als Sex unter Drogen»: Ein unerforschtes Phänomen im Gesundheitswesen
Swiss Medical Forum (22.06.2022)

Männlichkeit matters
Saiten (17.06.2022)

LGBTQIA+-Community: «Schulen müssen Aufklärungsarbeit leisten»
FM1 Today (15.06.2022)

Mächtig ohnmächtige Männer
MANNSCHAFT (15.06.2022)

Das musst du über den Pride Month wissen.
FM1 Today (03.06.2022)

Kern als Ratsschreiber gewählt
stgallen24.ch (06.05.2022)

Pink Cross Co-Präsident aus dem Thurgau​
Kreuzlinger Nachrichten (04.04.2022)

Fragen zur sexuellen Orientierung? Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen gibt anonym Auskunft.
St.Galler Tagblatt (24.03.2022)

«Von einem Idealzustand sind wir noch weit entfernt»
Die Ostschweiz (28.02.2022)

Frische Energie für die Zukunft
Pink Cross (24.02.2022)

«Ein grosser Schritt in die richtige Richtung»: Kanton St.Gallen will Beratungsnetz für queere Jugendliche ausbauen
St.Galler Tagblatt (28.01.2022)

St.Gallen möchte mehr Schutz für nicht heterosexuelle Menschen
Radio Liechtenstein (26.01.2022)

Kanton will LGBTIQ*-Beratung ausbauen
Saiten (26.01.2022)

Schikanen für queere Community beseitigen: Zwei Politisierende aus der Region setzen sich ein
Werdenberger und Obertoggenburger (19.01.2022)

Tabus brechen: Queers erzählen von Liebe, Outing und Hass
TVO (07.11.2021)

Living Library in St.Gallen
Queer Lake (07.11.2021)

«Für viele war es die erste Begegnung mit einem Bisexuellen»
Die Ostschweiz (05.11.2021)

Begegnungen mit queeren Menschen
stgallen24 (04.11.2021)

Klischees hinterfragen und Vorurteile abbauen: Queere Personen laden am Sonntag zum Tischgespräch ein
St.Galler Tagblatt Live-Ticker (04.11.2021, 16:05)

Living Library: Begegnungen mit queeren Menschen
Kanton St.Gallen (04.11.2021)

The winner takes it all! 25hours feiert “Ehe für alle” mit B.U.T.C.H.E.S. & F.A.G.S.
25hours Hotels Zürich (17.09.2021)

Eine Zeltstadt für Respekt und Frieden in St. Gallen
SRF (16.09.2021)

«Meine Mutter hatte das Gefühl, eine Tochter zu verlieren»: Ein 21-jähriger Transmann erzählt von seinem Coming-out und seiner Transition.
St.Galler Tagblatt (08.09.2021)

Eine filmische Begegnung mit trans Jugendlichen
Die Ostschweiz (02.09.2021)

Filmische Begegnung mit Transjugendlichen
stgallen24.ch (02.09.2021)

«Wir müssen unbedingt mehr Junge an die Urne bringen»
Saiten (27.01.2021)

Ein soziales pornografisches Netzwerk
Gastbeitrag in den Swiss Aids News (SAN: S. 16–18) (09.08.2021)

Homophobie: Wer hilft bei Hate Crimes?
rheintal24 (10.06.2021)

Hass gegen Schwule: Wer hilft bei Hate Crimes?
stgallen24 (10.06.2021)

Ein respektvoller Umgang dient allen
Forum 2/2021 (01.06.2021)

Queere Stimme für den Thurgau – wer macht mit?
Queer Lake (20.05.2021)

Referendum eingereicht: Ehe für Alle kommt an die Urne
TVO (12.04.2021)

Kinderzimmer in Rosa und Hellblau? DAS ist Gender-Gaga!
MANNSCHAFT (10.04.2021)

Coming-out im Neckertal – eine Zeitreise
DISPLAY (01.04.2021)

Wenn das Aussen nicht mit dem Innen übereinstimmt
hallowil.ch (31.03.2021)

Gemeinsam für mehr Trans-Sichtbarkeit
stgallen24 (31.03.2021)

Gemeinsam für mehr Trans-Sichtbarkeit
linth24.ch (31.03.2021)

Trans Menschen zeigen sich
Queer-Lake.net (31.03.2021)

Am Mittwoch sollen Probleme von Transgender-Menschen sichtbar gemacht werden: Aufruf für mehr Toleranz und Akzeptanz
Grenchner Tagblatt (29.03.2021)

Vatikan: Kein Segen für homosexuelle Paare
TVO (16.03.2021)

Liebe dich wie deinen Nächsten – Selbstbefriedigung ist gesund!
MANNSCHAFT (26.02.2021)

«In der Coronakrise könnte die Arbeit rund um Aids zusammenbrechen»
FM 1 Today (01.12.2020)

HIV im Jahr 2020: Die Bevölkerung braucht dringend ein Update
MANNSCHAFT (01.12.2020)

«Living Library»: Regenbogenvielfalt in St.Gallen
MANNSCHAFT (10.10.2020)

HIV-Tests und Gespräche mit queeren Menschen
FM 1 Today (06.10.2020)

«Jeden Sonntag musste ich mich zurückverwandeln»
MANNSCHAFT (03.10.2020)

Die LGBTIQ Community hat viel erreicht, aber auch noch viel vor
MANNSCHAFT (21.09.2020)

Vertraut anders. Ein Porträt über eine polyamouröse Regenbogenfamilie aus der Ostschweiz:
MANNSCHAFT (13.07.2020)

Interview-Reihe zum Coming-out mit «Die Ostschweiz»:
Joel Müller (30.06.2020)

Predrag Jurisic (13.07.2020)

Pascal Rotach (19.07.2020)

Fritz Rufer (22.07.2020)

Coming-out: Es braucht mehr Vorbilder wie Curdin Orlik
MANNSCHAFT (13.03.2020)

So sieht der Sexualunterricht von heute aus
stgallen24.ch (04.03.2020)

«Let’s Talk About Sex» – Sexualaufklärung und Gleichstellung
Kanton St.Gallen (02.03.2020)

Aufklärung und Gleichstellung
linth24.ch (02.03.2020)

«Ein Ja am 9. Februar stärkt die Aufklärung an Schulen»
MANNSCHAFT (31.01.2020)

 

Aids-Hilfe St.Gallen / Appenzell sucht einen MSM-Mitarbeiter (80%)
Queer Lake (15.08.2019)

«Die Schweiz hinkt bei Transmenschen hinterher»
Radio FM1 (15.07.2019)

Otherside – die andere Seite der Queers
kanti live (29.03.2019)

«Frau Meier? In Ihrer Krankenakte steht aber Herr Meier!»
Swiss Aids News SAN (Juli 2018, S. 6–9)

AIDS: Was taugt der HIV-Test für zu Hause?
Der Beobachter (28.06.2018)

«Es ist wichtig, über Pornos zu reden»
FM1 Today (17.01.2018)

Akzeptanz von Homosexuellen – mehr Schein als Sein?
MANNSCHAFT (18.12.2017)

«Ich hatte lange Zeit Angst, dass mich die Frauen von der Bettkante stossen»
Saiten (30.11.2017)

Belastung statt Betreuung
VSAO Journal Nr. 4 (August 2017)

«Schwul sein ist keine Qualifikation»
Südostschweiz (27.05.2017)

Ein kritischer Rückblick auf die Podiumsdiskussion «Vielfalt im Alter» in St.Gallen
hab queer bern (21.05.2017)

Führungswechsel bei der Aidshilfe
Limmattaler Zeitung (13.05.2017)
Appenzeller Zeitung (13.05.2017)
Grenchner Tagblatt (13.05.2023)

Aids-Hilfe St.Gallen mit neuer Führung
Südostschweiz (12.05.2017)

«Natürlichkeit – das ist das A und O»
MANNSCHAFT (02.04.2017)

Sprechstunde Gendervarianz in St.Gallen
Queer Lake (14.03.2017)

OSTSCHWEIZ: Wenn man anders liebt
St.Galler Tagblatt (22.02.2017)

Ein kritischer Rückblick auf die Podiumsdiskussion «Vielfalt im Alter» in St.Gallen
hab queer bern (21.01.2017)

Vielfalt im Alter: wenig Wissen vorhanden
Queer Lake (16.01.2017)

Schwul und lesbisch: doch nicht so cool?
Queer Lake (20.12.2016)

Impressionen der 2. Aids Charity, St. Gallen
Queer Lake (02.12.2016)

Aids und HIV-Positiv auch in Liechtenstein ein Thema
Radio Liechtenstein (01.12.2016)

«Vergessen ist ansteckend»
Saiten (29.11.2016)

Bi üs im Thurgau gits das nöd …
Queer Lake (23.11.2016)

«Ich möchte als eine der unendlich vielen Varianten von Frausein akzeptiert werden»
Franziska Schutzbach/LOS-INFO 3/2016 (23.11.2016)

«Die Schweiz hinkt bei Transmenschen hinterher» (dreiteilige Serie «Gott und d Wält» zu Trans- und Intermenschen zum Nachhören)
Radio FM1 (22.11.2016)

1. Dezember: Aids-Charity in St.Gallen
Queer Lake (21.11.2016)

Bei Sack&Pack sich testen lassen
Queer Lake (04.11.2016)

«Sich testen lassen bringt’s»
Queer Lake (25.10.2016)

Auf zum gratis Syphilis-Test
Queer Lake (28.09.2016)

LGBTI und HIV+/aidskranke Menschen in Alters- und Pflegestrukturen
hab queer bern (24.09.2016)

Lesben, Schwule und Transsexuelle auf der Flucht
Saiten (19.09.2016)

«Wir wollen alle Gruppen erreichen – egal, ob lesbisch, schwul, bi oder trans»
Saiten (02.09.2016)

Queer Refugees – Auch rund um den Bodensee!
Queer Lake (31.08.2016)

Anonyme HIV-Tests im Mann-o-Mann
Queer Lake (24.08.2016)

«I just started to change my mind»
Queer Lake (09.08.2016)

Sex ohne Gummi? Geht das nun?
Queer Lake (03.08.2016)

Der Weg für Trans-Personen ist steinig
Queer Lake (19.07.2016)

Internalisierte Homophobie
Queer Lake (04.07.2106)

Beherzter Aufklärer und kritischer Antreiber
Zuger Zeitung (28.06.2016)
St.Galler Tagblatt (28.06.2016)
BZ Basler Zeitung (28.06.2016)

Kinder kriegen – klar doch!
magazin.hiv (17.06.2016)

«Kennt ihr euren Testosteronspiegel?»
Network Schweiz (01.06.2016)

IDAHOT EVENTS 2016: SWITZERLAND
may17.org (17.05.2016)

Gründe für Transphobie in der lesbischen Community
LOS Info Nr. 3 (Mai 2016)

Queering Psychotherapie: Geschlechtervarianz, Geschlechtsidentität und die Ideologie der Zweigeschlechtlichkeit
Arbeit erschienen in Psychotherapie-Wissenschaft Band 6 / Heft 2 (26.01.2016)
Ganzes Heft 2 hier als Download

 

Keine Erfassung antischwuler Gewalt
St.Galler Nachrichten (09.07.2015)

Der Wert der Vielfalt auch in der Sexualität
St.Galler Nachrichten (28.06.2015)

Der Wert der Vielfalt auch in der Sexualität
Herisauer Nachrichten (28.06.2015)

«Ein Präventionshaus für die Ostschweiz»
SRF (17.03.2015)

Sexualpädagogischer Leerplan
Saiten (27.01.2015)

 

Rastplatz-Sex bleibt gefährlich
Südostschweiz (19.06.2014)

Im Einsatz für sexuelle Gesundheit
St.Galler Nachrichten (10.10.2013)

Schläpfer übergibt Amt an Baeriswyl
St.Galler Tagblatt (09.03.2013)
Nidwaldner Zeitung (09.03.2023)

 

«Aids nicht banalisieren»
Luzerner Zeitung (02.12.2012)

Detektivisch gegen HIV
Limmattaler Zeitung (27.10.2012)

«Rastlos-Mobil» gegen HIV
St.Galler Tagblatt (26.10.2012)

Zum Feierabendbier ein HIV-Test
Thurgauer Zeitung (18.10.2012)

Zweiter St. Galler Kreuzweg
Bistum St.Gallen (03.08.2012)

«Vorsichtiger als Heterosexuelle»
St.Galler Tagblatt (29.02.2012)

Sexualität im Leben der Kinder
Teufener Post (01.02.2012)

Aids
WOZ – Die Wochenzeitung (01.12.2011)

«Im Minimum en Gummi drum»
St.Galler Tagblatt (25.11.2011)

Lernen, wie Sexualität funktioniert
St.Galler Tagblatt (11.07.2011)

Schüler sprechen ungehemmt über Sex, Liebe und Aids
Südostschweiz (19.05.2011)

Wissenswertes zu Liebe und Erotik
St.Galler Tagblatt (08.02.2011)

Solidaritäts-Tisch für Aidskranke
St.Galler Tagblatt (15.11.2010)

Theater um Sex und Aids
St.Galler Tagblatt (24.08.2010)

Theater als Prävention
Appenzeller Zeitung (24.08.2010)

«Aids ist immer noch tödlich»
St.Galler Tagblatt (12.07.2010)

HIV und Aids auch am Kathi ein Thema
St.Galler Tagblatt (17.05.2010)

Sicher im Verkehr
St.Galler Tagblatt (07.05.2010)

SchutzFaktor6
St.Galler Tagblatt (07.05.2010)

Gabriela Jaegge
NZZ (02.12.2007)

Welt-Aids-Tag 2007 :«Work Place Policy» für Menschen mit HIV
RAOnline (01.11.2007)

Sauna, Sex and Piercing – und die «innocent bystander»
infekt.ch Blog (25.03.2007)

Aids-Präventionskampagne wird international
persoenlich.com (02.05.2006)

Mit Kondomdose und Selbstbewusstsein: Aids-Hilfen wenden sich an «Frauen unterwegs»
PRESSEPORTAL (21.10.2003)


Offizielle Bilder, Logos und Videos

Unsere Präventionsarbeit in Bildern finden Sie in unserem Bildarchiv. Alle unsere Videos befinden sich auf unserem YouTube-Kanal.

Falls Sie weitere Bilder, Videos oder Logos der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Ihren Medienbeiträgen verwenden möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf: info@ahsga.ch / 071 223 68 08.

Für weitere Auskünfte nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Bürozeiten

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 
9–12 Uhr (nur E-Mail/Telefon)

info@ahsga.ch071 223 68 08


Medienkontakt für Anfragen und Auskünfte

Simone Dos Santos

Geschäftsleitung

simone.dossantos@ahsga.ch

Beratung für Sexworker*innen

Beratung für Sexworker*innen

Arbeiten Sie im Sexgewerbe? Oder suchen Sie Sexworker*innen auf? Dann bietet Ihnen diese Seite Informationen zu diesen Fragen und Themen:

  • Wie schütze ich mich vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI)?
  • Wo kann ich mich auf HIV und STI testen lassen?
  • Welche Beratungsstelle passt zu meinen Bedürfnissen?

Infos zur sexuellen Gesundheit für Sexworker*innen

Persönliche Beratung und Informationen für Sexworker*innen


Beratung und Information für Männer, die als Male Sexworker arbeiten

Auch in unserer Region gibt es Männer, die sexuelle Dienstleistungen für Männer (MSM) anbieten. Einige machen dies professionell, andere verdienen sich mit Sexwork gelegentlich etwas dazu. Wichtig ist dabei, auf die eigene sexuelle Gesundheit sowie auf die der anderen zu achten (Safer-Sex-Regeln kennen).

Als Fachstelle für Aids- und Sexualfragen helfen wir Male Sexworkern bei gesundheitlichen, rechtlichen und anderen Fragen weiter. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: info@ahsga.ch / 071 223 68 08.

Oder folgen Sie uns auf unseren sozialen Netzwerken: Auf diesen informieren wir regelmässig über mögliche HIV-/STI-Testaktionen. Diese können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie sich in unserer Region aufhalten und/oder Ihre Dienstleistungen hier anbieten.

Informationen zur rechtlichen Ausgangslage für Sexwork in der Schweiz gibt es bei Dr. Gay.

Falls Sie als Mann Sexwork anbieten oder einen Sexworker aufsuchen, lesen Sie dazu unsere Tipps:

  • Neue Safer-Sex-Regeln kennen
  • Regelmässig testen lassen (min. einmal pro Jahr, bei mehr als 10 Partnern min. zweimal pro Jahr)
  • Sich gegen Hepatitis A und B impfen lassen sowie HPV (bis 27 Jahren empfohlen)
  • Bei Symptomen wie Jucken, Brennen oder anderen auffälligen Veränderungen wie z. B. Geschwüren, Bläschen oder Ausschlag ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
  • Ansteckungsketten unterbrechen: Wenn Sie eine sexuell übertragbare Infektion haben, warten Sie mit dem Sex, bis die Infektion ausgeheilt ist. Informieren Sie ausserdem alle letzten Partner, damit sich diese auch untersuchen und behandeln lassen können.

Regelmässige HIV-/STI-Tests und anonyme Sprechstunde beim Kantonsspital St.Gallen


MariaMagdalena: Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe

MariaMagdalena …

  • setzt sich zum Ziel, die Gesundheit und Lebensqualität der Personen im Sexgewerbe zu optimieren. Und zwar durch die Förderung der Sozialkompetenz und den Zugang zu Angeboten im Gesundheits- und Sozialbereich sowie im Rechtssystem. 
  • führt Prävention und Gesundheitsförderung in den Angeboten des Sexgewerbes im Kanton St.Gallen mittels der aufsuchenden Sozialarbeit durch.
  • vermittelt Informationen über HIV/Aids und weitere sexuell übertragbare Infektionen.
  • ist Mitglied der Aids-Hilfe Schweiz und verantwortlich für die Umsetzung des nationalen Präventionsangebotes «Aidsprävention im Sexgewerbe » (APiS) im Kanton St.Gallen.
  • unterstützt Einzelpersonen und Gruppen im Sexgewerbe durch Information, Beratung und Begleitung.
  • bietet in der Beratung Informationen zum Gesundheits-, Sozial- und Rechtssystem in der Schweiz und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Dabei werden die spezifischen Gegebenheiten des Sexgewerbes und insbesondere die migrationsspezifischen Aspekte berücksichtigt. Die Beratung und Begleitung von Personen im Sexgewerbe und/oder deren Umfeld ist als ein komplexer, integrativer und interdisziplinärer Prozess mit systemischem Verständnis und sozialarbeiterischen Handlungskompetenzen zu verstehen.

Die Angebote sind anonym und kostenlos; die Mitarbeitenden stehen unter der beruflichen Schweigepflicht.

Quelle: MariaMagdalena

Weitere Informationen finden Sie unter MariaMagdalena

 

Kontakt

MariaMagdalena
Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe
Friedaustrasse 1
9000 St. Gallen


Beratung und Information für Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen

Jeder fünfte Mann zwischen 18 und 65 Jahren nimmt in der Schweiz mindestens einmal in seinem Leben die Dienste einer Sexarbeiterin in Anspruch. Manche Männer machen es aus Neugier oder als Mutprobe. Manche gehen regelmässig zu einer Sexarbeiterin oder ritualisiert als Start ins Wochenende, bevor es mit der Clique zum Feiern geht.

Der Genuss an der Lust sollte keine unerwünschten Folgen nach sich ziehen. Darum lohnt sich ein genauer Blick auf die möglichen Risikosituationen, auf das eigene Risikoverhalten sowie auf das eigene Verhalten gegenüber Sexarbeitenden:

Zu HIV-Risiken zählen:

  • ungeschützter Anal- und Vaginalverkehr (auch nur kurzes «Dipping» bzw. Eintauchen)
  • geteilte Utensilien beim Drogenkonsum (z. B. Spritzen)
  • Geburt und Stillen

Kein HIV-Risiko besteht in diesen Fällen:

  • Küssen und Oralsex
  • Insektenstiche
  • Schweiss, Speichel und Tränen
  • Wunde im Mund
  • Zahnbürste

Kondome schützen vor HIV, nicht aber vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) wie Syphilis, Chlamydien oder Tripper (Gonorrhö). Diese lassen sich auch durch Küssen und Oralsex übertragen.

Darum ist es wichtig, sich regelmässig testen zu lassen. Besuchen Sie für HIV-/STI-Tests die anonyme Sprechstunde beim Kantonsspital St.Gallen.

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 
9–12 Uhr (nur E-Mail/Telefon)

info@ahsga.ch071 223 68 08WhatsApp

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

«ProPriS» – ein Beratungsangebot für Freier*innen

«ProPriS» ist ein Präventionsprojekt und aufsuchendes kantonales Beratungsangebot für Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Oberstes Ziel ist die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten für die Bevölkerung. Die Sensibilisierung der Freier*innen für die besonderen Umstände und Herausforderungen der Sexarbeit und die Befähigung zu Übernahme von Eigenverantwortung sind weitere Schwerpunkte der Beratung.

ProPriS berät bei diversen Themen, die aus dem Gang zu einem*einer Sexarbeiter*in entstehen können. Diese können:

  • emotionaler Natur sein – beispielsweise durch unglückliche Liebe zu einem*einer Sexarbeiter*in oder Krise mit dem*der Partner*in
  • finanzieller Art – zum Beispiel, wenn die regelmässige Aufsuche sexueller Dienstleistungen zu einer zunehmenden finanziellen Bedrohung wird
  • psychosoziale Gründe haben – wie regelmässige oder zwanghafte Häufigkeit der Besuche

Die Beratungen erfolgen persönlich, per Mail oder per Telefon. Sie sind anonym, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.

Das Projekt ProPris vertritt eine wertungsfrei-annehmende Haltung gegenüber den Sexarbeitenden, ihrer Kundschaft und der Sexarbeit.

Kontakt

MariaMagdalena
Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe
Friedaustrasse 1
9000 St. Gallen


Beratung und Information für Betreiber*innen von Erotik- und Sexlokalen

Wenn Sie ein Erotik- oder Sexlokal betreiben, können Sie einen grossen Beitrag an die Gesundheit von Sexarbeiter*innen sowie Freiern leisten. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit:

  • Beratung und Informationen vor Ort
  • Vermittlung weiterer Fachstellen bei gesundheitlichen, rechtlichen oder sozialen Fragen

Für eine direkte Kontaktaufnahme steht Ihnen das Team von MariaMagdalena gerne zur Seite:

Kontakt

MariaMagdalena
Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe
Friedaustrasse 1
9000 St. Gallen

Beratung für Migrant*innen zu Aids- und Sexualfragen

Beratung für Migrant*innen zu Aids- und Sexualfragen

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen bietet Informationen und Beratungen zu HIV-/STI-Prävention und sexueller Gesundheit an – sowohl für Migrant*innen als auch für Fachpersonen im Migrationsbereich.

Angebote/Infos für Migrant*innen

Angebote/Infos für Fachpersonen im Migrationsbereich


Angebote und Infosfür Migrant*innen

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Körper, zu Ihrer Sexualität sowie zu Ihrer sexuellen Gesundheit. Ausserdem bekommen Sie hier einen Überblick zu weiteren Themen wie:

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Beziehungsgestaltung
  • Rechte und Gesetze

Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Plattform «Zanzu». Zanzu ist ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Sensoa, dem Flämischen Expertenzentrum für Sexuelle Gesundheit. Zanzu ist mehrsprachig aufgebaut und bietet umfassende Informationen zum eigenen Körper sowie zur sexuellen Gesundheit. Die Informationen sind leicht verständlich und in Form von Bildern verfügbar. Die Texte können Sie lesen oder auch hören.

Ebenfalls hilfreich ist die Broschüre «Klipp und klar» der Stadt Zürich: Hier finden Sie Informationen zur sexuellen Gesundheit in leichter Sprache. Die Broschüre ist geeignet für Menschen ab 16 Jahren.


Sexualität und ihre vielfältigen Formen

Was Sex ist, ist für jeden Menschen anders. Sex ist vor allem eins: vielfältig. Beim Sex geht es einerseits um das Erregen und Fühlen des eigenen Körpers sowie desjenigen der Partnerin bzw. des Partners. Es geht andererseits auch darum, Fantasien und Träume gemeinsam zu entwickeln und zu teilen sowie Intimität und Vergnügen zu erleben.

Sex ist eine zwischenmenschliche Kommunikation. Sex berührt alle Sinne und bringt verschiedene Gefühle wie Zärtlichkeit, Zuneigung und Liebe zum Ausdruck.

Ob in einer Liebesbeziehung, zum Entspannen oder aus purem Vergnügen – es gibt verschiedene Gründe, um Sex zu haben:

  • Sexuelle Lust empfinden und befriedigen – mit sich selbst oder mit einer Partnerin oder mit einem Partner
  • Liebe ausdrücken und Intimitäten austauschen
  • Kinderwunsch erfüllen
  • Geistige und körperliche Entspannung erleben

Menschen erleben Sex individuell, weil jeder Mensch eigene Bedürfnisse, Vorlieben und Vorstellungen von Sex hat. Darum gibt es den Sex in verschiedenen Formen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Selbstbefriedigung (= Sex mit sich selbst)
  • das Küssen und Streicheln
  • der Oralsex (= gegenseitige, körperliche Stimulation mit Mund und Zunge)
  • der Geschlechtsverkehr in Form von Vaginal- oder Analsex
  • der gleichgeschlechtliche Sex (= Frau mit Frau, Mann mit Mann)
  • weitere Sexualpraktiken oder Fetischsex

Sex haben können ein Mann und eine Frau (Heterosexualität), aber auch zwei Frauen oder zwei Männer (Homosexualität). Wichtig ist: Beide Personen wünschen den sexuellen Kontakt und geben dazu ihre Zustimmung. Lassen Sie sich nie zu Sex drängen. Machen Sie nur das, was Sie möchten. Wenn Sie auf Grenzen stossen, respektieren Sie diese.

Ferner sind beim Sex Verhütung und Schutz wichtig: Wenn Sie nicht richtig oder gar nicht verhüten, kann es beim Sex zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen. Oder Sie können sich mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) anstecken. Wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zur Sexualität finden Sie auf diesen Seiten (einfach gewünschtes Thema anklicken):


Körper und Körperhygiene

Infos zum Körper und zur Körperhygiene

Körper der Frau

Der Körper jeder Frau ist einzigartig. Er kann sich in der Grösse und Körperform, im Gewicht oder in der Hautfarbe unterscheiden. Ebenso unterscheiden sich Frauenkörper bei den Brüsten, bei der Vulva oder der Körper- und Schambehaarung. Manche Frauen bevorzugen eine Intimrasur, manche nicht. Für die Körperhygiene ist das nicht wichtig. Es ist eine persönliche Entscheidung jeder Frau.

Lesen, hören und sehen Sie hier weitere Informationen zum Körper der Frau:

 

 

Körper des Mannes

Auch bei Männern sind die Körper einzigartig. Sie können sich in der Grösse und der Körperform unterscheiden, aber auch im Gewicht oder in der Hautfarbe. Weitere Unterschiede lassen sich beim Penis oder bei der Körper- und Schambehaarung feststellen. Einige Männer rasieren sich ihre Körper- oder Schambehaarung, andere nicht. Auf die Hygiene hat dies keinen Einfluss. Es ist mehr ein persönlicher Geschmack.

Lesen, hören und sehen Sie hier weitere Informationen zum Körper des Mannes:


Rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich Sexualität und Pornografie

In der Schweiz sind bezüglich Sexualität und Pornografie diese Situationen gesetzlich erlaubt:

  • Sex ab 16 Jahren (Schutzalter)
  • Sex zwischen Jugendlichen unter 16 Jahren, sofern beide urteilsfähig sind, keine Kinderrechte verletzt werden und der Altersunterschied max. 3 Jahre beträgt
  • Sex zwischen verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Menschen
  • Freiwillige Prostitution ab 18 Jahren
  • Freiwilliges Mitwirken in sexuellen Darstellungen (ob selber oder professionell hergestellte pornografische Schriften, Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen) ab 18 Jahren
  • Ab 16 Jahren: Konsum, Besitz und Teilen von legaler Pornografie*

* Als legale Pornografie gelten nur sexuelle Darstellungen mit Darsteller*innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und freiwillig darin mitwirken.

Dagegen sind diese Formen der Pornografie illegal:

  • sexuelle Darstellungen mit Tieren
  • sexuelle Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • sexuelle Darstellungen mit Gewalttätigkeiten zwischen Erwachsenen

Achtung: Oftmals ist es Jugendlichen unter 16 Jahren nicht bewusst, dass sie sich in Bezug auf Pornografie strafbar machen. Und zwar, wenn sie pornografische Inhalte von sich selbst machen und anderen geben oder pornografische Inhalte von unter 18-Jährigen konsumieren und teilen. Solche Darstellungen zählen zur Kinderpornografie und werden somit zum Offizialdelikt.

Einzig straffrei bleiben minderjährige Jugendliche ab 16 Jahren, wenn sie voneinander einvernehmlich pornografische Darstellungen im Sinne der legalen Pornografie herstellen, besitzen oder konsumieren. Nicht erlaubt sind jedoch die Weiterverbreitung bzw. der Vertrieb dieser Darstellungen an Dritte. Verstösse dagegen werden von der Polizei geahndet.


Schutz vor HIV und STI

Vor HIV schützen Sie sich, indem Sie beim Anal- oder Vaginalverkehr ein Kondom benutzen. Ebenso bieten Kondome Schutz, wenn Sie Sexspielzeuge (Sextoys) mit jemandem teilen.

Kondome reduzieren beim eindringenden Geschlechtsverkehr das Risiko, sich mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) anzustecken. Allerdings lassen sich STI auch über andere Sexualpraktiken übertragen:

  • beim Oralsex
  • beim Küssen
  • über den Hautkontakt mit einer infizierten Stelle (= Berühren von Bläschen bei Herpes und Affenpocken, von Geschwüren bei Syphilis oder von Genitalwarzen)

HIV-/STI-Tests in St.Gallen

Wir arbeiten mit der Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen (KSSG) zusammen. Hier können Sie STI-Sprechstunden für HIV-Tests und Impfungen vereinbaren. Diese sind auch anonym und ohne Voranmeldung möglich.

Sie können dabei einzelne oder kombinierte Tests (= Full-HIV-/STI-Test) durchführen lassen:

  • HIV-Test per Blutabnahme
  • Syphilis-Test per Blutabnahme
  • Chlamydien-Test über oralen, genitalen sowie analen Abstrich
  • Test für Gonorrhö (Tripper) über oralen, genitalen sowie analen Abstrich

Parallel empfehlen wir Ihnen, sich gegen Hepatitis A und B sowie gegen HPV (= Humane Papillomaviren) zu impfen (bis 27 Jahre empfohlen). Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten. Eine Vorabklärung mit der eigenen Krankenkasse ist in jedem Fall ratsam.

Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder sich anonym testen lassen? Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

Welche STI es gibt und wie Sie sich vor HIV und STI schützen können, erfahren Sie auf diesen Seiten:


Beziehungen und Gefühle

In der Liebe, Sexualität und Beziehungsvielfalt gibt es verschiedene Lebens- und Beziehungsformen:

  • Feste Paarbeziehungen mit und ohne Heirat, mit und ohne Kinder
  • Paare, die zusammen oder getrennt wohnen
  • Singledasein mit und ohne gelegentliche Partner*innen
  • Hetero- oder homosexuelle Beziehungen
  • Gleichzeitige Beziehungen zu mehreren Partner*innen
  • Kontakte für Gelegenheitssex

 

Vertiefende Informationen zu Beziehungsarten können Sie hier nachschauen.

Rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich Partnerwahl

In der Schweiz haben Sie das Recht zu entscheiden, mit wem Sie eine Beziehung führen und/oder Sex haben möchten. Auch dürfen Sie in der Schweiz heiraten, wen Sie möchten.

Eltern, Geschwister oder andere Verwandte dürfen Sie nicht zwingen:

  • gegen Ihren Willen zu heiraten
  • mit jemandem eine Beziehung zu führen
  • mit jemandem Sex zu haben

Wenn dies dennoch gegen Ihren Willen geschieht, so rufen Sie die Polizei (112) und zeigen Sie diese Person an. Suchen Sie sich zudem Hilfe bei einer der folgenden Beratungsstelle:

 

Gute Beziehungen dank offener Gespräche

Damit Beziehungen funktionieren, braucht es eine offene Gesprächskultur, die eigene Gedanken, Gefühle und Wünsche zulässt. Eine gleichberechtigte Kommunikation stärkt das gegenseitige Vertrauen und fördert die gegenseitige Verbundenheit. Worüber Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner sprechen können und wie, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Sexuelle Probleme, Probleme in der Beziehung oder Gewalt

Es kann sein, dass Sie innerhalb Ihrer Beziehung Probleme mit der Sexualität haben. Solche Probleme können Frust oder Angst auslösen. Oder es kann sein, dass Ihr*e Partner*in Gewalt gegen Sie ausübt oder Ihnen droht.

Viele Menschen, die sowas erleben, bleiben oft schockiert und sprachlos. Deshalb ist es wichtig, nach einer solchen Situation sofort Hilfe zu holen, um die Gewalt und die Drohungen schnell zu stoppen.

Manchmal ist es nicht einfach, über sexuelle Probleme, Gewalt oder Probleme in der Beziehung zu sprechen. In einem solchen Fall lohnt sich ein Gespräch mit einer neutralen Fachperson. Diese untersteht der Schweigepflicht und behandelt Ihr Anliegen seriös und vertraulich.

In diesen Situationen können Ihnen Fachpersonen weiterhelfen:

  • Psychologische Probleme wie Depressionen oder Ängste: Hier helfen Ihnen Psycholog*innen weiter.
  • Beziehungsprobleme: Hier können Sie Paartherapeut*innen aufsuchen.
  • Familienplanung und Schwangerschaft: Neben Gynäkolog*innen und Hebammen können Sie sich auch an unsere Partnerorganisation, der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, wenden.
  • Sexuell übertragbare Krankheiten (HIV/STI): Die Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen ist hierfür die richtige Adresse. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen für eine Beratung sowie HIV- und STI-Tests.
  • Gewalt in der Beziehung: Suchen Sie sich in diesem Fall Hilfe bei einer der kantonalen Fachstellen wie beim Frauenhaus St.Gallen, beim Kinderschutzzentrum St.Gallen oder bei der Opferhilfe St.Gallen-Appenzell.

 

Gleichberechtigung und sexuelle Vielfalt

In der Schweiz sind Frauen, Männer und non-binäre Geschlechter (= weder ganz/immer weiblich noch ganz/immer männlich) gleichwertig. Das heisst: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten – egal, welches Geschlecht sie haben. Dies gilt auch für die Vielfalt bei der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität – ob heterosexuell, homosexuell (lesbisch und schwul), trans*, inter*, queer oder asexuell.

Diskriminierungen in Bezug auf das Geschlecht, die Ethnie oder Religion sind verboten. Das gilt auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung: Niemand darf deswegen anders behandelt werden.

Warum jemand homo- oder bisexuell ist, unterliegt dem eigenen inneren Gefühl: Die Homo- oder Bisexualität passiert ganz natürlich. Sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare können in der Schweiz heiraten.

Wenn Sie bi- oder homosexuell sind, müssen Sie das anderen Menschen nicht sagen, wenn Sie es nicht wünschen oder wenn eine unmittelbare Gefahr für Sie besteht. In einem solchen Fall sollten Sie sich Hilfe von aussen holen: Die LGBT-Helpline bietet Ihnen eine erste Unterstützung und Beratung im Falle von Gewalt oder Diskriminierung.

 

Ehrbezogene Gewalt

Verschiedene Gesellschaften haben verschiedene Vorstellungen über Ehre. Ehre steht oft in Verbindung mit der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung eines Menschen. Es gilt, bestimmte Erwartungen zu erfüllen – wie zum Beispiel:

  • keinen Sex vor der Ehe zu haben
  • nur heterosexuell zu leben
  • eine Person zu heiraten, die einem die Familie vorschlägt (= arrangierte Ehen bzw. Zwangsehen)

Erfüllt eine Person diese Erwartungen nicht, interpretieren deren Familienmitglieder das oft als Verletzung der Familienehre. Um die Ehre wiederherzustellen, greifen Familien oft zu Gewalt – sei dies mit Drohungen, Nötigungen oder mit körperlicher Gewalt. In einem solchen Fall ist die Rede von ehrbezogener Gewalt.

Die Schweiz verbietet jede Form von Gewalt gegenüber anderen Menschen – auch die ehrbezogene Gewalt.

Diese Beispiele gelten in der Schweiz nicht als Verletzung der Ehre:

  • Sex und/oder Beziehungen vor der Ehe
  • Verlust der Jungfräulichkeit vor dem Heiraten
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Scheidung
  • Homo- und Bisexualität, gleichgeschlechtlicher Sex bzw. gleichgeschlechtliche Beziehungen
  • Wenn die Kleidung, Frisur oder der Körperschmuck (Piercings, Tattoos) nicht dem Willen der Familie entsprechen

 

Vergewaltigung und Zwangsheirat sind keine Ehrverletzung, sondern gesetzlich verboten

Vergewaltigungen sind in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie sind keine Ehrverletzung: Denn das Opfer hat sich nichts zuschulden kommen lassen und damit niemanden entehrt. Die Schuld liegt alleine bei den Tatpersonen, die dafür strafrechtlich verfolgt werden.

Ebenfalls verboten ist die Zwangsverheiratung: Personen dürfen sich in der Schweiz gegen eine arrangierte Ehe wehren. Sie dürfen somit die Person ablehnen, die einem die Familie als Ehepartner*in vorschlägt. Wenn eines oder mehrere Familienmitglieder eine Zwangsheirat dennoch durchsetzen, so droht diesen Personen eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren. Zudem wird eine solche Ehe sofort annulliert.

Im Übrigen ist die Zwangsheirat sowohl bei minder- als auch bei volljährigen Personen verboten. Auch wenn eine Eheschliessung im Heimatland erfolgt ist, verliert eine solche Ehe in der Schweiz sofort ihre Gültigkeit. In der Schweiz dürfen nur Personen ab 18 Jahren heiraten und das nur, wenn sie dies selbst bestimmen.

Wurden oder werden Sie gezwungen, eine Zwangsheirat einzugehen, und suchen nun Hilfe, um dem zu entkommen?

Bei der Fachstelle Zwangsheirat finden Sie eine Helpline sowie eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit:
0800 800 007 / www.zwangsheirat.ch

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf die Zwangsheirat finden Sie hier.

Formen ehrbezogener Gewalt

In einigen Gesellschaften sind Frauen und Männer nicht gleichberechtigt: Dabei geniessen Männer mehr Rechte und Freiheiten als Frauen und sind ihnen höhergestellt. Dieses Machtgefälle ist Gewalt gegenüber Frauen.

In der Schweiz sind solche Ungleichbehandlungen sowie Gewalttaten verboten. Die ehrbezogene Gewalt kann dabei verschiedene Formen annehmen:

  • Kontrolle und Überwachung von Mädchen und Frauen seitens der Familienmitglieder bezüglich Kleidung, Sport und Kontakt zu Menschen ausserhalb der Familie
  • Zwangsheirat
  • Psychologische Gewalt in Form von Drohungen, Beleidigungen oder durch Verachtung
  • Körperliche Bestrafung durch Schläge und Tritte
  • Anstiftung zum Selbstmord oder Mord
  • Häusliche Gewalt und Unterdrückung in der Ehe oder Partnerschaft

In Gesellschaften, in denen Frauen schlechter gestellt sind als Männer, sind auch homo- und bisexuelle Menschen ehrbezogener Gewalt ausgesetzt. In der Schweiz ist ehrbezogene Gewalt auch homo- und bisexuellen Menschen gegenüber verboten.

 

Sind auch Sie ehrbezogener Gewalt ausgesetzt? Diese Fachstellen helfen Ihnen:


Familienplanung und Schwangerschaft

Haben Sie Fragen zur Familienplanung/Familiengründung, Schwangerschaft und Geburtsvorbereitung? Oder möchten Sie sich über Verhütung oder über einen Schwangerschaftsabbruch informieren und beraten lassen?

Dann hilft Ihnen gerne unsere Partnerorganisation, die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, weiter.

Rechtliche Situation in der Schweiz bei einem Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz ist in den ersten 12 Wochen nach der Befruchtung gesetzlich erlaubt. Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind persönlich wie zum Beispiel:

  • eine Frau ist ungewollt schwanger geworden
  • durch das Austragen der Schwangerschaft ist das Leben der Mutter bedroht

Vor dem Schwangerschaftsabbruch erfolgt eine fachliche Beratung bei einer Familienplanungs- bzw. Schwangerschaftsberatungsstelle. Diese Beratung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos.

Weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier. Auch können Sie den Leitfaden für Schwangere hier herunterladen.


AfriTISCHE – ein Projekt für Frauen und Männer aus der Subsahara-Region

«AfriTISCHE» ist ein Projekt der AHSGA für Frauen und Männer aus der Subsahara-Region. Es existiert seit mehreren Jahren und befasst sich spezifisch mit der HIV-/STI-Prävention. Neu auch mit den Themen Homosexualität, Diskriminierung und Genitalbeschneidungen.

Entstanden ist das Projekt AfriTISCHE aus den FemmesTISCHEN. Es ist ein lizenziertes, nationales und mehrfach preisgekröntes Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramm. Es bringt mehrheitlich Frauen mit Zuwanderungsgeschichte zu Diskussionsrunden zusammen.

Diese Diskussionsrunden erfolgen im privaten oder institutionellen Rahmen. Unter Anleitung einer Moderatorin setzen sich die Teilnehmer*innen mit Fragen zu Erziehung, Lebensalltag und Gesundheit auseinander. Zahlreiche Regionen der Schweiz, aber auch andere Länder setzen dieses Programm seit 1996 erfolgreich um.

Links

http://femmestische.ch/

https://www.caritas-stgallen.ch/was-wir-tun/femmes-tische


Angebote für Fachpersonenim Migrationsbereich

Für Fachpersonen im Migrationsbereich bietet die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen Beratungen, Informationen und Schulungen in zwei Themengebieten an:

  • Verbesserung der sexuellen Gesundheit dank gezielter HIV-/STI-Prävention
  • Stärkung der sexuellen Bildung von Migrant*innen aus Ländern mit hoher Prävalenz und bei HIV-/STI-infizierten Migrant*innen sowie deren Partner*innen und Familien

Migration löst psychosoziale und sozioökonomische Belastungen aus. Diese äussern sich in Form eines unsicheren Aufenthaltsstatus sowie eines fehlenden oder ungenügenden sozialen Bezugsnetzes.

Solche Belastungen sind oft Ursachen des schlechteren Gesundheitszustandes vieler Migrant*innen und Asylsuchenden in der Schweiz. Denn viele von ihnen befinden sich in Lebensumständen, die ein konsequentes Schutzverhalten in den Hintergrund rücken lassen. Sei dies die eigene sexuelle Gesundheit oder die Motivation für einen HIV-Test. Ferner sind in vielen Ländern Sexualität, gleichgeschlechtliche Liebe, sexuelle Gewalt, HIV und Krankheit ein Tabuthema.


Beratungen und Schulungen für Migrant*innen

Die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbare Krankheiten (STI) ist eine unserer Kernaufgaben. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Migrant*innen aus Ländern, in denen das HI-Virus stark verbreitet ist und das Wissen über die Prävention, Infektion und Behandlungsmöglichkeiten oft fehlt.

Wir führen Schulungen für Migrant*innen durch, in denen wir die Grundlagen zu HIV/STI und zu sexueller Gesundheit vermitteln. Diese Schulungen erfolgen beispielsweise in Kursen für Asylsuchende oder auf Anfrage in Beratungsstellen im Migrationsbereich. Die Schulungen führen wir in der Regel nach Frauen-, Männer- und Sprachgruppen getrennt durch, zusammen mit der Unterstützung von Übersetzer*innen in der jeweils benötigten Sprache.


Angebote für Fachpersonen im Asyl-, Migrations- und Integrationsbereich

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen bietet für Fachpersonen im Migrationsbereich Fachberatungen und Schulungen zu HIV/STI und sexueller Gesundheit im Migrationsbereich an.

Schulungsangebot zur HIV-/STI-Prävention im Migrationsbereich

Konzept zur Aids-, HIV- und STI-Prävention in Asylzentren

 

 

Beratungsstelle für MSM, FSF & LGBTIQA+

Lesbisch, schwul, bi, trans*, inter*, queer, asexuell …? Als Beratungsstelle für LGBTIQA+ Menschen bieten wir Informationen und persönliche Beratungen zur sexuellen Gesundheit sowie zu Community-Themen an.

Wir setzen uns für eine Haltung ein, die die Vielfalt der Menschen (LGBTIQA+) abbildet. Dabei engagieren wir uns unter anderem für:

  • mehr Akzeptanz am Arbeitsplatz, in Schulen, Familien und in der Religion
  • mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung in Gesellschaft und Politik
  • mehr Lebensqualität von LGBTIQA+ Menschen dank Förderung ganzheitlicher Gesundheit

Wir bestärken LGBTIQA+ Menschen darin, gesundheitsfördernd zu handeln. Unsere Fachstelle hat dazu die Kompetenz, Beratungen im Bereich der sexuellen Vielfalt anzubieten.

Infos und Beratung für Männer, die mit Männern Sex haben (MSM)

Infos und Beratung für Frauen, die mit Frauen Sex haben (FSF)

Infos und Beratung für die LGBTIQA+ Community


Beratung zum Coming-out und zur Männergesundheit

So vielfältig, wie die Menschen sind, sind auch ihre Fragen in Bezug auf die sexuelle Vielfalt sowie die persönliche sexuelle Orientierung. Das können Fragen zu HIV, Aids und sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sein oder die Standortbestimmung zum Coming-out-Prozess.

Welches Anliegen Sie auch immer haben, wir beraten Sie dabei – unter anderem zu diesen Fragen:

  • Wie stehe ich zu meiner sexuellen Orientierung und Identität? Was brauche ich, um sie anzunehmen?
  • Bin ich Diskriminierungen ausgesetzt? Was kann ich dagegen tun?
  • Würde mir eine therapeutische oder rechtliche Unterstützung in bestimmten Lebensphasen helfen? Wo erhalte ich sie?
  • Was brauche ich, um mich am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Familie outen zu können?
  • Wie handle ich, wenn mir ein Coming-out unmöglich erscheint?
  • Wo kann ich mich mit anderen LGBTIQA+ Menschen austauschen?

Unsere Erstberatungen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Wenn es angezeigt ist, beraten und informieren die Mitarbeitenden unserer Fachstelle auch Angehörige. Dabei unterstützen sie Angehörige in der Gestaltung eines Umfeldes, in dem sexuelle Vielfalt akzeptiert ist.

Darüber hinaus arbeiten wir mit anderen Fachstellen aus der Region zusammen – z. B. in diesen Bereichen:

  • Recht
  • Budgetberatung
  • Opferhilfe
  • medizinische Aspekte
  • psychologische Begleitung

Fragen Sie uns – wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontakte gerne.

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 
9–12 Uhr (nur E-Mail/Telefon)

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.


In Fällen von homo- und transphober Gewalt – unabhängig vom Kontext – wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline:

0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

 

Weitere Informationen, Literatur und Links zur Homosexualität finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten


Beratung zum Coming-out und zur Frauengesundheit

In der Öffentlichkeit fehlt es oft an Informationen und Anlaufstellen zur sexuellen Gesundheit von Frauen, die Sex mit anderen Frauen haben (FSF). Unsere Fachstelle bietet Ihnen hierzu Informationen, Beratungen und Vernetzungsmöglichkeiten an. Unsere Erstberatungen erfolgen kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Unter anderem beraten und informieren wir Sie zu diesen Themen:

  • Sexuelle Orientierung und Identität: Wie stehe ich dazu? Was benötige ich, um sie anzunehmen?
  • Diskriminierungen und Gewalt: Wie kann ich mich davor schützen? Wo bekomme ich Hilfe?
  • Sexuelle Gesundheit: Weiss ich über Safer Sex zwischen Frauen genug Bescheid? Wie geht es mir mental?
  • Brauche ich eine therapeutische oder rechtliche Unterstützung in bestimmten Lebensphasen? Wo bekomme ich diese?
  • Wie kann ich mich am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Familie outen?
  • Was tun, wenn mir ein Coming-out unmöglich erscheint?
  • Wo kann ich mich mit anderen LGBTIQA+ Menschen austauschen?

Wenn es angezeigt ist, beraten und informieren unsere Mitarbeiter*innen auch Angehörige und bieten Hand in der Gestaltung eines Umfeldes, in dem sexuelle Vielfalt akzeptiert wird.

Überdies arbeiten wir mit anderen Fachstellen aus der Region zusammen – z. B. in diesen Bereichen:

  • Recht
  • Budgetberatung
  • Opferhilfe
  • medizinische Aspekte
  • psychologische Begleitung

Fragen Sie uns – wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontakte gerne.

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 
9–12 Uhr (nur E-Mail/Telefon)

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

In Fällen von homo- und transphober Gewalt – unabhängig vom Kontext – wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline:

0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

 

Weitere Informationen, Literatur und Links zur Homosexualität finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten

Hier finden Sie weiterführende Seiten zur sexuellen Gesundheit sowie zu Vernetzungsmöglichkeiten von Frauen, die Frauen lieben.

 

Informationen zur sexuellen Gesundheit von Frauen, die mit Frauen Sex haben (FSF)

 

Informationen zu Sex und Drogen

 

Beratungsstellen, Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten


LGBTIQA+: Beratung zur sexuellen Orientierung, zur Geschlechtsidentität und zum Coming-out

Sie fragen sich, ob sie lesbisch, bisexuell, schwul, asexuell, pansexuell oder queer sind? Oder Sie haben Fragen zur Transidentität? Oder Sie möchten sich gerne outen, wissen aber noch nicht ganz, wie?

Auf der Fachstelle sind Menschen aller sexueller Orientierungen sowie Geschlechtervarianten herzlich willkommen – egal, ob gendervariante, gendernonkonforme, queere oder trans Menschen. Wir meinen alle Menschen, die sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht ganz oder nur teilweise identifizieren können.

Unser Team ist vernetzt mit kompetenten, queer- und transfreundlichen psychologisch-therapeutischen Begleitungen und Endokrinolog*innen. Die Fachstelle triagiert und leitet Personen an die gewünschten Fachstellen bzw. Fachpersonen weiter.

Auch beraten wir Menschen, die in ihrem Umfeld betroffene Personen kennen und im Coming-out-Prozess unterstützen möchten.

Sie erreichen uns wie folgt:

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 
9–12 Uhr (nur E-Mail/Telefon)

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

In Fällen von homo- und transphober Gewalt wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline: 0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

Weitere Informationen und Beratung unter Checkpoint ZH und Transgender Network Switzerland sowie im TransFlyer «trans Menschen. Das Wichtigste in Kürze»; sowie die Broschüre Trans.


LGBTIQA+: Definition

Die Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten ist grösser als generell angenommen. Diese Vielfalt wird mit Kürzeln wie «LGBT», «LGBTI» oder «LGBTIQA+» beschrieben.

Was ist LGBT?

LGBT ist eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung. Sie steht für Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender – also Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Es geht also einerseits um die sexuelle Orientierung (LGB), anderseits um die Geschlechtsidentität (T). Heute wird der Term häufig durch IQA+ erweitert, was für «inter», «queer» und «asexual» steht. Durch das Plus sind alle geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen inkludiert.

Sexuelle Orientierung vs. Geschlechtsidentität

Bei Transgender und auch Intersexualität handelt es sich um eine Frage der Geschlechtsidentität und nicht um eine sexuelle Orientierung. Trans Menschen können sowohl eine heterosexuelle als auch eine bi- oder homosexuelle Orientierung haben. In jüngerer Zeit wird auch das aus dem englischen Sprachraum stammende «queer» (dt. «seltsam» oder «sonderbar») als positives Synonym für LGBTIQA+ verwendet.

Ein Blick in die LGBT-Geschichte

Bis nach dem Zweiten Weltkrieg diente der Begriff «Drittes Geschlecht» als Sammelbegriff für Menschen, die von heteronormativen Regeln abweichen. Beginnend mit Magnus Hirschfeld und vor allem ab Ende der 1940er Jahre unterschied die Wissenschaft immer mehr zwischen Homo- und Transsexualität. Der Begriff «Drittes Geschlecht» verschwand somit wieder. Besonders seit Stonewall* verwenden progressivere Kreise die ursprünglich negativ gemeinten Begriffe gay oder schwul mit verstärktem Selbstbewusstsein.

*Stonewall, auch Stonewall-Aufstand oder Stonewall-Unruhen genannt, war eine Serie von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizeikräften, Homosexuellen und Transmenschen in New York im Jahr 1969.

Geschlechtliche und sexuelle Minderheiten in der Gesundheitsförderung und Prävention

«Die Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrates hält fest, dass grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben und auf eine optimale Lebenserwartung haben sollen (EDI, 2013). Welche Menschen sind gemeint? Menschen sind im Verlauf ihrer Kindheit und Jugend durch Stigmatisierung ihrer Geschlechtsidentität bzw. sexuellen Orientierung von gewissen Suchterkrankungen, Depressionen und Suizidversuchen deutlich mehr betroffen als gleichaltrige heterosexuelle Cis-Menschen.» (Gesundheitsförderung Schweiz, Faktenblatt 19). Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen setzt sich deshalb dafür ein, geschlechtliche und sexuelle Minderheiten und die damit verbundene Vielfalt in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Durch diese Sensibilisierung der Gesellschaft sollen Menschen aus der LGBTIQA+ Community mehr Akzeptanz erfahren.

Wurden oder werden Sie wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Geschlechtsidentität diskriminiert? Unsere Partnerorganisationen verfügen über eine rechtliche Beratungsstelle, die Sie kontaktieren können:

Bei Diskriminierung zu Intersexualität empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit InterAction, dem Schweizer Verein für intergeschlechtliche Menschen.


Was ist Diskriminierung?

Der Ausdruck «Diskriminierung» bzw. «Diskriminieren» stammt vom lateinischen Verb «discriminare» ab und steht für «trennen», «Unterscheidungen treffen», «aussondern». Soziale Diskriminierung umfasst die Benachteiligung von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale wie:

  • ethnische und/oder nationale Herkunft
  • Hautfarbe und/oder Sprache
  • politische und/oder religiöse Überzeugungen
  • sexuelle Orientierung und/oder Geschlecht
  • Alter
  • Behinderung

Die Basis jeder sozialen Diskriminierung bildet das Konstruieren von Unterschieden: Eine gesellschaftliche Mehrheit definiert, wie ein Mensch zu sein hat und legt damit die gesellschaftliche Norm fest – z. B. «weiss, männlich, heterosexuell, christlich etc.». Gruppen, die nicht den dominanten Normen entsprechen, werden somit diskriminiert.  

Rechtliche und alltägliche Diskriminierung

Es wird unterschieden zwischen rechtlicher Diskriminierung (de jure) und tatsächlicher, alltäglicher Diskriminierung (de fakto). Die rechtliche Diskriminierung beschreibt die Ungleichbehandlung durch den Staat aufgrund von geltenden Gesetzen.

Abseits der Ungleichstellung vor dem Gesetz führen gesellschaftliche Zustände zur Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTIQA+ Menschen. Insbesondere diese im Alltag erlebte Diskriminierung kann emotional belastend sein. LGBTIQA+ Menschen sind dieser Situation nicht durch bestimmte Handlungen ausgesetzt, sondern bereits durch das blosse Bestehen ihrer Persönlichkeit. Erlebte Diskriminierung in Form von Ablehnung, Anfeindung, Mobbing, Bedrohung und Gewalt sind Risikofaktoren für die psychische Gesundheit von LGBTIQA+ Menschen.

Was kann eine Diskriminierung auslösen?

Diskriminierungen von LGBITQA+ Personen können unterschiedliche Folgen für die gesamte Gesundheit nach sich ziehen:

  • Verunsicherung und Ängste
  • Scham- und Minderwertigkeitsgefühle
  • Depressionen und Schlafstörungen
  • Erhöhung der Sucht- und Suizidgefahr

Massive körperliche Übergriffe wie eine Vergewaltigung oder eine schwerwiegende Prügelattacke können neben schweren körperlichen Verletzungen auch Traumata und Todesängste auslösen. Oftmals führt dies zu langjährigen Trauma-Behandlungen. Auch andauernde psychische Ausgrenzung und Gewalt über einen längeren Zeitraum können Angstzustände und Depressionen auslösen.

Was kann ich bei Diskriminierung tun?

Bei einem körperlichen Übergriff ist es wichtig, Hilfe zu holen und Hilfe anzunehmen:

  • Notruf wählen (112) und Polizei und Rettungswagen anfordern
  • Zeugen bitten, auf die Polizei zu warten und auszusagen
  • Allfällige Beweise sichern
  • Täter*innenmerkmale und Fluchtrichtung merken
  • Vorfall der LBGTI+ Helpline melden: 0800 133 133 oder via https://www.lgbt-helpline.ch/

 

Die LBTI+ Helpline hilft mit ihrem Beratungsangebot auch bei rechtlichen oder alltäglichen Diskriminierungsfragen: https://www.lgbt-helpline.ch/beratung/


Interessenvertretungen und Vernetzungsmöglichkeiten für die LGBTIQA+ Community

Weitere Informationen, Beratungs- sowie Vernetzungsmöglichkeiten in der LGBTIQA+ Community finden Sie hier:

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)
Unterstützung für HIV-Betroffene: Fachstelle für Aids- und Sexualfragen.

Ich bin HIV-positiv. Was muss ich darüber wissen?

Nach der Diagnose «HIV-positiv» ist eine ärztliche Betreuung wichtig. Bei rechtzeitiger Behandlung und erfolgreicher Therapie haben HIV-positive Menschen eine normale Lebenserwartung. Denn die HIV-Therapie fördert sowohl die Gesundheit als auch die Lebensqualität. Ferner verhindert die wirksame Therapie die Übertragung von HIV auf andere Sexualpartner*innen.

Trotz medizinischer Fortschritte bringt ein Leben mit HIV auch Ablehnung und Diskriminierung mit sich. Darum ist es wichtig, ein Augenmerk auf die psychische Gesundheit der Betroffenen zu legen.

Darüber hinaus gilt es, der Gesellschaft aktuelles Wissen zur HIV-Infektion und zur HIV-Therapie zu vermitteln. Durch dieses erweiterte Wissen und durch den persönlichen Kontakt zu HIV-positiven Menschen lassen sich Vorurteile abbauen, sodass HIV im gemeinsamen Alltag keine Rolle mehr spielt.

Unterstützung für HIV-Betroffene bietet die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Kooperation mit einem Netzwerk aus Fachleuten und Anlaufstellen.

HIV-positiv: Medizinische Aspekte

HIV im Alltag


Diagnose «HIV-positiv»

Abgekürzt steht HIV für «Human Immune Deficiency Virus» – auf Deutsch: menschliches Immunschwäche-Virus. Das HI-Virus greift das menschliche Immunsystem an und schwächt es. Erst nach einem HIV-Bestätigungstest ist die Diagnose «HIV-positiv» zuverlässig.

Ohne Behandlung breitet sich das Virus unbeschränkt im Körper aus. Es zerstört dabei das Immunsystem so stark, dass sich dieses nicht mehr sicher gegen Krankheitserreger wehren kann. Das führt letztlich zu Aids und später zum Tod. Verhindern lässt sich das mit einer HIV-Therapie, bei der die Medikamente das Virus kontrollieren.

Obwohl HIV bis heute nicht heilbar ist, erholt sich das Immunsystem dank der HIV-Therapie relativ gut. Die Gesundheit bleibt somit geschützt. Die Krankheit Aids bricht nicht mehr aus. HIV-positive Menschen haben dank ihrer HIV-Therapie eine normale Lebenserwartung. Ausserdem sind HIV-positive Personen unter erfolgreicher Therapie nicht ansteckend. Sie geben das Virus bei ungeschütztem Sex nicht mehr weiter.


Verlauf einer HIV-Infektion

Das HI-Virus schwächt das Immunsystem. Geschieht dies über einen langen Zeitraum, kann das Immunsystem Krankheitserreger nicht mehr richtig bekämpfen. Es wird anfällig. Dies kann zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen. In diesem Fall ist die Rede von Aids. Aids ist die Abkürzung für Acquired Immune Deficiency Syndrome (= erworbenes Abwehrschwächesyndrom).

Phasen der HIV-Infektion

Wer sich nach einer HIV-Infektion nicht behandeln lässt, durchläuft von der Ansteckung mit dem HI-Virus bis zum Ausbruch von Aids drei Phasen. Die Dauer der einzelnen Phasen ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Grundkonstitution ab. Demnach können zwischen der Infektion und dem Auftreten erster Symptome wenige Monate bis fünfzehn Jahre vergehen. In dieser Zeitspanne – auch Inkubationszeit genannt – leben HIV-positive Menschen ganz ohne Beschwerden.

 

Stadium 1: Primo-Infektion (= akute HIV-Infektion)

In den ersten Wochen nach der Infektion erhöht sich die Virenzahl rasant. Dabei treten oft Symptome wie bei einer Erkältung oder einer leichten Grippe auf: Fieber, Hautausschlag, Müdigkeit, Kopfschmerzen. Viele Betroffene und auch viele Ärzt*innen bemerken diese Symptome gar nicht oder bringen sie nicht mit einer HIV-Infektion in Zusammenhang. Während der Primo-Infektion ist die Übertragungsgefahr wegen der hohen Virenlast besonders gross.

Nach einigen Wochen verschwinden die Krankheitszeichen spontan, weil das Immunsystem auf den Angriff der HI-Viren reagiert hat. Danach ist der Verlauf der HIV-Infektion zunächst nicht weiter auffällig.

 

Stadium 2: Latenzphase (HIV-Infektion ohne oder nur mit allgemeinen Symptomen)

HIV-positive Menschen leben über Jahre hinweg überwiegend beschwerdefrei. Dennoch vermehrt sich das HI-Virus unbemerkt und belastet das Immunsystem dauerhaft. Dies führt zu einer chronischen Schwächung des Immunsystems. Ab einem bestimmten Punkt ist es nicht mehr in der Lage, sich ausreichend gegen Krankheitserreger zu wehren. Nun zeigen sich häufiger Anzeichen einer Immunschwäche – von Hauterkrankungen über andauernde Lymphknotenschwellungen bis hin zum starken Nachtschweiss sowie weiteren Symptomen.

 

Stadium 3: Aids

Aids ist nicht gleich HIV. Aids steht als Abkürzung für «Acquired Immune Deficiency Syndrome» – übersetzt ist Aids eine erworbene Schwäche des Immunsystems. Treten im Verlauf einer HIV-Infektion bestimmte Kombinationen von Krankheiten auf, ist die Rede von Aids. Im Stadium von Aids ist das Immunsystem stark beeinträchtigt. Es kann schwere, lebensbedrohliche Krankheiten nicht mehr verhindern.

Das Spektrum dieser Krankheiten ist gross: Krebserkrankungen, Lungenentzündungen oder Infektion der Speiseröhre mit dem Hefepilz Candida albicans. Nach dem Ausbruch von Aids sinkt die Lebenserwartung ohne Behandlung auf wenige Monate bis drei Jahre. Wird eine HIV-Infektion rechtzeitig erkannt, lässt sich Aids heutzutage mit Medikamenten oft verhindern. Ebenso bringen HIV-Medikamente Aids definierende Krankheiten unter Kontrolle.


HIV-Therapie

Auch wenn HIV noch nicht heilbar ist, so gibt es wirksame Medikamente in der Therapie. Mit ihnen führen HIV-positive Menschen ein normales Leben. Auch ihre (Sex-)Partner*innen sind vor einer Ansteckung geschützt: HIV-positive Menschen unter erfolgreicher Therapie sind nämlich nicht ansteckend.

Eine erfolgreich therapierte HIV-Infektion gilt heute als chronische Krankheit. Um die Gesundheit zu erhalten und die Lebensqualität zu fördern, ist es wichtig, möglichst rasch nach der Diagnose mit der HIV-Therapie zu starten.

Eine HIV-Therapie – auch hochaktive antiretrovirale Therapie (HAART) genannt – besteht in der Regel aus mindestens drei verschiedenen Wirkstoffen. Erst die Kombination verschiedener HIV-Medikamente wirkt ausreichend, da das HI-Virus schnell Resistenzen entwickeln kann. Diese Kombinationstherapie muss ein Leben lang erfolgen. Die aktuell verfügbaren HIV-Medikamente stoppen die Virusvermehrung in den Zellen des Immunsystems wirksam und senken die Viruslast. Allerdings ist bis heute keine vollständige Heilung möglich.

Vorteile der HIV-Therapie

Die HIV-Therapie verbessert den Gesundheitszustand, die Lebensqualität und Lebenserwartung von HIV-positiven Menschen markant. Eine wirksame Therapie gilt heute als Schutz vor eine HIV-Ansteckung. Das heisst: Erfolgreich therapierte Personen geben das Virus bei ungeschütztem Sexualverkehr nicht mehr weiter. Betroffene können ganz natürlich Kinder zeugen und gebären.

 

Nebenwirkungen der HIV-Therapie

Wie bei allen Medikamenten können auch bei der HIV-Therapie Nebenwirkungen auftreten – wie zum Beispiel Übelkeit, Durchfall oder Schlafstörungen. In den meisten Fällen geschieht dies während der ersten Wochen nach dem Therapiestart. Danach klingen die Nebenwirkungen meistens wieder ab. Manchmal muss ein HIV-Medikament durch ein anderes, verträglicheres ersetzt werden.

In der Arzneimitteltabelle für antiretrovirale Substanzen (HIV-Medikamente) finden Sie alle derzeit in der Schweiz zugelassene HIV-Medikamente, inkl. Dosierungsempfehlungen sowie relevanter Nebenwirkungen.

 

Compliance: Therapietreue bzw. Einhalten der Therapievorgaben

Damit die HIV-Therapie erfolgreich und wirksam ist, erfordert es eine hohe Therapietreue, die sogenannte Compliance: Die Einnahme der HIV-Medikamente muss konsequent und gemäss ärztlicher Verordnung ein Leben lang erfolgen. Für manche Personen ist es nicht einfach, die Therapieanforderungen zu erfüllen. Ist die Therapietreue mangelhaft, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der Medikamente stark und begünstigt die Entwicklung von HIV-Resistenzen gegen die eingesetzten Medikamente.

Manchmal gibt es Umstände, die es erschweren, die Medikamente über eine längere Zeit richtig einzunehmen. Ist das der Fall, können behandelnde Ärzt*innen bei Schwierigkeiten hilfreiche Tipps geben. Auch können sie die Therapie so verändern, dass sie sich besser in den Alltag integrieren lässt. Voraussetzung dafür ist, Schwierigkeiten im Umgang mit der Therapie zu kommunizieren.


Co-Infektion: leichtere HIV-Übertragung durch andere STI

HIV lässt sich bei ungeschütztem Sex leichter übertragen, wenn bereits eine sexuell übertragbare Infektion (STI) vorliegt. Grund dafür sind Entzündungen und kleine Verletzungen, insbesondere auf den Schleimhäuten, die durch die STI verursacht werden können. Diese bleiben oft unbemerkt und bilden einen Weg, über den HIV leichter in den Körper eindringen kann. Wegen der Reizungen wandern zudem verstärkt Immunzellen in die betroffenen Schleimhäute. Weil das HI-Virus die körpereigenen Abwehrkräfte befällt, wird dadurch eine Aufnahme von HIV wahrscheinlicher.

Leichtere HIV-Übertragung bei vorhandenen STI

Wer HIV-positiv und noch nicht in Behandlung ist, steckt andere Menschen leichter mit dem HI-Virus an. Ebenso bei einer zusätzlich vorhandenen Geschlechtskrankheit: Die meisten anderen Geschlechtskrankheiten (STI) können Schleimhäute im Genitalbereich entzünden. Damit entstehen ideale Ein- und Austrittspforten für HIV.

Bei einem akuten Genitalherpes beispielsweise ist das HIV-Übertragungsrisiko bis zu 16-mal, bei einer Syphilis-Infektion 3- bis 5-mal höher. Liegt also eine zusätzliche Geschlechtskrankheit vor, sind HIV-positive Menschen ohne Therapie deutlich ansteckender. Ferner sind Menschen mit HIV wegen ihres geschwächten Immunsystems anfälliger für die Infektion mit anderen Geschlechtskrankheiten.

 

Behandlung von STI

Wer sich als HIV-positiver Mensch mit einer anderen Geschlechtskrankheit infiziert, hat oftmals einen komplizierteren Verlauf. Auch lässt sich die Infektion weniger leicht als bei HIV-negativen Menschen behandeln. Spezielle Herausforderungen ergeben sich nämlich für HIV-positive Personen bei den Therapien der Geschlechtskrankheiten: Die STI-Therapien gilt es, wegen möglicher Wechselwirkungen auf die HIV-Therapie abzustimmen. Geschlechtskrankheiten nehmen bei HIV-positiven Menschen zudem oft einen anderen Verlauf als bei HIV-negativen. Einige Geschlechtskrankheiten (wie etwa Chlamydien) erfordern zudem eine längere Behandlungsdauer.


#undetectable: HIV-positiv und nicht ansteckend

Befolgen HIV-positive Menschen ihre HIV-Therapie nach Plan und ist ihre Virenlast nicht mehr nachweisbar, sind sie nicht mehr ansteckend. Sie können also Sex ohne Kondom und ohne PrEP praktizieren, ohne zu befürchten, ihre*n Partner*in anzustecken.

Therapie als Schutz

Dass Kondome eine HIV-Infektion verhindern, ist längst bekannt. Seit einigen Jahren ist auch die Schutzmöglichkeit durch HIV-Medikamente medizinisch anerkannt. Wie Studien nachgewiesen haben, senkt eine konsequent eingehaltene HIV-Therapie die Virusmenge im Körper so stark, dass sich das Virus beim Sex nicht mehr übertragen lässt.

Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Betroffenen nehmen ihre HIV-Medikamente regelmässig ein.
  • Eine Ärztin oder ein Arzt kontrolliert regelmässig die Blutwerte.
  • Die Virusmenge im Blut liegt unter der Nachweisgrenze.

Unter diesen Voraussetzungen kann beim Sex auf das Kondom verzichtet werden. Allerdings schützen die HIV-Medikamente nicht vor der Infektion mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI).


Psychische Gesundheit

Die körperliche und die psychische Gesundheit gehen Hand in Hand. Sie tragen zum ganzheitlichen Wohlbefinden von Menschen bei. Für eine erfolgreiche HIV-Therapie ist die psychische Gesundheit ein zentraler Faktor. Darum ist es wichtig, sich nicht nur um die körperliche Gesundheit zu kümmern, sondern auch Strategien zu haben, die die eigene psychische Gesundheit unterstützen. Aufgrund der heutigen Kenntnisse ist bekannt, dass die Balance zwischen körperlichem und seelischem Wohlbefinden den ganzen Menschen in seinem Wesen positiv beeinflusst.

HIV und Depression

Jede fünfte Person in der Schweiz leidet im Verlauf ihres Lebens an einer Depression. Chronisch kranke Menschen – so auch Menschen mit HIV – sind dabei besonders gefährdet.

Depressionen betreffen meistens den ganzen Menschen. Sie bestehen nicht bloss aus Stimmungstiefs. Sie dauern länger und wirken sich auf den beruflichen Alltag oder auf das Privatleben negativ aus. Demgegenüber existieren heute gute Behandlungsmöglichkeiten. Der wichtigste Schritt aus einer Depression heraus ist es, eine solche überhaupt zu erkennen und professionell behandeln zu lassen.

Faktoren, die bei HIV-positiven Menschen zu einer seelischen Krise führen können, sind beispielsweise medizinische Aspekte wie:

  • der Erhalt des positiven Testergebnisses
  • der Einstieg in die antiretrovirale Therapie
  • die Nebenwirkungen der Therapie

Die Angst vor Ausgrenzung, Stigma und Zurückweisung kann einen zusehends verunsichern und existentielle Ängste hervorrufen. Das wiederum vermindert die Widerstandsfähigkeit (= Resilienz).

 

Wenn Angst den Alltag dominiert

Menschen mit HIV können Ängste entwickeln, die ihren Alltag so beeinflussen, dass sie sich gehindert fühlen. Die Ängste können dabei unterschiedlich sein:

  • Angst vor dem sozialen oder beruflichen Ausschluss
  • Angst vor den Langzeitfolgen der Medikamente oder vor einer Ansteckung mit weiteren Krankheiten
  • Angst, den*die Partner*in anzustecken

Es ist wichtig, achtsam mit sich und den eigenen Gefühlen umzugehen. Nach einer HIV-Diagnose braucht es Zeit, sich an die neue Situation zu gewöhnen.

In der Partnerschaft gilt es, eine Kommunikation zu entwickeln, die einem zwei Dinge erlaubt: Zum einen, über Ängste und Unsicherheiten zu sprechen; zum anderen aber auch über den vielleicht anderen Umgang mit der eigenen Sexualität.

In solchen Situationen kann es entlastend sein, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sei dies in Form einer Begleitung durch eine Ärztin oder einen Arzt oder in Form eines therapeutischen Settings.


Reden über HIV

Je nachdem, wie sich eine betroffene Person mit ihrer HIV-Diagnose auseinandergesetzt hat, kann sie entscheiden, wem sie von ihrer HIV-Infektion erzählt und wem nicht. Wichtig dabei ist es, auf das innere Gefühl zu hören. Auch kann Ihnen der Leitfaden zur Partnerinformation helfen.

Safer-Sex-Regeln sind zentral

Wer unter wirksamer Therapie ist, wer geschützten Sex praktiziert oder wer seine Sexualpartner*innen über die HIV-Infektion informiert, kann heute nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Wer zum Zeitpunkt des ungeschützten Sexualverkehrs keine nachweisbare Viruslast mehr hat, wird strafrechtlich in der Regel nicht mehr belangt. Auch dann nicht, wenn Sie den*die Partner*in vor dem Sexualverkehr nicht über Ihre HIV-Infektion informieren.

Wichtig ist, dass Sie die Safer-Sex-Regeln einhalten. Dies kann auch eine wirksame Therapie sein. Versagt das Kondom und steht eine*r der Partner*in nicht unter wirksamer Therapie, so ist die andere Person über das Übertragungsrisiko zu informieren. So kann diese innert 48 Stunden eine ärztlich begleitete Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) in Anspruch nehmen.

 

Rechtzeitig kommunizieren

Oft erfolgt die Infektion mit HIV in festen Partnerschaften. Wer von seiner HIV-Ansteckung nichts weiss, infiziert unwissentlich andere Personen. Darum ist es bei einer HIV-positiven Diagnose zentral, den*die Sexualpartner*in früh zu informieren und eine Weiterverbreitung zu verhindern. Im Leitfaden zur Partnerinformation finden Sie hilfreiche Tipps.

Auch wenn ein*e Partner*in keine Krankheitszeichen hat, sollte er*sie sich unbedingt so früh als möglich testen und behandeln lassen. Im Falle einer HIV-Infektion tragen eine frühe Diagnose sowie ein rechtzeitiger Therapiestart entscheidend zu einer erfolgreichen Behandlung bei.

 

Chancen und Risiken

Gerade in der ersten akuten Krise nach der Diagnose und im Verlauf einer Therapie kann eine Vertrauensperson eine grosse Stütze sein. Das Kommunizieren einer HIV-Diagnose unterliegt dem Datenschutz. Ohne Einverständnis der betroffenen Person darf diese Information nicht weitergegeben werden. Partner*innen sind darauf hinzuweisen, dass die Datenschutzverletzung rechtliche Folgen haben kann.

Ob jemand den*die Partner*in informieren will, ist zunächst eine ganz persönliche Entscheidung. Dennoch sind vorher auch mögliche Konsequenzen abzuwägen: Nicht alle Menschen können mit der Nachricht gleich gut umgehen. Manche sind möglicherweise überfordert, manche ziehen sich zurück. Wer mehr über das Leben mit HIV Bescheid weiss, baut Vorurteile und Ängste ab. Darum kann eine professionelle Partnerschaftsberatung unterstützend sein.

 

HIV-Coming-out: Wie sage ich es den anderen?

Wer sich überlegt, andere Menschen über die eigene HIV-Diagnose zu informieren, sollte sich davor selber mit der Situation gut auseinandergesetzt haben. Dies ermöglicht eine selbstbewusstere Haltung im Umgang mit der Krankheit.

Ob in der Partnerschaft, im Familien- und Freundeskreis oder im Job: Wer um die eigene HIV-Diagnose kein Geheimnis machen muss, geht selbstbewusster und freier damit um. In jedem Fall gilt es auch dort, gut zu prüfen, wie die anderen Personen mit der Information umgehen können. Ebenso am Arbeitsplatz: Denn genau dort geschehen häufig Datenschutzverletzungen, die weitreichende Folgen haben können – sogar bis zur Entlassung. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht befugt, nach dem HIV-Status zu fragen oder diese Information weiterzugeben.

Lesen Sie dazu auch die Broschüre «Job und HIV» mit nützlichen Tipps und Anlaufstellen.

Oft jedoch sind beim Antritt einer neuen Stelle Gesundheitsformulare der Versicherungen auszufüllen (Pensionskasse und Krankentaggeldversicherung), sodass eine HIV-positive Diagnose enthalten sein kann. Weil diese Gesundheitsformulare wahrheitsgemäss ausgefüllt werden müssen, lohnt es sich, vorher Abklärungen zu treffen, inwieweit man sich als Betroffene*r vor Diskriminierungen schützen kann.

Hierzu gibt es Rechtsberatungen, die Sie in Anspruch nehmen dürfen:

Aids-Hilfe Schweiz (Rechtsberatung und Diskriminierungsmeldung)

Rechtsratgeber für Menschen mit HIV


Beziehung, Sexualität und Kinderwunsch

Die Diagnose «HIV-positiv» bedeutet nicht, auf Beziehungen und Sex verzichten zu müssen.

Safer-Sex und Therapie

HIV-positive Menschen sind unter einer erfolgreichen HIV-Therapie nicht ansteckend, sofern ihre Virenlast unter der Nachweisgrenze liegt. Damit können sie ungeschützten Sex haben, ohne zu befürchten, jemanden anzustecken. Die Therapie ist eine von verschiedenen Strategien zu Safer Sex .

Der Schutz vor einer möglichen HIV-Ansteckung mit einer HIV-positiven Person liegt in der gemeinsamen Verantwortung beider Partner*innen: Sie entscheiden gemeinsam, wie Sie sich schützen – ob mit Kondomen oder mit der wirksamen HIV-Therapie. Ungeachtet dessen können HIV-positive Personen in der Schweiz, die ungeschützten Geschlechtsverkehr haben, strafrechtlich verfolgt werden.

 

Andere Geschlechtskrankheiten (STI)

Leider schützen die HIV-Medikamente nicht vor der Ansteckung mit anderen Geschlechtskrankheiten. Darum tragen HIV-positive Personen besondere Gesundheitsrisiken im Kontext mit Geschlechtskrankheiten. Mehr zur Co-Infektion.

 

Kinderwunsch

Wer sich Kinder wünscht, muss wegen einer HIV-Infektion nicht auf sie verzichten. Mit der antiretroviralen Therapie sind einerseits die Lebenserwartung und die Lebensqualität von HIV-positiven Menschen stark gestiegen. Andererseits sind die Risiken einer Übertragung auf den*die Partner*in sowie auf das Baby praktisch auf null gesunken.

Mehr dazu

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

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