Jahresbericht
2023


Sexualpädagogische Angebote
für Lehr- und Fachpersonen

Unsere sexualpädagogischen Angebote richten sich zum einen an Lehrpersonen der Volksschule (Zyklen 2 und 3) bzw. der Berufs- und weiterführenden Schulen. Zum anderen aber auch an Fachpersonen aus sozialen Institutionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Sportvereinen.

Sexualpädagogische Angebote für Volks-, Berufs- und weiterführende Schulen sowie Kitas und Horte

Sexualpädagogisches Wissen und Unterrichtsmaterialien


Grundlagen zur Sexualpädagogik in der Volksschule

Was ist Sexualität?

Sexualität ist ein grundlegender Aspekt des Menschseins mit vielfältigen Dimensionen, die sehr individuell geprägt werden. Sexualität umfasst das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Geschlechterrolle und die sexuelle Orientierung. Sie ist mit Lust, Intimität und Fortpflanzung verknüpft. Bis zu einem gewissen Grad ist Sexualität das, was wir aus ihr machen.

Sexuelle Selbstbestimmung ist grundlegend mit dem eigenen Verständnis von Sexualität verbunden. Somit ist es eine Entwicklungsoption und -ressource, die jeder Mensch hat, egal wie seine Lebensvoraussetzungen sind.

Unter Sexualpädagogik verstehen wir folglich weit mehr als die biologische Aufklärung. Sexualpädagogik ist vielmehr eine ganzheitliche Gesundheitsförderung. Das Ziel dabei ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung ihrer sexuellen Identität altersgerecht, einfühlsam und kompetent zu begleiten und zu unterstützen.

Damit sie ihre Sexualität verantwortungsvoll, gesund, selbstbestimmt, lustvoll und sinnlich entfalten und leben können.

Wie funktioniert ganzheitliche Sexualpädagogik?

Das WHO-Regionalbüro für Europa und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben ein Rahmenkonzept verfasst, das die «Standards der Sexualaufklärung in Europa» umfasst.

Das gesamte Dokument können Sie hier downloaden oder bestellen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine ganzheitliche Sexualpädagogik beginnt bereits mit der Geburt und fusst auf einem Ansatz, der sich an sexuellen und reproduktiven Menschenrechten orientiert. Die Basis bilden dabei wissenschaftlich korrekte Informationen, die altersgerecht hinsichtlich Entwicklungs- und Wissensstand vermittelt werden. Kulturelle, soziale und genderspezifische Gegebenheiten sind ebenso berücksichtigt wie die Lebenswirklichkeit junger Menschen.

Ferner gehört zur ganzheitlichen Sexualpädagogik auch ein ganzheitliches Konzept des Wohlbefindens, das auch die Gesundheit einschliesst. Weitere zentrale Elemente bilden die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Selbstbestimmung und Anerkennung der Vielfalt. So kann eine ganzheitliche Sexualpädagogik zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen, indem sie Menschen und Gemeinschaften zu einem respektvollen Umgang miteinander befähigt.

Kantonale Bestimmung

Das Kreisschreiben «Prävention in der Volksschule» betrachtet Sexualpädagogik gestützt auf den Lehrplan der Volksschule als obligatorischen Teil des Unterrichts. Alle Schüler*innen sollen am sexualkundlichen Unterricht teilnehmen. Um die Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule zu integrieren, wird das Erstellen eines Präventionskonzepts empfohlen.

Weitere Infos hierzu finden Sie im Kreisschreiben des Kantons St.Gallen zur Prävention in der Volksschule, Februar 2019.

Des Weiteren können sexuelle Übergriffe im Kindergarten oder in der Schule Betreuungs- und Lehrpersonen stark herausfordern. Die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes (KIG) steht in solchen Fällen rund um die Uhr zur Verfügung: 0848 0848 48. Weitere Informationen zur KIG finden Sie hier.

Sexuelle Gesundheit und sexuelle Rechte

Laut dem WHO-Regionalbüro für Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lässt sich die sexuelle Gesundheit wie folgt definieren:

«Sexuelle Gesundheit ist der Zustand körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens bezogen auf die Sexualität und bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, Funktionsstörungen oder Schwäche.

Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt.

Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.»

Quelle: WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2011:19)

Sexuelle Rechte sind Teil der Menschenrechte. Sie sind allgemeingültig, in Wechselbeziehung stehend, miteinander verflochten und unteilbar. Sie stellen eine sich stetig entwickelnde Reihe von Rechtsansprüchen dar, die zu Freiheit, Gleichstellung und Würde aller Menschen beitragen. Die Charta der IPPF (International Planned Parenthood Federation) formuliert die sexuellen und reproduktiven Rechte wie folgt:

  1. Das Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
  2. Das Recht auf Partizipation unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
  3. Die Rechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit der Person und körperliche Unversehrtheit.
  4. Das Recht auf Privatsphäre.
  5. Das Recht auf persönliche Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz.
  6. Das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit.
  7. Das Recht auf Gesundheit und das Recht, an wissenschaftlichem Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  8. Das Recht auf Bildung und Information.
  9. Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Gründung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen.
  10. Das Recht auf Rechenschaftspflicht und Entschädigung.

Quelle: IPPF (2009: 11f)


Wissen zur Sexualpädagogik


Sexualpädagogisches Unterrichtsverständnis

Sexualpädagogik wird als integrierender Teil der Gesamterziehung von Kindern und Jugendlichen betrachtet und ist obligatorischer Teil des Unterrichts. Die Aufgabe der Schule besteht darin, allen Kindern und Jugendlichen die vielfältigen Formen zu erläutern, in denen Menschen Sexualität, Liebe, Partnerschaft, Elternschaft und Familie leben.

Damit ermöglicht die Sexualpädagogik eine Auseinandersetzung mit Werten und Normen unserer Gesellschaft. In diesem Kontext lernen Kinder und Jugendliche verschiedene Orientierungs- und Entscheidungshilfen für verschiedene Herausforderungen kennen. Sie erfahren so eine Stärkung in ihren sozialen Kompetenzen (Bürgisser et al. 2018). Die schulische Sexualpädagogik umfasst gesellschaftliche, schulspezifische und individuelle Aspekte mit je eigenen Zielen (Bürgisser et al. 2018). Im Folgenden zeigen wir mit je einem Beispiel auf, wie sich die beschriebenen Aspekte im Unterricht umsetzen lassen.

Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte

Heute gibt es kaum eine Schule mit Kindern und Jugendlichen, die

  • mit alleinerziehenden Eltern oder in Patchwork-Familien leben
  • in transnationalen Verwandtschaftsverhältnissen leben
  • mit schwulen oder lesbischen Eltern zusammenleben
  • in Wohngemeinschaften oder Institutionen wohnen
  • eventuell inter* oder trans* sind
  • eine körperliche, emotionale oder kognitive Beeinträchtigung haben

Die Heterogenität der Schule bietet für das soziale Lernen eine optimale Voraussetzung. Wenn unterschiedliche Lebensformen erkannt, benannt und als gleichwertig anerkannt werden, entsteht ein Klima von Wertschätzung und Wohlwollen. Dies trägt wesentlich zur Integration bei.

Berücksichtigung schulspezifischer Aspekte

Bei sexuellen Themen sind die Bedeutung von gruppendynamischen Prozessen sowie das Aufkommen unterschiedlicher Gefühle wie zum Beispiel Scham bei Schüler*innen und Lehrpersonen nicht zu unterschätzen. Die Erfahrung zeigt: Sexualpädagogische Themen lassen sich ab der Vorpubertät einfacher und entspannter in geschlechtshomogenen Gruppen besprechen. Dabei ist zu beachten, dass sich möglicherweise nicht alle Kinder und Jugendliche mit den zugewiesenen Geschlechtergruppen identifizieren.

Berücksichtigung individueller Aspekte

Die Rahmenbedingungen sollten so beschaffen sein, dass sich Schüler*innen wohlfühlen und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Schüler*innen untereinander und zur Lehrperson besteht. Die Lehrperson sollte darauf hinweisen, dass jede*r Schüler*in das Recht auf Intimsphäre hat und auf Fragen und Nachfragen die Antwort schuldig bleiben darf.

Ferner möchten Jugendliche erfahrungsgemäss nicht nur biologische Zusammenhänge der Sexualität erfahren, sondern sich weit darüber hinaus Wissen aneignen.

Um die persönlichen Bedürfnisse von Schüler*innen nach Lernerfahrungen zu sexuellen und partnerschaftlichen Themen zu erfassen, lassen sich diese anonym erfragen. Die Ergebnisse dieser anonymen Befragung bilden den Ausgangspunkt im sexualpädagogischen Unterricht. So wird für die Lehrperson zugleich der Wissens- und Entwicklungsstand der Schüler*innen sichtbar. Zudem nimmt der Unterricht damit auf individuelle Aspekte Rücksicht, ohne dass sich Kinder und Jugendliche exponieren müssen.

Psychosexuelle Entwicklungsschritte

Die psychosexuelle Entwicklung ist Teil unserer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Kindliche Sexualität unterscheidet sich grundlegend von der Sexualität Erwachsener. Kinder erleben ihre Sexualität ganzheitlich und äussern ihre Bedürfnisse spontan und unbefangen.

Dabei sind die Übergänge im Verhalten und Erleben fliessend. Und nicht alle Entwicklungsschritte werden abgeschlossen. Diese tauchen in späteren Phasen wieder auf und können sich weiterentwickeln.

Nützliche Informationen sowie Beiträge aus der Forschung finden Sie in der Broschüre «Sexualaufklärung bei Kleinkindern» der Sexuellen Gesundheit Schweiz. Für die Aufklärung von Jugendlichen empfehlen wir Ihnen die Broschüre «Peer-Education bei Jugendlichen».

Übersicht zu den psychosexuellen Entwicklungsschritten nach Altersjahren

Im 4. Altersjahr

Entwicklungsschritte

Bewegungs- und Expansionsdrang,
Verstärkte Selbstständigkeit,
Bedürfnis nach eigenen Kontakten

Verhalten und Erleben

In die Welt gehen:

  • Erfahrungen mit Angst und Verletzung
  • Konflikte (sich gegen andere durchsetzen)
  • Empathie (sich in andere einfühlen)
  • Einüben des sozialen Miteinanders, Nachahmung symbolischer Handlungen
  • Experimentieren mit Beziehungen zu anderen
  • Erfahrung mit Gefühlen (Zuneigung, Eifersucht, Sehnsucht, Enttäuschung)

Entstehung körperlich-sexueller Schamgefühle

Das Selbst betreffend:

  • Erlernen des Umgangs mit Schamhaftigkeit

Genitale Körperlichkeit

Kindlicher Forschungsdrang und sexuelle Neugier:

  • Entdecken der Sexualorgane als Quelle neuer Lustgefühle
  • Lust, Genitalien zu zeigen und zu betrachten
  • Erotisches Interesse an den Eltern
  • Erste sexualitätsbezogene Fragen

Selbststimulation

Entdecken von Körperregionen als Quelle neuer Lustgefühle:

  • Bewusstes, wiederholtes Manipulieren von Körperstellen, auch der Genitalien

Im 5. Altersjahr

Auseinandersetzung mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht – Entwickeln einer Vorstellung von Geschlechterrollen

Spielerisches Erkunden von Geschlechterrollen:

  • Durch Rollenspiele mit Gleichaltrigen, wie zum Beispiel Vater-Mutter-Kind-Spiele, Familien mit zwei Müttern/zwei Vätern
  • Doktorspiele, Erkunden des anderen Körpers, Befriedigung der natürlichen Neugier

Ausdifferenzierung des emotionalen Erlebens

Emotional geprägte Beziehungswelten:

  • Fähigkeit zum Erleben erster inniger Freundschaften und Liebesbeziehungen mit Menschen des gleichen oder anderen Geschlechts
  • Aneignen von Handlungsmustern im Ausdruck tiefer Zuneigung bzw. Liebesgefühle mit Händchenhalten, Streicheln, Umarmen, Küssen – Trauer über Verlust

Im 6.–10. Altersjahr

Identitätssicherung/ Geschlechtsrollenfindung
(soziale Konzentration auf das eigene Geschlecht)

Aktivitäten mit Gleichaltrigen:

  • Abwertung bzw. Ablehnung des anderen Geschlechts
  • Geschlechtsrollentypische Verhaltensweisen (ggf. stark überzeichnet)
  • Provokatives bzw. aggressives Auftreten gegenüber dem anderen Geschlecht
  • Tabuverletzungen
  • Ggf. Interesse und erotische Anziehung durch das gleiche Geschlecht

Entwicklung eines Körperbewusstseins

Beschäftigung mit dem eigenen Aussehen und den eigenen sowie motorischen Fähigkeiten

Kognitiver Schub

Selbstideal des Klugseins:

  • Wissensbezogene sexuelle Neugier
  • Interesse an schriftlichen und bildlichen Informationen (Medien)
  • Fragen zur Zeugung, Empfängnis und zum Geschlechtsverkehr sowie andere beziehungs- und sexualitätsbezogene Fragen
  • Moralisches Bewusstsein

Im 9.–12. Altersjahr: Vorpubertät

Veränderung im Erleben und Empfinden des eigenen Körpers

  • Produktion von Geschlechtshormonen und Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale
  • Körper wird wichtiger (Körperwissen)
  • Zurückhaltung im Körperkontakt und bzgl. Nacktheit (Schamgefühl)

Vermehrtes Interesse an nahen Beziehungen

  • Neugier und Informationsbedürfnis
  • Wissen über Geschlechtsverkehr und Empfängnis
  • Sich verlieben in Personen des anderen oder gleichen Geschlechts

Physische Veränderungen

  • Reifung der Geschlechtsorgane
  • Erreichung der Geschlechtsreife
  • Stimmungsschwankungen
  • Erste Menstruation (zwischen 10 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12,5 Jahren)
  • Erste Ejakulation (zwischen 11 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12, 13 Jahren)
  • Selbstbefriedigung bei Mädchen und Jungen

Im 12.–16. Altersjahr: Pubertät

Psychische Veränderungen
(Festigung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität)

  • Herausbildung einer erwachsenen Geschlechtsidentität
  • Vorläufige Klärung der sexuellen Orientierung
  • Sexuelles, auf andere Personen gerichtetes Interesse
  • Ambivalenz zwischen der Realisierung von Wünschen und den Ängsten vor Konsequenzen

Soziale Veränderungen (Autonomieentwicklung und Ablösung vom Elternhaus)

  • Körperscham in der Familie
  • Orientierung an Gleichaltrigen
  • Auflehnen gegen bzw. Ablehnen von Autoritäten
  • Grenzen suchen, Risiken eingehen
  • Experimentieren mit der Einzigartigkeit
  • Sich verlieben und trennen
  • Eingehen selbstbestimmter persönlicher Bindungen
  • Erste sexuelle Erfahrungen (auch gleichgeschlechtliche)
  • Zunehmendes Interesse an Detailwissen zu sexuellen Praktiken
  • Ggf. bewusste Nutzung von Pornografie

Pornografie

Pornografie ist die direkte Darstellung menschlicher Sexualität mit dem Ziel, die betrachtende Person sexuell zu erregen. Dabei betont die Pornografie häufig die Geschlechtsorgane bewusst und klammert partnerschaftliche und emotionale Aspekte aus.

Unter dem Begriff legale Pornografie fallen sexuelle Darstellungen, die nicht als Kunst oder Erotika bezeichnet werden. Das Gesetz verbietet es, legale Pornografie Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich zu machen (Art. 197 StGB). Unter illegaler Pornografie wird die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren sowie die Darstellung von Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen verstanden.

Gemäss der JAMES-Studie (Suter et al.: 2018) haben 20 % der 12- bis 13-jährigen und 40 % der 14- bis 15-jährigen Schweizer Jugendlichen pornografische Darstellungen auf dem Handy oder Computer angeschaut. Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen nimmt der Konsum von pornografischen Darstellungen deutlich zu.

 

Die Neugier für Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu

Für Kinder und Jugendliche bietet das Internet neben wertvollen und positiven Informationen auch faszinierende bis schockierende Inhalte. Dabei stossen sie gewollt oder ungewollt auf sexualisierte Darstellungen. Diese können negative Gefühle auslösen und zeigen ein unwirkliches Bild von Sexualität und Beziehung. Sexualisierte Medieninhalte vermitteln unrealistische Vorstellungen in Bezug auf sexuelle Anbahnung, Geschlechterrollen, sexuelle Praktiken und Körperideale. Diese können verunsichern und Leistungsdruck auslösen. Ein häufiger, regelmässiger Konsum von Internet-Pornografie kann abhängig machen.

Selten wissen Lehrpersonen oder Eltern, welche Inhalte Kinder und Jugendliche abrufen, speichern oder miteinander teilen. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, Fragen und Unsicherheiten bezüglich Sexualität zu äussern, damit sie von Erwachsenen eine Orientierung und Klärung erhalten. Denn die Neugier für Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu.

Eine angemessene Thematisierung sexueller Inhalte kann für die Lehrperson, die neben der unterstützenden auch eine bewertende Rolle hat, eine Herausforderung sein. Daher ist es sinnvoll, mit sexualpädagogischen Fachpersonen zusammenzuarbeiten. Diese haben einen neutralen Zugang zur Klasse und ermöglichen freie Gespräche über intime Fragen.

Lesen Sie dazu auch unsere sexualpädagogischen Angebote:

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Kinder und Jugendliche können auch im Internet mit dem Gesetz in Konflikt kommen und durch unbedachtes Handeln ungewollt straffällig werden (vgl. dazu Pornografie: «Alles, was Recht ist»).

Weitere Arbeitsmaterialien für die Schule und Jugendarbeit zum Thema Jugendsexualität, Internet und Pornografie finden Sie hier.


Grundlagen einer behinderungsspezifischen Sexualpädagogik

Im Umgang mit der Sexualität von geistig und körperlich behinderten Menschen gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Fachleute sind sich allerdings einig: Menschen, die «geistig und/oder körperlich behindert sind», haben keine «besondere» Sexualität. Die meisten von ihnen wünschen sich genau das Gleiche wie ihre nicht behinderten Altersgenoss*innen: Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Sie haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Menschen.

Bei körperlich behinderten Menschen ​kann die praktische Umsetzung von Sexualität nicht immer den Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen. Deshalb sind hier Feingefühl und Kreativität gefordert.

Es braucht eine Sensibilisierung im ​Begleiten der psychosexuellen Entwicklung von Menschen mit einer Beeinträchtigung – und zwar aus diesen Gründen:

  • Der Zugang zu fachlichen Informationen über Sexuelles ist für Menschen mit einer Beeinträchtigung erschwert. Es fehlt vermehrt an Informationen in leichter und oder in Bildersprache.
  • Oft haben sie auch weniger Gelegenheiten, sich mit Gleichaltrigen/Peers auszutauschen (kleine Geheimnisse, Erlebnisse, Gefühle etc.) und ihre ersten Erfahrungen zu machen.
  • Es fehlt ihnen oft die Fähigkeit, die Veränderungen ihres Körpers ​mitzuerleben oder zu verstehen. Dadurch sind die Erfahrungen, mit dem eigenen Körper umzugehen, begrenzt.
  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung sind meistens auf die Hilfe von Dritten angewiesen, wenn es um Körperhygiene etc. geht. Das hat zur Folge, dass sie weniger die Gelegenheit haben, ihren eigenen Körper zu erkunden und Selbstbefriedigung auszuprobieren.
  • Die Vulnerabilität, ​aufgrund der Beeinträchtigungen Grenzverletzungen zu erfahren, ist höher. Deshalb ​sind Sexualpädagogik und das Befähigen, sich Hilfe zu holen und Strategien zum Schutz zu kennen, ein Teil der primären Prävention.

«Klipp und klar» ist eine hilfreiche Broschüre, die Informationen zu sexueller Gesundheit in leichter Sprache bietet. Sie eignet sich für Menschen ab 16 Jahren.

PDF-Download von «Klipp und klar»


Sexualität im Alter: Was Pflegefachkräfte wissen sollten und was sie tun können

Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Sie ist ein zentraler Bereich menschlichen Erlebens und damit eine grosse und bewegende Lebenskraft, die Menschen von frühester Kindheit bis ins hohe Alter begleitet. Sexualität umfasst dabei alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens, Empfindens und Denkens: Dies reicht von allgemeinen menschlichen Beziehungen und Gesprächen über Gefühle und Erotik bis hin zum Petting und Geschlechtsverkehr.

Sexualität im beruflichen Alltag

Sexualität ist etwas sehr Persönliches und Intimes. Unsere Prägung und der Umgang im persönlichen Umfeld beeinflussen unser Verständnis von Sexualität. Es ist wichtig, im Pflegealltag eine professionelle Haltung von Sexualität zu entwickeln. Dies hilft, Persönliches und Professionelles zu trennen und sich abzugrenzen.

Die körperliche Nähe, die im Pflegeberuf entstehen kann, muss immer transparent kommuniziert und reflektiert werden können. Damit lassen sich Grenzüberschreitungen zwischen Patient*innen und Pflegefachpersonen früh erkennen und entsprechende Interventionen einleiten.

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat dazu einen Leitfaden entwickelt, wie sich Erwerbstätige im Gesundheitswesen vor sexueller Belästigung schützen. Im Leitfaden finden sich Erlebnisberichte aus dem Berufsalltag sowie anschauliche Methoden, sich professionell abzugrenzen und im Falle von sexueller Belästigung richtig zu schützen.

Mehr dazu im PDF-Download

Einsamkeit und sexuelle Abstinenz im Alter

Sexualität im Alter ist ein Tabu, obschon dieses Bedürfnis bei Bewohner*innen von Alters- und Pflegeheimen nach wie vor da ist. Doch die eigene Scham, das Thema anzusprechen, wächst mit dem Alter. Aber nicht nur: Alterssexualität überfordert Pflegeeinrichtungen oder entspricht nicht den Moralvorstellungen der Trägerschaft.

So kommt es, dass Langzeitpatient*innen an Einsamkeit und sexueller Abstinenz leiden. Ein unbesonnener Spruch oder eine sexuelle Anspielung können in diesem Fall auch ein Hilferuf sein. In einer solchen Situation gilt es, sich als Betreungsperson einerseits klar abzugrenzen. Andererseits aber auch auf der Gefühlsebene nach möglichen Lösungen für das Bedürfnis zu suchen – zum Beispiel mit «Berührer*innen» oder «Sexualassitent*innen».

Weitere Tabuthemen, die es aufzulösen gilt

Beim Thema Sexualität existieren weitere Tabuthemen in Alters- und Pflegeheimen, die sich teils aufgrund fehlenden Wissens hartnäckig halten. Dazu gehören:

  • Bi- und Homosexualität
  • HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI)
  • Umgang mit Pornografie und gesetzliche Bestimmungen
  • Geschlechtsidentität (Transgender)
Bi- und Homosexualität sind weder krank noch pervers

Weil die menschliche Sexualität nicht schwarz-weiss ist, gibt es auch verschiedene sexuelle Orientierungen: Hetero-, Bi- und Homosexualität. Alle Varianten sind dabei gleichwertig. Bi- und Homosexualität sind also weder eine Krankheit noch eine Perversion, sondern gehören zur menschlichen Sexualität dazu, seit es die Menschheit gibt. Dies gilt es, im beruflichen Alltag zu respektieren und Diskriminierungen diesbezüglich vorzubeugen.

Diskriminierung wegen HIV aus falscher Angst

Aus falscher Angst vor einer Ansteckung finden immer wieder Diskriminierungen gegenüber HIV-positiven Menschen durch das Pflegepersonal statt. Diese Angst basiert auf einem veralteten oder falschen Wissen: HIV-positive Menschen, die in einer erfolgreichen Therapie sind, stecken niemanden an. Auch bei ungeschütztem Sex nicht, geschweige denn im normalen Pflegealltag. Die üblichen Hygienemassnahmen der Pflege reichen also völlig aus.

HIV-Risiken bestehen daher nur auf diesen Wegen, sofern eine Person HIV-positiv und nicht behandelt ist (= keine HIV-Medikamente einnimmt):

  • Ungeschützter Anal- oder Vaginalverkehr
  • Stichverletzungen mit Injektionsnadeln bei einer Blutabnahme/Transfusion etc. oder Teilen von Spritzbesteck beim Drogenkonsum
  • Mutter-Kind-Übertragung bei Schwangerschaften, Geburt oder beim Stillen
Beratung zu STI und Tests

Andere sexuell übertragbaren Infektionen (STI) lassen sich schon beim Küssen, Streicheln oder Oralsex übertragen, nicht nur beim eindringenden Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Weil die STI wie Chlamydien, Gonorrhö (Tripper) oder Syphilis meistens symptomlos verlaufen und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, kann eine professionelle Beratung samt Tests hilfreich sein. Besonders bei sexuell aktiven Bewohner*innen einer Institution.

Umgang mit Pornografie und gesetzliche Bestimmungen

Smartphones, Tablets oder persönliche Computer mit Internetzugang ermöglichen jederzeit den Zugang zur Pornografie – auch in einer Pflegeeinrichtung. Manchmal ist der Konsum von Pornografie überhaupt die einzige Möglichkeit, Sexualität noch mit anderen Sinnen zu erleben als nur mit sich selber. Es ist deshalb wichtig, dass eine Institution klare Regeln im Umgang mit Pornografie hat. Diese sollten etwas über die Nutzung, den Ort und die gesetzlichen Bestimmungen aussagen.

Laut den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz sind diese Formen der Pornografie illegal:

  • sexuelle Darstellungen mit Tieren
  • sexuelle Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • sexuelle Darstellungen mit Gewalttätigkeiten zwischen Erwachsenen

Verstösse dagegen unterliegen dem Strafgesetz und werden von der Polizei geahndet.

Im Falle einer möglichen Pornosucht ist es ratsam, Expert*innen zu Verhaltenssüchten zu kontaktieren und weitere Massnahmen einzuleiten. Sollte eine Institution Kenntnisse haben, dass Kinderpornografie benutzt wird, muss sie aktiv etwas unternehmen, da dies den Tatbestand eines Offizialdelikts darstellt.

Geschlechtsidentität: Transgender, Transidentität

Gemäss Schätzungen leben in der Schweiz ungefähr 40’000 trans Menschen. Dies entspricht etwa einem halben Prozent der Schweizer Bevölkerung. Transgender Network Switzerland (TGNS) geht von einem halben bis drei Prozent der Bevölkerung aus.

Trans Menschen oder Transgender sind Menschen, deren inneres Wissen, welches Geschlecht sie haben (Geschlechtsidentität), nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.

  • Trans Männer = bei der Geburt als Mädchen bezeichnet
  • Trans Frauen = bei der Geburt als Junge bezeichnet
  • Non-binäre trans Menschen = bei der Geburt als männlich oder weiblich bezeichnet
  • Cis-Menschen = Menschen, deren Geschlechtsidentität dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht

Trans ist weder eine Krankheit noch ein Trend. Warum jemand trans ist, ist derzeit nicht bekannt. Auch gibt es keine medizinischen Untersuchungen, die ein Trans-Sein oder Nicht-Trans-Sein beweisen können. Darum ist es für trans Menschen zentral, dass ihr Umfeld ihnen zuhört und auf ihre Empfindungen und Anliegen eingeht. Das innere Gefühl ist letztlich der einzige Beweis für eine Transidentität.

Beratung über E-Mail, Telefon oder Chat

Bürozeiten

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 
9–12 Uhr (nur E-Mail/Telefon)

info@ahsga.ch071 223 68 08WhatsApp

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.


Informationen, Materialien und Projekte zur Sexualpädagogik

Hier finden Sie weiterführende Links sowie didaktisches Material zur Sexualpädagogik.

Anfrage für weitere Informationen

Haben Sie im Bereich der Sexualpädagogik Fragen oder benötigen für ein Schulprojekt unsere Unterstützung – zum Beispiel zu Unterrichtsmethoden? Dann nehmen Sie mit uns telefonisch oder per Mail Kontakt auf.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner