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Sexuelle Bildung für Schulen
Sexualpädagogisches Wissen und Unterrichtsmaterialien
Grundlagen zur Sexualpädagogik in der Volksschule
Was ist Sexualität?
Sexualität ist ein grundlegender Aspekt des Menschseins mit vielfältigen Dimensionen, die sehr individuell geprägt werden. Sexualität umfasst das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Geschlechterrolle und die sexuelle Orientierung. Sie ist mit Lust, Intimität und Fortpflanzung verknüpft. Bis zu einem gewissen Grad ist Sexualität das, was wir aus ihr machen.
Sexuelle Selbstbestimmung ist grundlegend mit dem eigenen Verständnis von Sexualität verbunden. Somit ist es eine Entwicklungsoption und -ressource, die jeder Mensch hat, egal wie seine Lebensvoraussetzungen sind.
Unter Sexualpädagogik verstehen wir folglich weit mehr als die biologische Aufklärung. Sexualpädagogik ist vielmehr eine ganzheitliche Gesundheitsförderung. Das Ziel dabei ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung ihrer sexuellen Identität altersgerecht, einfühlsam und kompetent zu begleiten und zu unterstützen.
Damit sie ihre Sexualität verantwortungsvoll, gesund, selbstbestimmt, lustvoll und sinnlich entfalten und leben können.
Wie funktioniert ganzheitliche Sexualpädagogik?
Das WHO-Regionalbüro für Europa und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben ein Rahmenkonzept verfasst, das die «Standards der Sexualaufklärung in Europa» umfasst.
Das gesamte Dokument können Sie hier downloaden oder bestellen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine ganzheitliche Sexualpädagogik beginnt bereits mit der Geburt und fusst auf einem Ansatz, der sich an sexuellen und reproduktiven Menschenrechten orientiert. Die Basis bilden dabei wissenschaftlich korrekte Informationen, die altersgerecht hinsichtlich Entwicklungs- und Wissensstand vermittelt werden. Kulturelle, soziale und genderspezifische Gegebenheiten sind ebenso berücksichtigt wie die Lebenswirklichkeit junger Menschen.
Ferner gehört zur ganzheitlichen Sexualpädagogik auch ein ganzheitliches Konzept des Wohlbefindens, das auch die Gesundheit einschliesst. Weitere zentrale Elemente bilden die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Selbstbestimmung und Anerkennung der Vielfalt. So kann eine ganzheitliche Sexualpädagogik zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen, indem sie Menschen und Gemeinschaften zu einem respektvollen Umgang miteinander befähigt.
Kantonale Bestimmung
Sexuelle Bildung gehört zur schulischen Prävention. Sie ist im Lehrplan der Volksschule verankert und gilt als obligatorischer Bestandteil des Unterrichts. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche altersgerecht über Körper, Beziehungen, Grenzen und Verantwortung zu informieren und sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu stärken. Prävention und Gesundheitsförderung sind dabei eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Elternhaus und Fachstellen und werden fächer- und stufenübergreifend umgesetzt.
Damit Prävention wirksam wird, empfiehlt der Kanton St.Gallen den Schulen, zentrale Fragen gemeinsam zu klären und ein schulisches Präventionskonzept zu entwickeln. Ein solches Konzept legt Ziele, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen fest und verankert Themen wie sexuelle Bildung dauerhaft im Schulalltag. So entsteht Orientierung für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern – und Prävention wird zu einem verbindlichen Teil der Schulentwicklung.
Weitere Infos zur Prävention in der Volksschule gibt es beim Amt für Volksschulen des Kantons St.Gallen. Informationen, Werkzeuge und Anlaufstellen zu Sexualität, sexueller Bildung und sexueller Gesundheit finden Sie auf sichergsund.ch.
Des Weiteren können sexualisierte Übergriffe im Kindergarten oder in der Schule Betreuungs- und Lehrpersonen stark herausfordern. Die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes (KIG) steht in solchen Fällen rund um die Uhr zur Verfügung: 0848 0848 48. Weitere Informationen zur KIG finden Sie hier.
Sexuelle Gesundheit und sexuelle Rechte
Laut dem WHO-Regionalbüro für Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lässt sich die sexuelle Gesundheit wie folgt definieren:
«Sexuelle Gesundheit ist der Zustand körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens bezogen auf die Sexualität und bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, Funktionsstörungen oder Schwäche.
Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt.
Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.»
Quelle: WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (S. 19)
Sexuelle Rechte sind Teil der Menschenrechte. Sie sind allgemeingültig, in Wechselbeziehung stehend, miteinander verflochten und unteilbar. Sie stellen eine sich stetig entwickelnde Reihe von Rechtsansprüchen dar, die zu Freiheit, Gleichstellung und Würde aller Menschen beitragen. Die Charta der IPPF (International Planned Parenthood Federation) formuliert die sexuellen und reproduktiven Rechte wie folgt:
- Das Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
- Das Recht auf Partizipation unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
- Die Rechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit der Person und körperliche Unversehrtheit.
- Das Recht auf Privatsphäre.
- Das Recht auf persönliche Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz.
- Das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit.
- Das Recht auf Gesundheit und das Recht, an wissenschaftlichem Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
- Das Recht auf Bildung und Information.
- Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Gründung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen.
- Das Recht auf Rechenschaftspflicht und Entschädigung.
Wissen zur Sexualpädagogik
Sexualpädagogisches Unterrichtsverständnis
Sexualpädagogik wird als integrierender Teil der Gesamterziehung von Kindern und Jugendlichen betrachtet und ist obligatorischer Teil des Unterrichts. Die Aufgabe der Schule besteht darin, allen Kindern und Jugendlichen die vielfältigen Formen zu erläutern, in denen Menschen Sexualität, Liebe, Partnerschaft, Elternschaft und Familie leben.
Damit ermöglicht die Sexualpädagogik eine Auseinandersetzung mit Werten und Normen unserer Gesellschaft. In diesem Kontext lernen Kinder und Jugendliche verschiedene Orientierungs- und Entscheidungshilfen für verschiedene Herausforderungen kennen. Sie erfahren so eine Stärkung in ihren sozialen Kompetenzen (Bürgisser et al. 2018). Die schulische Sexualpädagogik umfasst gesellschaftliche, schulspezifische und individuelle Aspekte mit je eigenen Zielen (Bürgisser et al. 2018). Im Folgenden zeigen wir mit je einem Beispiel auf, wie sich die beschriebenen Aspekte im Unterricht umsetzen lassen.
Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte
Heute gibt es kaum eine Schule mit Kindern und Jugendlichen, die nicht …
- mit alleinerziehenden Eltern oder in Patchwork-Familien leben
- in transnationalen Verwandtschaftsverhältnissen leben
- mit schwulen oder lesbischen Eltern zusammenleben
- in Wohngemeinschaften oder Institutionen wohnen
- eventuell inter* oder trans* sind
- eine körperliche, emotionale oder kognitive Beeinträchtigung haben
Die Heterogenität der Schule bietet für das soziale Lernen eine optimale Voraussetzung. Wenn unterschiedliche Lebensformen erkannt, benannt und als gleichwertig anerkannt werden, entsteht ein Klima von Wertschätzung und Wohlwollen. Dies trägt wesentlich zur Integration bei.
Berücksichtigung schulspezifischer Aspekte
Bei sexuellen Themen sind die Bedeutung von gruppendynamischen Prozessen sowie das Aufkommen unterschiedlicher Gefühle wie zum Beispiel Scham bei Schüler*innen und Lehrpersonen nicht zu unterschätzen. Die Erfahrung zeigt: Sexualpädagogische Themen lassen sich ab der Vorpubertät einfacher und entspannter in geschlechtshomogenen Gruppen besprechen. Dabei ist zu beachten, dass sich möglicherweise nicht alle Kinder und Jugendliche mit den zugewiesenen Geschlechtergruppen identifizieren.
Berücksichtigung individueller Aspekte
Die Rahmenbedingungen sollten so beschaffen sein, dass sich Schüler*innen wohlfühlen und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Schüler*innen untereinander und zur Lehrperson besteht. Die Lehrperson sollte darauf hinweisen, dass jede*r Schüler*in das Recht auf Intimsphäre hat und auf Fragen und Nachfragen die Antwort schuldig bleiben darf.
Ferner möchten Jugendliche erfahrungsgemäss nicht nur biologische Zusammenhänge der Sexualität erfahren, sondern sich weit darüber hinaus Wissen aneignen.
Um die persönlichen Bedürfnisse von Schüler*innen nach Lernerfahrungen zu sexuellen und partnerschaftlichen Themen zu erfassen, lassen sich diese anonym erfragen. Die Ergebnisse dieser anonymen Befragung bilden den Ausgangspunkt im sexualpädagogischen Unterricht. So wird für die Lehrperson zugleich der Wissens- und Entwicklungsstand der Schüler*innen sichtbar. Zudem nimmt der Unterricht damit auf individuelle Aspekte Rücksicht, ohne dass sich Kinder und Jugendliche exponieren müssen.
Psychosexuelle Entwicklungsschritte
Die psychosexuelle Entwicklung ist Teil unserer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Kindliche Sexualität unterscheidet sich grundlegend von der Sexualität Erwachsener. Kinder erleben ihre Sexualität ganzheitlich und äussern ihre Bedürfnisse spontan und unbefangen.
Dabei sind die Übergänge im Verhalten und Erleben fliessend. Und nicht alle Entwicklungsschritte werden abgeschlossen. Diese tauchen in späteren Phasen wieder auf und können sich weiterentwickeln.
Nützliche Informationen sowie Beiträge aus der Forschung finden Sie in der Broschüre «Sexualaufklärung bei Kleinkindern» der Sexuellen Gesundheit Schweiz. Für die Aufklärung von Jugendlichen empfehlen wir Ihnen die Broschüre «Peer-Education bei Jugendlichen».
Übersicht zu den psychosexuellen Entwicklungsschritten nach Altersjahren
Im 4. Altersjahr
Entwicklungsschritte
Bewegungs- und Expansionsdrang,
Verstärkte Selbstständigkeit,
Bedürfnis nach eigenen Kontakten
Verhalten und Erleben
In die Welt gehen:
- Erfahrungen mit Angst und Verletzung
- Konflikte (sich gegen andere durchsetzen)
- Empathie (sich in andere einfühlen)
- Einüben des sozialen Miteinanders, Nachahmung symbolischer Handlungen
- Experimentieren mit Beziehungen zu anderen
- Erfahrung mit Gefühlen (Zuneigung, Eifersucht, Sehnsucht, Enttäuschung)
Entstehung körperlich-sexueller Schamgefühle
Das Selbst betreffend:
- Erlernen des Umgangs mit Schamhaftigkeit
Genitale Körperlichkeit
Kindlicher Forschungsdrang und sexuelle Neugier:
- Entdecken der Sexualorgane als Quelle neuer Lustgefühle
- Lust, Genitalien zu zeigen und zu betrachten
- Erotisches Interesse an den Eltern
- Erste sexualitätsbezogene Fragen
Selbststimulation
Entdecken von Körperregionen als Quelle neuer Lustgefühle:
- Bewusstes, wiederholtes Manipulieren von Körperstellen, auch der Genitalien
Im 5. Altersjahr
Auseinandersetzung mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht – Entwickeln einer Vorstellung von Geschlechterrollen
Spielerisches Erkunden von Geschlechterrollen:
- Durch Rollenspiele mit Gleichaltrigen, wie zum Beispiel Vater-Mutter-Kind-Spiele, Familien mit zwei Müttern/zwei Vätern
- Doktorspiele, Erkunden des anderen Körpers, Befriedigung der natürlichen Neugier
Ausdifferenzierung des emotionalen Erlebens
Emotional geprägte Beziehungswelten:
- Fähigkeit zum Erleben erster inniger Freundschaften und Liebesbeziehungen mit Menschen des gleichen oder anderen Geschlechts
- Aneignen von Handlungsmustern im Ausdruck tiefer Zuneigung bzw. Liebesgefühle mit Händchenhalten, Streicheln, Umarmen, Küssen – Trauer über Verlust
Im 6.–10. Altersjahr
Identitätssicherung/ Geschlechtsrollenfindung
(soziale Konzentration auf das eigene Geschlecht)
Aktivitäten mit Gleichaltrigen:
- Abwertung bzw. Ablehnung des anderen Geschlechts
- Geschlechtsrollentypische Verhaltensweisen (ggf. stark überzeichnet)
- Provokatives bzw. aggressives Auftreten gegenüber dem anderen Geschlecht
- Tabuverletzungen
- Ggf. Interesse und erotische Anziehung durch das gleiche Geschlecht
Entwicklung eines Körperbewusstseins
Beschäftigung mit dem eigenen Aussehen und den eigenen sowie motorischen Fähigkeiten
Kognitiver Schub
Selbstideal des Klugseins:
- Wissensbezogene sexuelle Neugier
- Interesse an schriftlichen und bildlichen Informationen (Medien)
- Fragen zur Zeugung, Empfängnis und zum Geschlechtsverkehr sowie andere beziehungs- und sexualitätsbezogene Fragen
- Moralisches Bewusstsein
Im 9.–12. Altersjahr: Vorpubertät
Veränderung im Erleben und Empfinden des eigenen Körpers
- Produktion von Geschlechtshormonen und Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale
- Körper wird wichtiger (Körperwissen)
- Zurückhaltung im Körperkontakt und bzgl. Nacktheit (Schamgefühl)
Vermehrtes Interesse an nahen Beziehungen
- Neugier und Informationsbedürfnis
- Wissen über Geschlechtsverkehr und Empfängnis
- Sich verlieben in Personen des anderen oder gleichen Geschlechts
Physische Veränderungen
- Reifung der Geschlechtsorgane
- Erreichung der Geschlechtsreife
- Stimmungsschwankungen
- Erste Menstruation (zwischen 10 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12,5 Jahren)
- Erste Ejakulation (zwischen 11 und 15 Jahren, im Schnitt mit 12, 13 Jahren)
- Selbstbefriedigung bei Mädchen und Jungen
Im 12.–16. Altersjahr: Pubertät
Psychische Veränderungen
(Festigung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität)
- Herausbildung einer erwachsenen Geschlechtsidentität
- Vorläufige Klärung der sexuellen Orientierung
- Sexuelles, auf andere Personen gerichtetes Interesse
- Ambivalenz zwischen der Realisierung von Wünschen und den Ängsten vor Konsequenzen
Soziale Veränderungen (Autonomieentwicklung und Ablösung vom Elternhaus)
- Körperscham in der Familie
- Orientierung an Gleichaltrigen
- Auflehnen gegen bzw. Ablehnen von Autoritäten
- Grenzen suchen, Risiken eingehen
- Experimentieren mit der Einzigartigkeit
- Sich verlieben und trennen
- Eingehen selbstbestimmter persönlicher Bindungen
- Erste sexuelle Erfahrungen (auch gleichgeschlechtliche)
- Zunehmendes Interesse an Detailwissen zu sexuellen Praktiken
- Ggf. bewusste Nutzung von Pornografie
Pornografie
Pornografie ist die direkte Darstellung menschlicher Sexualität mit dem Ziel, die betrachtende Person sexuell zu erregen. Dabei betont die Pornografie häufig die Geschlechtsorgane bewusst und klammert partnerschaftliche und emotionale Aspekte aus.
Unter dem Begriff legale Pornografie fallen sexuelle Darstellungen, die nicht als Kunst oder Erotika bezeichnet werden. Das Gesetz verbietet es, legale Pornografie Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich zu machen (Art. 197 StGB). Unter illegaler Pornografie wird die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren sowie die Darstellung von Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen verstanden.
Gemäss der JAMES-Studie 2024 (S. 71) schauen 12 % der 12- bis 13-jährigen und 24 % der 14- bis 15-jährigen Schweizer Jugendlichen pornografische Darstellungen auf dem Handy oder Computer an. Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen nimmt der Konsum von pornografischen Darstellungen deutlich zu.
Die Neugier für Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu
Für Kinder und Jugendliche bietet das Internet neben wertvollen und positiven Informationen auch faszinierende bis schockierende Inhalte. Dabei stossen sie gewollt oder ungewollt auf sexualisierte Darstellungen. Diese können negative Gefühle auslösen und zeigen ein unwirkliches Bild von Sexualität und Beziehung. Sexualisierte Medieninhalte vermitteln unrealistische Vorstellungen in Bezug auf sexuelle Anbahnung, Geschlechterrollen, sexuelle Praktiken und Körperideale. Diese können verunsichern und Leistungsdruck auslösen. Ein häufiger, regelmässiger Konsum von Internet-Pornografie kann abhängig machen.
Selten wissen Lehrpersonen oder Eltern, welche Inhalte Kinder und Jugendliche abrufen, speichern oder miteinander teilen. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, Fragen und Unsicherheiten bezüglich Sexualität zu äussern, damit sie von Erwachsenen eine Orientierung und Klärung erhalten. Denn die Neugier für Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu.
Eine angemessene Thematisierung sexueller Inhalte kann für die Lehrperson, die neben der unterstützenden auch eine bewertende Rolle hat, eine Herausforderung sein. Daher ist es sinnvoll, mit sexualpädagogischen Fachpersonen zusammenzuarbeiten. Diese haben einen neutralen Zugang zur Klasse und ermöglichen freie Gespräche über intime Fragen.
Lesen Sie dazu auch unsere sexualpädagogischen Angebote:
Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Kinder und Jugendliche können auch im Internet mit dem Gesetz in Konflikt kommen und durch unbedachtes Handeln ungewollt straffällig werden (vgl. dazu Pornografie: «Alles, was Recht ist»).
Weitere Arbeitsmaterialien für die Schule und Jugendarbeit zum Thema Jugendsexualität, Internet und Pornografie finden Sie auf dieser Seite.
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