Jahresbericht
2023

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

Zero Discrimination Day 2025: Signifikante Diskriminierung von Menschen mit HIV im Gesundheitswesen

1. März 2025

Trotz des medizinischen Fortschritts und einer zunehmenden Sensibilisierung stellt die Diskriminierung von Menschen mit HIV in der Schweiz nach wie vor eine Realität dar. Vor allem in der Spitex und in Altersheimen sind Vorurteile und Benachteiligungen zu beobachten.

Text: Predrag Jurisic/Aids-Hilfe Schweiz
Beitragsbild: Aids-Hilfe Schweiz

 

Älter werden mit HIV: Besonders in der geriatrischen Versorgung fehlt es an Wissen über HIV.

Älter werden mit HIV: Besonders in der geriatrischen Versorgung fehlt es an Wissen über HIV.

 

2014 initiierten UNAIDS und die Vereinten Nationen den Zero Discrimination Day, um ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV zu setzen. Dieser jährlich am 1. März begangene Tag hat das Ziel, weltweit auf diese Problematik aufmerksam zu machen und gegen Diskriminierung vorzugehen.

Auch in der Schweiz sind Diskriminierungen von Menschen mit HIV immer noch weit verbreitet. Dies zeigen die Diskriminierungsmeldungen, die die Aids-Hilfe Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sammelt. 2024 registrierte die Aids-Hilfe Schweiz 91 Diskriminierungsmeldungen. Über ein Drittel stammte aus dem Gesundheitswesen, wie die nachfolgende Grafik zeigt:

Diskriminierungsmeldungen von Menschen mit HIV 2024

Alle Zahlen und Fakten zu Diskriminierungsmeldungen für das Jahr 2024 gibt es im aktuellen Diskriminierungsbericht der Aids-Hilfe Schweiz nachzulesen.

 

Kampagnen-Fokus 2025: «Älter werden mit HIV»

Der Altersmedian von Menschen mit HIV in der Schweiz beträgt mittlerweile 54 Jahre, mehr als die Hälfte ist zwischen 45 und 64 Jahre alt. Es ist anzunehmen, dass die Zahl älterer Menschen mit HIV weiter ansteigt. Gleichzeitig fehlt es in der geriatrischen Versorgung – der medizinischen Betreuung von älteren Menschen – häufig an Wissen über HIV. Dies führt zu Fehlbehandlungen und unnötiger Stigmatisierung. Es braucht folglich eine bessere Schulung der Fachkräfte, um eine diskriminierungsfreie Versorgung zu gewährleisten.

Für die Kampagne zum Zero Discrimination Day am 1. März 2025 rückt die Aids-Hilfe Schweiz das Thema «Älter werden mit HIV» in den Fokus: «Hier sind wir!», lautet das Motto. Es verdeutlicht: Senior*innen mit HIV sind nun Teil des Gesundheits- und Pflegesystems – ob in der häuslichen Begleitung oder in sozialmedizinischen Einrichtungen. Dennoch bleiben Diskriminierung und Stigmatisierung auch in der Altenpflege ein ernstes Problem.

 

Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten

Um der Diskriminierung und Stigmatisierung in der Altenpflege zu begegnen, gibt es neu einen Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten: Dieser Leitfaden enthält bewährte Praktiken sowie medizinische, soziale und rechtliche Informationen.

Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten

Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten

 

Kostenlose Rechtsberatung für Menschen mit HIV

Menschen mit HIV können sich gegen die Diskriminierungen wehren – mithilfe der kostenlosen Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz. Die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz klärt ab, informiert, berät und vermittelt – ob bei Diskriminierungen im Gesundheitswesen, bei der Arbeit oder bei Privatversicherungen.

Mehr zur kostenlosen Rechtsberatung für Menschen mit HIV.

Schweigen Sie nicht, wenn Sie diskriminiert werden, und melden Sie, was vorgefallen ist. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Die Dienstleistung der Aids-Hilfe Schweiz ist kostenlos.

Das Beratungsteam ist an folgenden Tagen für Sie da:
Dienstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr

Telefon: 044 447 11 11
Fax: 044 447 11 12
E-Mail: recht@aids.ch
Postadresse: Aids-Hilfe Schweiz, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich

 

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

Positive Life ist eine Plattform für Information und Austausch zum Leben mit HIV – von, mit und für Menschen mit HIV. Die Trägerin dieser Plattform ist die Aids-Hilfe Schweiz. Auf Positive Life gibt es bewegende Geschichten zu sehen, aber auch wichtige medizinische Infos und rechtliche Tipps, die weiterhelfen.

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

 

 

Melanie über Dating mit HIV.

Welt-Aids-Tag 2024: Ein Aufruf zur Solidarität und zum Wandel

1. Dezember 2024

Am 1. Dezember feiern wir bereits seit über 30 Jahren den Welt-Aids-Tag. Dieser Tag hebt die Rechte derjenigen hervor, die mit HIV leben, und fordert ein Miteinander, das frei von Vorurteilen und Diskriminierung ist. Zudem gedenken wir der Menschen, die an den Folgen von HIV und Aids verstorben sind.

Text: Aids-Hilfe Schweiz/Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (AHSGA)
Beitragsbild: Kampagne zum Welt-Aids-Tag

 

Melanie über Dating mit HIV.

Im Video erzählt Melanie (31) über Dating mit HIV.

 

Heute ist es wieder so weit: Wir zelebrieren den Welt-Aids-Tag! Dieser Tag dient nicht nur als Rückblick auf die Herausforderungen der Vergangenheit, sondern inspiriert uns, aktiv an einer besseren Zukunft zu arbeiten.

 

«Undetectable = Untransmittable» (U = U)

Die Botschaft hinter «Undetectable = Untransmittable» (U = U) ist klar: Menschen mit HIV, die eine erfolgreiche Therapie erhalten, können das Virus nicht an andere weitergeben. Das HI-Virus ist nicht mehr nachweisbar (= undetectable) und somit auch nicht mehr übertragbar (= untransmittable). Diese wichtige Erkenntnis trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und die Wahrnehmung von HIV zu verändern.

Das Leben mit HIV hat sich transformiert: Es bietet Raum für Chancen, Liebe und Lebensfreude. Lassen Sie uns alle dafür eintreten, dass diese Realität anerkannt wird!

Indem wir Geschichten und Erfahrungen von Menschen mit HIV teilen, veranschaulichen wir, wie vielfältig und positiv das Leben mit HIV gestaltet sein kann. Nutzen wir diesen Tag, um ein Zeichen gegen Vorurteile zu setzen und unsere Solidarität zu zeigen. Gemeinsam können wir eine Welt schaffen, in der jeder, der mit HIV lebt, ohne Angst und Diskriminierung existieren kann.

 

Kampagne zum Welt-Aids-Tag 2024

Zum Welt-Aids-Tag 2024 ruft die Aids-Hilfe Schweiz dazu auf, überholte Vorstellungen über HIV zu hinterfragen und Solidarität zu zeigen. Eine digitale Kampagne mit Kurzvideos von jungen Menschen mit HIV vermittelt persönliche Einblicke, um Wissen zu verbreiten und Ängste abzubauen.

Mehr zu den Videos unter diesem Link

 

HIV und Aids in Zahlen

 

In der Schweiz

In der Schweiz leben im Jahr 2022 etwa 17’500 Menschen mit HIV. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) berichtete im gleichen Jahr von 371 neuen HIV-Diagnosen, was einem Anstieg von 14 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die meisten dieser Fälle betreffen Männer, die Sex mit Männern haben, während Ansteckungen bei trans und intergeschlechtlichen Individuen nicht ausreichend dokumentiert sind. Die Inzidenz und Ansteckungswege bleiben im Wesentlichen gleich – prävalent sind heterosexuelle Kontakte bei Frauen und ein geringer Einfluss durch injizierenden Drogenkonsum.

 

Weltweit

Weltweit leben im Jahr 2023 etwa 39,9 Millionen Menschen mit HIV. Zu den tragischen Statistiken gehören:

  • 1,3 Millionen Neuinfektionen, darunter etwa 44 % cisgeschlechtliche Frauen.
  • 630.000 Todesfälle aufgrund von Aids-bedingten Krankheiten – das entspricht einer Person pro Minute.
  • 30,7 Millionen Menschen haben Zugang zu antiretroviralen Therapien.

Seit Beginn der Epidemie haben sich insgesamt 88,4 Millionen Menschen mit HIV infiziert, 42,3 Millionen Menschen sind an Aids-bedingten Krankheiten gestorben. Positiv zu vermerken ist, dass die Todesfälle seit ihrem Höchststand im Jahr 2004 um 69 % gesenkt wurden. Dennoch ist die Finanzierung des HIV-Kampfes zwischen 2020 und 2023 um 7,9 % gesunken.

Quellen:

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

UNAIDS

WHO

 

Unterstützung bei Diskriminierung

Wenn Sie Zeuge von Diskriminierung werden oder selbst betroffen sind, melden Sie dies der Aids-Hilfe Schweiz. So können Sie dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Belange von Menschen mit HIV zu schaffen. Hier geht’s zum Meldeformular.

 

Weitere Informationen zur diesjährigen Kampagne

 

Anonyme und regelmässige HIV-/STI-Tests in St.Gallen

 

Ein HIV-/STI-Test gibt Klarheit über den eigenen Gesundheitsstatus. Anonymes und regelmässiges Testen ist wichtig und soll unkompliziert zugänglich sein. Darum führt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St.Gallen Tests auf der Fachstelle durch. Alle Informationen und Termine dazu gibt es auf der Seite «Testen auf der Fachstelle».

Weitere Testmöglichkeiten bietet die infektiologische Sprechstunde für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) am Kantonsspital St.Gallen an: Hier geht’s zu den Terminen, Preisen und Anmeldemöglichkeiten.

 

 

 

Alles zum Safer Sex: Mach den Safer-Sex-Check!

Sex? Aber sicher –
mit dem Safer-Sex-Check!

30. Juli 2024

Neues zum Safer Sex: Die neue LOVE-LIFE-Kampagne «Ready!» betont den Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen – mit dem Safer-Sex-Check. Dieser bietet persönliche, risikobasierte Schutz- und Testempfehlungen.

Text: Predrag Jurisic/LOVE-LIFE-Kampagne
Beitragsbild: LOVE-LIFE-Kampagne

 

 

Bis 2030 sollen in der Schweiz keine neuen Übertragungen von HIV sowie den Hepatitis B- und C-Viren mehr stattfinden. Auch sollen die Ansteckungen mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sinken. So das Ziel der neuen LOVE-LIFE-Kampagne «Ready!», die am 26. April 2024 gestartet ist. Die Kampagne konzentriert sich auf persönliche, risikobasierte Schutz- und Testempfehlungen für die Bevölkerung. Dafür wurde ein Safer-Sex-Check entwickelt, der individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzeigt.

Die Schweiz verzeichnet eine lange und erfolgreiche Präventionsarbeit im Bereich von HI- sowie Hepatitis B- und C-Viren. Neben der Prävention – wie im Rahmen der LOVE-LIFE-Kampagnen – gab es auch bei der Behandlung bedeutende Fortschritte. Dank vermehrter Tests lassen sich auch andere sexuell übertragbare Infektionen häufiger erkennen und behandeln.

 

 

«Ready! Mach deinen Safer-Sex-Check»

Der Begriff «Safer Sex» bezog sich ursprünglich auf Präventionsmassnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit HIV, wobei das Kondom eine zentrale Rolle spielte. Heute umfasst «Safer Sex» auch den Schutz vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Die neue Kampagne setzt daher auf persönliche, risikobasierte Schutz- und Testempfehlungen – mit dem Safer-Sex-Check: Dieser besteht aus einer anonymen Umfrage, die nach dem Beantworten aller Fragen individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Deshalb auch die neue Hauptbotschaft der Kampagne: «Mach deinen Safer-Sex-Check!» Erst dann ist man «ready!» (bereit) für Sex. Das Kondom bleibt ein wichtiges Präventionsmittel, steht jedoch nicht mehr im Zentrum der Kampagne.

Unter lovelife.ch finden sich neben dem Check weitere vertiefende Informationen zu Themen wie Schutz, Risiken, Symptome, Tests sowie Informationen über HIV und andere STI. Nutzer*innen finden dort auch ein Verzeichnis von Beratungs- und Teststellen.

 

Eingebettet in das nationale Präventionsprogramm

Die neue LOVE-LIFE-Kampagne ist eine der Massnahmen zur Umsetzung des Nationalen Programms «Stopp HIV, Hepatitis B, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragbare Infektionen (NAPS)», das der Bundesrat im November 2023 verabschiedet hat. Es zielt darauf ab, dass es bis 2030 zu keinen neuen Übertragungen von HIV sowie den Hepatitis B- und C-Viren mehr in der Schweiz kommt.

Zudem sollen die Infektionen anderer sexuell übertragbarer Krankheitserreger (insbesondere Syphilis, Gonorrhoe, Chlamydien) sinken, ebenso Krebs oder Genitalwarzen durch eine Ansteckung mit dem Humanen Papilloma Virus (HPV). Das Ziel ist die generelle Verbesserung der sexuellen Gesundheit der Bevölkerung. Wie eine neue repräsentative Umfrage zum Wissen über Safer Sex zeigt, bestehen nach wie vor Wissenslücken in der Bevölkerung.

 

Weiterführende Informationen als PDF zum Download

Medienmitteilung LOVE-LIFE-Kampagne

Faktenblatt

Safer-Sex-Bevölkerungsumfrage

 

Videos der neuen Kampagne für 2024

 

 

 

Anonyme und regelmässige HIV-/STI-Tests in St.Gallen

 

Ein HIV-/STI-Test gibt Klarheit über den eigenen Gesundheitsstatus. Anonymes und regelmässiges Testen ist wichtig und soll unkompliziert zugänglich sein. Darum führt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St.Gallen Tests auf der Fachstelle durch. Alle Informationen und Termine dazu gibt es auf der Seite «Testen auf der Fachstelle».

Weitere Testmöglichkeiten bietet die infektiologische Sprechstunde für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) am Kantonsspital St.Gallen an: Hier geht’s zu den Terminen, Preisen und Anmeldemöglichkeiten.

 

 

 

Aktion «HIV heute» mit Theater und Kantonsspital St.Gallen

Reden über HIV – auch am
Konzert und Theater St.Gallen

15. Mai 2024

So geschehen am Samstag, dem 20. April 2024: Anlässlich einer Aufführung des rockigen Kult-Musicals «Rent» führte die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen zusammen mit dem Kantonsspital und dem Konzert und Theater St.Gallen die Aktion «HIV heute» durch. Zudem konnten sich Besucher*innen kostenlos vor Ort auf HIV testen lassen.

Text: Predrag Jurisic
Beitragsbild: Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (AHSGA)

 

Aktion «HIV heute» mit Theater und Kantonsspital St.Gallen

«HIV heute» im Konzert und Theater St.Gallen (v. l. n. r.): Adrian Knecht (Fachstelle für Aids- und Sexualfragen), Julia Notter (Oberärztin an der Klinik für Infektiologie des KSSG) und Simone Toppino (Assistenzarzt) sprachen mit den Musicalgästen über HIV.

 

Das Musical «Rent» spielt im New York der 1990er Jahre. Im Zentrum stehen junge Künstler*innen, die nach Liebe und Akzeptanz suchen und darauf hoffen, mit ihrer Kunst erfolgreich zu sein. Gleichzeitig ist ihr Leben vom Kampf gegen HIV geprägt. In den 1990ern kam eine HIV-Diagnose einem Todesurteil gleich – so auch im Musical. Die Medizin konnte in dieser Zeit den Ausbruch von Aids nur hinauszögern.

 

Doch was bedeutet HIV heute?

Darüber sprachen Fachpersonen der Klinik für Infektiologie, Infektionsprävention und Reisemedizin vom Kantonsspital St.Gallen (KSSG) und der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen mit Besucher*innen der «Rent»-Vorstellung am 20. April. Dazu Oberärztin Julia Notter: «HIV ist heute immer noch nicht heilbar, lässt sich aber gut behandeln wie andere chronische Erkrankungen. Menschen mit HIV haben unter einer wirksamen HIV-Therapie eine normale Lebenserwartung und können dank der Therapie das Virus auch beim Sex nicht übertragen.»

 

Diskriminierungsfreier Umgang nötig

Trotz Fortschritten in der Medizin und eines gesteigerten Bewusstseins in der Gesellschaft erleben HIV-positive Menschen in der Schweiz nach wie vor Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung. Diffuse Ängste und die immer noch präsenten Bilder der Aids-Epidemie in den 1980er- und 1990er-Jahren tragen dazu bei. «Deshalb haben wir zusammen mit der Infektiologie des KSSG die Aktion ‹HIV heute› an einer Vorstellung des Musicals ‹Rent› am Konzert und Theater St.Gallen durchgeführt», erklärt Adrian Knecht, Projektleiter Prävention an der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, und fügt an: «Uns ist es ein Anliegen, die Allgemeinbevölkerung mit aktuellen Infos zu HIV zu versorgen und Ängste zu nehmen. Ausserdem setzen wir uns für einen diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit HIV ein.»

HIV lässt sich im Alltagskontakt nicht übertragen – weder beim Händedruck noch beim gemeinsamen Benutzen von Toiletten, Bettwäsche oder Geschirr. Auch Küssen, Streicheln und Oralsex (ohne Blut oder Sperma) bedeuten kein HIV-Risiko. «Zu HIV-Risiken zählen ungeschützter Anal- und Vaginalverkehr, geteilte Utensilien beim Drogenkonsum sowie Geburt», erläutert Julia Notter, und ergänzt: «Menschen unter wirksamer HIV-Therapie können ohne Angst vor Übertragung Kinder bekommen.»

 

Individuelle Schutzstrategien und kostenloser HIV-Test

Angesichts der medizinischen Fortschritte und des veränderten Dating- und Liebesverhaltens empfiehlt die aktuelle LOVE-LIFE-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) den Safer-Sex-Check: Weil jeder Mensch anders liebt, sind individuelle Schutzstrategien angezeigt – ganz im Sinne einer selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Sexualität. «Die Gestaltung der eigenen Sexualität kann sich im Verlauf des Lebens immer wieder ändern. Darum ist das Wissen über Risiken und passende Schutzstrategien zentral beim Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI)», betont Adrian Knecht, und fügt hinzu: «Unsere Aktion «HIV heute» nahmen die Theaterbesucher*innen mit Interesse auf. Es fanden Gespräche zum Umgang mit HIV, zu Stigmatisierung und zu Schutzstrategien statt. Darüber hinaus boten wir vor Ort einen kostenlosen HIV-Test an. Und besonders erfreulich: Es gab Eltern, die Kondome und Informationsbroschüren für ihre Teenager mitnahmen. Zudem legten wir das ‹Positive Life Magazine› auf – ein Magazin der Aids-Hilfe Schweiz für Menschen mit HIV.»

 

Anonyme und regelmässige Testmöglichkeiten

Ein HIV-/STI-Test gibt Klarheit über den eigenen Gesundheitsstatus. Anonymes und regelmässiges Testen ist wichtig und soll unkompliziert zugänglich sein. Darum führt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St.Gallen Tests auf der Fachstelle durch. Alle Informationen und Termine dazu finden Sie auf der Seite «Testen auf der Fachstelle».

Weitere Testmöglichkeiten bietet die infektiologische Sprechstunde für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) am Kantonsspital St.Gallen an: Hier geht’s zu den Terminen, Preisen und Anmeldemöglichkeiten.

 

Medienbeitrag als PDF zum Download

 

Zero-Discrimination-Day-2024

Zero Discrimination Day – gemeinsam gegen Diskriminierung von Menschen mit HIV

1. März 2024

Trotz Fortschritten in der Medizin und eines gesteigerten Bewusstseins in der Gesellschaft erleben HIV-positive Menschen in der Schweiz nach wie vor Diskriminierung. Zum Zero Discrimination Day am 1. März startet die Aids-Hilfe Schweiz auf Positive Life eine Kampagne zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Text: Predrag Jurisic/Aids-Hilfe Schweiz
Beitragsbild: Aids-Hilfe Schweiz

 

Zero-Discrimination-Day-2024

Zero Discrimination Day 2024 – gemeinsam gegen Diskriminierung von Menschen mit HIV.

 

Im Jahr 2014 haben UNAIDS und die Vereinten Nationen den Zero Discrimination Day ins Leben gerufen – als Zeichen gegen Diskriminierung von Menschen mit HIV. Der jährlich am 1. März stattfindende Tag soll weltweit auf die Problematik aufmerksam machen und zum Kampf gegen Diskriminierung aufrufen.

Leider sind auch in der Schweiz Diskriminierungen von Menschen mit HIV immer noch weit verbreitet. Dies zeigen die Diskriminierungsmeldungen, die die Aids-Hilfe Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit sammelt. Im Jahr 2023 gingen bei der Aids-Hilfe Schweiz 94 Diskriminierungsmeldungen ein. Die meisten davon stammen aus dem Gesundheitswesen:

Diskriminierungsmeldungen von Menschen mit HIV 2023

Diskriminierungsmeldungen von Menschen mit HIV 2023.

Alle Zahlen und Fakten zu Diskriminierungsmeldungen für das Jahr 2023 finden sich im aktuellen Diskriminierungsbericht der Aids-Hilfe Schweiz.

 

Kostenlose Rechtsberatung für Menschen mit HIV

HIV-positive Menschen können sich gegen die Diskriminierungen wehren – mithilfe der kostenlosen Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz. Die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz klärt ab, informiert, berät und vermittelt – ob bei Diskriminierungen im Gesundheitswesen, bei der Arbeit oder bei Privatversicherungen.

Mehr zur kostenlosen Rechtsberatung für Menschen mit HIV.

Schweigen Sie nicht, wenn Sie diskriminiert werden, und melden Sie, was vorgefallen ist. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Die Dienstleistung der Aids-Hilfe Schweiz ist kostenlos.

Das Beratungsteam ist an folgenden Tagen für Sie da:
Dienstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr

Telefon: 044 447 11 11
Fax: 044 447 11 12
E-Mail: recht@aids.ch
Postadresse: Aids-Hilfe Schweiz, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich

 

Positive Life setzt zum Zero Discrimination Day ein Zeichen

Positive Life ist eine Plattform für Information und Austausch zum Leben mit HIV – von, mit und für Menschen mit HIV. Die Trägerin dieser Plattform ist die Aids-Hilfe Schweiz. Zum Zero Discrimination Day setzt Positive Life ein Zeichen mit einer Kampagne und einem Video:

 

Schweigen Sie nicht, wenn Sie diskriminiert werden, und melden Sie sich bei der Aids-Hilfe, was vorgefallen ist:

Telefon: 044 447 11 11
Fax: 044 447 11 12
E-Mail: recht@aids.ch
Postadresse: Aids-Hilfe Schweiz, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich

 

22. März 2024 @ 9:00 17:00

Wie lassen sich Gleichstellung in Unternehmen und Organisationen leben und ein diskriminierungsfreies Umfeld schaffen? In dieser eintägigen Weiterbildung erhalten Sie einen Einblick in das Gleichstellungsgesetz sowie in die Themen sexuelle Belästigung und LGBTIQA+ am Arbeitsplatz.

Der Kurs findet am Freitag, dem 22. März 2024, von 9 bis 17 Uhr, im Bildungsdepartement des Kanton St.Gallen statt. Die Anmeldung richten Sie bis zum Mittwoch, dem 13. März 2024, an diese Stelle:

Amt für Soziales
Abteilung Integration und Gleichstellung
Anmeldeformular

Bei Fragen gibt Ihnen Laura Ingber Auskunft:
+41 58 229 33 18
gleichstellung@sg.ch

Detailinformationen zur Weiterbildung und zu den Kursleitenden finden Sie in diesem Flyer.


250CHF inkl. Kursunterlagen und Mittagessen

Amt für Soziales, Abteilung Integration und Gleichstellung

+41 58 229 33 18

Veranstalter-Website anzeigen


Bildungsdepartement (Konferenzraum 6. Stock)

Davidstrasse 31
St.Gallen, 9001 Schweiz
Gleichstellung im Arbeitsalltag: Weiterbildung für Fachpersonen
Gleichstellung im Arbeitsalltag: Weiterbildung für Fachpersonen. Bild: © Amt für Soziales.

«SOGUS – Sexuelle Orientierung, Geschlecht und Schule» (2022–2024)

Über die Hälfte von LGBTIQA+ Schüler*innen fühlt sich an Schulen unwohl oder nicht sicher

19. Februar 2024

Ein neuer Forschungsbericht zur Situation von LGBTIQA+ Jugendlichen an Deutschschweizer Schulen zeigt: Über die Hälfte fühlt sich in der Schule unwohl oder nicht sicher. Dies aufgrund von Abwertungen, homo-, bi- und transfeindlichen Sprüchen und Ausgrenzung.

Text: Predrag Jurisic/SOGUS-Projekt
Beitragsbild: Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG)

 

«SOGUS – Sexuelle Orientierung, Geschlecht und Schule» (2022–2024)

«SOGUS – Sexuelle Orientierung, Geschlecht und Schule» (2022–2024): ein Projekt der Universität Bern, der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Pädagogischen Hochschule Bern.

 

«Wie geht es LGBTQ+ Jugendlichen in Deutschschweizer Schulen?» Dieser Leitfrage ist der Forschungsbericht des Projektes «SOGUS – Sexuelle Orientierung, Geschlecht und Schule» nachgegangen – mit Ergebnissen, die aufhorchen lassen: 58,4 % der befragten LGBTIQA+ Jugendlichen im Alter von 14 bis 19 Jahren fühlen sich in der Schule unwohl oder nicht sicher. Dies aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität und/oder ihres Geschlechtsausdrucks. Bei trans Jugendlichen sind es gar 68,8 %, bei nicht-binären Schüler*innen 52,5 %.

Dieses Unwohlsein oder fehlende Sicherheitsgefühl mündet darin, dass:

  • 42,1 % der Befragten im letzten Monat mindestens einen ganzen Schultag verpasst haben, jede siebte Person (14,2 %) sogar vier oder mehr Tage.
  • 14,3 % der Teilnehmenden deswegen die Schule gewechselt haben. Bei trans Jugendlichen sind es 25 %.

 

Fehlende Unterstützung und Akzeptanz im Schulumfeld

Neben den homo-, bi- und transfeindlichen Sprüchen macht den LGBTIQA+ Jugendlichen auch die fehlende Unterstützung und Akzeptanz im Schulumfeld zu schaffen: Knapp die Hälfte der Befragten (49,1 %) bekommt homofeindliche Bemerkungen vom Schulpersonal zu hören, 92,1 % von ihren Mitschüler*innen. Auch fehlt laut 53,7 % der Teilnehmenden eine Intervention von Lehrpersonen, wenn es zu abwertenden Sprüchen kommt. 60,2 % der trans und 60,3 % der nicht-binären Jugendlichen erfahren verbale Belästigung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, 42,5 % der cisgeschlechtlichen homosexuellen Jugendlichen wegen ihrer sexuellen Orientierung.

Dies hat zur Folge, dass drei Viertel der befragten LGBTIQA+ Jugendlichen Belästigungen und Übergriffe den Lehrpersonen nie melden. Die häufigsten Gründe hierfür sind: keine Erfolgsaussichten, Angst vor ungewollter Aufmerksamkeit und das Beurteilen als «nicht schlimm genug». Und wer sich dann doch traut und Vorfälle meldet, erhält von den Lehrpersonen keine Unterstützung. Dies berichtet knapp die Hälfte (49 %) der befragten LGBTIQA+ Jugendlichen.

 

Lehrplan Q mit Unterstützungsangebot für Deutschschweizer Schulen

Oft sind Lehrpersonen und Schulleitungen auch überfordert, weil ihnen gut zugängliche Unterstützungsangebote fehlen. Das Projekt Lehrplan Q schafft hier Abhilfe – mit Materialien, Weiterbildungsangeboten und der Vermittlung von Klassenbesuchen zur Sensibilisierung der Schüler*innen. Hauptträgerin des Projekts ist Pink Cross. Zu den nationalen Projektpartnern gehören die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) sowie das Transgender Network Switzerland (TGNS).

Projekt Lehrplan Q: Unterstützungsangebote für Schulleitungen und Lehrpersonen

Projekt Lehrplan Q: Unterstützungsangebote für Schulleitungen und Lehrpersonen.

 

Klassenbesuche auch von der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (AHSGA)

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (AHSGA) ist ebenfalls Projektpartnerin von Lehrplan Q. Sie organisiert Klassenbesuche in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden. Das Schulprojekt dazu heisst COMOUT und wird von Volks- und Berufsschulen rege genutzt. Dabei besuchen homo- und/oder bisexuelle Freelancer*innen Schulklassen oder Jugendgruppen.

Bei diesen Begegnungen geht es zum einen um grundlegende Wissensvermittlung im Bereich der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt. Zum anderen steht vor allem die persönliche Begegnung mit einer queeren Person im Fokus.

Die Schüler*innen erfahren durch das autobiografische Erzählen der Freelancer*innen, wie deren Coming-out abgelaufen ist, welche Schwierigkeiten damit verbunden waren und auch, was sich dadurch im Leben dieser Person zum Positiven verändert hat.

Interessierte Schulleitungen und Lehrpersonen aus St.Gallen und Appenzell wenden sich für das COMOUT-Projekt direkt an die Fachstelle unter: info@ahsga.ch | 071 223 68 08. Weitere Projektpartner*innen der Deutschschweiz finden Sie auf Lehrplan Q.

 

Beratungsstelle für MSM, FSF & LGBTIQA+

Lesbisch, schwul, bi, trans*, inter*, queer, asexuell …? Als Beratungsstelle für LGBTIQA+ Menschen bieten wir Informationen und persönliche Beratungen zur sexuellen Gesundheit sowie zu Community-Themen an.

Wir setzen uns für eine Haltung ein, die die Vielfalt der Menschen (LGBTIQA+) abbildet. Dabei engagieren wir uns unter anderem für:

  • mehr Akzeptanz am Arbeitsplatz, in Schulen, Familien und in der Religion
  • mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung in Gesellschaft und Politik
  • mehr Lebensqualität von LGBTIQA+ Menschen dank Förderung ganzheitlicher Gesundheit

Wir bestärken LGBTIQA+ Menschen darin, gesundheitsfördernd zu handeln. Unsere Fachstelle hat dazu die Kompetenz, Beratungen im Bereich der sexuellen Vielfalt anzubieten.

Infos und Beratung für Männer, die mit Männern Sex haben (MSM)

Infos und Beratung für Frauen, die mit Frauen Sex haben (FSF)

Infos und Beratung für die LGBTIQA+ Community


Beratung zum Coming-out und zur Männergesundheit

So vielfältig, wie die Menschen sind, sind auch ihre Fragen in Bezug auf die sexuelle Vielfalt sowie die persönliche sexuelle Orientierung. Das können Fragen zu HIV, Aids und sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sein oder die Standortbestimmung zum Coming-out-Prozess.

Welches Anliegen Sie auch immer haben, wir beraten Sie dabei – unter anderem zu diesen Fragen:

  • Wie stehe ich zu meiner sexuellen Orientierung und Identität? Was brauche ich, um sie anzunehmen?
  • Bin ich Diskriminierungen ausgesetzt? Was kann ich dagegen tun?
  • Würde mir eine therapeutische oder rechtliche Unterstützung in bestimmten Lebensphasen helfen? Wo erhalte ich sie?
  • Was brauche ich, um mich am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Familie outen zu können?
  • Wie handle ich, wenn mir ein Coming-out unmöglich erscheint?
  • Wo kann ich mich mit anderen LGBTIQA+ Menschen austauschen?

Unsere Erstberatungen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Wenn es angezeigt ist, beraten und informieren die Mitarbeitenden unserer Fachstelle auch Angehörige. Dabei unterstützen sie Angehörige in der Gestaltung eines Umfeldes, in dem sexuelle Vielfalt akzeptiert ist.

Darüber hinaus arbeiten wir mit anderen Fachstellen aus der Region zusammen – z. B. in diesen Bereichen:

  • Recht
  • Budgetberatung
  • Opferhilfe
  • medizinische Aspekte
  • psychologische Begleitung

Fragen Sie uns – wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontakte gerne.

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Dienstag bis Donnerstag
9–12 Uhr

Freitag 
geschlossen

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.


In Fällen von homo- und transphober Gewalt – unabhängig vom Kontext – wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline:

0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

 

Weitere Informationen, Literatur und Links zur Homosexualität finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten


Beratung zum Coming-out und zur Frauengesundheit

In der Öffentlichkeit fehlt es oft an Informationen und Anlaufstellen zur sexuellen Gesundheit von Frauen, die Sex mit anderen Frauen haben (FSF). Unsere Fachstelle bietet Ihnen hierzu Informationen, Beratungen und Vernetzungsmöglichkeiten an. Unsere Erstberatungen erfolgen kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Unter anderem beraten und informieren wir Sie zu diesen Themen:

  • Sexuelle Orientierung und Identität: Wie stehe ich dazu? Was benötige ich, um sie anzunehmen?
  • Diskriminierungen und Gewalt: Wie kann ich mich davor schützen? Wo bekomme ich Hilfe?
  • Sexuelle Gesundheit: Weiss ich über Safer Sex zwischen Frauen genug Bescheid? Wie geht es mir mental?
  • Brauche ich eine therapeutische oder rechtliche Unterstützung in bestimmten Lebensphasen? Wo bekomme ich diese?
  • Wie kann ich mich am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Familie outen?
  • Was tun, wenn mir ein Coming-out unmöglich erscheint?
  • Wo kann ich mich mit anderen LGBTIQA+ Menschen austauschen?

Wenn es angezeigt ist, beraten und informieren unsere Mitarbeiter*innen auch Angehörige und bieten Hand in der Gestaltung eines Umfeldes, in dem sexuelle Vielfalt akzeptiert wird.

Überdies arbeiten wir mit anderen Fachstellen aus der Region zusammen – z. B. in diesen Bereichen:

  • Recht
  • Budgetberatung
  • Opferhilfe
  • medizinische Aspekte
  • psychologische Begleitung

Fragen Sie uns – wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontakte gerne.

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Dienstag bis Donnerstag
9–12 Uhr

Freitag 
geschlossen

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

In Fällen von homo- und transphober Gewalt – unabhängig vom Kontext – wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline:

0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

 

Weitere Informationen, Literatur und Links zur Homosexualität finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten

Hier finden Sie weiterführende Seiten zur sexuellen Gesundheit sowie zu Vernetzungsmöglichkeiten von Frauen, die Frauen lieben.

 

Informationen zur sexuellen Gesundheit von Frauen, die mit Frauen Sex haben (FSF)

 

Informationen zu Sex und Drogen

 

Beratungsstellen, Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten


LGBTIQA+: Beratung zur sexuellen Orientierung, zur Geschlechtsidentität und zum Coming-out

Sie fragen sich, ob sie lesbisch, bisexuell, schwul, asexuell, pansexuell oder queer sind? Oder Sie haben Fragen zur Transidentität? Oder Sie möchten sich gerne outen, wissen aber noch nicht ganz, wie?

Auf der Fachstelle sind Menschen aller sexueller Orientierungen sowie Geschlechtervarianten herzlich willkommen – egal, ob gendervariante, gendernonkonforme, queere oder trans Menschen. Wir meinen alle Menschen, die sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht ganz oder nur teilweise identifizieren können.

Unser Team ist vernetzt mit kompetenten, queer- und transfreundlichen psychologisch-therapeutischen Begleitungen und Endokrinolog*innen. Die Fachstelle triagiert und leitet Personen an die gewünschten Fachstellen bzw. Fachpersonen weiter.

Auch beraten wir Menschen, die in ihrem Umfeld betroffene Personen kennen und im Coming-out-Prozess unterstützen möchten.

Sie erreichen uns wie folgt:

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag
9–12 Uhr und 14–17 Uhr

Dienstag bis Donnerstag
9–12 Uhr

Freitag 
geschlossen

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

In Fällen von homo- und transphober Gewalt wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline: 0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

Weitere Informationen und Beratung unter Checkpoint ZH und Transgender Network Switzerland sowie im TransFlyer «trans Menschen. Das Wichtigste in Kürze»; sowie die Broschüre Trans.


LGBTIQA+: Definition

Die Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten ist grösser als generell angenommen. Diese Vielfalt wird mit Kürzeln wie «LGBT», «LGBTI» oder «LGBTIQA+» beschrieben.

Was ist LGBT?

LGBT ist eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung. Sie steht für Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender – also Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Es geht also einerseits um die sexuelle Orientierung (LGB), anderseits um die Geschlechtsidentität (T). Heute wird der Term häufig durch IQA+ erweitert, was für «inter», «queer» und «asexual» steht. Durch das Plus sind alle geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen inkludiert.

Sexuelle Orientierung vs. Geschlechtsidentität

Bei Transgender und auch Intersexualität handelt es sich um eine Frage der Geschlechtsidentität und nicht um eine sexuelle Orientierung. Trans Menschen können sowohl eine heterosexuelle als auch eine bi- oder homosexuelle Orientierung haben. In jüngerer Zeit wird auch das aus dem englischen Sprachraum stammende «queer» (dt. «seltsam» oder «sonderbar») als positives Synonym für LGBTIQA+ verwendet.

Ein Blick in die LGBT-Geschichte

Bis nach dem Zweiten Weltkrieg diente der Begriff «Drittes Geschlecht» als Sammelbegriff für Menschen, die von heteronormativen Regeln abweichen. Beginnend mit Magnus Hirschfeld und vor allem ab Ende der 1940er Jahre unterschied die Wissenschaft immer mehr zwischen Homo- und Transsexualität. Der Begriff «Drittes Geschlecht» verschwand somit wieder. Besonders seit Stonewall* verwenden progressivere Kreise die ursprünglich negativ gemeinten Begriffe gay oder schwul mit verstärktem Selbstbewusstsein.

*Stonewall, auch Stonewall-Aufstand oder Stonewall-Unruhen genannt, war eine Serie von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizeikräften, Homosexuellen und Transmenschen in New York im Jahr 1969.

Geschlechtliche und sexuelle Minderheiten in der Gesundheitsförderung und Prävention

«Die Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrates hält fest, dass grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben und auf eine optimale Lebenserwartung haben sollen (EDI, 2013). Welche Menschen sind gemeint? Menschen sind im Verlauf ihrer Kindheit und Jugend durch Stigmatisierung ihrer Geschlechtsidentität bzw. sexuellen Orientierung von gewissen Suchterkrankungen, Depressionen und Suizidversuchen deutlich mehr betroffen als gleichaltrige heterosexuelle Cis-Menschen.» (Gesundheitsförderung Schweiz, Faktenblatt 19). Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen setzt sich deshalb dafür ein, geschlechtliche und sexuelle Minderheiten und die damit verbundene Vielfalt in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Durch diese Sensibilisierung der Gesellschaft sollen Menschen aus der LGBTIQA+ Community mehr Akzeptanz erfahren.

Wurden oder werden Sie wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Geschlechtsidentität diskriminiert? Unsere Partnerorganisationen verfügen über eine rechtliche Beratungsstelle, die Sie kontaktieren können:

Bei Diskriminierung zu Intersexualität empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit InterAction, dem Schweizer Verein für intergeschlechtliche Menschen.


Was ist Diskriminierung?

Der Ausdruck «Diskriminierung» bzw. «Diskriminieren» stammt vom lateinischen Verb «discriminare» ab und steht für «trennen», «Unterscheidungen treffen», «aussondern». Soziale Diskriminierung umfasst die Benachteiligung von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale wie:

  • ethnische und/oder nationale Herkunft
  • Hautfarbe und/oder Sprache
  • politische und/oder religiöse Überzeugungen
  • sexuelle Orientierung und/oder Geschlecht
  • Alter
  • Behinderung

Die Basis jeder sozialen Diskriminierung bildet das Konstruieren von Unterschieden: Eine gesellschaftliche Mehrheit definiert, wie ein Mensch zu sein hat und legt damit die gesellschaftliche Norm fest – z. B. «weiss, männlich, heterosexuell, christlich etc.». Gruppen, die nicht den dominanten Normen entsprechen, werden somit diskriminiert.  

Rechtliche und alltägliche Diskriminierung

Es wird unterschieden zwischen rechtlicher Diskriminierung (de jure) und tatsächlicher, alltäglicher Diskriminierung (de fakto). Die rechtliche Diskriminierung beschreibt die Ungleichbehandlung durch den Staat aufgrund von geltenden Gesetzen.

Abseits der Ungleichstellung vor dem Gesetz führen gesellschaftliche Zustände zur Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTIQA+ Menschen. Insbesondere diese im Alltag erlebte Diskriminierung kann emotional belastend sein. LGBTIQA+ Menschen sind dieser Situation nicht durch bestimmte Handlungen ausgesetzt, sondern bereits durch das blosse Bestehen ihrer Persönlichkeit. Erlebte Diskriminierung in Form von Ablehnung, Anfeindung, Mobbing, Bedrohung und Gewalt sind Risikofaktoren für die psychische Gesundheit von LGBTIQA+ Menschen.

Was kann eine Diskriminierung auslösen?

Diskriminierungen von LGBITQA+ Personen können unterschiedliche Folgen für die gesamte Gesundheit nach sich ziehen:

  • Verunsicherung und Ängste
  • Scham- und Minderwertigkeitsgefühle
  • Depressionen und Schlafstörungen
  • Erhöhung der Sucht- und Suizidgefahr

Massive körperliche Übergriffe wie eine Vergewaltigung oder eine schwerwiegende Prügelattacke können neben schweren körperlichen Verletzungen auch Traumata und Todesängste auslösen. Oftmals führt dies zu langjährigen Trauma-Behandlungen. Auch andauernde psychische Ausgrenzung und Gewalt über einen längeren Zeitraum können Angstzustände und Depressionen auslösen.

Was kann ich bei Diskriminierung tun?

Bei einem körperlichen Übergriff ist es wichtig, Hilfe zu holen und Hilfe anzunehmen:

  • Notruf wählen (112) und Polizei und Rettungswagen anfordern
  • Zeugen bitten, auf die Polizei zu warten und auszusagen
  • Allfällige Beweise sichern
  • Täter*innenmerkmale und Fluchtrichtung merken
  • Vorfall der LBGTI+ Helpline melden: 0800 133 133 oder via https://www.lgbt-helpline.ch/

 

Die LBTI+ Helpline hilft mit ihrem Beratungsangebot auch bei rechtlichen oder alltäglichen Diskriminierungsfragen: https://www.lgbt-helpline.ch/beratung/


Interessenvertretungen und Vernetzungsmöglichkeiten für die LGBTIQA+ Community

Weitere Informationen, Beratungs- sowie Vernetzungsmöglichkeiten in der LGBTIQA+ Community finden Sie hier:

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner