Beratungsstelle für MSM, FSF & LGBTIQA+

Lesbisch, schwul, bi, trans*, inter*, queer, asexuell …? Als Beratungsstelle für LGBTIQA+ Menschen bieten wir Informationen und persönliche Beratungen zur sexuellen Gesundheit sowie zu Community-Themen an.

Wir setzen uns für eine Haltung ein, die die Vielfalt der Menschen (LGBTIQA+) abbildet. Dabei engagieren wir uns unter anderem für:

  • mehr Akzeptanz am Arbeitsplatz, in Schulen, Familien und in der Religion
  • mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung in Gesellschaft und Politik
  • mehr Lebensqualität von LGBTIQA+ Menschen dank Förderung ganzheitlicher Gesundheit

Wir bestärken LGBTIQA+ Menschen darin, gesundheitsfördernd zu handeln. Unsere Fachstelle hat dazu die Kompetenz, Beratungen im Bereich der sexuellen Vielfalt anzubieten.

Infos und Beratung für Männer, die mit Männern Sex haben (MSM)

Infos und Beratung für Frauen, die mit Frauen Sex haben (FSF)

Infos und Beratung für die LGBTIQA+ Community


Beratung zum Coming-out und zur Männergesundheit

So vielfältig, wie die Menschen sind, sind auch ihre Fragen in Bezug auf die sexuelle Vielfalt sowie die persönliche sexuelle Orientierung. Das können Fragen zu HIV, Aids und sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sein oder die Standortbestimmung zum Coming-out-Prozess.

Welches Anliegen Sie auch immer haben, wir beraten Sie dabei – unter anderem zu diesen Fragen:

  • Wie stehe ich zu meiner sexuellen Orientierung und Identität? Was brauche ich, um sie anzunehmen?
  • Bin ich Diskriminierungen ausgesetzt? Was kann ich dagegen tun?
  • Würde mir eine therapeutische oder rechtliche Unterstützung in bestimmten Lebensphasen helfen? Wo erhalte ich sie?
  • Was brauche ich, um mich am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Familie outen zu können?
  • Wie handle ich, wenn mir ein Coming-out unmöglich erscheint?
  • Wo kann ich mich mit anderen LGBTIQA+ Menschen austauschen?

Unsere Erstberatungen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Wenn es angezeigt ist, beraten und informieren die Mitarbeitenden unserer Fachstelle auch Angehörige. Dabei unterstützen sie Angehörige in der Gestaltung eines Umfeldes, in dem sexuelle Vielfalt akzeptiert ist.

Darüber hinaus arbeiten wir mit anderen Fachstellen aus der Region zusammen – z. B. in diesen Bereichen:

  • Recht
  • Budgetberatung
  • Opferhilfe
  • medizinische Aspekte
  • psychologische Begleitung

Fragen Sie uns – wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontakte gerne.

Beratung über den Live-Chat

Mo, Mi, Do: 9–12Uhr / 14–17 Uhr
Di: 9–12Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

Telefon während Bürozeiten

Mo, Mi, Do: 9–12Uhr / 14–17 Uhr
Di: 9–12Uhr
Freitag geschlossen


In Fällen von homo- und transphober Gewalt – unabhängig vom Kontext – wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline:

0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

 

Weitere Informationen, Literatur und Links zur Homosexualität finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten


Beratung zum Coming-out und zur Frauengesundheit

In der Öffentlichkeit fehlt es oft an Informationen und Anlaufstellen zur sexuellen Gesundheit von Frauen, die Sex mit anderen Frauen haben (FSF). Unsere Fachstelle bietet Ihnen hierzu Informationen, Beratungen und Vernetzungsmöglichkeiten an. Unsere Erstberatungen erfolgen kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Unter anderem beraten und informieren wir Sie zu diesen Themen:

  • Sexuelle Orientierung und Identität: Wie stehe ich dazu? Was benötige ich, um sie anzunehmen?
  • Diskriminierungen und Gewalt: Wie kann ich mich davor schützen? Wo bekomme ich Hilfe?
  • Sexuelle Gesundheit: Weiss ich über Safer Sex zwischen Frauen genug Bescheid? Wie geht es mir mental?
  • Brauche ich eine therapeutische oder rechtliche Unterstützung in bestimmten Lebensphasen? Wo bekomme ich diese?
  • Wie kann ich mich am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Familie outen?
  • Was tun, wenn mir ein Coming-out unmöglich erscheint?
  • Wo kann ich mich mit anderen LGBTIQA+ Menschen austauschen?

Wenn es angezeigt ist, beraten und informieren unsere Mitarbeiter*innen auch Angehörige und bieten Hand in der Gestaltung eines Umfeldes, in dem sexuelle Vielfalt akzeptiert wird.

Überdies arbeiten wir mit anderen Fachstellen aus der Region zusammen – z. B. in diesen Bereichen:

  • Recht
  • Budgetberatung
  • Opferhilfe
  • medizinische Aspekte
  • psychologische Begleitung

Fragen Sie uns – wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontakte gerne.

Beratung über den Live-Chat

Mo, Mi, Do: 9–12Uhr / 14–17 Uhr
Di: 9–12Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

Telefon während Bürozeiten

Mo, Mi, Do: 9–12Uhr / 14–17 Uhr
Di: 9–12Uhr
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In Fällen von homo- und transphober Gewalt – unabhängig vom Kontext – wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline:

0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

 

Weitere Informationen, Literatur und Links zur Homosexualität finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten

Hier finden Sie weiterführende Seiten zur sexuellen Gesundheit sowie zu Vernetzungsmöglichkeiten von Frauen, die Frauen lieben.

 

Informationen zur sexuellen Gesundheit von Frauen, die mit Frauen Sex haben (FSF)

 

Informationen zu Sex und Drogen

 

Beratungsstellen, Verbände und Vernetzungsmöglichkeiten


LGBTIQA+: Beratung zur sexuellen Orientierung, zur Geschlechtsidentität und zum Coming-out

Sie fragen sich, ob sie lesbisch, bisexuell, schwul, asexuell, pansexuell oder queer sind? Oder Sie haben Fragen zur Transidentität? Oder Sie möchten sich gerne outen, wissen aber noch nicht ganz, wie?

Auf der Fachstelle sind Menschen aller sexueller Orientierungen sowie Geschlechtervarianten herzlich willkommen – egal, ob gendervariante, gendernonkonforme, queere oder trans Menschen. Wir meinen alle Menschen, die sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht ganz oder nur teilweise identifizieren können.

Unser Team ist vernetzt mit kompetenten, queer- und transfreundlichen psychologisch-therapeutischen Begleitungen und Endokrinolog*innen. Die Fachstelle triagiert und leitet Personen an die gewünschten Fachstellen bzw. Fachpersonen weiter.

Auch beraten wir Menschen, die in ihrem Umfeld betroffene Personen kennen und im Coming-out-Prozess unterstützen möchten.

Sie erreichen uns wie folgt:

Beratung über den Live-Chat

Mo, Mi, Do: 9–12Uhr / 14–17 Uhr
Di: 9–12Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

Telefon während Bürozeiten

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Di: 9–12Uhr
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In Fällen von homo- und transphober Gewalt wenden Sie sich an die LGBT+ Helpline: 0800 133 133 / hello@lgbt-helpline.ch.

Weitere Informationen und Beratung unter Checkpoint ZH und Transgender Network Switzerland sowie im TransFlyer «trans Menschen. Das Wichtigste in Kürze»; sowie die Broschüre Trans.


LGBTIQA+: Definition

Die Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten ist grösser als generell angenommen. Diese Vielfalt wird mit Kürzeln wie «LGBT», «LGBTI» oder «LGBTIQA+» beschrieben.

Was ist LGBT?

LGBT ist eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung. Sie steht für Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender – also Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Es geht also einerseits um die sexuelle Orientierung (LGB), anderseits um die Geschlechtsidentität (T). Heute wird der Term häufig durch IQA+ erweitert, was für «inter», «queer» und «asexual» steht. Durch das Plus sind alle geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen inkludiert.

Sexuelle Orientierung vs. Geschlechtsidentität

Bei Transgender und auch Intersexualität handelt es sich um eine Frage der Geschlechtsidentität und nicht um eine sexuelle Orientierung. Trans Menschen können sowohl eine heterosexuelle als auch eine bi- oder homosexuelle Orientierung haben. In jüngerer Zeit wird auch das aus dem englischen Sprachraum stammende «queer» (dt. «seltsam» oder «sonderbar») als positives Synonym für LGBTIQA+ verwendet.

Ein Blick in die LGBT-Geschichte

Bis nach dem Zweiten Weltkrieg diente der Begriff «Drittes Geschlecht» als Sammelbegriff für Menschen, die von heteronormativen Regeln abweichen. Beginnend mit Magnus Hirschfeld und vor allem ab Ende der 1940er Jahre unterschied die Wissenschaft immer mehr zwischen Homo- und Transsexualität. Der Begriff «Drittes Geschlecht» verschwand somit wieder. Besonders seit Stonewall* verwenden progressivere Kreise die ursprünglich negativ gemeinten Begriffe gay oder schwul mit verstärktem Selbstbewusstsein.

*Stonewall, auch Stonewall-Aufstand oder Stonewall-Unruhen genannt, war eine Serie von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizeikräften, Homosexuellen und Transmenschen in New York im Jahr 1969.

Geschlechtliche und sexuelle Minderheiten in der Gesundheitsförderung und Prävention

«Die Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrates hält fest, dass grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben und auf eine optimale Lebenserwartung haben sollen (EDI, 2013). Welche Menschen sind gemeint? Menschen sind im Verlauf ihrer Kindheit und Jugend durch Stigmatisierung ihrer Geschlechtsidentität bzw. sexuellen Orientierung von gewissen Suchterkrankungen, Depressionen und Suizidversuchen deutlich mehr betroffen als gleichaltrige heterosexuelle Cis-Menschen.» (Gesundheitsförderung Schweiz, Faktenblatt 19). Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen setzt sich deshalb dafür ein, geschlechtliche und sexuelle Minderheiten und die damit verbundene Vielfalt in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Durch diese Sensibilisierung der Gesellschaft sollen Menschen aus der LGBTIQA+ Community mehr Akzeptanz erfahren.

Wurden oder werden Sie wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Geschlechtsidentität diskriminiert? Unsere Partnerorganisationen verfügen über eine rechtliche Beratungsstelle, die Sie kontaktieren können:

Bei Diskriminierung zu Intersexualität empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit InterAction, dem Schweizer Verein für intergeschlechtliche Menschen.


Was ist Diskriminierung?

Der Ausdruck «Diskriminierung» bzw. «Diskriminieren» stammt vom lateinischen Verb «discriminare» ab und steht für «trennen», «Unterscheidungen treffen», «aussondern». Soziale Diskriminierung umfasst die Benachteiligung von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale wie:

  • ethnische und/oder nationale Herkunft
  • Hautfarbe und/oder Sprache
  • politische und/oder religiöse Überzeugungen
  • sexuelle Orientierung und/oder Geschlecht
  • Alter
  • Behinderung

Die Basis jeder sozialen Diskriminierung bildet das Konstruieren von Unterschieden: Eine gesellschaftliche Mehrheit definiert, wie ein Mensch zu sein hat und legt damit die gesellschaftliche Norm fest – z. B. «weiss, männlich, heterosexuell, christlich etc.». Gruppen, die nicht den dominanten Normen entsprechen, werden somit diskriminiert.  

Rechtliche und alltägliche Diskriminierung

Es wird unterschieden zwischen rechtlicher Diskriminierung (de jure) und tatsächlicher, alltäglicher Diskriminierung (de fakto). Die rechtliche Diskriminierung beschreibt die Ungleichbehandlung durch den Staat aufgrund von geltenden Gesetzen.

Abseits der Ungleichstellung vor dem Gesetz führen gesellschaftliche Zustände zur Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTIQA+ Menschen. Insbesondere diese im Alltag erlebte Diskriminierung kann emotional belastend sein. LGBTIQA+ Menschen sind dieser Situation nicht durch bestimmte Handlungen ausgesetzt, sondern bereits durch das blosse Bestehen ihrer Persönlichkeit. Erlebte Diskriminierung in Form von Ablehnung, Anfeindung, Mobbing, Bedrohung und Gewalt sind Risikofaktoren für die psychische Gesundheit von LGBTIQA+ Menschen.

Was kann eine Diskriminierung auslösen?

Diskriminierungen von LGBITQA+ Personen können unterschiedliche Folgen für die gesamte Gesundheit nach sich ziehen:

  • Verunsicherung und Ängste
  • Scham- und Minderwertigkeitsgefühle
  • Depressionen und Schlafstörungen
  • Erhöhung der Sucht- und Suizidgefahr

Massive körperliche Übergriffe wie eine Vergewaltigung oder eine schwerwiegende Prügelattacke können neben schweren körperlichen Verletzungen auch Traumata und Todesängste auslösen. Oftmals führt dies zu langjährigen Trauma-Behandlungen. Auch andauernde psychische Ausgrenzung und Gewalt über einen längeren Zeitraum können Angstzustände und Depressionen auslösen.

Was kann ich bei Diskriminierung tun?

Bei einem körperlichen Übergriff ist es wichtig, Hilfe zu holen und Hilfe anzunehmen:

  • Notruf wählen (112) und Polizei und Rettungswagen anfordern
  • Zeugen bitten, auf die Polizei zu warten und auszusagen
  • Allfällige Beweise sichern
  • Täter*innenmerkmale und Fluchtrichtung merken
  • Vorfall der LBGTI+ Helpline melden: 0800 133 133 oder via https://www.lgbt-helpline.ch/

 

Die LBTI+ Helpline hilft mit ihrem Beratungsangebot auch bei rechtlichen oder alltäglichen Diskriminierungsfragen: https://www.lgbt-helpline.ch/beratung/


Interessenvertretungen und Vernetzungsmöglichkeiten für die LGBTIQA+ Community

Weitere Informationen, Beratungs- sowie Vernetzungsmöglichkeiten in der LGBTIQA+ Community finden Sie hier:

  • Dawson, J. (2015). How tob e gay. Alles über Coming-out, Sex, Gender und Liebe. Frankfurt: Fischer.
  • Diverse Autor*innen (2020). QUEER SEX – whatever the fuck you want!
  • Downs, A. (2012). The Velvet Rage: Overcoming the Pain of Growing Up Gay in a Straight Man’s World (Englisch). USA, Little, Brown and Company.
  • Mildenberger, F. (2014). Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven. Hamburg: Männerschwarm Verlag.
  • Pommerenke, S. (2008). Küsse in Pink. Das lesbische Coming-Out-Buch. Berlin: Krug & Schadenberg.
  • Rauchfleisch, U. (2012). Mein Kind liebt anders. Ein Ratgeber für Eltern homosexueller Kinder. Ostfildern: Patmos.
  • Thorens-Gaud, E. (2012). Lesbische und schwule Jugendliche. Ratschläge für Lehrpersonen. Hilfe für Eltern. Zug, Klett & Balmer.
  • Voss, H.J. (2013). Biologie & Homosexualität. Theorie und Anwendung im gesellschaftlichen Kontext. Münster: Unrast.
  • Aimée & Jaguar (D, 2008)
  • Blau ist eine warme Farbe (La vie d’adèle) (F, 2013)
  • Call me by your name (USA, 2017)
  • Carol (USA, 2015)
  • Der Kreis (CH, 2014)
  • Die verborgene Welt (SA, 2008)
  • Freeheld (USA, 2015)
  • Jongens (NL, 2015)
  • Love, Simon (USA, 2018)
  • Milk (USA, 2008)
  • Mario (CH, 2018)
  • Prayers for Bobby (USA, 2008)
  • Pride (GB, 2014)
  • Women love Women (USA, 2000)

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

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