Planen Sie einen Elternabend an Ihrer Schule?
Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns zu schreiben. Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen Elternabend zur sexuellen Gesundheit und zur Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen durchzuführen.
Als Ergänzung zum sexualpädagogischen Unterricht führen wir Elternabende durch. Elternhaus und Schule übernehmen so gemeinsam Verantwortung für die sexuelle Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Der Abend vermittelt Grundwissen zur sexuellen Gesundheit sowie zur körperlichen und psychosexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Insgesamt unterstützt ein solcher Elternabend die Eltern in der Sexualerziehung.
Aufgebaut ist ein solcher Elternabend wie folgt:
Ziel des Angebotes
Zielgruppen
Methoden
Themenschwerpunkte
Organisatorisches
Kosten
Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns zu schreiben. Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen Elternabend zur sexuellen Gesundheit und zur Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen durchzuführen.
Unsere sexualpädagogischen Angebote richten sich zum einen an Lehrpersonen der Volksschule (Zyklen 2 und 3) bzw. der Berufs- und weiterführenden Schulen. Zum anderen aber auch an Fachpersonen aus sozialen Institutionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Sportvereinen.
Sexualität ist ein grundlegender Aspekt des Menschseins mit vielfältigen Dimensionen, die sehr individuell geprägt werden. Sexualität umfasst das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Geschlechterrolle und die sexuelle Orientierung. Sie ist mit Lust, Intimität und Fortpflanzung verknüpft. Bis zu einem gewissen Grad ist Sexualität das, was wir aus ihr machen.
Sexuelle Selbstbestimmung ist grundlegend mit dem eigenen Verständnis von Sexualität verbunden. Somit ist es eine Entwicklungsoption und -ressource, die jeder Mensch hat, egal wie seine Lebensvoraussetzungen sind.
Unter Sexualpädagogik verstehen wir folglich weit mehr als die biologische Aufklärung. Sexualpädagogik ist vielmehr eine ganzheitliche Gesundheitsförderung. Das Ziel dabei ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung ihrer sexuellen Identität altersgerecht, einfühlsam und kompetent zu begleiten und zu unterstützen.
Damit sie ihre Sexualität verantwortungsvoll, gesund, selbstbestimmt, lustvoll und sinnlich entfalten und leben können.
Das WHO-Regionalbüro für Europa und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben ein Rahmenkonzept verfasst, das die «Standards der Sexualaufklärung in Europa» umfasst.
Das gesamte Dokument können Sie hier downloaden oder bestellen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine ganzheitliche Sexualpädagogik beginnt bereits mit der Geburt und fusst auf einem Ansatz, der sich an sexuellen und reproduktiven Menschenrechten orientiert. Die Basis bilden dabei wissenschaftlich korrekte Informationen, die altersgerecht hinsichtlich Entwicklungs- und Wissensstand vermittelt werden. Kulturelle, soziale und genderspezifische Gegebenheiten sind ebenso berücksichtigt wie die Lebenswirklichkeit junger Menschen.
Ferner gehört zur ganzheitlichen Sexualpädagogik auch ein ganzheitliches Konzept des Wohlbefindens, das auch die Gesundheit einschliesst. Weitere zentrale Elemente bilden die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Selbstbestimmung und Anerkennung der Vielfalt. So kann eine ganzheitliche Sexualpädagogik zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen, indem sie Menschen und Gemeinschaften zu einem respektvollen Umgang miteinander befähigt.
Das Kreisschreiben «Prävention in der Volksschule» betrachtet Sexualpädagogik gestützt auf den Lehrplan der Volksschule als obligatorischen Teil des Unterrichts. Alle Schüler*innen sollen am sexualkundlichen Unterricht teilnehmen. Um die Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule zu integrieren, wird das Erstellen eines Präventionskonzepts empfohlen.
Weitere Infos hierzu finden Sie im Kreisschreiben des Kantons St.Gallen zur Prävention in der Volksschule, Februar 2019.
Des Weiteren können sexuelle Übergriffe im Kindergarten oder in der Schule Betreuungs- und Lehrpersonen stark herausfordern. Die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes (KIG) steht in solchen Fällen rund um die Uhr zur Verfügung: 0848 0848 48. Weitere Informationen zur KIG finden Sie hier.
Laut dem WHO-Regionalbüro für Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lässt sich die sexuelle Gesundheit wie folgt definieren:
«Sexuelle Gesundheit ist der Zustand körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens bezogen auf die Sexualität und bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, Funktionsstörungen oder Schwäche.
Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt.
Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.»
Quelle: WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2011:19)
Sexuelle Rechte sind Teil der Menschenrechte. Sie sind allgemeingültig, in Wechselbeziehung stehend, miteinander verflochten und unteilbar. Sie stellen eine sich stetig entwickelnde Reihe von Rechtsansprüchen dar, die zu Freiheit, Gleichstellung und Würde aller Menschen beitragen. Die Charta der IPPF (International Planned Parenthood Federation) formuliert die sexuellen und reproduktiven Rechte wie folgt:
Sexualpädagogik wird als integrierender Teil der Gesamterziehung von Kindern und Jugendlichen betrachtet und ist obligatorischer Teil des Unterrichts. Die Aufgabe der Schule besteht darin, allen Kindern und Jugendlichen die vielfältigen Formen zu erläutern, in denen Menschen Sexualität, Liebe, Partnerschaft, Elternschaft und Familie leben.
Damit ermöglicht die Sexualpädagogik eine Auseinandersetzung mit Werten und Normen unserer Gesellschaft. In diesem Kontext lernen Kinder und Jugendliche verschiedene Orientierungs- und Entscheidungshilfen für verschiedene Herausforderungen kennen. Sie erfahren so eine Stärkung in ihren sozialen Kompetenzen (Bürgisser et al. 2018). Die schulische Sexualpädagogik umfasst gesellschaftliche, schulspezifische und individuelle Aspekte mit je eigenen Zielen (Bürgisser et al. 2018). Im Folgenden zeigen wir mit je einem Beispiel auf, wie sich die beschriebenen Aspekte im Unterricht umsetzen lassen.
Heute gibt es kaum eine Schule mit Kindern und Jugendlichen, die
Die Heterogenität der Schule bietet für das soziale Lernen eine optimale Voraussetzung. Wenn unterschiedliche Lebensformen erkannt, benannt und als gleichwertig anerkannt werden, entsteht ein Klima von Wertschätzung und Wohlwollen. Dies trägt wesentlich zur Integration bei.
Bei sexuellen Themen sind die Bedeutung von gruppendynamischen Prozessen sowie das Aufkommen unterschiedlicher Gefühle wie zum Beispiel Scham bei Schüler*innen und Lehrpersonen nicht zu unterschätzen. Die Erfahrung zeigt: Sexualpädagogische Themen lassen sich ab der Vorpubertät einfacher und entspannter in geschlechtshomogenen Gruppen besprechen. Dabei ist zu beachten, dass sich möglicherweise nicht alle Kinder und Jugendliche mit den zugewiesenen Geschlechtergruppen identifizieren.
Die Rahmenbedingungen sollten so beschaffen sein, dass sich Schüler*innen wohlfühlen und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Schüler*innen untereinander und zur Lehrperson besteht. Die Lehrperson sollte darauf hinweisen, dass jede*r Schüler*in das Recht auf Intimsphäre hat und auf Fragen und Nachfragen die Antwort schuldig bleiben darf.
Ferner möchten Jugendliche erfahrungsgemäss nicht nur biologische Zusammenhänge der Sexualität erfahren, sondern sich weit darüber hinaus Wissen aneignen.
Um die persönlichen Bedürfnisse von Schüler*innen nach Lernerfahrungen zu sexuellen und partnerschaftlichen Themen zu erfassen, lassen sich diese anonym erfragen. Die Ergebnisse dieser anonymen Befragung bilden den Ausgangspunkt im sexualpädagogischen Unterricht. So wird für die Lehrperson zugleich der Wissens- und Entwicklungsstand der Schüler*innen sichtbar. Zudem nimmt der Unterricht damit auf individuelle Aspekte Rücksicht, ohne dass sich Kinder und Jugendliche exponieren müssen.
Die psychosexuelle Entwicklung ist Teil unserer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Kindliche Sexualität unterscheidet sich grundlegend von der Sexualität Erwachsener. Kinder erleben ihre Sexualität ganzheitlich und äussern ihre Bedürfnisse spontan und unbefangen.
Dabei sind die Übergänge im Verhalten und Erleben fliessend. Und nicht alle Entwicklungsschritte werden abgeschlossen. Diese tauchen in späteren Phasen wieder auf und können sich weiterentwickeln.
Nützliche Informationen sowie Beiträge aus der Forschung finden Sie in der Broschüre «Sexualaufklärung bei Kleinkindern» der Sexuellen Gesundheit Schweiz. Für die Aufklärung von Jugendlichen empfehlen wir Ihnen die Broschüre «Peer-Education bei Jugendlichen».
Übersicht zu den psychosexuellen Entwicklungsschritten nach Altersjahren
Im 4. Altersjahr
Entwicklungsschritte
Bewegungs- und Expansionsdrang,
Verstärkte Selbstständigkeit,
Bedürfnis nach eigenen Kontakten
Verhalten und Erleben
In die Welt gehen:
Entstehung körperlich-sexueller Schamgefühle
Das Selbst betreffend:
Genitale Körperlichkeit
Kindlicher Forschungsdrang und sexuelle Neugier:
Selbststimulation
Entdecken von Körperregionen als Quelle neuer Lustgefühle:
Im 5. Altersjahr
Auseinandersetzung mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht – Entwickeln einer Vorstellung von Geschlechterrollen
Spielerisches Erkunden von Geschlechterrollen:
Ausdifferenzierung des emotionalen Erlebens
Emotional geprägte Beziehungswelten:
Im 6.–10. Altersjahr
Identitätssicherung/ Geschlechtsrollenfindung
(soziale Konzentration auf das eigene Geschlecht)
Aktivitäten mit Gleichaltrigen:
Entwicklung eines Körperbewusstseins
Beschäftigung mit dem eigenen Aussehen und den eigenen sowie motorischen Fähigkeiten
Kognitiver Schub
Selbstideal des Klugseins:
Im 9.–12. Altersjahr: Vorpubertät
Veränderung im Erleben und Empfinden des eigenen Körpers
Vermehrtes Interesse an nahen Beziehungen
Physische Veränderungen
Im 12.–16. Altersjahr: Pubertät
Psychische Veränderungen
(Festigung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität)
Soziale Veränderungen (Autonomieentwicklung und Ablösung vom Elternhaus)
Pornografie ist die direkte Darstellung menschlicher Sexualität mit dem Ziel, die betrachtende Person sexuell zu erregen. Dabei betont die Pornografie häufig die Geschlechtsorgane bewusst und klammert partnerschaftliche und emotionale Aspekte aus.
Unter dem Begriff legale Pornografie fallen sexuelle Darstellungen, die nicht als Kunst oder Erotika bezeichnet werden. Das Gesetz verbietet es, legale Pornografie Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich zu machen (Art. 197 StGB). Unter illegaler Pornografie wird die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren sowie die Darstellung von Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen verstanden.
Gemäss der JAMES-Studie (Suter et al.: 2018) haben 20 % der 12- bis 13-jährigen und 40 % der 14- bis 15-jährigen Schweizer Jugendlichen pornografische Darstellungen auf dem Handy oder Computer angeschaut. Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen nimmt der Konsum von pornografischen Darstellungen deutlich zu.
Für Kinder und Jugendliche bietet das Internet neben wertvollen und positiven Informationen auch faszinierende bis schockierende Inhalte. Dabei stossen sie gewollt oder ungewollt auf sexualisierte Darstellungen. Diese können negative Gefühle auslösen und zeigen ein unwirkliches Bild von Sexualität und Beziehung. Sexualisierte Medieninhalte vermitteln unrealistische Vorstellungen in Bezug auf sexuelle Anbahnung, Geschlechterrollen, sexuelle Praktiken und Körperideale. Diese können verunsichern und Leistungsdruck auslösen. Ein häufiger, regelmässiger Konsum von Internet-Pornografie kann abhängig machen.
Selten wissen Lehrpersonen oder Eltern, welche Inhalte Kinder und Jugendliche abrufen, speichern oder miteinander teilen. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, Fragen und Unsicherheiten bezüglich Sexualität zu äussern, damit sie von Erwachsenen eine Orientierung und Klärung erhalten. Denn die Neugier für Sexualität gehört zum Erwachsenwerden dazu.
Eine angemessene Thematisierung sexueller Inhalte kann für die Lehrperson, die neben der unterstützenden auch eine bewertende Rolle hat, eine Herausforderung sein. Daher ist es sinnvoll, mit sexualpädagogischen Fachpersonen zusammenzuarbeiten. Diese haben einen neutralen Zugang zur Klasse und ermöglichen freie Gespräche über intime Fragen.
Lesen Sie dazu auch unsere sexualpädagogischen Angebote:
Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Kinder und Jugendliche können auch im Internet mit dem Gesetz in Konflikt kommen und durch unbedachtes Handeln ungewollt straffällig werden (vgl. dazu Pornografie: «Alles, was Recht ist»).
Weitere Arbeitsmaterialien für die Schule und Jugendarbeit zum Thema Jugendsexualität, Internet und Pornografie finden Sie hier.
Im Umgang mit der Sexualität von geistig und körperlich behinderten Menschen gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Fachleute sind sich allerdings einig: Menschen, die «geistig und/oder körperlich behindert sind», haben keine «besondere» Sexualität. Die meisten von ihnen wünschen sich genau das Gleiche wie ihre nicht behinderten Altersgenoss*innen: Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Sie haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Menschen.
Bei körperlich behinderten Menschen kann die praktische Umsetzung von Sexualität nicht immer den Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen. Deshalb sind hier Feingefühl und Kreativität gefordert.
Es braucht eine Sensibilisierung im Begleiten der psychosexuellen Entwicklung von Menschen mit einer Beeinträchtigung – und zwar aus diesen Gründen:
«Klipp und klar» ist eine hilfreiche Broschüre, die Informationen zu sexueller Gesundheit in leichter Sprache bietet. Sie eignet sich für Menschen ab 16 Jahren.
Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Sie ist ein zentraler Bereich menschlichen Erlebens und damit eine grosse und bewegende Lebenskraft, die Menschen von frühester Kindheit bis ins hohe Alter begleitet. Sexualität umfasst dabei alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens, Empfindens und Denkens: Dies reicht von allgemeinen menschlichen Beziehungen und Gesprächen über Gefühle und Erotik bis hin zum Petting und Geschlechtsverkehr.
Sexualität ist etwas sehr Persönliches und Intimes. Unsere Prägung und der Umgang im persönlichen Umfeld beeinflussen unser Verständnis von Sexualität. Es ist wichtig, im Pflegealltag eine professionelle Haltung von Sexualität zu entwickeln. Dies hilft, Persönliches und Professionelles zu trennen und sich abzugrenzen.
Die körperliche Nähe, die im Pflegeberuf entstehen kann, muss immer transparent kommuniziert und reflektiert werden können. Damit lassen sich Grenzüberschreitungen zwischen Patient*innen und Pflegefachpersonen früh erkennen und entsprechende Interventionen einleiten.
Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat dazu einen Leitfaden entwickelt, wie sich Erwerbstätige im Gesundheitswesen vor sexueller Belästigung schützen. Im Leitfaden finden sich Erlebnisberichte aus dem Berufsalltag sowie anschauliche Methoden, sich professionell abzugrenzen und im Falle von sexueller Belästigung richtig zu schützen.
Sexualität im Alter ist ein Tabu, obschon dieses Bedürfnis bei Bewohner*innen von Alters- und Pflegeheimen nach wie vor da ist. Doch die eigene Scham, das Thema anzusprechen, wächst mit dem Alter. Aber nicht nur: Alterssexualität überfordert Pflegeeinrichtungen oder entspricht nicht den Moralvorstellungen der Trägerschaft.
So kommt es, dass Langzeitpatient*innen an Einsamkeit und sexueller Abstinenz leiden. Ein unbesonnener Spruch oder eine sexuelle Anspielung können in diesem Fall auch ein Hilferuf sein. In einer solchen Situation gilt es, sich als Betreungsperson einerseits klar abzugrenzen. Andererseits aber auch auf der Gefühlsebene nach möglichen Lösungen für das Bedürfnis zu suchen – zum Beispiel mit «Berührer*innen» oder «Sexualassitent*innen».
Beim Thema Sexualität existieren weitere Tabuthemen in Alters- und Pflegeheimen, die sich teils aufgrund fehlenden Wissens hartnäckig halten. Dazu gehören:
Weil die menschliche Sexualität nicht schwarz-weiss ist, gibt es auch verschiedene sexuelle Orientierungen: Hetero-, Bi- und Homosexualität. Alle Varianten sind dabei gleichwertig. Bi- und Homosexualität sind also weder eine Krankheit noch eine Perversion, sondern gehören zur menschlichen Sexualität dazu, seit es die Menschheit gibt. Dies gilt es, im beruflichen Alltag zu respektieren und Diskriminierungen diesbezüglich vorzubeugen.
Aus falscher Angst vor einer Ansteckung finden immer wieder Diskriminierungen gegenüber HIV-positiven Menschen durch das Pflegepersonal statt. Diese Angst basiert auf einem veralteten oder falschen Wissen: HIV-positive Menschen, die in einer erfolgreichen Therapie sind, stecken niemanden an. Auch bei ungeschütztem Sex nicht, geschweige denn im normalen Pflegealltag. Die üblichen Hygienemassnahmen der Pflege reichen also völlig aus.
HIV-Risiken bestehen daher nur auf diesen Wegen, sofern eine Person HIV-positiv und nicht behandelt ist (= keine HIV-Medikamente einnimmt):
Andere sexuell übertragbaren Infektionen (STI) lassen sich schon beim Küssen, Streicheln oder Oralsex übertragen, nicht nur beim eindringenden Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Weil die STI wie Chlamydien, Gonorrhö (Tripper) oder Syphilis meistens symptomlos verlaufen und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, kann eine professionelle Beratung samt Tests hilfreich sein. Besonders bei sexuell aktiven Bewohner*innen einer Institution.
Smartphones, Tablets oder persönliche Computer mit Internetzugang ermöglichen jederzeit den Zugang zur Pornografie – auch in einer Pflegeeinrichtung. Manchmal ist der Konsum von Pornografie überhaupt die einzige Möglichkeit, Sexualität noch mit anderen Sinnen zu erleben als nur mit sich selber. Es ist deshalb wichtig, dass eine Institution klare Regeln im Umgang mit Pornografie hat. Diese sollten etwas über die Nutzung, den Ort und die gesetzlichen Bestimmungen aussagen.
Laut den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz sind diese Formen der Pornografie illegal:
Verstösse dagegen unterliegen dem Strafgesetz und werden von der Polizei geahndet.
Im Falle einer möglichen Pornosucht ist es ratsam, Expert*innen zu Verhaltenssüchten zu kontaktieren und weitere Massnahmen einzuleiten. Sollte eine Institution Kenntnisse haben, dass Kinderpornografie benutzt wird, muss sie aktiv etwas unternehmen, da dies den Tatbestand eines Offizialdelikts darstellt.
Gemäss Schätzungen leben in der Schweiz ungefähr 40’000 trans Menschen. Dies entspricht etwa einem halben Prozent der Schweizer Bevölkerung. Transgender Network Switzerland (TGNS) geht von einem halben bis drei Prozent der Bevölkerung aus.
Trans Menschen oder Transgender sind Menschen, deren inneres Wissen, welches Geschlecht sie haben (Geschlechtsidentität), nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.
Trans ist weder eine Krankheit noch ein Trend. Warum jemand trans ist, ist derzeit nicht bekannt. Auch gibt es keine medizinischen Untersuchungen, die ein Trans-Sein oder Nicht-Trans-Sein beweisen können. Darum ist es für trans Menschen zentral, dass ihr Umfeld ihnen zuhört und auf ihre Empfindungen und Anliegen eingeht. Das innere Gefühl ist letztlich der einzige Beweis für eine Transidentität.
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Hier finden Sie weiterführende Links sowie didaktisches Material zur Sexualpädagogik.
Materialien, Links und Handlungsempfehlungen für Gruppen-, Plenums- und Einzelarbeiten:
Haben Sie im Bereich der Sexualpädagogik Fragen oder benötigen für ein Schulprojekt unsere Unterstützung – zum Beispiel zu Unterrichtsmethoden? Dann nehmen Sie mit uns telefonisch oder per Mail Kontakt auf.
Mit Kindern über Sex zu reden ist nicht einfach. Zum einen gibt es viele Unsicherheiten, worüber genau und wie Sie mit Ihrem Kind in der Sexualerziehung sprechen. Zum anderen ist das Themenfeld sehr gross: HIV-/STI-Prävention, Fragen zur Verhütung und Schwangerschaft, Umgang mit sexualisierten Medieninhalten oder sexualisierter Gewalt. Als Fachstelle für Aids- und Sexualfragen unterstützen wir Sie hierbei gerne.
Als Erziehungsperson haben Sie sich das bestimmt auch schon gefragt: Was macht es so schwierig, mit den eigenen Kindern über Sexualität zu reden? Was braucht es alles, damit meine Sexualerziehung kinder- bzw. jugendgerecht ist? Ist die sexuelle Aufklärung zu Hause noch überhaupt notwendig, wenn die Kinder diese bereits im schulischen Aufklärungsunterricht erfahren?
Sexualität fällt uns nicht einfach so in den Schoss. Vielmehr ist sie ein kontinuierlicher Lernprozess, den wir schrittweise über Jahre hinweg entwickeln. Darum ist eine kinder- bzw. jugendgerechte Sexualerziehung auf verschiedenen psychosexuellen Entwicklungsstufen gefragt: zum einen in der Sexualerziehung zu Hause, zum anderen im Aufklärungsunterricht in der Schule.
Dabei geht es nicht um das sexuelle Verhalten aus Erwachsenensicht. Vielmehr stehen diese Aspekte im Vordergrund:
Die emotionale Bindung zu Ihrem Kind ist eine bedeutende Voraussetzung, wenn Sie mit ihm über Körperentwicklung, Liebe und Sexualität reden sowie Wertvorstellungen vermitteln möchten (Bodmer 2013: Psychologie der Jugendsexualität).
Denn Sie als Eltern bzw. Erziehungspersonen …
Sie sehen: Eltern und Erziehungspersonen nehmen eine zentrale Rolle in der Sexualerziehung der Kinder ein. Denn sie prägen ihre Kinder in der Kultur, in den Werten und vor allem in der Sprache. Dabei entwickeln die Kinder im Familienalltag einen natürlichen Umgang mit Grenzen, Körperbewusstsein, Sexualität und Gefühlen. Gleichzeitig hat die Schule als zweite Sozialisationsinstanz einen sexualpädagogischen Auftrag.
Neben dem Elternhaus ist die Schule ein sehr bedeutsamer Lernort für Ihr Kind. Darum ist es wichtig, in der Sexualerziehung auf eine enge Zusammenarbeit mit der Lehrperson zu setzen – besonders während der ersten Schuljahre. Die Erfahrung zeigt: Lehrpersonen können Eltern auch unterstützen, wenn Kinder von der Schule mit Aussagen und Fragen nach Hause kommen. Bei Bedarf lassen sich im Rahmen eines Elternabends oder in einem Einzelgespräch Fragen klären und Unsicherheiten beseitigen.
Eine solche Sorge bzw. Unsicherheit betrifft die verfrühte sexuelle Aktivität von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in der Schule den Aufklärungsunterricht besuchen. Der Aufklärungsunterricht erfolgt auf verschiedenen Altersstufen. Doch die Besorgnis lässt sich entkräften: In den vergangenen 40 Jahren ist das Durchschnittsalter für den ersten Geschlechtsverkehr konstant bei ungefähr 17 Jahren geblieben (BZgA 2015: Jugendsexualität).
Vielmehr hilft eine frühzeitige Aufklärung Ihrem Kind: Sie unterstützt Ihr Kind von Anfang an in den wichtigen Entwicklungsschritten, sodass es im eigenen Tempo ein gesundes Selbstvertrauen, Körpergefühl und Selbstbewusstsein entwickelt. Dies wiederum ist wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und sich entsprechend auch zu schützen.
Elementar dabei ist es, die kindliche Sexualität nicht aus der Erwachsenenperspektive heraus zu betrachten. Sprechen Sie darum mit Ihrem Kind über Gefühle. Bestärken Sie es, wenn es ein Nein zum Ausdruck bringt. Akzeptieren Sie die Grenzen Ihres Kindes da, wo Sie es können.
Eine ganzheitliche Sexualerziehung stärkt Ihr Kind in seiner Persönlichkeitsbildung, unterstützt es in seiner psychosexuellen Entwicklung und fördert es, selbstbewusst, sprachfähig und selbstbestimmt zu werden. Sie als Erziehende können durch Ihre Haltung das Selbstbewusstsein Ihres Kindes stärken, damit es einen selbstbewussten Umgang mit seinem Körper lernt.
Kinder sind wissbegierig und haben ein Recht, auf ihre Fragen altersgemässe Antworten zu bekommen. Damit Ihr Kind auf Sie zukommt und Ihnen auch vertrauliche Fragen stellen kann, braucht es:
Dies stärkt das kindliche Selbstvertrauen und fördert ein positives Körpergefühl im Zusammenhang mit Lust und Erregung. Ausserdem unterstützt diese Vertrauensbasis auch die Entwicklung der eigenen Geschlechtsidentität sowie Beziehungs- und Bindungsfähigkeit.
Wenn ein Kind sich selbst, seinen Körper und seine Grenzen kennt und kommuniziert, ist es eher in der Lage, auch die Grenzen anderer zu respektieren. Deswegen ist die Aufklärung keine einmalige Sache, sondern ein mehrjähriger Lernprozess, der Kinder beim Grosswerden immer wieder alters- und entwicklungsgerecht begleitet.
Gelebt wird kindliche Sexualität im Vorschulalter häufig im Körpererleben, durch Wissensdrang sowie durch die sozialen und familiären Beziehungen. Erst im Jugend- und Erwachsenenalter werden weitere Aspekte von Sexualität bedeutsam. Jugendliche und Erwachsene führen Erregung und Lust ganz bewusst herbei und verknüpfen sexuelles Erleben damit. Kinder hingegen setzen die schönen Gefühle in Beziehung zu anderen Menschen.
Aus der Sicht des eigenen Erlebens fällt es Erwachsenen oft schwer, kindliche Ausdrucksformen von Sexualität zu begreifen und sie von Formen der Sexualität erwachsener Menschen klar zu unterscheiden. Die kindliche Ausdrucksform vom Erkunden des Körpers ist meistens absichtslos und verfolgt nicht ein Ziel. Sie entsteht aus dem Gefühl der Neugierde und der Grundlage des guten Gefühls und des Wohlbefindens.
Die nachfolgende Gegenüberstellung soll skizzenhaft verdeutlichen, inwieweit sich die kindliche Sexualität und die Sexualität von Erwachsenen unterscheiden:
Ausdrucksformen kindlicher Sexualität
Ausdrucksformen der Sexualität von Erwachsenen
Nützliche Informationen sowie Beiträge aus der Forschung finden Sie in der Broschüre «Sexualaufklärung bei Kleinkindern» der Sexuellen Gesundheit Schweiz. Für die Aufklärung von Jugendlichen empfehlen wir Ihnen die Broschüre «Peer-Education bei Jugendlichen».
Welches Verhalten in welchem Alter entspricht der kindlichen Entwicklung und gilt damit als «normal»? Diese zentrale Frage stellen sich Eltern sowie Erzieher*innen häufig. Die Entwicklungsphasen von Kindern werden je nach Fachbereich und Forschungsinteresse unter verschiedenen Aspekten beschrieben.
Kinder beschäftigen sich im Vorschulalter hauptsächlich mit dem eigenen Körper sowie mit der körperlichen Nähe zu anderen Menschen. Dabei gibt jedes Kind sein eigenes Tempo vor. Bei einem Drittel der Kleinkinder lassen sich sogenannte «Doktorspiele» untereinander beobachten: Dabei stehen das Zeigen und Betrachten des eigenen Körpers sowie seines Gegenübers im Fokus, aber auch das Erfahren der Sinne und der schönen Körpergefühle.
Beim Thema Doktorspiele gilt es, diese Aspekte zu beachten:
In dem Ganzen müssen die Kinder die Verantwortung sowie das Interesse der Eltern spüren können.
Erzieher*innen haben die Aufgabe, Kinder zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern, auch im Bereich der Sexualerziehung. Da Kinder fragen, spielen und ausprobieren, findet Sexualerziehung auch in Kindertageseinrichtungen statt.
Sexualerziehung ist ein sensibles Thema, das auch Erzieher*innen herausfordern kann. Der Umgang mit der kindlichen Sexualität konfrontiert nicht nur Elternpersonen, sondern auch Erzieher*innen mit ihrer eigenen sexuellen Biografie. Sie werden auch persönlich angesprochen, wenn Kinder sie direkt fragen.
Informieren Sie sich, wie die Kindertageseinrichtung mit kindlicher Sexualität im Alltag umgeht. Pflegen Sie einen offenen Dialog mit Erzieher*innen zu den Inhalten der Sexualität. Wenn Erzieher*innen Sie als Bildungspartner*innen wahrnehmen, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, wertvolle Informationen über Ihr Kind zu erhalten.
Sexualaufklärung vermittelt Kindern, was sexuelle Übergriffe sind. Sie erreicht dies, indem sie …
Sexualerziehung im Vorschulalter ist so eine Sozialisationshilfe. Sie unterstützt sicheres Zusammenleben, stärkt die Persönlichkeitsentwicklung und gibt Orientierung zu angemessenen Verhaltensweisen.
Eine klare Sprache über die Geschlechtsorgane hilft Kindern grundsätzlich im adäquaten Umgang mit ihren Geschlechtsorganen bzw. mit ihrem eigenen Körper. Dies ist z. B. auch später bei Arztbesuchen oder in weiteren Aufklärungssituationen von Vorteil.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Das Grundschulalter und die Vorpubertät sind die Zeit zwischen dem Kindergarten-Alter und der Geschlechtsreife. Das sexuelle Interesse wächst individuell bei beiden Geschlechtern mit zunehmendem Alter. Mädchen und Knaben merken auch, dass Erwachsene das Thema Sexualität unangenehm berühren kann und sie deshalb nicht mehr so offen ihre Fragen beantworten. Sollte man das als Erziehungsperson bei sich wahrnehmen, lohnt es sich, die eigene Einstellung mit jemandem zu reflektieren.
Kinder möchten in diesem Alter mit ihren Gefühlen, Gedanken und Fragen ernst genommen werden. Sie fragen auch indirekt oder provozieren mit sexuellen Ausdrücken. Damit zwingen sie Erwachsene, Stellung zu beziehen. Um mehr zu erfahren, wenden sich Kinder an Gleichaltrige. Situatives und beiläufiges Nachfragen, was Kinder zu aktuellen sexuellen Themen denken oder wissen, gibt Erziehenden Feedback über die Einstellung und den Wissensstand Ihres Kindes.
Im Zuge der moralischen Entwicklung des Kindes nimmt das Schamgefühl zu. Kinder schliessen die Türe, wenn sie im Badezimmer sind. Oder es ist ihnen unwohl, wenn die Eltern sich nackt zeigen. Erziehungspersonen sollten taktvoll darauf Rücksicht nehmen.
Im Alter zwischen elf und etwa dreizehn Jahren verlagert sich das Interesse bei vorpubertären Kindern zunehmend auf ein detailliertes Wissen über den Körper und die Sexualorgane.
Mädchen interessieren sich für die Menstruation und die Schwangerschaft sowie für das Verliebtsein und die negativen Folgen von Sexualität. Knaben wollen wissen, wie Geschlechtsverkehr funktioniert und ob ihre körperliche Entwicklung und ihre sexuellen Fantasien normal sind.
Meistens sind Kinder bzw. Jugendliche mit kurzen und knappen Antworten, die an ihrem Wissenstand anknüpfen, zufrieden. Es geht dabei auch um das zu vermittelnde Gefühl, dass Erwachsene einen ernst nehmen.
Die Erfahrung zeigt: Ab der Vorpubertät lassen sich sexualpädagogische Themen einfacher und entspannter in geschlechtshomogenen Gruppen besprechen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen sich mit der bei der Geburt zugewiesenen Geschlechter-Gruppe identifizieren.
vom 6. bis 12. Lebensjahr
Aktivitäten mit Gleichaltrigen:
Beschäftigung mit dem eigenen Aussehen und den eigenen motorischen Fähigkeiten
Selbstideal des Klugseins:
Kennzeichnend für die Pubertät ist das Auseinanderklaffen von körperlicher und psychischer Entwicklung. Der kindliche Körper wird auf die Fortpflanzungsfunktion der Sexualität vorbereitet. Die Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen treten deutlicher hervor. Die auf die Sexualität bezogenen Wahrnehmungen und das Einbringen eigener sexueller Wünsche nehmen zu.
Teenager orientieren sich zeitweise an berühmten Persönlichkeiten aus dem Showbusiness, aus dem Sport oder aus der Mode. Sie ahmen diese nach, imitieren deren Art, sich zu kleiden oder zu sprechen. Dies kann zu Konflikten mit den Erziehungspersonen führen, da solche Imitationen im Gegensatz zum eigenen Geschmack stehen können.
Idole ergänzen erwünschte Aspekte im eigenen Charakter und sind für den persönlichen Reifeprozess von Jugendlichen wichtig. Manchmal haben sie auch die Funktion von Kontra-Modellen gegenüber dem Elternhaus. Wenn sich zum Beispiel eine vom Jugendlichen verehrte Musikgruppe trennt, wird diese Trennung als eigene Erfahrung erlebt. Wenn Erziehungspersonen am Idol Interesse zeigen oder gar einmal über eigene Idole von früher sprechen, kann das Verbundenheit schaffen.
In der Frühphase der Pubertät werden Peers des gleichen Geschlechts als Gesprächspartner*innen immer wichtiger, und es gibt die ersten Annäherungsversuche. Ab der Pubertät entwickeln Jugendliche ihre sexuelle Orientierung, sexuellen Präferenzen und moralischen Wertmassstäbe. Hauptinformationsquelle, um subjektive Wissenslücken im sexuellen Bereichen zu schliessen, ist für alle Geschlechter das Internet. Hier gibt es je nach Thema übersichtlich und informativ aufbereitete Plattformen.
Umfragen zeigen, dass mit etwa 17 Jahren gut die Hälfte der Jugendlichen Erfahrungen mit Geschlechtsverkehr hat. Zur Verhütung nutzen sie mit Abstand vor allem das Kondom und die Pille. Die überwiegende Mehrheit erlebt den ersten Sexualverkehr im Rahmen fester Partnerschaften, auch wenn diese von kurzer Dauer sind. Bei Jugendlichen, die zum Beispiel emotional vernachlässigt wurden, kann der Geschlechtsverkehr deutlich früher auftreten.
Mit gelebter Sexualität nehmen Jugendliche Verantwortung für sich selber und für andere wahr. Erziehungspersonen können in dieser Phase Hinweise zu Verhütungsmittel geben, wo Jugendliche ärztliche Hilfe bekommen und Ansprechpartner in Krisen finden. Alles Weitere ist Aufgabe der Jugendlichen, die sie beim Erwachsenwerden selber in Angriff nehmen sollten. Diese Abgrenzung hilft Jugendlichen, ihren Weg eigenständig zu gehen.
vom 12. bis 16. Lebensjahr
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Menschen sind vielfältig – in ihren Voraussetzungen und Erfahrungen, ihren Bedürfnissen und Gefühlen sowie in ihren Vorstellungen. Wie die Menschen kennen auch deren Geschlechter und sexuelle Orientierungen keinen Standard. Vielmehr entsprechen sie einem bunten Regenbogen: Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind nämlich breitgefächert. Und alle Formen sind gleichwertig.
In unserer heteronormativen Gesellschaft gehen viele Eltern davon aus, dass ihr Kind eines Tages einen Menschen des jeweils anderen Geschlechts lieben wird. Doch dies ist nicht immer so.
Kein Mensch sucht sich die sexuelle Orientierung aus. Sie ist gegeben. So hat auch Ihr Kind nicht entschieden, in welches Geschlecht es sich verliebt. Wenn Ihr Kind feststellt, dass seine sexuelle Orientierung nicht den gesellschaftlichen Erwartungen entspricht, steht es wahrscheinlich vor einer grossen Herausforderung. Ihr Kind braucht in dieser Zeit ganz besonders Ihre Unterstützung. Essentiell dabei ist, dass Sie Homo-, Bi- und Heterosexualität als gleichwertige Varianten der sexuellen Orientierung anerkennen.
Manchmal reagieren Eltern auf das Coming-out ihres Kindes schockiert oder enttäuscht, vielleicht sogar abweisend. Meistens brauchen sie einfach nur Zeit, um die Nachricht zu verarbeiten. Auch Eltern machen jetzt nämlich eine Art Coming-out durch. Sie machen sich Gedanken darüber, wie die Umgebung darauf reagieren wird. Manche Eltern brauchen zu diesem Zeitpunkt eine Beratung oder zumindest Informationen. Manchen Eltern hilft es, wenn sie sich mit anderen Eltern austauschen können.
Wenn Sie als Eltern oder Angehörige Rat und Hilfe brauchen, dürfen Sie gerne unsere Fachstelle telefonisch, per Chat oder E-Mail kontaktieren.
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WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.
Von trans ist die Rede, wenn das innere Wissen einer Person, welches Geschlecht sie hat (Geschlechtsidentität), nicht mit dem bei der Geburt zugewiesen Geschlecht übereinstimmt. Begriffe, die ebenfalls dafür verwendet werden, sind z. B. Transgender oder Transidentität.
Nicht alle Kinder, die mit Geschlechterrollen experimentieren und andere Dinge mögen als ihre gleichaltrigen «Gspändli», sind trans. Kinder können ganz gut ausdrücken, wie sie sich fühlen und was für sie richtig ist – oder was nicht. Die Aufgabe der Erwachsenen ist es, hinzuhören und ihre Kinder ernst zu nehmen.
Viele Eltern und Angehörige sind dankbar, Informationen und Beratung rund um das komplexe und emotionale Thema der Geschlechtsidentität zu erhalten. Die Fachstellen im Checkpoint Zürich, Checkpoint Bern und im Checkpoint Vaud sind die persönlichen Anlaufstellen für alle Fragen und Informationen zum Thema Trans.
Spezialisiert auf Fragen von Familien sind die Menschen bei TGNS (Transgender Network Switzerland): Weitere Informationen dazu finden Sie auf der TGNS-Beratungsseite.
Mit dem Internet kommen Kinder und Jugendliche oft mit Inhalten in Kontakt, die nicht für sie bestimmt sind: sexualisierte Medieninhalte. Für Erwachsene ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den digitalen Medien zu zeigen. Aber auch, hinzusehen und hinzuhören, wenn Kinder und Jugendliche im Internet – gewollt oder ungewollt – mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
In den folgenden Abschnitten finden Sie Infoblätter und Ratschläge, wie Sie das Thema sexualisierte Medieninhalte mit Ihren Kindern ansprechen und Gefahren vorbeugen können.
Pornografie ist die direkte Darstellung menschlicher Sexualität mit dem Ziel, die betrachtende Person sexuell zu erregen. Dabei betont die Pornografie häufig die Geschlechtsorgane bewusst und klammert partnerschaftliche und emotionale Aspekte aus.
Unter dem Begriff legale Pornografie fallen sexuelle Darstellungen, die nicht als Kunst oder Erotika bezeichnet werden. Das Gesetz verbietet es, legale Pornografie Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich zu machen (Art. 197 StGB). Unter illegaler Pornografie wird die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren oder Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen verstanden.
Gemäss der JAMES-Studie 2018 haben 20 % der 12- bis 13-jährigen und 40 % der 14- bis 15-jährigen Schweizer Jugendlichen pornografische Darstellungen auf dem Handy oder Computer angeschaut. Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen nimmt der Konsum von pornografischen Darstellungen deutlich zu.
Für Kinder und Jugendliche bietet das Internet neben wertvollen und positiven Informationen auch faszinierende bis schockierende Inhalte. Dabei stossen sie gewollt oder ungewollt auf sexualisierte Darstellungen. Diese können negative Gefühle auslösen und zeigen ein unwirkliches Bild von Sexualität und Beziehung. Sexualisierte Medieninhalte vermitteln unrealistische Vorstellungen in Bezug auf sexuelle Anbahnung, Geschlechterrollen, sexuelle Praktiken und Körperideale. Diese können verunsichern und Leistungsdruck auslösen. Ein häufiger, regelmässiger Konsum von Internetpornografie kann abhängig machen.
Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Kinder und Jugendliche können auch im Internet mit dem Gesetz in Konflikt kommen und durch unbedachtes Handeln ungewollt straffällig werden.
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Illegale Pornografie, Pornosucht, Sexting, Beratungsstellen
Gewaltvideos und illegale Pornografie auf Smartphones
Sexualaufklärung – Bildung und Information zu Beziehung und Sexualität
Sexting steht für erotische Selbstdarstellungen durch Bilder, Videoclips mit Nachrichten, die über Plattformen verschickt werden. Dabei orientieren sich Jugendliche oft an Stars, die sich in sozialen Netzwerken inszenieren. Das Austesten der Wirkung auf sich und andere ist Bestandteil der entwicklungsbedingten Identitätsfindung.
Der Austausch intimer Darstellungen kann freiwillig oder unter Druck erfolgen – zum Beispiel durch Erpressung oder als Liebesbeweis. Betroffene Personen können durch Sexting Blossstellung und Beschämung erfahren. Zudem lassen sich Aufnahmen im Netz nicht mehr rückgängig machen. Gemäss der JAMES-Studie (2018) geben 5 % der 14- bis 15-Jährigen und 23 % der 18- bis 19-Jährigen an, dass sie schon mal aufreizende Bilder von sich verschickt hätten.
Entstehen Bilder oder Clips unter Druck, handelt es sich um eine Form von Nötigung. Dies ist ein Straftatbestand und kann angezeigt werden. Werden Fotos, Texte oder Webcam-Mitschnitte ohne Wissen kopiert und veröffentlicht, ist dies rechtswidrig und möglicherweise strafbar. Schon die Drohung, Bilder zu veröffentlichen, ist rechtswidrig.
Die Herstellung einer visuellen oder auditiven Aufnahme mit sexuellem Kontext ist unter anderem dann strafbar, wenn die Dargestellten unter 18 Jahre alt sind. Das einvernehmliche Fotografieren und Filmen von sexuellen Handlungen unter Minderjährigen von mehr als 16 Jahren bleibt straffrei. Aber nur, solange diese Aufnahme voneinander ausschliesslich im Besitz der beteiligten Personen ist und nur von ihnen konsumiert wird. Erhält jedoch eine nicht in die sexuellen Handlungen involvierte Person davon Kenntnis, werden die an den sexuellen Handlungen beteiligten Jugendlichen strafbar (Schweizerische Kriminalprävention 2018).
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Sextortion (Wortkombination aus Sex und Extortion) bezeichnet eine Erpressung im Internet: Bei einer solchen fordern vermeintlich attraktive und interessierte Unbekannte Internetnutzer*innen dazu auf, in Videochats wie Skype nackt zu posieren oder sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.
Die Betrüger*innen zeichnen das Material heimlich auf und versuchen dann, vom Opfer Geld zu erpressen, indem sie mit der Veröffentlichung der Aufnahmen drohen. In einer anderen Variante von Sextortion, die aus Sexting erwächst, werden in Vertrautheit aufgenommene private Sex-Clips dazu verwendet, das Opfer zu weiteren sexuellen Handlungen zu zwingen (Schweizerische Kriminalprävention 2019).
Im Umgang mit der Sexualität von Menschen mit einer geistigen bzw. körperlichen Behinderung gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Fachleute sind sich allerdings einig: Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung haben keine «besondere» Sexualität. Die meisten von ihnen wünschen sich genau das Gleiche wie ihre nicht behinderten Altersgenoss*innen: Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Sie haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Menschen.
Bei Menschen mit körperlichen Behinderungen kann die praktische Umsetzung von Sexualität nicht immer den Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen. Deshalb sind hier Feingefühl und Kreativität gefordert.
Es braucht eine Sensibilisierung im Begleiten der psychosexuellen Entwicklung von Menschen mit einer Beeinträchtigung – und zwar aus diesen Gründen:
«Klipp und klar» ist eine hilfreiche Broschüre, die Informationen zu sexueller Gesundheit in leichter Sprache bietet. Sie eignet sich für Menschen ab 16 Jahren.
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Von sexualisierter Gewalt wird gesprochen, wenn eine Person versucht, eine andere Person mit Zwang, psychischem Druck oder körperlicher Gewalt zu einer sexuellen Handlung zu zwingen. Sexualisierte Gewalt kann mit oder ohne Körperkontakt auch in Liebesbeziehungen erfolgen.
Formen sexualisierter Gewalt sind:
Alle diese Formen sind strafbar. Je nach Art und Schwere werden sie mit Geldbussen oder Freiheitsstrafen bestraft.
Sexualisierte Gewalt verletzt Kinder und Jugendliche in ihrer sexuellen, körperlichen und seelischen Integrität. Die Persönlichkeitsentwicklung kann dadurch bis ins Erwachsenenalter tiefgreifend beeinträchtigt werden. Sexualisierte Gewalt betrifft Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter. Mädchen und weibliche Jugendliche sind häufiger betroffen, ebenso Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigung. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 1 bis 2 Schüler*innen pro Schulklasse im Schulalter von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene betroffen sind.
Sexualisierte Gewalt findet am häufigsten innerhalb der engsten Familie sowie im weiteren Familien- und Bekanntenkreis statt. Das können Nachbar*innen oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen sein, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen. Ab der Pubertät gehen die Übergriffe vor allem von Gleichaltrigen aus. Zunehmend finden sexuelle Übergriffe auch im digitalen Raum statt.
Sexualisierte Gewalt üben in etwa 85 % der Fälle Männer und männliche Jugendliche aus und zu etwa 15 % Frauen und weibliche Jugendliche. Täter als auch Täterinnen missbrauchen sowohl Mädchen als auch Jungen. Über missbrauchende Frauen wurde bislang wenig geforscht. Es ist davon auszugehen, dass sexualisierte Gewalt durch Frauen seltener entdeckt wird. Frauen üben sexualisierte Gewalt alleine oder zusammen mit einem männlichen Partner aus.
Tatpersonen können drohen, erpressen und zur Geheimhaltung verpflichten. Scham und Schuldgefühle machen Betroffene oft sprachlos und handlungsunfähig. Viele Kinder und Jugendliche trauen sich lange nicht, von ihren Erfahrungen zu erzählen. Verantwortlich für die Einhaltung von Grenzen sind allein die Tatpersonen, niemals die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Ein wesentliches Motiv der Tatpersonen ist der Wunsch, Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben. Bei einigen Tatpersonen kommt eine sexuelle Fixierung auf Kinder hinzu (Pädosexualität). Kinder und Jugendliche können die Konsequenzen einer Einwilligung in eine sexuelle Handlung mit einer erwachsenen Person nicht abschätzen.
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Auch Kinder und Jugendliche üben gegen andere Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt aus. Sind bei Vorschulkindern die Täter*innen grösstenteils männliche Erwachsene, nimmt gemäss Kinderschutz Schweiz (2019) im Verlauf des Primarschulalters der Anteil der gleichaltrigen Täter*innen kontinuierlich zu. Häufig werden die Übergriffe durch Gleichaltrige im Rahmen erster Liebesbeziehungen verübt.
Gemäss einer Studie des Kantons Zürich (Ribeaud 2015), berichten 19 % der 15- jährigen Mädchen und 7 % der gleichaltrigen Jungen über erlebte sexualisierte Gewalt in der Paarbeziehung. 6 % der Jungen und 1 % der Mädchen berichten, selber sexualisierte Gewalt angewendet zu haben. Als häufigste Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen werden Versuche genannt, Kontakte der Partner*innen einzuschränken und zu kontrollieren.
Personen mit einer Präferenzbesonderheit «Pädophilie» fühlen sich überwiegend oder ausschliesslich sexuell zu Kindern (meist 13 Jahre oder jünger) hingezogen. Ein bis fünf Prozent aller Männer haben gemäss Studien auf Kinder gerichtete sexuelle Phantasien. Über Frauen mit dieser sexuellen Präferenz ist fast nichts bekannt. Wissenschaftlichen Studien zufolge begehen weniger als die Hälfte aller Betroffenen sexuelle Delikte (sexueller Kindesmissbrauch, Konsum von Missbrauchsabbildungen). Über die Hälfte aller Täter sexuellen Kindsmissbrauchs sind nicht pädophil. Viele Betroffene sind sehr offen für Psychotherapie, um zukünftig weiterhin keine Delikte zu begehen oder straffrei zu werden.
Die WHO listet Pädophilie als psychische Störung auf. Die Behandlung geht mit einer langfristigen Psychotherapie und gegebenenfalls Medikamenten einher. Für Personen mit pädosexuellen Neigungen gibt es spezifische Beratungs- und Therapieangebote (z. B. das Forensische Institut Ostschweiz forio).
Die freie Wahl des Ehepartners oder der Ehepartnerin ist ein Menschenrecht. Das Ehefähigkeitsalter beträgt in der Schweiz 18 Jahre (Art. 94 ZGB). Von einer Zwangsheirat oder erzwungenen eingetragenen Partnerschaft wird gesprochen, wenn die Verheiratung gegen den Willen mindestens einer der beiden Beteiligten geschieht. In der Schweiz wird von jährlich bis zu 340 Fällen von Zwangsheirat ausgegangen (Bundesamt für Migration 2012). Die Dunkelziffer ist hoch. Auch Jugendliche können davon betroffen sein. Rechtsgültig geschlossene Ehen von Minderjährigen werden nicht toleriert. Eine im Ausland geschlossene Ehe von 16- und 17-Jährigen kann in der Schweiz unter Vorbehalt anerkannt werden (Fachstelle Zwangsheirat).
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung der äusseren weiblichen Geschlechtsorgane. Folgende vier Typen von FGM werden unterschieden:
Die verschiedenen Formen werden durch die Region und die Gemeinschaft, in welcher Frauen und Mädchen leben, bestimmt (Bisang 2019).
FGM wird an Mädchen und Frauen ab dem Säuglingsalter oft unter unhygienischen Verhältnissen durchgeführt. Sie kann schwere gesundheitliche, körperliche oder psychische Schäden verursachen und zum Tod führen. Das Netzwerk Mädchenbeschneidung Schweiz (2017) schätzt die Anzahl der in der Schweiz von FGM betroffenen oder gefährdeten Mädchen und Frauen auf 15’000. FGM gilt als Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes und ist als Körperverletzung strafbar (Art. 124 StGB), auch wenn sie im Ausland vorgenommen wurde. Der Staat muss Massnahmen ergreifen, um Kinder vor Gewalt zu schützen und überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen (Art. 24, Ab. 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes).
Bestraft werden nicht nur Beschneider*innen, sondern auch Eltern oder Verwandte, die ein Mädchen beschneiden lassen. Bestraft wird auch, wer die Beschneidung im Ausland durchgeführt oder ermöglicht hat. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Das gilt für alle Formen der Beschneidung. Die Eltern sind für den Schutz ihrer Mädchen verantwortlich. Falls sie diese Verantwortung nicht wahrnehmen, sollte die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mittels Gefährdungsmeldung eingeschaltet werden. Der Umgang mit tatsächlicher oder vermuteter Gefährdung hinsichtlich FGM verlangt hohe Sensibilität, da eine Gefährdungsmeldung das gesamte Familiensystem betrifft. Nationale Anlaufstellen zur Prävention von Mädchenbeschneidung (Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz) bieten Fachberatungen an.
FGM wird heute vor allem als kulturelles Phänomen betrachtet. Dabei wird vergessen, dass bis ins 20. Jahrhundert auch in Europa und in den USA weibliche Genitalverstümmelung als chirurgische Behandlung durchgeführt wurde. So wurden zum Beispiel zur Therapie von Masturbation die Entfernung von Klitoris oder Scheidenlippen empfohlen. In der heutigen Zeit wurde im Zuge zunehmender Selbstoptimierung die chirurgische Kürzung der Scheidenlippen oder die Verengung der Scheide zum Trend in der Schönheitschirurgie.
Bei der männlichen Beschneidung (Zirkumzision) wird die Vorhaut im Bereich der Eichel ganz oder teilweise chirurgisch entfernt. Der Eingriff ist irreversibel. Die Entfernung der Vorhaut mit den darin befindlichen Nervenendungen und die folgende Verhornung der Eicheloberfläche führt zu einem Sensibilitätsverlust.
Die männliche Beschneidung wird meist an Säuglingen oder Kindern ohne deren Einverständnis durchgeführt und verletzt damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Für diese Eingriffe werden religiöse, kulturelle, medizinische und präventive Gründe aufgeführt. Für jüdische und muslimische Gemeinschaften gilt die Beschneidung als Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft. In anderen Ländern (zum Beispiel USA) werden oft hygienische Gründe angegeben.
Auch die Beschneidung von Jungen gilt als Eingriff in die körperliche Integrität (Art. 11 Bundesverfassung). Staat und Eltern sind verpflichtet, die Meinung des Kindes (im Sinne der Urteilsfähigkeit) gemäss dem Alter und der Reife entsprechend zu berücksichtigen (Art. 12 Übereinkommen über die Rechte des Kindes). Wird die Beschneidung nicht aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus durchgeführt, wird sie zunehmend von ärztlicher, menschenrechtlicher und psychologischer Seite kontrovers diskutiert.