HIV/STI, Sexualität und Rechte: Infos und Beratung für Migrant*innen
Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen informiert und berät Menschen mit Migrationshintergrund. Wir sprechen über HIV/STI, Sexualität, Beziehungen, Schwangerschaft und Gesetze zu Sexualität und Pornografie in der Schweiz.
Angebote und Infos für Migrant*innen
Hier findest du verständliche Informationen zu deinem Körper, zu deiner Sexualität und zu deiner sexuellen Gesundheit. Zudem erfährst du mehr über Familienplanung und Schwangerschaft, Beziehungen sowie Rechte und Gesetze.
Für weitere Informationen empfehlen wir die Plattform «Zanzu». Sie bietet leicht verständliche Inhalte in mehreren Sprachen – mit Bildern sowie Texten zum Lesen und Anhören.
Ebenfalls hilfreich ist die Broschüre «Klipp und klar» der Stadt Zürich. Sie erklärt das Thema sexuelle Gesundheit in leichter Sprache und richtet sich an Menschen ab 16 Jahren.
Gesundheits-TISCHE für Migrant*innen
Gesundheits-TISCHE ist ein Angebot der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen mit moderierten Gesprächsrunden zur sexuellen Gesundheit. Es richtet sich an Frauen und Männer aus Ländern wie Eritrea, Somalia und Ukraine.
Gesundheits-TISCHE – was ist das?
Gesundheits-TISCHE ist ein Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramm in verschiedenen Sprachen. Es basiert auf dem bewährten Programm «Femmes-Tische» und wird seit vielen Jahren in der Schweiz und weiteren Ländern erfolgreich umgesetzt.
Welche Themen werden behandelt?
In kleinen Gesprächsgruppen sprechen die Teilnehmenden über Themen wie:
- HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI)
- sexuelle Gesundheit
- Homosexualität
- Diskriminierung
- weibliche Genitalverstümmelung
Wie und wo finden Gesundheits-TISCHE statt?
Die Treffen finden in einem geschützten Rahmen statt – privat oder in einer Institution. Geschulte Moderator*innen leiten die Gespräche. Gemeinsam tauschen sich die Teilnehmenden über Gesundheit, Familie und das Leben in der Schweiz aus.
Bist du interessiert? Dann ruf uns an oder schreib uns: 071 223 68 08 | info@ahsga.ch
Schutz vor HIV und STI
Bei ungeschütztem Anal- oder Vaginalsex lassen sich HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) übertragen. Welche Schutzmöglichkeiten es gibt und wo du dich testen lassen kannst, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Infos zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
Möchtest du mehr über sexuell übertragbare Infektionen (STI) erfahren? Auf den folgenden Seiten findest du Antworten auf häufige Fragen:
Kondom als zuverlässiger Schutz vor HIV
Vor HIV schützt du dich am besten mit einem Kondom beim Anal- oder Vaginalsex. Verwende auch ein Kondom, wenn du Sexspielzeuge (Sextoys) mit anderen Personen teilst.
Kondome senken zudem das Risiko, sich beim Anal- oder Vaginalsex mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) anzustecken. Einen vollständigen Schutz bieten sie jedoch nicht. Denn einige STI können auch auf anderen Wegen übertragen werden:
- beim Oralsex
- beim Küssen
- durch direkten Hautkontakt, zum Beispiel mit Herpesbläschen, Geschwüren bei Syphilis, Genitalwarzen oder Hautveränderungen bei Mpox
Impfungen gegen sexuell übertragbare Infektionen (STI)
Gegen einige STI gibt es Impfungen, die wir dir empfehlen:
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- HPV (Humane Papillomaviren)
Die HPV-Impfung wird für Personen unter 27 Jahren von der Krankenkasse übernommen, Hepatitis B unabhängig vom Alter (jeweils abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Hepatitis A zahlst du selbst; bei Kombiimpfungen wird der Hepatitis-B-Anteil übernommen.
HIV-/STI-Tests und Impfungen in St.Gallen
Möchtest du dich auf HIV oder andere STI testen lassen? Oder möchtest du dich beraten oder impfen lassen?
Gemeinsam mit der Infektiologie von HOCH Health Ostschweiz bieten wir dir eine unkomplizierte Anlaufstelle. Du kannst dich anonym testen lassen und direkt einen Termin vereinbaren.
Sprechstunde für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) von HOCH Health Ostschweiz:
Kantonsspital St.Gallen, Haus 20, 2. Stock
Tel +41 71 494 10 28
E-Mail infektiologie@h-och.ch
Montag bis Freitag
8–12 und 14–17 Uhr
Online Termin vereinbaren
Offene Sprechstunde ohne Termin:
Freitag, 14:30–16:00 Uhr
Folgende Tests stehen zur Verfügung – einzeln oder als kombinierter HIV-/STI-Test:
- HIV-Test (Blutprobe)
- Syphilis-Test (Blutprobe)
- Chlamydien-Test (Abstrich im Mund-, Genital- und/oder Analbereich)
- Tripper-Test (Abstrich im Mund-, Genital- und/oder Analbereich)
Körper und Körperhygiene
Jeder Körper ist einzigartig. Dein Körper gehört nur dir. Wie du gut und achtsam mit deinem Körper umgehst, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Körper der Frau
Frauen unterscheiden sich zum Beispiel in ihrer Grösse, ihrer Körperform, ihrem Gewicht oder ihrer Hautfarbe. Auch Brüste, Vulva sowie die Körper- und Schambehaarung sehen bei jeder Frau anders aus.
Manche Frauen rasieren ihren Intimbereich, andere nicht. Beides ist normal und hat keinen Einfluss auf die Körperhygiene. Ob du dich rasierst, entscheidest du selbst.
Hier findest du weitere Informationen zum Körper der Frau:
Körper des Mannes
Männer unterscheiden sich in ihrer Grösse, ihrer Körperform, ihrem Gewicht oder ihrer Hautfarbe. Penis sowie Körper- und Schambehaarung sehen bei jedem Mann anders aus.
Manche Männer rasieren ihren Körper oder den Intimbereich, andere nicht. Beides ist normal und hat keinen Einfluss auf die Körperhygiene. Ob du dich rasierst, entscheidest du selbst.
Hier findest du weitere Informationen zum Körper des Mannes:
Sexualität und ihre vielfältigen Formen
Sex bedeutet für jeden Menschen etwas anderes. Sexualität ist vielfältig und persönlich. Sie kann Freude, Nähe, Vertrauen und Intimität schenken. Viele Menschen geniessen dabei Berührungen, Gefühle und gemeinsame Erlebnisse.
Wieso haben Menschen Sex?
Menschen haben aus unterschiedlichen Gründen Sex. Zum Beispiel, um:
- sexuelle Lust zu erleben – allein oder mit einer anderen Person
- Liebe und Nähe auszudrücken
- sich zu entspannen
- sich einen Kinderwunsch zu erfüllen
Welche Formen der Sexualität gibt es?
So vielfältig die Gründe sind, aus denen Menschen Sex haben, so vielfältig sind auch die Formen von Sexualität. Dazu gehören zum Beispiel:
- Selbstbefriedigung = Sex mit sich selbst
- Küssen und Streicheln
- Oralsex
- Vaginal- oder Analsex
- Sex zwischen Menschen, egal welches Geschlecht sie haben
- weitere Sexualpraktiken
Freiwilligkeit, Verhütung und Schutz
Wichtig ist: Sex soll immer freiwillig sein. Alle beteiligten Personen müssen damit einverstanden sein. Lass dich nicht zu Sex drängen. Entscheide selbst, was sich für dich richtig anfühlt. Respektiere auch die Grenzen anderer Menschen.
Ebenso wichtig sind Verhütung und Schutz. Ohne Verhütung kann es zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen. Zudem können beim Sex HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) übertragen werden. Wie du dich schützen kannst, erfährst du im Kapitel Schutz vor HIV und STI.
Weitere Infos und Wissen zur Sexualität
Möchtest du mehr über Sexualität erfahren? Hier findest du weitere Informationen:
- Was ist Sex?
- Das erste Mal Sex
- Was ist sexuelles Vergnügen?
- Was ist ein Orgasmus?
- Welche Arten von Sex gibt es?
- Selbstbefriedigung
- Sex während und nach der Schwangerschaft
- Pornografie und Sex in der Realität
- Der Körper und Sex
- Was ist sexuelles Vergnügen?
- Sexarbeit (Prostitution)
- Sex, Alkohol und Drogen
- Sexuelle Probleme und Ängste
- Reproduktive und sexuelle Rechte (IPPF-Charta)
Rechtslage zu Sexualität und Pornografie
Was ist in der Schweiz erlaubt, was verboten? Hier findest du die wichtigsten Informationen zur Rechtslage zu Sexualität und Pornografie.
Das ist erlaubt
In der Schweiz ist Folgendes erlaubt:
- Sex ab 16 Jahren (Schutzalter)
- Sex zwischen Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn beide urteilsfähig sind, ihre Rechte geschützt werden und der Altersunterschied höchstens drei Jahre beträgt
- Sex zwischen Menschen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts
- Freiwillige Sexarbeit (Prostitution) ab 18 Jahren
- Freiwilliges Mitwirken in pornografischen Fotos, Filmen oder anderen sexuellen Darstellungen ab 18 Jahren
- Ab 16 Jahren: legale Pornografie ansehen, besitzen und weitergeben*
* Legale Pornografie zeigt nur Personen ab 18 Jahren, die freiwillig mitwirken.
Das ist verboten
Folgendes ist verboten und strafbar:
* Wichtig: Vielen Jugendlichen ist nicht bewusst, dass auch selbst erstellte Nackt- oder Sexbilder strafbar sein können. Das gilt zum Beispiel, wenn Bilder oder Videos von Personen unter 18 Jahren aufgenommen, verschickt, gespeichert oder weitergegeben werden. Solche Inhalte gelten grundsätzlich als illegale Pornografie. Es gibt Ausnahmen. Diese sind im Strafgesetzbuch (Art. 197 Abs. 8 und 8bis) geregelt.
Mehr über Pornografie und die rechtliche Situation in der Schweiz erfahren
Beziehungen und Gefühle
Beziehungen und Gefühle sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Deshalb leben Menschen ihre Beziehungen unterschiedlich. Wichtig dabei: Jede Beziehungsform beruht auf gegenseitigem Einverständnis.
Beziehungsformen
Menschen leben ihre Beziehungen unterschiedlich. Zum Beispiel:
- in einer festen Partnerschaft – mit oder ohne Heirat
- mit oder ohne Kinder
- zusammen oder getrennt
- ohne feste Beziehung
- mit gelegentlichen Sexualpartner*innen
- mit einer Person, egal welches Geschlecht sie hat
- mit mehreren Partner*innen, wenn alle damit einverstanden sind
Deine Rechte bei der Partner*innenwahl in der Schweiz
In der Schweiz entscheidest du selbst,
- mit wem du eine Beziehung führst,
- mit wem du Sex hast,
- und wen du heiraten möchtest.
Niemand darf dich dazu zwingen. Das gilt auch für Eltern, Geschwister oder andere Familienmitglieder.
Niemand darf dich zwingen,
- zu heiraten,
- eine Beziehung zu führen,
- oder Sex zu haben.
Wer dich dazu zwingt, macht sich strafbar.
Wenn du bedroht oder gezwungen wirst, hole dir Hilfe. Ruf im Notfall die Polizei (112) an. Auch diese Beratungsstellen unterstützen dich dabei:
Gute Beziehungen brauchen Gespräche
In einer guten Beziehung sprechen beide Menschen offen miteinander. Sprich über deine Gedanken, Gefühle, Wünsche und Grenzen. Offene Gespräche schaffen Vertrauen und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Probleme in der Beziehung
Nicht jede Beziehung verläuft ohne Schwierigkeiten. Manchmal gibt es Probleme beim Sex, Streit oder Gewalt.
Du musst damit nicht allein bleiben. Fachpersonen beraten dich vertraulich. Sie unterstehen der Schweigepflicht.
Je nach Situation helfen dir verschiedene Fachpersonen und Fachstellen:
- Psychologische Probleme wie Ängste oder Depressionen: Psycholog*innen
- Beziehungsprobleme: Paartherapeut*innen
- Probleme beim Sex: Sexualtherapeut*innen
- Familienplanung und Schwangerschaft: Gynäkolog*innen und Hebammen oder die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität
- HIV, STI und Test: Sprechstunde für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) von HOCH Health Ostschweiz
- Gewalt in der Beziehung und häusliche Gewalt: Frauenhaus St.Gallen, Kinderschutzzentrum St.Gallen oder Opferhilfe St.Gallen-Appenzell
Alle Menschen haben die gleichen Rechte
In der Schweiz sind alle Menschen gleichberechtigt. Niemand darf wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden.
Das gilt zum Beispiel für:
- heterosexuelle Menschen
- lesbische und schwule Menschen
- bisexuelle Menschen
- trans Menschen
- intergeschlechtliche Menschen
- queere Menschen
- asexuelle Menschen
Du entscheidest selbst, ob du anderen von deiner sexuellen Orientierung oder deiner Geschlechtsidentität erzählen möchtest.
Wenn du wegen deiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bedroht oder diskriminiert wirst, bekommst du Unterstützung bei der LGBT-Helpline.
Ehrbezogene Gewalt ist in der Schweiz verboten
Manche Familien oder Gemeinschaften stellen bestimmte Regeln auf. Zum Beispiel:
- kein Sex vor der Ehe
- nur Beziehungen zwischen Frau und Mann
- Heirat mit einer von der Familie ausgewählten Person
Wer diese Regeln nicht befolgt, wird manchmal bedroht oder mit Gewalt bestraft. Das nennt man ehrbezogene Gewalt.
Ehrbezogene Gewalt ist in der Schweiz verboten.
Dazu zählen:
- Kontrolle und Überwachung von Mädchen und Frauen seitens der Familienmitglieder bezüglich Kleidung, Sport und Kontakt zu Menschen ausserhalb der Familie
- Zwangsheirat
- Psychische Gewalt in Form von Drohungen, Beleidigungen oder durch Verachtung
- Körperliche Bestrafung durch Schläge und Tritte
- Anstiftung zum Selbstmord oder Mord
- Häusliche Gewalt und Unterdrückung in der Ehe oder Partnerschaft
In der Schweiz darfst du:
- Sex und/oder Beziehungen vor der Ehe/Heirat haben
- Schwangerschaften abbrechen
- dich scheiden lassen
- gleichgeschlechtlichen Sex und/oder gleichgeschlechtliche Beziehungen haben (Homo- und Bisexualität ist erlaubt)
- Kleidung, Frisuren und Köperschmuck wie Piercings und Tattoos tragen, die dir gefallen
Bei ehrbezogener Gewalt helfen dir diese Fachstellen:
Vergewaltigung und Zwangsheirat
Vergewaltigungen sind in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie sind keine Ehrverletzung: Denn das Opfer hat sich nichts zuschulden kommen lassen und damit niemanden entehrt. Die Schuld liegt allein bei den Tatpersonen, die dafür strafrechtlich verfolgt werden.
Ebenfalls verboten ist die Zwangsverheiratung – sowohl bei minder- als auch bei volljährigen Personen: In der Schweiz dürfen ausschliesslich Personen ab 18 Jahren heiraten und das nur, wenn sie dies selbst bestimmen. Personen dürfen sich in der Schweiz gegen eine arrangierte Ehe wehren. Du darfst somit die Person ablehnen, die dir die Familie als Ehepartner*in vorschlägt.
Wenn eines oder mehrere Familienmitglieder eine Zwangsheirat dennoch durchsetzen, droht diesen Personen eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren. Zudem wird eine solche Ehe sofort annulliert, auch wenn sie im Heimatland erfolgt ist.
Wurdest du oder wirst du gezwungen, eine Zwangsheirat einzugehen, und suchst nun Hilfe, um dem zu entkommen?
Bei der Fachstelle Zwangsheirat findest du eine Helpline sowie eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit:
0800 800 007 / www.zwangsheirat.chWeitere Informationen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf die Zwangsheirat findest du in diesem Dossier.
Familienplanung und Schwangerschaft
Möchtest du eine Familie gründen? Hast du Fragen zu einer Schwangerschaft, zur Geburt oder zur Verhütung? Oder möchtest du dich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren?
Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität
Unsere Partnerorganisation, die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, berät dich persönlich, kostenlos und vertraulich.
Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz: Das ist erlaubt
Ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz ist in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft gesetzlich erlaubt.
Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind persönlich wie zum Beispiel:
- eine Frau ist ungewollt schwanger geworden
- durch das Austragen der Schwangerschaft ist das Leben der Mutter bedroht
Weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch findest du hier: