Beratung für Migrant*innen zu Aids- und Sexualfragen

Beratung für Migrant*innen zu Aids- und Sexualfragen

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen bietet Informationen und Beratungen zu HIV-/STI-Prävention und sexueller Gesundheit an – sowohl für Migrant*innen als auch für Fachpersonen im Migrationsbereich.

Angebote/Infos für Migrant*innen

Angebote/Infos für Fachpersonen im Migrationsbereich


Angebote und Infosfür Migrant*innen

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Körper, zu Ihrer Sexualität sowie zu Ihrer sexuellen Gesundheit. Ausserdem bekommen Sie hier einen Überblick zu weiteren Themen wie:

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Beziehungsgestaltung
  • Rechte und Gesetze

Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Plattform «Zanzu». Zanzu ist ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Sensoa, dem Flämischen Expertenzentrum für Sexuelle Gesundheit. Zanzu ist mehrsprachig aufgebaut und bietet umfassende Informationen zum eigenen Körper sowie zur sexuellen Gesundheit. Die Informationen sind leicht verständlich und in Form von Bildern verfügbar. Die Texte können Sie lesen oder auch hören.

Ebenfalls hilfreich ist die Broschüre «Klipp und klar» der Stadt Zürich: Hier finden Sie Informationen zur sexuellen Gesundheit in leichter Sprache. Die Broschüre ist geeignet für Menschen ab 16 Jahren.


Sexualität und ihre vielfältigen Formen

Was Sex ist, ist für jeden Menschen anders. Sex ist vor allem eins: vielfältig. Beim Sex geht es einerseits um das Erregen und Fühlen des eigenen Körpers sowie desjenigen der Partnerin bzw. des Partners. Es geht andererseits auch darum, Fantasien und Träume gemeinsam zu entwickeln und zu teilen sowie Intimität und Vergnügen zu erleben.

Sex ist eine zwischenmenschliche Kommunikation. Sex berührt alle Sinne und bringt verschiedene Gefühle wie Zärtlichkeit, Zuneigung und Liebe zum Ausdruck.

Ob in einer Liebesbeziehung, zum Entspannen oder aus purem Vergnügen – es gibt verschiedene Gründe, um Sex zu haben:

  • Sexuelle Lust empfinden und befriedigen – mit sich selbst oder mit einer Partnerin oder mit einem Partner
  • Liebe ausdrücken und Intimitäten austauschen
  • Kinderwunsch erfüllen
  • Geistige und körperliche Entspannung erleben

Menschen erleben Sex individuell, weil jeder Mensch eigene Bedürfnisse, Vorlieben und Vorstellungen von Sex hat. Darum gibt es den Sex in verschiedenen Formen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Selbstbefriedigung (= Sex mit sich selbst)
  • das Küssen und Streicheln
  • der Oralsex (= gegenseitige, körperliche Stimulation mit Mund und Zunge)
  • der Geschlechtsverkehr in Form von Vaginal- oder Analsex
  • der gleichgeschlechtliche Sex (= Frau mit Frau, Mann mit Mann)
  • weitere Sexualpraktiken oder Fetischsex

Sex haben können ein Mann und eine Frau (Heterosexualität), aber auch zwei Frauen oder zwei Männer (Homosexualität). Wichtig ist: Beide Personen wünschen den sexuellen Kontakt und geben dazu ihre Zustimmung. Lassen Sie sich nie zu Sex drängen. Machen Sie nur das, was Sie möchten. Wenn Sie auf Grenzen stossen, respektieren Sie diese.

Ferner sind beim Sex Verhütung und Schutz wichtig: Wenn Sie nicht richtig oder gar nicht verhüten, kann es beim Sex zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen. Oder Sie können sich mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) anstecken. Wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zur Sexualität finden Sie auf diesen Seiten (einfach gewünschtes Thema anklicken):


Körper und Körperhygiene

Infos zum Körper und zur Körperhygiene

Körper der Frau

Der Körper jeder Frau ist einzigartig. Er kann sich in der Grösse und Körperform, im Gewicht oder in der Hautfarbe unterscheiden. Ebenso unterscheiden sich Frauenkörper bei den Brüsten, bei der Vulva oder der Körper- und Schambehaarung. Manche Frauen bevorzugen eine Intimrasur, manche nicht. Für die Körperhygiene ist das nicht wichtig. Es ist eine persönliche Entscheidung jeder Frau.

Lesen, hören und sehen Sie hier weitere Informationen zum Körper der Frau:

 

 

Körper des Mannes

Auch bei Männern sind die Körper einzigartig. Sie können sich in der Grösse und der Körperform unterscheiden, aber auch im Gewicht oder in der Hautfarbe. Weitere Unterschiede lassen sich beim Penis oder bei der Körper- und Schambehaarung feststellen. Einige Männer rasieren sich ihre Körper- oder Schambehaarung, andere nicht. Auf die Hygiene hat dies keinen Einfluss. Es ist mehr ein persönlicher Geschmack.

Lesen, hören und sehen Sie hier weitere Informationen zum Körper des Mannes:


Rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich Sexualität und Pornografie

In der Schweiz sind bezüglich Sexualität und Pornografie diese Situationen gesetzlich erlaubt:

  • Sex ab 16 Jahren (Schutzalter)
  • Sex zwischen Jugendlichen unter 16 Jahren, sofern beide urteilsfähig sind, keine Kinderrechte verletzt werden und der Altersunterschied max. 3 Jahre beträgt
  • Sex zwischen verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Menschen
  • Freiwillige Prostitution ab 18 Jahren
  • Freiwilliges Mitwirken in sexuellen Darstellungen (ob selber oder professionell hergestellte pornografische Schriften, Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen) ab 18 Jahren
  • Ab 16 Jahren: Konsum, Besitz und Teilen von legaler Pornografie*

* Als legale Pornografie gelten nur sexuelle Darstellungen mit Darsteller*innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und freiwillig darin mitwirken.

Dagegen sind diese Formen der Pornografie illegal:

  • sexuelle Darstellungen mit Tieren
  • sexuelle Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • sexuelle Darstellungen mit Gewalttätigkeiten zwischen Erwachsenen

Achtung: Oftmals ist es Jugendlichen unter 16 Jahren nicht bewusst, dass sie sich in Bezug auf Pornografie strafbar machen. Und zwar, wenn sie pornografische Inhalte von sich selbst machen und anderen geben oder pornografische Inhalte von unter 18-Jährigen konsumieren und teilen. Solche Darstellungen zählen zur Kinderpornografie und werden somit zum Offizialdelikt.

Einzig straffrei bleiben minderjährige Jugendliche ab 16 Jahren, wenn sie voneinander einvernehmlich pornografische Darstellungen im Sinne der legalen Pornografie herstellen, besitzen oder konsumieren. Nicht erlaubt sind jedoch die Weiterverbreitung bzw. der Vertrieb dieser Darstellungen an Dritte. Verstösse dagegen werden von der Polizei geahndet.


Schutz vor HIV und STI

Vor HIV schützen Sie sich, indem Sie beim Anal- oder Vaginalverkehr ein Kondom benutzen. Ebenso bieten Kondome Schutz, wenn Sie Sexspielzeuge (Sextoys) mit jemandem teilen.

Kondome reduzieren beim eindringenden Geschlechtsverkehr das Risiko, sich mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) anzustecken. Allerdings lassen sich STI auch über andere Sexualpraktiken übertragen:

  • beim Oralsex
  • beim Küssen
  • über den Hautkontakt mit einer infizierten Stelle (= Berühren von Bläschen bei Herpes und Affenpocken, von Geschwüren bei Syphilis oder von Genitalwarzen)

HIV-/STI-Tests in St.Gallen

Wir arbeiten mit der Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen (KSSG) zusammen. Hier können Sie STI-Sprechstunden für HIV-Tests und Impfungen vereinbaren. Diese sind auch anonym und ohne Voranmeldung möglich.

Sie können dabei einzelne oder kombinierte Tests (= Full-HIV-/STI-Test) durchführen lassen:

  • HIV-Test per Blutabnahme
  • Syphilis-Test per Blutabnahme
  • Chlamydien-Test über oralen, genitalen sowie analen Abstrich
  • Test für Gonorrhö (Tripper) über oralen, genitalen sowie analen Abstrich

Parallel empfehlen wir Ihnen, sich gegen Hepatitis A und B sowie gegen HPV (= Humane Papillomaviren) zu impfen (bis 27 Jahre empfohlen). Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten. Eine Vorabklärung mit der eigenen Krankenkasse ist in jedem Fall ratsam.

Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder sich anonym testen lassen? Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

Welche STI es gibt und wie Sie sich vor HIV und STI schützen können, erfahren Sie auf diesen Seiten:


Beziehungen und Gefühle

In der Liebe, Sexualität und Beziehungsvielfalt gibt es verschiedene Lebens- und Beziehungsformen:

  • Feste Paarbeziehungen mit und ohne Heirat, mit und ohne Kinder
  • Paare, die zusammen oder getrennt wohnen
  • Singledasein mit und ohne gelegentliche Partner*innen
  • Hetero- oder homosexuelle Beziehungen
  • Gleichzeitige Beziehungen zu mehreren Partner*innen
  • Kontakte für Gelegenheitssex

 

Vertiefende Informationen zu Beziehungsarten können Sie hier nachschauen.

Rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich Partnerwahl

In der Schweiz haben Sie das Recht zu entscheiden, mit wem Sie eine Beziehung führen und/oder Sex haben möchten. Auch dürfen Sie in der Schweiz heiraten, wen Sie möchten.

Eltern, Geschwister oder andere Verwandte dürfen Sie nicht zwingen:

  • gegen Ihren Willen zu heiraten
  • mit jemandem eine Beziehung zu führen
  • mit jemandem Sex zu haben

Wenn dies dennoch gegen Ihren Willen geschieht, so rufen Sie die Polizei (112) und zeigen Sie diese Person an. Suchen Sie sich zudem Hilfe bei einer der folgenden Beratungsstelle:

 

Gute Beziehungen dank offener Gespräche

Damit Beziehungen funktionieren, braucht es eine offene Gesprächskultur, die eigene Gedanken, Gefühle und Wünsche zulässt. Eine gleichberechtigte Kommunikation stärkt das gegenseitige Vertrauen und fördert die gegenseitige Verbundenheit. Worüber Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner sprechen können und wie, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Sexuelle Probleme, Probleme in der Beziehung oder Gewalt

Es kann sein, dass Sie innerhalb Ihrer Beziehung Probleme mit der Sexualität haben. Solche Probleme können Frust oder Angst auslösen. Oder es kann sein, dass Ihr*e Partner*in Gewalt gegen Sie ausübt oder Ihnen droht.

Viele Menschen, die sowas erleben, bleiben oft schockiert und sprachlos. Deshalb ist es wichtig, nach einer solchen Situation sofort Hilfe zu holen, um die Gewalt und die Drohungen schnell zu stoppen.

Manchmal ist es nicht einfach, über sexuelle Probleme, Gewalt oder Probleme in der Beziehung zu sprechen. In einem solchen Fall lohnt sich ein Gespräch mit einer neutralen Fachperson. Diese untersteht der Schweigepflicht und behandelt Ihr Anliegen seriös und vertraulich.

In diesen Situationen können Ihnen Fachpersonen weiterhelfen:

  • Psychologische Probleme wie Depressionen oder Ängste: Hier helfen Ihnen Psycholog*innen weiter.
  • Beziehungsprobleme: Hier können Sie Paartherapeut*innen aufsuchen.
  • Familienplanung und Schwangerschaft: Neben Gynäkolog*innen und Hebammen können Sie sich auch an unsere Partnerorganisation, der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, wenden.
  • Sexuell übertragbare Krankheiten (HIV/STI): Die Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen ist hierfür die richtige Adresse. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen für eine Beratung sowie HIV- und STI-Tests.
  • Gewalt in der Beziehung: Suchen Sie sich in diesem Fall Hilfe bei einer der kantonalen Fachstellen wie beim Frauenhaus St.Gallen, beim Kinderschutzzentrum St.Gallen oder bei der Opferhilfe St.Gallen-Appenzell.

 

Gleichberechtigung und sexuelle Vielfalt

In der Schweiz sind Frauen, Männer und non-binäre Geschlechter (= weder ganz/immer weiblich noch ganz/immer männlich) gleichwertig. Das heisst: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten – egal, welches Geschlecht sie haben. Dies gilt auch für die Vielfalt bei der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität – ob heterosexuell, homosexuell (lesbisch und schwul), trans*, inter*, queer oder asexuell.

Diskriminierungen in Bezug auf das Geschlecht, die Ethnie oder Religion sind verboten. Das gilt auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung: Niemand darf deswegen anders behandelt werden.

Warum jemand homo- oder bisexuell ist, unterliegt dem eigenen inneren Gefühl: Die Homo- oder Bisexualität passiert ganz natürlich. Sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare können in der Schweiz heiraten.

Wenn Sie bi- oder homosexuell sind, müssen Sie das anderen Menschen nicht sagen, wenn Sie es nicht wünschen oder wenn eine unmittelbare Gefahr für Sie besteht. In einem solchen Fall sollten Sie sich Hilfe von aussen holen: Die LGBT-Helpline bietet Ihnen eine erste Unterstützung und Beratung im Falle von Gewalt oder Diskriminierung.

 

Ehrbezogene Gewalt

Verschiedene Gesellschaften haben verschiedene Vorstellungen über Ehre. Ehre steht oft in Verbindung mit der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung eines Menschen. Es gilt, bestimmte Erwartungen zu erfüllen – wie zum Beispiel:

  • keinen Sex vor der Ehe zu haben
  • nur heterosexuell zu leben
  • eine Person zu heiraten, die einem die Familie vorschlägt (= arrangierte Ehen bzw. Zwangsehen)

Erfüllt eine Person diese Erwartungen nicht, interpretieren deren Familienmitglieder das oft als Verletzung der Familienehre. Um die Ehre wiederherzustellen, greifen Familien oft zu Gewalt – sei dies mit Drohungen, Nötigungen oder mit körperlicher Gewalt. In einem solchen Fall ist die Rede von ehrbezogener Gewalt.

Die Schweiz verbietet jede Form von Gewalt gegenüber anderen Menschen – auch die ehrbezogene Gewalt.

Diese Beispiele gelten in der Schweiz nicht als Verletzung der Ehre:

  • Sex und/oder Beziehungen vor der Ehe
  • Verlust der Jungfräulichkeit vor dem Heiraten
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Scheidung
  • Homo- und Bisexualität, gleichgeschlechtlicher Sex bzw. gleichgeschlechtliche Beziehungen
  • Wenn die Kleidung, Frisur oder der Körperschmuck (Piercings, Tattoos) nicht dem Willen der Familie entsprechen

 

Vergewaltigung und Zwangsheirat sind keine Ehrverletzung, sondern gesetzlich verboten

Vergewaltigungen sind in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie sind keine Ehrverletzung: Denn das Opfer hat sich nichts zuschulden kommen lassen und damit niemanden entehrt. Die Schuld liegt alleine bei den Tatpersonen, die dafür strafrechtlich verfolgt werden.

Ebenfalls verboten ist die Zwangsverheiratung: Personen dürfen sich in der Schweiz gegen eine arrangierte Ehe wehren. Sie dürfen somit die Person ablehnen, die einem die Familie als Ehepartner*in vorschlägt. Wenn eines oder mehrere Familienmitglieder eine Zwangsheirat dennoch durchsetzen, so droht diesen Personen eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren. Zudem wird eine solche Ehe sofort annulliert.

Im Übrigen ist die Zwangsheirat sowohl bei minder- als auch bei volljährigen Personen verboten. Auch wenn eine Eheschliessung im Heimatland erfolgt ist, verliert eine solche Ehe in der Schweiz sofort ihre Gültigkeit. In der Schweiz dürfen nur Personen ab 18 Jahren heiraten und das nur, wenn sie dies selbst bestimmen.

Wurden oder werden Sie gezwungen, eine Zwangsheirat einzugehen, und suchen nun Hilfe, um dem zu entkommen?

Bei der Fachstelle Zwangsheirat finden Sie eine Helpline sowie eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit:
0800 800 007 / www.zwangsheirat.ch

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf die Zwangsheirat finden Sie hier.

Formen ehrbezogener Gewalt

In einigen Gesellschaften sind Frauen und Männer nicht gleichberechtigt: Dabei geniessen Männer mehr Rechte und Freiheiten als Frauen und sind ihnen höhergestellt. Dieses Machtgefälle ist Gewalt gegenüber Frauen.

In der Schweiz sind solche Ungleichbehandlungen sowie Gewalttaten verboten. Die ehrbezogene Gewalt kann dabei verschiedene Formen annehmen:

  • Kontrolle und Überwachung von Mädchen und Frauen seitens der Familienmitglieder bezüglich Kleidung, Sport und Kontakt zu Menschen ausserhalb der Familie
  • Zwangsheirat
  • Psychologische Gewalt in Form von Drohungen, Beleidigungen oder durch Verachtung
  • Körperliche Bestrafung durch Schläge und Tritte
  • Anstiftung zum Selbstmord oder Mord
  • Häusliche Gewalt und Unterdrückung in der Ehe oder Partnerschaft

In Gesellschaften, in denen Frauen schlechter gestellt sind als Männer, sind auch homo- und bisexuelle Menschen ehrbezogener Gewalt ausgesetzt. In der Schweiz ist ehrbezogene Gewalt auch homo- und bisexuellen Menschen gegenüber verboten.

 

Sind auch Sie ehrbezogener Gewalt ausgesetzt? Diese Fachstellen helfen Ihnen:


Familienplanung und Schwangerschaft

Haben Sie Fragen zur Familienplanung/Familiengründung, Schwangerschaft und Geburtsvorbereitung? Oder möchten Sie sich über Verhütung oder über einen Schwangerschaftsabbruch informieren und beraten lassen?

Dann hilft Ihnen gerne unsere Partnerorganisation, die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, weiter.

Rechtliche Situation in der Schweiz bei einem Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz ist in den ersten 12 Wochen nach der Befruchtung gesetzlich erlaubt. Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind persönlich wie zum Beispiel:

  • eine Frau ist ungewollt schwanger geworden
  • durch das Austragen der Schwangerschaft ist das Leben der Mutter bedroht

Vor dem Schwangerschaftsabbruch erfolgt eine fachliche Beratung bei einer Familienplanungs- bzw. Schwangerschaftsberatungsstelle. Diese Beratung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos.

Weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier. Auch können Sie den Leitfaden für Schwangere hier herunterladen.


AfriTISCHE – ein Projekt für Frauen und Männer aus der Subsahara-Region

«AfriTISCHE» ist ein Projekt der AHSGA für Frauen und Männer aus der Subsahara-Region. Es existiert seit mehreren Jahren und befasst sich spezifisch mit der HIV-/STI-Prävention. Neu auch mit den Themen Homosexualität, Diskriminierung und Genitalbeschneidungen.

Entstanden ist das Projekt AfriTISCHE aus den FemmesTISCHEN. Es ist ein lizenziertes, nationales und mehrfach preisgekröntes Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramm. Es bringt mehrheitlich Frauen mit Zuwanderungsgeschichte zu Diskussionsrunden zusammen.

Diese Diskussionsrunden erfolgen im privaten oder institutionellen Rahmen. Unter Anleitung einer Moderatorin setzen sich die Teilnehmer*innen mit Fragen zu Erziehung, Lebensalltag und Gesundheit auseinander. Zahlreiche Regionen der Schweiz, aber auch andere Länder setzen dieses Programm seit 1996 erfolgreich um.

Links

http://femmestische.ch/

https://www.caritas-stgallen.ch/was-wir-tun/femmes-tische


Angebote für Fachpersonenim Migrationsbereich

Für Fachpersonen im Migrationsbereich bietet die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen Beratungen, Informationen und Schulungen in zwei Themengebieten an:

  • Verbesserung der sexuellen Gesundheit dank gezielter HIV-/STI-Prävention
  • Stärkung der sexuellen Bildung von Migrant*innen aus Ländern mit hoher Prävalenz und bei HIV-/STI-infizierten Migrant*innen sowie deren Partner*innen und Familien

Migration löst psychosoziale und sozioökonomische Belastungen aus. Diese äussern sich in Form eines unsicheren Aufenthaltsstatus sowie eines fehlenden oder ungenügenden sozialen Bezugsnetzes.

Solche Belastungen sind oft Ursachen des schlechteren Gesundheitszustandes vieler Migrant*innen und Asylsuchenden in der Schweiz. Denn viele von ihnen befinden sich in Lebensumständen, die ein konsequentes Schutzverhalten in den Hintergrund rücken lassen. Sei dies die eigene sexuelle Gesundheit oder die Motivation für einen HIV-Test. Ferner sind in vielen Ländern Sexualität, gleichgeschlechtliche Liebe, sexuelle Gewalt, HIV und Krankheit ein Tabuthema.


Beratungen und Schulungen für Migrant*innen

Die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbare Krankheiten (STI) ist eine unserer Kernaufgaben. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Migrant*innen aus Ländern, in denen das HI-Virus stark verbreitet ist und das Wissen über die Prävention, Infektion und Behandlungsmöglichkeiten oft fehlt.

Wir führen Schulungen für Migrant*innen durch, in denen wir die Grundlagen zu HIV/STI und zu sexueller Gesundheit vermitteln. Diese Schulungen erfolgen beispielsweise in Kursen für Asylsuchende oder auf Anfrage in Beratungsstellen im Migrationsbereich. Die Schulungen führen wir in der Regel nach Frauen-, Männer- und Sprachgruppen getrennt durch, zusammen mit der Unterstützung von Übersetzer*innen in der jeweils benötigten Sprache.


Angebote für Fachpersonen im Asyl-, Migrations- und Integrationsbereich

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen bietet für Fachpersonen im Migrationsbereich Fachberatungen und Schulungen zu HIV/STI und sexueller Gesundheit im Migrationsbereich an.

Schulungsangebot zur HIV-/STI-Prävention im Migrationsbereich

Konzept zur Aids-, HIV- und STI-Prävention in Asylzentren

 

 

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