Vergewaltigungen sind in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie sind keine Ehrverletzung: Denn das Opfer hat sich nichts zuschulden kommen lassen und damit niemanden entehrt. Die Schuld liegt allein bei den Tatpersonen, die dafür strafrechtlich verfolgt werden.
Ebenfalls verboten ist die Zwangsverheiratung – sowohl bei minder- als auch bei volljährigen Personen: In der Schweiz dürfen ausschliesslich Personen ab 18 Jahren heiraten und das nur, wenn sie dies selbst bestimmen. Personen dürfen sich in der Schweiz gegen eine arrangierte Ehe wehren. Du darfst somit die Person ablehnen, die dir die Familie als Ehepartner*in vorschlägt.
Wenn eines oder mehrere Familienmitglieder eine Zwangsheirat dennoch durchsetzen, droht diesen Personen eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren. Zudem wird eine solche Ehe sofort annulliert, auch wenn sie im Heimatland erfolgt ist.
Wurdest du oder wirst du gezwungen, eine Zwangsheirat einzugehen, und suchst nun Hilfe, um dem zu entkommen?
Bei der Fachstelle Zwangsheirat findest du eine Helpline sowie eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit:
0800 800 007 / www.zwangsheirat.ch
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf die Zwangsheirat findest du in diesem Dossier.