Rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich Partnerwahl
In der Schweiz haben Sie das Recht zu entscheiden, mit wem Sie eine Beziehung führen und/oder Sex haben möchten. Auch dürfen Sie in der Schweiz heiraten, wen Sie möchten.
Eltern, Geschwister oder andere Verwandte dürfen Sie nicht zwingen:
- gegen Ihren Willen zu heiraten
- mit jemandem eine Beziehung zu führen
- mit jemandem Sex zu haben
Wenn dies dennoch gegen Ihren Willen geschieht, so rufen Sie die Polizei (112) und zeigen Sie diese Person an. Suchen Sie sich zudem Hilfe bei einer der folgenden Beratungsstelle:
Gute Beziehungen dank offener Gespräche
Damit Beziehungen funktionieren, braucht es eine offene Gesprächskultur, die eigene Gedanken, Gefühle und Wünsche zulässt. Eine gleichberechtigte Kommunikation stärkt das gegenseitige Vertrauen und fördert die gegenseitige Verbundenheit. Worüber Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner sprechen können und wie, erfahren Sie auf dieser Seite.
Sexuelle Probleme, Probleme in der Beziehung oder Gewalt
Es kann sein, dass Sie innerhalb Ihrer Beziehung Probleme mit der Sexualität haben. Solche Probleme können Frust oder Angst auslösen. Oder es kann sein, dass Ihr*e Partner*in Gewalt gegen Sie ausübt oder Ihnen droht.
Viele Menschen, die sowas erleben, bleiben oft schockiert und sprachlos. Deshalb ist es wichtig, nach einer solchen Situation sofort Hilfe zu holen, um die Gewalt und die Drohungen schnell zu stoppen.
Manchmal ist es nicht einfach, über sexuelle Probleme, Gewalt oder Probleme in der Beziehung zu sprechen. In einem solchen Fall lohnt sich ein Gespräch mit einer neutralen Fachperson. Diese untersteht der Schweigepflicht und behandelt Ihr Anliegen seriös und vertraulich.
In diesen Situationen können Ihnen Fachpersonen weiterhelfen:
- Psychologische Probleme wie Depressionen oder Ängste: Hier helfen Ihnen Psycholog*innen weiter.
- Beziehungsprobleme: Hier können Sie Paartherapeut*innen aufsuchen.
- Familienplanung und Schwangerschaft: Neben Gynäkolog*innen und Hebammen können Sie sich auch an unsere Partnerorganisation, der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, wenden.
- Sexuell übertragbare Krankheiten (HIV/STI): Die Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen ist hierfür die richtige Adresse. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen für eine Beratung sowie HIV- und STI-Tests.
- Gewalt in der Beziehung: Suchen Sie sich in diesem Fall Hilfe bei einer der kantonalen Fachstellen wie beim Frauenhaus St.Gallen, beim Kinderschutzzentrum St.Gallen oder bei der Opferhilfe St.Gallen-Appenzell.
Gleichberechtigung und sexuelle Vielfalt
In der Schweiz sind Frauen, Männer und non-binäre Geschlechter (= weder ganz/immer weiblich noch ganz/immer männlich) gleichwertig. Das heisst: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten – egal, welches Geschlecht sie haben. Dies gilt auch für die Vielfalt bei der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität – ob heterosexuell, homosexuell (lesbisch und schwul), trans*, inter*, queer oder asexuell.
Diskriminierungen in Bezug auf das Geschlecht, die Ethnie oder Religion sind verboten. Das gilt auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung: Niemand darf deswegen anders behandelt werden.
Warum jemand homo- oder bisexuell ist, unterliegt dem eigenen inneren Gefühl: Die Homo- oder Bisexualität passiert ganz natürlich. Sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare können in der Schweiz heiraten.
Wenn Sie bi- oder homosexuell sind, müssen Sie das anderen Menschen nicht sagen, wenn Sie es nicht wünschen oder wenn eine unmittelbare Gefahr für Sie besteht. In einem solchen Fall sollten Sie sich Hilfe von aussen holen: Die LGBT-Helpline bietet Ihnen eine erste Unterstützung und Beratung im Falle von Gewalt oder Diskriminierung.
Ehrbezogene Gewalt
Verschiedene Gesellschaften haben verschiedene Vorstellungen über Ehre. Ehre steht oft in Verbindung mit der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung eines Menschen. Es gilt, bestimmte Erwartungen zu erfüllen – wie zum Beispiel:
- keinen Sex vor der Ehe zu haben
- nur heterosexuell zu leben
- eine Person zu heiraten, die einem die Familie vorschlägt (= arrangierte Ehen bzw. Zwangsehen)
Erfüllt eine Person diese Erwartungen nicht, interpretieren deren Familienmitglieder das oft als Verletzung der Familienehre. Um die Ehre wiederherzustellen, greifen Familien oft zu Gewalt – sei dies mit Drohungen, Nötigungen oder mit körperlicher Gewalt. In einem solchen Fall ist die Rede von ehrbezogener Gewalt.
Die Schweiz verbietet jede Form von Gewalt gegenüber anderen Menschen – auch die ehrbezogene Gewalt.
Diese Beispiele gelten in der Schweiz nicht als Verletzung der Ehre:
- Sex und/oder Beziehungen vor der Ehe
- Verlust der Jungfräulichkeit vor dem Heiraten
- Schwangerschaftsabbruch
- Scheidung
- Homo- und Bisexualität, gleichgeschlechtlicher Sex bzw. gleichgeschlechtliche Beziehungen
- Wenn die Kleidung, Frisur oder der Körperschmuck (Piercings, Tattoos) nicht dem Willen der Familie entsprechen
Vergewaltigung und Zwangsheirat sind keine Ehrverletzung, sondern gesetzlich verboten
Vergewaltigungen sind in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie sind keine Ehrverletzung: Denn das Opfer hat sich nichts zuschulden kommen lassen und damit niemanden entehrt. Die Schuld liegt alleine bei den Tatpersonen, die dafür strafrechtlich verfolgt werden.
Ebenfalls verboten ist die Zwangsverheiratung: Personen dürfen sich in der Schweiz gegen eine arrangierte Ehe wehren. Sie dürfen somit die Person ablehnen, die einem die Familie als Ehepartner*in vorschlägt. Wenn eines oder mehrere Familienmitglieder eine Zwangsheirat dennoch durchsetzen, so droht diesen Personen eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren. Zudem wird eine solche Ehe sofort annulliert.
Im Übrigen ist die Zwangsheirat sowohl bei minder- als auch bei volljährigen Personen verboten. Auch wenn eine Eheschliessung im Heimatland erfolgt ist, verliert eine solche Ehe in der Schweiz sofort ihre Gültigkeit. In der Schweiz dürfen nur Personen ab 18 Jahren heiraten und das nur, wenn sie dies selbst bestimmen.