Jahresbericht

Elegies For Angels, Punks And Raging Queens – Benefizabend zum 40-Jahr-Jubiläum der Aids-Hilfe Schweiz und Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell

40 Jahre Engagement und Prävention: Die Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell feiert Jubiläum

11. November 2025

Am 15. November 2025 wird die Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell (AHSGA) 40 Jahre alt. Mit der dazugehörigen Fachstelle für Aids- und Sexualfragen feiert sie ihr Jubiläum am 29. November 2025 mit einem Benefizabend zum Welt-Aids-Tag in der Lokremise St.Gallen.

Text: Predrag Jurisic/Aids-Hilfe Schweiz
Beitragsbild: Aids-Hilfe Schweiz

 

Elegies For Angels, Punks And Raging Queens – Benefizabend zum 40-Jahr-Jubiläum der Aids-Hilfe Schweiz und Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell

Elegies For Angels, Punks And Raging Queens – Benefizabend zum 40-Jahr-Jubiläum der Aids-Hilfe Schweiz und Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell

 

Die AHSGA gründete sich 1985. Menschen mit HIV schufen in den dunkelsten Jahren der Aids-Epidemie eine erste Anlaufstelle. Es war ein Akt der Notwehr, der Solidarität. Aus dieser Initiative entwickelte sich die heutige, professionell geführte Fachstelle für Aids- und Sexualfragen.

 

Der Weg zur professionellen Fachstelle

In den 1980er-Jahren stand die reine Überlebenshilfe und die Aufklärung über die neue, tödliche Gefahr im Zentrum. Die Präventionsarbeit richtete sich primär gegen die Übertragung von HIV. Mit dem Aufkommen wirksamer Therapien – HIV ist heute nicht heilbar, aber gut behandelbar – verschob sich der Fokus. 

Die Lebensqualität von Menschen mit HIV verbesserte sich. Was blieb, sind Diskriminierung und Stigmatisierung. Mit Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit versucht die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, dem entgegenzuwirken. 

Mitte der 1990er-Jahre kam der Bereich der sexuellen Bildung hinzu. Das Ziel der Fachstellenarbeit heute ist umfassender: Sie will Menschen befähigen, ihre Sexualität gesund, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst zu gestalten. Die Mission: Durchblick in Gesundheit und Bildung. Dabei ruht die Fachstellenarbeit auf zwei Säulen: sexuelle Gesundheit und sexuelle Bildung. 

 

Benefizabend zum Welt-Aids-Tag 

Das 40-Jahr-Jubiläum feiert die AHSGA mit einem musikalischen Benefizabend, der an die Anfänge der Aids-Krise erinnert: «Elegies for Angels, Punks and Raging Queens» heisst die Schweizer Erstaufführung eines Liederzyklus mit bewegenden Songs und Monologen. Das Stück von 1989 handelt vom Leben und Sterben mit HIV. Angehörige und Menschen mit HIV berichten von Liebe, Verzweiflung, Trauer, Solidarität und Lebensfreude.  

Der Benefizabend beginnt am 29. November 2025 um 20 Uhr in der Lokremise St.Gallen. Er ist Teil des 40-Jahr-Jubiläums der Aids-Hilfe Schweiz und erinnert musikalisch an 40 Jahre Engagement für Menschen und gegen Ausgrenzung.  

Weitere Informationen und Tickets zu «Elegies for Angels, Punks and Raging Queens» in der Lokremise finden Sie hier. Alle Informationen zum Benefizabend und allen Spielorten in der Schweiz sind hier erhältlich.  

 

Kunst als Zeugin der Zeit: Die Edition AHSGA von 1993 bis 1999

Am Benefizabend in der Lokremise wird die AHSGA einen Stand betreiben. Dort ist die besondere Kunstedition AHSGA von 1993 bis 1999 zu sehen. Diese Edition ist ein seltenes Zeitdokument und zeigt die Verbindung von Kunst und Kampf gegen die Krankheit in den 90er-Jahren. Bekannte Ostschweizer Künstler*innen haben diese Kunstedition gestaltet. 

Interessierte haben die Möglichkeit, die historischen Grafiken zu erwerben, sowohl einzeln als auch als vollständige Edition. Der Erlös kommt Präventionsprojekten und der Unterstützung von Menschen mit HIV zugute.

Kunstedition AHSGA von 1993: Kunst im Kampf gegen HIV/Aids

Kunst im Kampf gegen HIV/Aids: Die Kunstedition AHSGA von 1993 bis 1999 – erhältlich bei der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen.

Preis- und Bestellanfragen sind bereits jetzt möglich: 

Fachstelle für Aids- und Sexualfragen
Tellstrasse 4
9000 St.Gallen 

info@ahsga.ch| 071 223 68 08 

HIV-/STI-Beratung: Adrian Knecht

Neue Geschäftsleitung der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen

7. Oktober 2025

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen verzeichnet einen Wechsel in der Geschäftsleitung: Seit dem 1. September 2025 ist Adrian Knecht neuer Geschäftsleiter und Nachfolger von Simone Dos Santos.

Text: Predrag Jurisic
Beitragsbild: AHSGA/Mattes Films AG

 

HIV-/STI-Beratung: Adrian Knecht

Adrian Knecht: neuer Geschäftsleiter der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen.

 

Ende August hat Simone Dos Santos ihre Tätigkeit bei der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen beendet. Davor engagierte sie sich 18 Jahre lang in der sexuellen Bildung für Volksschulen, soziale Institutionen, Berufsschulen und Migrationsprojekte sowie in der HIV-/STI-Prävention und Beratung. Die letzten sechs Jahre wirkte sie als Geschäftsleiterin der Fachstelle.

Simone Dos Santos, ehemalige Geschäftsleiterin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen

Simone Dos Santos, ehemalige Geschäftsleiterin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen.

Immer mit dabei: viel Herzblut für eine aufgeklärte, offene und vielfältige Gesellschaft. Dazu die AHSGA-Präsidentin Andrea Schöb: «Wir danken Simone für ihr unermüdliches und leidenschaftliches Engagement der letzten fast zwei Jahrzehnte. Ihre Haltung und Werte haben uns inspiriert – die bewährte Arbeit werden wir weiterführen und weiterentwickeln. Für ihren weiteren Weg wünschen wir Simone nur das Beste.»

 

Adrian Knecht: Sozialarbeiter mit Erfahrung in der sexuellen Gesundheit

Seit 2020 ist Adrian Knecht bei der Fachstelle als Projektleiter Prävention MSM/LGTBIQA+ im Einsatz. In dieser Funktion betreute er die HIV-/STI-Prävention für MSM* und TSM* mit Kampagnen, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Ausserdem leitete er das COMOUT-Schulprojekt und koordinierte die Einsätze des Freelance-Teams.

*MSM/TSM: Männer (= MSM) und trans Personen (= TSM), die Sex mit Männern haben

Adrian Knecht ist Sozialarbeiter und hat sich im Bereich sexuelle Gesundheit weitergebildet. Neben der beruflichen Tätigkeit bringt er Erfahrung aus ehrenamtlichen Engagements bei einem queeren Dachverband, in der offenen Jugendarbeit und der Kommunalpolitik mit.

 

Über die AHSGA und Fachstelle für Aids- und Sexualfragen

Der Verein Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell (AHSGA) existiert seit 1985 und ist heute Träger der professionell geführten Fachstelle für Aids- und Sexualfragen. Ihr Auftrag umfasst ganzheitliche Angebote in der sexuellen Bildung und sexuellen Gesundheit. Sie setzt sich für sexuelle Gesundheit, Prävention, Begleitung von Menschen mit HIV, sexualpädagogische Angebote und queere Lebensrealitäten ein. Diskretion, Offenheit und Fachkompetenz prägen ihre Arbeit.

Weiterführende Infos:

Sexuelle Bildung

Sexuelle Gesundheit

 

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

Zero Discrimination Day 2025: Signifikante Diskriminierung von Menschen mit HIV im Gesundheitswesen

1. März 2025

Trotz des medizinischen Fortschritts und einer zunehmenden Sensibilisierung stellt die Diskriminierung von Menschen mit HIV in der Schweiz nach wie vor eine Realität dar. Vor allem in der Spitex und in Altersheimen sind Vorurteile und Benachteiligungen zu beobachten.

Text: Predrag Jurisic/Aids-Hilfe Schweiz
Beitragsbild: Aids-Hilfe Schweiz

 

Älter werden mit HIV: Besonders in der geriatrischen Versorgung fehlt es an Wissen über HIV.

Älter werden mit HIV: Besonders in der geriatrischen Versorgung fehlt es an Wissen über HIV.

 

2014 initiierten UNAIDS und die Vereinten Nationen den Zero Discrimination Day, um ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV zu setzen. Dieser jährlich am 1. März begangene Tag hat das Ziel, weltweit auf diese Problematik aufmerksam zu machen und gegen Diskriminierung vorzugehen.

Auch in der Schweiz sind Diskriminierungen von Menschen mit HIV immer noch weit verbreitet. Dies zeigen die Diskriminierungsmeldungen, die die Aids-Hilfe Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sammelt. 2024 registrierte die Aids-Hilfe Schweiz 91 Diskriminierungsmeldungen. Über ein Drittel stammte aus dem Gesundheitswesen, wie die nachfolgende Grafik zeigt:

Diskriminierungsmeldungen von Menschen mit HIV 2024

Alle Zahlen und Fakten zu Diskriminierungsmeldungen für das Jahr 2024 gibt es im aktuellen Diskriminierungsbericht der Aids-Hilfe Schweiz nachzulesen.

 

Kampagnen-Fokus 2025: «Älter werden mit HIV»

Der Altersmedian von Menschen mit HIV in der Schweiz beträgt mittlerweile 54 Jahre, mehr als die Hälfte ist zwischen 45 und 64 Jahre alt. Es ist anzunehmen, dass die Zahl älterer Menschen mit HIV weiter ansteigt. Gleichzeitig fehlt es in der geriatrischen Versorgung – der medizinischen Betreuung von älteren Menschen – häufig an Wissen über HIV. Dies führt zu Fehlbehandlungen und unnötiger Stigmatisierung. Es braucht folglich eine bessere Schulung der Fachkräfte, um eine diskriminierungsfreie Versorgung zu gewährleisten.

Für die Kampagne zum Zero Discrimination Day am 1. März 2025 rückt die Aids-Hilfe Schweiz das Thema «Älter werden mit HIV» in den Fokus: «Hier sind wir!», lautet das Motto. Es verdeutlicht: Senior*innen mit HIV sind nun Teil des Gesundheits- und Pflegesystems – ob in der häuslichen Begleitung oder in sozialmedizinischen Einrichtungen. Dennoch bleiben Diskriminierung und Stigmatisierung auch in der Altenpflege ein ernstes Problem.

 

Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten

Um der Diskriminierung und Stigmatisierung in der Altenpflege zu begegnen, gibt es neu einen Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten: Dieser Leitfaden enthält bewährte Praktiken sowie medizinische, soziale und rechtliche Informationen.

Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten

Leitfaden für Fachpersonen, die ältere Menschen mit HIV begleiten

 

Kostenlose Rechtsberatung für Menschen mit HIV

Menschen mit HIV können sich gegen die Diskriminierungen wehren – mithilfe der kostenlosen Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz. Die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz klärt ab, informiert, berät und vermittelt – ob bei Diskriminierungen im Gesundheitswesen, bei der Arbeit oder bei Privatversicherungen.

Mehr zur kostenlosen Rechtsberatung für Menschen mit HIV.

Schweigen Sie nicht, wenn Sie diskriminiert werden, und melden Sie, was vorgefallen ist. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Die Dienstleistung der Aids-Hilfe Schweiz ist kostenlos.

Das Beratungsteam ist an folgenden Tagen für Sie da:
Dienstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr

Telefon: 044 447 11 11
Fax: 044 447 11 12
E-Mail: recht@aids.ch
Postadresse: Aids-Hilfe Schweiz, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich

 

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

Positive Life ist eine Plattform für Information und Austausch zum Leben mit HIV – von, mit und für Menschen mit HIV. Die Trägerin dieser Plattform ist die Aids-Hilfe Schweiz. Auf Positive Life gibt es bewegende Geschichten zu sehen, aber auch wichtige medizinische Infos und rechtliche Tipps, die weiterhelfen.

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

Positive Life – alles rund um das Leben mit HIV

 

 

Melanie über Dating mit HIV.

Welt-Aids-Tag 2024: Ein Aufruf zur Solidarität und zum Wandel

1. Dezember 2024

Am 1. Dezember feiern wir bereits seit über 30 Jahren den Welt-Aids-Tag. Dieser Tag hebt die Rechte derjenigen hervor, die mit HIV leben, und fordert ein Miteinander, das frei von Vorurteilen und Diskriminierung ist. Zudem gedenken wir der Menschen, die an den Folgen von HIV und Aids verstorben sind.

Text: Aids-Hilfe Schweiz/Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (AHSGA)
Beitragsbild: Kampagne zum Welt-Aids-Tag

 

Melanie über Dating mit HIV.

Im Video erzählt Melanie (31) über Dating mit HIV.

 

Heute ist es wieder so weit: Wir zelebrieren den Welt-Aids-Tag! Dieser Tag dient nicht nur als Rückblick auf die Herausforderungen der Vergangenheit, sondern inspiriert uns, aktiv an einer besseren Zukunft zu arbeiten.

 

«Undetectable = Untransmittable» (U = U)

Die Botschaft hinter «Undetectable = Untransmittable» (U = U) ist klar: Menschen mit HIV, die eine erfolgreiche Therapie erhalten, können das Virus nicht an andere weitergeben. Das HI-Virus ist nicht mehr nachweisbar (= undetectable) und somit auch nicht mehr übertragbar (= untransmittable). Diese wichtige Erkenntnis trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und die Wahrnehmung von HIV zu verändern.

Das Leben mit HIV hat sich transformiert: Es bietet Raum für Chancen, Liebe und Lebensfreude. Lassen Sie uns alle dafür eintreten, dass diese Realität anerkannt wird!

Indem wir Geschichten und Erfahrungen von Menschen mit HIV teilen, veranschaulichen wir, wie vielfältig und positiv das Leben mit HIV gestaltet sein kann. Nutzen wir diesen Tag, um ein Zeichen gegen Vorurteile zu setzen und unsere Solidarität zu zeigen. Gemeinsam können wir eine Welt schaffen, in der jeder, der mit HIV lebt, ohne Angst und Diskriminierung existieren kann.

 

Kampagne zum Welt-Aids-Tag 2024

Zum Welt-Aids-Tag 2024 ruft die Aids-Hilfe Schweiz dazu auf, überholte Vorstellungen über HIV zu hinterfragen und Solidarität zu zeigen. Eine digitale Kampagne mit Kurzvideos von jungen Menschen mit HIV vermittelt persönliche Einblicke, um Wissen zu verbreiten und Ängste abzubauen.

Mehr zu den Videos unter diesem Link

 

HIV und Aids in Zahlen

 

In der Schweiz

In der Schweiz leben im Jahr 2022 etwa 17’500 Menschen mit HIV. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) berichtete im gleichen Jahr von 371 neuen HIV-Diagnosen, was einem Anstieg von 14 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die meisten dieser Fälle betreffen Männer, die Sex mit Männern haben, während Ansteckungen bei trans und intergeschlechtlichen Individuen nicht ausreichend dokumentiert sind. Die Inzidenz und Ansteckungswege bleiben im Wesentlichen gleich – prävalent sind heterosexuelle Kontakte bei Frauen und ein geringer Einfluss durch injizierenden Drogenkonsum.

 

Weltweit

Weltweit leben im Jahr 2023 etwa 39,9 Millionen Menschen mit HIV. Zu den tragischen Statistiken gehören:

  • 1,3 Millionen Neuinfektionen, darunter etwa 44 % cisgeschlechtliche Frauen.
  • 630.000 Todesfälle aufgrund von Aids-bedingten Krankheiten – das entspricht einer Person pro Minute.
  • 30,7 Millionen Menschen haben Zugang zu antiretroviralen Therapien.

Seit Beginn der Epidemie haben sich insgesamt 88,4 Millionen Menschen mit HIV infiziert, 42,3 Millionen Menschen sind an Aids-bedingten Krankheiten gestorben. Positiv zu vermerken ist, dass die Todesfälle seit ihrem Höchststand im Jahr 2004 um 69 % gesenkt wurden. Dennoch ist die Finanzierung des HIV-Kampfes zwischen 2020 und 2023 um 7,9 % gesunken.

Quellen:

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

UNAIDS

WHO

 

Unterstützung bei Diskriminierung

Wenn Sie Zeuge von Diskriminierung werden oder selbst betroffen sind, melden Sie dies der Aids-Hilfe Schweiz. So können Sie dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Belange von Menschen mit HIV zu schaffen. Hier geht’s zum Meldeformular.

 

Weitere Informationen zur diesjährigen Kampagne

 

Anonyme und regelmässige HIV-/STI-Tests in St.Gallen

 

Ein HIV-/STI-Test gibt Klarheit über den eigenen Gesundheitsstatus. Anonymes und regelmässiges Testen ist wichtig und soll unkompliziert zugänglich sein. Darum führt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Zusammenarbeit mit HOCH Health Ostschweiz Tests auf der Fachstelle durch. Alle Informationen und Termine dazu gibt es auf der Seite «Testen auf der Fachstelle».

Weitere Testmöglichkeiten bietet die infektiologische Sprechstunde für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) von HOCH Health Ostschweiz: Hier geht’s zu den Terminen, Preisen und Anmeldemöglichkeiten.

 

 

 

Alles zum Safer Sex: Mach den Safer-Sex-Check!

Sex? Aber sicher –
mit dem Safer-Sex-Check!

30. Juli 2024

Neues zum Safer Sex: Die neue LOVE-LIFE-Kampagne «Ready!» betont den Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen – mit dem Safer-Sex-Check. Dieser bietet persönliche, risikobasierte Schutz- und Testempfehlungen.

Text: Predrag Jurisic/LOVE-LIFE-Kampagne
Beitragsbild: LOVE-LIFE-Kampagne

 

 

Bis 2030 sollen in der Schweiz keine neuen Übertragungen von HIV sowie den Hepatitis B- und C-Viren mehr stattfinden. Auch sollen die Ansteckungen mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sinken. So das Ziel der neuen LOVE-LIFE-Kampagne «Ready!», die am 26. April 2024 gestartet ist. Die Kampagne konzentriert sich auf persönliche, risikobasierte Schutz- und Testempfehlungen für die Bevölkerung. Dafür wurde ein Safer-Sex-Check entwickelt, der individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzeigt.

Die Schweiz verzeichnet eine lange und erfolgreiche Präventionsarbeit im Bereich von HI- sowie Hepatitis B- und C-Viren. Neben der Prävention – wie im Rahmen der LOVE-LIFE-Kampagnen – gab es auch bei der Behandlung bedeutende Fortschritte. Dank vermehrter Tests lassen sich auch andere sexuell übertragbare Infektionen häufiger erkennen und behandeln.

 

 

«Ready! Mach deinen Safer-Sex-Check»

Der Begriff «Safer Sex» bezog sich ursprünglich auf Präventionsmassnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit HIV, wobei das Kondom eine zentrale Rolle spielte. Heute umfasst «Safer Sex» auch den Schutz vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Die neue Kampagne setzt daher auf persönliche, risikobasierte Schutz- und Testempfehlungen – mit dem Safer-Sex-Check: Dieser besteht aus einer anonymen Umfrage, die nach dem Beantworten aller Fragen individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Deshalb auch die neue Hauptbotschaft der Kampagne: «Mach deinen Safer-Sex-Check!» Erst dann ist man «ready!» (bereit) für Sex. Das Kondom bleibt ein wichtiges Präventionsmittel, steht jedoch nicht mehr im Zentrum der Kampagne.

Unter lovelife.ch finden sich neben dem Check weitere vertiefende Informationen zu Themen wie Schutz, Risiken, Symptome, Tests sowie Informationen über HIV und andere STI. Nutzer*innen finden dort auch ein Verzeichnis von Beratungs- und Teststellen.

 

Eingebettet in das nationale Präventionsprogramm

Die neue LOVE-LIFE-Kampagne ist eine der Massnahmen zur Umsetzung des Nationalen Programms «Stopp HIV, Hepatitis B, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragbare Infektionen (NAPS)», das der Bundesrat im November 2023 verabschiedet hat. Es zielt darauf ab, dass es bis 2030 zu keinen neuen Übertragungen von HIV sowie den Hepatitis B- und C-Viren mehr in der Schweiz kommt.

Zudem sollen die Infektionen anderer sexuell übertragbarer Krankheitserreger (insbesondere Syphilis, Gonorrhoe, Chlamydien) sinken, ebenso Krebs oder Genitalwarzen durch eine Ansteckung mit dem Humanen Papilloma Virus (HPV). Das Ziel ist die generelle Verbesserung der sexuellen Gesundheit der Bevölkerung. Wie eine neue repräsentative Umfrage zum Wissen über Safer Sex zeigt, bestehen nach wie vor Wissenslücken in der Bevölkerung.

 

Weiterführende Informationen als PDF zum Download

Medienmitteilung LOVE-LIFE-Kampagne

Faktenblatt

Safer-Sex-Bevölkerungsumfrage

 

Videos der neuen Kampagne für 2024

 

 

 

Anonyme und regelmässige HIV-/STI-Tests in St.Gallen

 

Ein HIV-/STI-Test gibt Klarheit über den eigenen Gesundheitsstatus. Anonymes und regelmässiges Testen ist wichtig und soll unkompliziert zugänglich sein. Darum führt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Zusammenarbeit mit HOCH Health Ostschweiz Tests auf der Fachstelle durch. Alle Informationen und Termine dazu gibt es auf der Seite «Testen auf der Fachstelle».

Weitere Testmöglichkeiten bietet die Infektiologie von HOCH Health Ostschweiz.

 

 

 

Aktion «HIV heute» mit Theater und Kantonsspital St.Gallen

Reden über HIV – auch am
Konzert und Theater St.Gallen

15. Mai 2024

So geschehen am Samstag, dem 20. April 2024: Anlässlich einer Aufführung des rockigen Kult-Musicals «Rent» führte die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen zusammen mit HOCH Health Ostschweiz und dem Konzert und Theater St.Gallen die Aktion «HIV heute» durch. Zudem konnten sich Besucher*innen kostenlos vor Ort auf HIV testen lassen.

Text: Predrag Jurisic
Beitragsbild: Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (AHSGA)

 

Aktion «HIV heute» mit Theater und Kantonsspital St.Gallen

«HIV heute» im Konzert und Theater St.Gallen (v. l. n. r.): Adrian Knecht (Fachstelle für Aids- und Sexualfragen), Julia Notter (Oberärztin an der Klinik für Infektiologie von HOCH Health Ostschweiz) und Simone Toppino (Assistenzarzt) sprachen mit den Musicalgästen über HIV.

 

Das Musical «Rent» spielt im New York der 1990er Jahre. Im Zentrum stehen junge Künstler*innen, die nach Liebe und Akzeptanz suchen und darauf hoffen, mit ihrer Kunst erfolgreich zu sein. Gleichzeitig ist ihr Leben vom Kampf gegen HIV geprägt. In den 1990ern kam eine HIV-Diagnose einem Todesurteil gleich – so auch im Musical. Die Medizin konnte in dieser Zeit den Ausbruch von Aids nur hinauszögern.

 

Doch was bedeutet HIV heute?

Darüber sprachen Fachpersonen der Klinik für Infektiologie, Infektionsprävention und Reisemedizin von HOCH Health Ostschweiz und der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen mit Besucher*innen der «Rent»-Vorstellung am 20. April. Dazu Oberärztin Julia Notter: «HIV ist heute immer noch nicht heilbar, lässt sich aber gut behandeln wie andere chronische Erkrankungen. Menschen mit HIV haben unter einer wirksamen HIV-Therapie eine normale Lebenserwartung und können dank der Therapie das Virus auch beim Sex nicht übertragen.»

 

Diskriminierungsfreier Umgang nötig

Trotz Fortschritten in der Medizin und eines gesteigerten Bewusstseins in der Gesellschaft erleben HIV-positive Menschen in der Schweiz nach wie vor Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung. Diffuse Ängste und die immer noch präsenten Bilder der Aids-Epidemie in den 1980er- und 1990er-Jahren tragen dazu bei. «Deshalb haben wir zusammen mit der Infektiologie von HOCH Health Ostschweiz die Aktion ‹HIV heute› an einer Vorstellung des Musicals ‹Rent› am Konzert und Theater St.Gallen durchgeführt», erklärt Adrian Knecht, Projektleiter Prävention an der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, und fügt an: «Uns ist es ein Anliegen, die Allgemeinbevölkerung mit aktuellen Infos zu HIV zu versorgen und Ängste zu nehmen. Ausserdem setzen wir uns für einen diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit HIV ein.»

HIV lässt sich im Alltagskontakt nicht übertragen – weder beim Händedruck noch beim gemeinsamen Benutzen von Toiletten, Bettwäsche oder Geschirr. Auch Küssen, Streicheln und Oralsex (ohne Blut oder Sperma) bedeuten kein HIV-Risiko. «Zu HIV-Risiken zählen ungeschützter Anal- und Vaginalverkehr, geteilte Utensilien beim Drogenkonsum sowie Geburt», erläutert Julia Notter, und ergänzt: «Menschen unter wirksamer HIV-Therapie können ohne Angst vor Übertragung Kinder bekommen.»

 

Individuelle Schutzstrategien und kostenloser HIV-Test

Angesichts der medizinischen Fortschritte und des veränderten Dating- und Liebesverhaltens empfiehlt die aktuelle LOVE-LIFE-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) den Safer-Sex-Check: Weil jeder Mensch anders liebt, sind individuelle Schutzstrategien angezeigt – ganz im Sinne einer selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Sexualität. «Die Gestaltung der eigenen Sexualität kann sich im Verlauf des Lebens immer wieder ändern. Darum ist das Wissen über Risiken und passende Schutzstrategien zentral beim Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI)», betont Adrian Knecht, und fügt hinzu: «Unsere Aktion «HIV heute» nahmen die Theaterbesucher*innen mit Interesse auf. Es fanden Gespräche zum Umgang mit HIV, zu Stigmatisierung und zu Schutzstrategien statt. Darüber hinaus boten wir vor Ort einen kostenlosen HIV-Test an. Und besonders erfreulich: Es gab Eltern, die Kondome und Informationsbroschüren für ihre Teenager mitnahmen. Zudem legten wir das ‹Positive Life Magazine› auf – ein Magazin der Aids-Hilfe Schweiz für Menschen mit HIV.»

 

Anonyme und regelmässige Testmöglichkeiten

Ein HIV-/STI-Test gibt Klarheit über den eigenen Gesundheitsstatus. Anonymes und regelmässiges Testen ist wichtig und soll unkompliziert zugänglich sein. Darum führt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in Zusammenarbeit mit HOCH Health Ostschweiz Tests auf der Fachstelle durch. Alle Informationen und Termine dazu finden Sie auf der Seite «Testen auf der Fachstelle».

Weitere Testmöglichkeiten bietet die Infektiologie von HOCH Health Ostschweiz.

 

Medienbeitrag als PDF zum Download

 

Zero-Discrimination-Day-2024

Zero Discrimination Day – gemeinsam gegen Diskriminierung von Menschen mit HIV

1. März 2024

Trotz Fortschritten in der Medizin und eines gesteigerten Bewusstseins in der Gesellschaft erleben HIV-positive Menschen in der Schweiz nach wie vor Diskriminierung. Zum Zero Discrimination Day am 1. März startet die Aids-Hilfe Schweiz auf Positive Life eine Kampagne zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Text: Predrag Jurisic/Aids-Hilfe Schweiz
Beitragsbild: Aids-Hilfe Schweiz

 

Zero-Discrimination-Day-2024

Zero Discrimination Day 2024 – gemeinsam gegen Diskriminierung von Menschen mit HIV.

 

Im Jahr 2014 haben UNAIDS und die Vereinten Nationen den Zero Discrimination Day ins Leben gerufen – als Zeichen gegen Diskriminierung von Menschen mit HIV. Der jährlich am 1. März stattfindende Tag soll weltweit auf die Problematik aufmerksam machen und zum Kampf gegen Diskriminierung aufrufen.

Leider sind auch in der Schweiz Diskriminierungen von Menschen mit HIV immer noch weit verbreitet. Dies zeigen die Diskriminierungsmeldungen, die die Aids-Hilfe Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit sammelt. Im Jahr 2023 gingen bei der Aids-Hilfe Schweiz 94 Diskriminierungsmeldungen ein. Die meisten davon stammen aus dem Gesundheitswesen:

Diskriminierungsmeldungen von Menschen mit HIV 2023

Diskriminierungsmeldungen von Menschen mit HIV 2023.

Alle Zahlen und Fakten zu Diskriminierungsmeldungen für das Jahr 2023 finden sich im aktuellen Diskriminierungsbericht der Aids-Hilfe Schweiz.

 

Kostenlose Rechtsberatung für Menschen mit HIV

HIV-positive Menschen können sich gegen die Diskriminierungen wehren – mithilfe der kostenlosen Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz. Die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz klärt ab, informiert, berät und vermittelt – ob bei Diskriminierungen im Gesundheitswesen, bei der Arbeit oder bei Privatversicherungen.

Mehr zur kostenlosen Rechtsberatung für Menschen mit HIV.

Schweigen Sie nicht, wenn Sie diskriminiert werden, und melden Sie, was vorgefallen ist. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Die Dienstleistung der Aids-Hilfe Schweiz ist kostenlos.

Das Beratungsteam ist an folgenden Tagen für Sie da:
Dienstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag, 9–12 Uhr und 14–16 Uhr

Telefon: 044 447 11 11
Fax: 044 447 11 12
E-Mail: recht@aids.ch
Postadresse: Aids-Hilfe Schweiz, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich

 

Positive Life setzt zum Zero Discrimination Day ein Zeichen

Positive Life ist eine Plattform für Information und Austausch zum Leben mit HIV – von, mit und für Menschen mit HIV. Die Trägerin dieser Plattform ist die Aids-Hilfe Schweiz. Zum Zero Discrimination Day setzt Positive Life ein Zeichen mit einer Kampagne und einem Video:

 

Schweigen Sie nicht, wenn Sie diskriminiert werden, und melden Sie sich bei der Aids-Hilfe, was vorgefallen ist:

Telefon: 044 447 11 11
Fax: 044 447 11 12
E-Mail: recht@aids.ch
Postadresse: Aids-Hilfe Schweiz, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich

 

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

Frauenpower im AHSGA-Vorstand

Mehr Frauenpower im AHSGA-Vorstand

13. Juni 2017

Der AHSGA-Vorstand bekommt Unterstützung durch Frauenpower: Colette Künzle, Kerstin Wissel und Jacqueline Schneider berichten im Interview über die neue Frauenpower im AHSGA-Vorstand, die HIV-Sprechstunden von HOCH Health Ostschweiz sowie die Arbeit mit migrantischen Jugendlichen.

Interview: Corinne Riedener
Beitragsbild: Fachstelle für Aids- und Sexualfragen

Frauenpower im AHSGA-Vorstand

Im Bild von links nach rechts:

Colette Künzle unterrichtet bei den Brückenangeboten der GBS St.Gallen hauptsächlich jugendliche Flüchtlinge. Sie ist seit Mai 2017 im AHSGA-Vorstand und zuständig für das Ressort Schule.

Kerstin Wissel ist Fachassistentin an der Infektiologie von HOCH Health Ostschweiz. Sie ist seit Mai 2017 im AHSGA-Vorstand und zuständig für das Ressort Medizin.

Jacqueline Schneider ist seit Mai 2016 im Vorstand und verantwortlich für das Ressort Politik. Sie ist SP-Kantonsrätin und Geschäftsführerin der Frauenzentrale St.Gallen.

Wie kamt ihr zum AHSGA-Vorstand und was wollt ihr mit eurem Mandat bewirken?
Jacqueline Schneider: Ich wurde von meiner Vorgängerin angefragt. Sie suchte jemanden mit einem guten Netzwerk, NGO-Kenntnissen und einem Schwerpunkt bei Frauenanliegen. Ich ging also an eine erste Sitzung, mehr um zu «schnuppern», denn ich wusste gar nicht recht, was mich erwartet, und danach war für mich klar: Das will ich machen. Mir geht es primär darum, für die Themen der AHSGA eine Öffentlichkeit zu schaffen und den Verein noch weiter bekannt zu machen. Und natürlich sollen dabei auch Frauenthemen vermehrt eine Rolle spielen.

Kerstin Wissel: Bei mir dasselbe: Ich wurde von meinem Vorgänger, Dr. Pietro Vernazza, angeworben. Er ist mein Chef an der Infektiologie von HOCH Health Ostschweiz. Beruflich habe ich sehr viele Überschneidungspunkte mit den Themen der Fachstelle, deshalb war es für mich keine Frage, dass ich das Vorstandsmandat übernehmen will. Ich werde für die medizinischen Fragen zuständig sein. Wie mein Beitrag konkret aussehen wird, kann ich noch nicht sagen, da wir in dieser Zusammensetzung noch ein sehr junger Vorstand sind. Demnächst soll es aber eine Standortbestimmung geben.

Colette Künzle: Ich kam ebenfalls durch meinen Vorgänger in den Vorstand. Die Themen Aids und Sexualität sind eine spannende Abwechslung zu meiner Arbeit in der Schule und haben gleichzeitig einen starken Bezug zu den Jugendlichen, die ich unterrichte. Der Sexualpädagogik-Unterricht bei uns beispielsweise, den Profis der Fachstelle leiten, kommt immer sehr gut an. Ich finde es – als Lehrerin und als Mutter – wichtig, dass es solche Angebote gibt und dass sie weiter ausgebaut werden. Deshalb engagiere ich mich im Vorstand.

Gibt es schon Themen, Projekte oder Ideen für die nächste Zeit, die der Vorstand als Ganzes ins Auge gefasst hat?
Jacqueline: Noch nicht, aber bald. Vorderhand geht es darum, dass wir uns neu formieren können und alle ihren Platz finden. Dann wissen wir, wer wir sind und wohin wir wollen – als Verein, aber auch als Arbeitgeber.

Kerstin: Eines meiner Ziele wäre, wie auch Jacqueline gesagt hat, dass die Fachstelle bekannter wird. Bei unserer anonymen Sprechstunde im Spital beispielsweise merken wir tagtäglich, wie enorm der Rede- und Informationsbedarf ist. Viele trauen sich nicht, Fragen zu sexuell übertragbaren Krankheiten zu stellen oder offen über ihre Sexualität zu sprechen. Die AHSGA ist dafür die ideale Anlaufstelle.

Seit Mai seid ihr drei Frauen im Vorstand, vorher war nur eine von neun Personen weiblich. Erhofft ihr euch etwas von dieser neuen «Frauenpower»? Gibt es Themen oder Diskussion, die aus eurer Sicht dringend angegangen werden müssten?
Jacqueline: Bei meinen ersten Sitzungen sind die schwulen Männer immer sehr im Vordergrund gestanden. Ich würde da gerne einen Ausgleich schaffen und die gleichgeschlechtliche Liebe bei Frauen wie Männern gleich stark gewichten. Mir ist natürlich klar, dass dieser männliche Überhang auch historisch bedingt ist: Der Verein wurde einst vorwiegend von schwulen Männern gegründet, aber nun ist es an der Zeit, auch den Frauen Gewicht zu geben.

Colette: Hat diese männliche Prägung nicht auch damit zu tun, dass Schwule einfach einem grösseren Risiko ausgesetzt sind, wenn es um Aids und HIV geht?

Kerstin: Aus fachlicher Sicht kann ich das nur bestätigen. Ein Grossteil derer, die zu uns in die Sprechstunde kommen, Fragen haben oder sich testen lassen wollen, sind Männer.

Könnte es auch damit zu tun haben, dass die schwulen Männer im Kampf für die Homosexualität früher einfach sichtbarer und präsenter waren? Lesbische oder bisexuelle Frauen stehen bis heute eher im Abseits, habe ich den Eindruck …
Jacqueline: Das sehe ich auch so. Lesbisch zu sein ist eher noch ein gesellschaftliches Tabu. Erst kürzlich habe ich in einer Studie gelesen, dass Frauen viel länger warten, bis sie den Schritt an die Öffentlichkeit wagen. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Männer sich weniger scheuen oder diskriminiert fühlen.

Kerstin: Da bin ich mir nicht so sicher. Ich erlebe Männer, die sich nicht richtig trauen, alles zu erzählen – was wichtig wäre für die Beratung bei uns. Ich glaube, manche kommen erst, wenn sie gewisse Beschwerden und Ängste nicht länger ignorieren können. Dass wir vergleichsweise wenig Frauen sehen, könnte auch daran liegen, dass sie bereits von einem Gynäkologen oder einer Gynäkologin betreut werden.

Colette, du arbeitest mit migrantischen Jugendlichen. Jürg Bläuer von der Fachstelle sagte letztes Jahr in einem Saiten-Interview, dass das Thema Homosexualität bei dieser Anspruchsgruppe zunehmend wichtiger wird. Wie sind deine Erfahrungen?
Colette: Bis jetzt ist das bei uns kein Thema – weil Homosexualität nicht wirklich thematisiert wird. Unsere Schülerinnen und Schüler reden von sich aus nicht über solche Dinge. Diese schwer einzuordnende Haltung erlebe ich unabhängig von der Herkunft der Jugendlichen, und das hat auch jüngst eine AHSGA-Studie gezeigt: Viele sagen zwar, sie hätten kein Problem mit Homosexualität, aber nur solange sie selber keine schwulen oder lesbischen Bekannten haben. Wir reden wohl über Rollenbilder in der Schule, aber alles andere ginge bei acht Lektionen Unterricht pro Woche zu weit, denke ich. Und der Aufklärungsunterreicht wird ja ohnehin von den Profis der Fachstelle abgedeckt.

Ist es nie vorgekommen, dass du eine Person in der Klasse hattest, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung flüchten musste?
Colette: Nein. Jedenfalls ist mir kein solcher Fall bekannt. Im Moment haben wir viele Junge aus Eritrea, die haben andere Fluchtgründe. Zwei Jugendliche aus Afghanistan haben mir einmal erzählt, wie in ihrem Herkunftsland Homosexuelle hingerichtet werden, aber konkret auf mich zugekommen ist nie jemand. Ich bezweifle aber, dass sich eine betroffene Person überhaupt an mich als Lehrerin wenden würde … Und – das klingt jetzt vielleicht blöd – leider gibt es noch viel akutere Probleme, die wir zusammen mit den Jugendlichen lösen müssen, sprich Deutsch lernen, Ausbildung organisieren, Wohnverhältnisse klären etc. Die Frage nach der sexuellen Identität stellt sich darum bei vielen erst später.

Jacqueline: Und das Thema Sexualität und Aufklärung soll ja auch nicht allein an der Schule hängen bleiben, sondern mit zu den familiären Aufgaben gehören. Ich finde es enorm wichtig, dass Jugendliche auch mit ihren Eltern offen über diese Dinge reden können.

Colette: Wenn sie denn entsprechend aufgeklärte Eltern und ein liebevolles Zuhause haben …

Kerstin, ihr bietet anonyme Sprechstunden an bei der Infektiologie. Wer kommt zu euch?
Kerstin: Unsere Kundschaft ist bunt gemischt und wie gesagt vorwiegend männlich. Vom Teenager bis zum Greis ist alles dabei. In der Beratung mache ich immer wieder die Erfahrung, dass die älteren Männer viel weniger Probleme haben und deutlich offener umgehen mit ihrer Sexualität oder einer allfälligen HIV-Erkrankung. Bei den Jungen ist das ganz anders. Viele haben grosse Hemmungen und es braucht teilweise sehr lange Gespräche, damit sich jemand ein kleines bisschen öffnet.

Liegt das am Alter? An der Reife? Oder hat es mit dem vielfach beschworenen Backlash der «Generation Y» zu tun?
Kerstin: Gute Frage … Ich glaube, dass die älteren Männer in ihrem Leben mehr Möglichkeiten hatten, sich mit ihrer Sexualität und möglichen Risiken auseinanderzusetzen. Die Jungen stehen noch am Anfang dieser Entwicklung und haben sich im Gegensatz zu den älteren oft noch nicht geoutet.

Und die Frauen?
Kerstin: Die Quote bei den weiblichen HIV-Neuansteckungen in der Schweiz liegt konstant etwa bei 20 Prozent. Hier finden sich sowohl Migrantinnen, die sich in Herkunftsländern mit starker Prävalenz angesteckt haben, als auch Schweizerinnen, die sich «ganz normal» beim ungeschützten Geschlechtsverkehr angesteckt haben.

Jacqueline, du führst unter anderem auch ein Leben als Politikerin. Wo, denkst du, müsste man noch Pflöcke für eine bunte Zukunft einschlagen und sich zusammentun?
Jacqueline: Die «Ehe für alle» zum Beispiel können wir nicht ohne das Thema Adoption behandeln, finde ich. Wir müssen uns diesen Themen gegenüber aber grundsätzlich öffnen und weniger bünzlig werden. Unsere Gesellschaft gibt sich ja gern wahnsinnig weltoffen, aber wenn man ein wenig nachbohrt, ist es in vielen Fällen gar nicht mehr so weit her mit der Toleranz … Darum braucht es noch mehr Aufklärung und Sensibilisierung – schliesslich leben wir im Jahr 2017 und nicht mehr im 19. Jahrhundert! Wenn wir es schaffen, dass die Leute das Rad nicht mehr zurückdrehen wollen, sondern das, was ist, akzeptieren, haben wir schon wahnsinnig viel erreicht. Und das, ohne einen einzigen Franken auszugeben.

Anti-Rassismus-Strafnorm: Ein Ja stärkt die Schweizer Demokratie

4. Februar 2020

Die Schweiz als Vorbild der Demokratie hat Aufholbedarf: In den meisten Ländern Europas sind Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung geschützt. Hierzulande sind sie öffentlichen Aufrufen zu Hass und Hetze ausgesetzt. Und das legal, weil unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Doch das Recht auf freie Meinungsäusserung darf das Recht auf Leben und Liebe nicht beschneiden. Besonders dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Darum bedeutet am 9. Februar ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auch ein Ja zur Schweizer Demokratie.

Text: Predrag Jurisic
Bild/Grafik: Kampagnen-Komitee «Ja zum Schutz»

Im europäischen Ranking der LGBTI-Freundlichkeit liegt die Schweiz auf Platz 28 von 49. Die ILGA-Europe – die europäische Vertretung der «International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association» (ILGA) – ermittelt jedes Jahr die LGBTI-Rechtslage in sechs Kategorien, unter anderem die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Diskriminierung oder den Schutz vor Hassverbrechen. Beim letzten Punkt belegt die Schweiz zusammen mit 13 weiteren Ländern den letzten Platz. Nicht zuletzt auch deswegen, weil den Behörden zur Ahndung und Erfassung von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen die rechtliche Grundlage fehlt. Darum unterstützt die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (Aidshilfe St.Gallen-Appenzell/AHSGA) am 9. Februar ein Ja zu mehr Schutz vor Hass und Diskriminierung.

COMOUT – ein Schulprojekt für gegenseitigen Respekt

In der täglichen Arbeit an Schulen treffen die Fachmitarbeitenden oft auf stereotype Geschlechterrollen sowie toxische Frauen- und Männerbilder. Dazu gehört auch die Vorstellung, Homo- oder Bisexualität sei wähl- oder heilbar und unnatürlich. Oft reicht dabei ein Vergleich von blau- und braunäugigen Menschen: Die sexuelle Orientierung ist ebenso wenig beeinflussbar wie die Augenfarbe von Menschen. Somit kommt ein Angriff auf die sexuelle Orientierung einem Angriff auf das Wesen und Sein eines Menschen gleich und ist nicht vergleichbar mit selbst wählbaren Entscheidungen und Handlungen.

Um Klischees und Vorurteilen zu begegnen, führt die AHSGA jährlich rund 100 COMOUT-Einsätze an Schulen in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell durch. Bei einem solchen Einsatz besucht jeweils eine schwule und/oder lesbische Person zwischen 20 und 35 Jahren eine Schulklasse oder Jugendgruppe. Dabei vermittelt sie Basiswissen zur Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Auch berichtet sie aus ihrem Leben und gibt so einen Einblick in homosexuelle Lebenswelten. Die Schüler*innen können Fragen stellen, aber auch ihre eigenen Vorstellungen und Unsicherheiten zu diesem Thema in einer respektvollen Atmosphäre äussern.

Mehr Lebensqualität

Hass und Hetze spalten einerseits die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt. Andererseits wirken sie sich in Bezug auf Homophobie negativ auf die Gesundheit und Lebensqualität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus: Ängste, Depressionen oder Suizide treten im Vergleich zur heterosexuellen Bevölkerung signifikant häufiger auf. Wie eine italienische Metastudie von 35 internationalen Studien zeigt, ist die Suizidversuchsrate bei LGBTI-Jugendlichen vier- bis sechsmal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Die Ursache dafür sei nicht auf die sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen, sondern liege vielmehr in der öffentlichen Feindseligkeit sowie der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber LGBTI-Menschen.

Ein Ja am 9. Februar ist darum ein wichtiges Signal der Gesellschaft für mehr Lebensqualität: Wer sich nämlich akzeptiert und sicher fühlt, lebt gesünder und unbeschwerter. In den USA zum Beispiel ist die Anzahl selbstmordgefährdeter LGBTI-Jugendlicher um 14 % zurückgegangen, nachdem die Ehe für alle eingeführt worden war.

Kein Sonderrecht, sondern die Schliessung einer Gesetzeslücke

Auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts war die Schweiz lange eines der internationalen Schlusslichter. Fast ein Jahrhundert dauerte es, bis sich die Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht erkämpfen konnten – trotz heraufbeschworener negativer Folgen. Heute wissen wir: Die Neuerung hat sowohl die Demokratie als auch die Gesellschaft bereichert und gestärkt.

Wie es damals Frauen im gegnerischen Lager gab, so gibt es auch heute Kritiker*innen aus der eigenen Community, die eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ablehnen. Sie wollen kein Sonderrecht, weil ihrer Meinung nach Lesben, Schwule und Bisexuelle heutzutage längst akzeptiert und nicht mehr benachteiligt seien.

Diese Behauptung wiederum ist falsch: Erst letzten Frühling hat das Bundesgericht geurteilt, dass Arbeitgeber Schwule und Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiterhin diskriminieren dürfen, da sie der Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes davor nicht schützt. Dann war noch der Appenzeller PNOS-Aktivist, der straflos davongekommen ist, nachdem er 2018 ein homophobes Pamphlet auf der Partei-Homepage publiziert hat: In diesem forderte er ein Verbot der Homosexualität in der Öffentlichkeit, eine Homo-Heilung und eine Homo-Steuer. Ferner warf er Homosexuellen vor, «Pionierarbeit für Pädophilie» zu leisten. Oder der GLP-Politiker Michel Rudin und sein Begleiter, die in einem Restaurant in Lyss den ganzen Abend lang beleidigt wurden, bloss weil sie schwul sind. Oder der muslimische Vater, der Oktober 2019 seinem schwulen Sohn die Kehle aufgeschlitzt hat. Oder wie jüngst in Zürich die homophoben Gewalttaten an Silvester.

Das sind nur ein paar Beispiele, wie Hass und Hetze in der Schweiz im Alltag Lesben, Schwule und Bisexuelle ängstigen und verunsichern. Amnesty International begrüsst darum die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm als «längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke»: «Öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze verletzen grundlegende Rechte der Betroffenen und fallen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

Warum es kein Zensurgesetz ist

Gegner*innen führen im Abstimmungskampf mehrere Gefahren ins Gefecht, wonach die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ein Zensurgesetz sei: Da ist die Rede vom Angriff auf die Meinungs-, Glaubens-/Gesinnungs- und Gewerbefreiheit.

Doch keine Angst: Stammtischwitze oder flapsige Sprüche im Freundeskreis bleiben nach wie vor erlaubt. Ausschliesslich strafbar sind Hass und Hetze, weil sie die Menschenwürde verletzen und Gewalttaten begünstigen. Überdies sind Hass und Hetze keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, wie das bereits gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen gesetzlich gilt.

Was die Glaubens- und Gesinnungsfreiheit angeht, so bleibt diese nach wie vor geschützt: Jede*r darf das glauben oder denken, was sie*er glauben oder denken möchte. Dazu gehört auch das Zitieren bestimmter Bibelstellen in diesem Kontext. Was nicht geht, wäre nach dem Zitieren solcher Stellen ein Aufruf zur Bekämpfung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.

Daneben wenden Kritiker*innen oft ein, dass die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund dennoch nicht davor schützt, aufgrund ihrer Herkunft eine Wohnung oder Arbeitsstelle nicht zu erhalten. Das stimmt. Allerdings können Medien, die solche Missstände mit verdeckter Recherche aufdecken, entsprechend fehlbare Unternehmen anzeigen und Betroffenen damit Schutz gewähren.

Gesetz als soziale Kontrolle und Gewaltprävention

Wer heute angegriffen oder persönlich beleidigt wird, kann sich gesetzlich jetzt schon wehren. Aber dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits ein psychischer oder physischer Schaden entstanden ist. Darum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus, da Hass und Hetze derzeit legal möglich sind, sodass die Hemmschwelle für Mobbing, tätliche Angriffe oder gar Mordversuche besonders tief ist.

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm dient darum auch der sozialen Kontrolle bzw. der Gewaltprävention – ob in Schulen, am Arbeitsplatz oder in Vereinen: Lehrpersonen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche oder Vereinsvorstände sind künftig angehalten, diskriminierendes Verhalten anzugehen. Derzeit herrscht häufig eine hilflose Ignoranz und Untätigkeit gegenüber homophoben Äusserungen. Mit dem neuen Gesetz haben die Verantwortlichen ein Regelwerk zur Hand, auf das sie sich stützen können – wie das bereits der Fall ist, wenn es um rassistische oder anti-religiöse Äusserungen geht: Hier intervenieren die Verantwortlichen auch, ohne zu zögern, und unterbinden ein diskriminierendes Verhalten oder Gewalttaten.

Medienmitteilung

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