Safer Sex bei weiteren Praktiken

Sexualpraktiken wie Berühren und Küssen, Lecken, Blasen oder Masturbieren gehören auch zum Safer Sex. Ebenso wie das Rimming (Anuslecken), Natursekt (Urinspiele) oder Scat (Kot). Wer also keinen eindringenden Anal- oder Vaginalverkehr praktiziert, hat Safer Sex und ist damit vor HIV geschützt.

Wichtig zu wissen: Die anderen STI lassen sich trotz Safer-Sex-Praktiken übertragen. Darum gilt es, sich regelmässig zu testen. Das Kantonsspital St.Gallen führt dazu eine eigene HIV-/STI-Sprechstunde, die Sie auch anonym aufsuchen können. Mehr zur Sprechstunde sowie zu den HIV-/STI-Tests lesen Sie hier.

 

Wo ausserdem Vorsicht geboten ist

 

Sextoys/BDSM-Instrumente

Bei der gemeinsamen Benützung von Sextoys können HIV und STI übertragen werden. Ein Kondom kann hierbei schützen. Ausserdem ist es wichtig, die Sextoys nach dem Benutzen zu desinfizieren und nicht nur mit Seife abzuwaschen. Das gilt auch für BDSM-Instrumente.

Es gibt viele verschiedene BDSM-Spielarten

BDSM steht für «Bondage & Discipline, Dominance & Submission, Sadism & Masochism», zu Deutsch: Fessel- und Disziplinierungsspiele, Lustgewinn durch Dominanz oder Unterwerfung bzw. durch Sadismus und Masochismus. Neben den Safer-Sex-Regeln sind hier noch andere Gefahren zu beachten: Atem- und Durchblutungsprobleme (bei Fesselspielen) oder Verletzungen, Quetschungen oder Verbrennungen. Darum sind klare Absprachen und das Akzeptieren von Grenzen bzw. des «Stopps» der Spielgefährt*innen elementar.

Fisten/Fisting

Beim Fisten werden die Hand bzw. Faust oder der ganze Unterarm in den Anus oder in die Vagina eingeführt. Als HIV-/STI-Schutz helfen jeweils saubere Handschuhe je Fist-Vorgang bzw. je Sexualpartner*in. Folgt anschliessend Anal- oder Vaginalsex, so schützen nur Kondome aus Polyurethan vor HIV, da beim Fisten häufig fetthaltige Gleitmittel zum Einsatz kommen. Sind bei mehreren Sexualpartner*innen auch Sextoys im Spiel, gilt es, diese nach dem Gebrauch gründlich abzuwaschen und zu desinfizieren, ehe sie eine andere Person verwendet. Besser noch: Jede Person hat eigene Sextoys. Das gilt auch für Gleitmittel: Jede Person sollte ein eigenes dabeihaben, da sonst ein hohes Risiko bezüglich einer Infektion mit Hepatitis C besteht. Denn das Hepatitis C-Virus ist besonders überlebensfähig. Das Rimming nach dem Fisten birgt ebenfalls ein hohes Risiko für eine STI-Übertragung.

Chemsex

Chemsex meint den Konsum von Drogen beim Sex. Jeder Drogenkonsum ist mit Risiken verbunden. Darum ist es wichtig zu wissen, welche Substanzen wie wirken, sich gegenseitig verstärken oder im Mischkonsum gar lebensgefährlich sind. Ausserdem ist der Erwerb, Besitz, Konsum oder Handel mit Drogen in den meisten Fällen strafbar. Auf know-drugs.ch finden Sie mehr Informationen zu Substanzen sowie aktuelle Warnungen zu bestimmten Produkten. In einigen Schweizer Städten können Sie Ihre Substanzen auch auf deren Inhalte testen lassen (Drug Checking).

Wenn Sie Drogen beim Sex konsumieren, achten Sie auf die folgenden Empfehlungen:

  • Substanzwirkungen im Kontext zum eigenen Wohlbefinden kennen: z. B. nicht konsumieren, wenn Sie sich körperlich oder psychisch nicht wohlfühlen.
  • Denken Sie an die eigenen Medikamente: z. B. PrEP nicht vergessen, Timer stellen.
  • Essen und trinken Sie genügend. Legen Sie Pausen für Erholungen ein.
  • Benutzen Sie beim Sniffen ein eigenes Röhrchen und eine eigene Unterlage.
  • Verwenden Sie beim Slammen (= intravenöse Injektion von Drogen) ein eigenes Spritzenbesteck.
  • Lassen Sie bei einem Bad Trip nie jemanden alleine, sondern bringen Sie diese Person an die frische Luft, reden Sie ihr gut zu, lassen Sie sie Wasser trinken und etwas Zuckerhaltiges essen.
  • Bei Verdacht auf eine Überdosis wählen Sie den Notruf (144). Eine Überdosis kann diese Symptome aufzeigen: Schwindel, Übelkeit/Erbrechen, Orientierungslosigkeit, komatöser Zustand, Herzrasen, Hitzewallungen, Paranoia oder blaue Lippen/Fingerspitzen.

Weitere Informationen zu Chemsex finden Sie hier.

Safer Sex mit Kondomen: So geht’s richtig

Beim Analsex, Vaginalsex sowie bei Sextoys schützen Kondome vor HIV. Wichtig: Beachten Sie die Kondomgrösse und das Ablaufdatum. Benutzen Sie keine alten, bereits benutzten oder porösen Kondome. Achten Sie dabei auf kondomverträgliche Gleitmittel, die das Kondom nicht beschädigen oder durchlässig machen.

Ausserdem: Verwenden Sie das Kondom richtig:

  • Öffnen: Kondomverpackung an der Einreisskerbe vorsichtig öffnen (= ohne Zähne bzw. ohne scharfe Gegenstände) und das Kondom herausnehmen
  • Aufsetzen: mit der einen Hand die Penisvorhaut ganz zurückziehen, mit der anderen das Reservoir des Kondoms mit Daumen und Zeigefinger festhalten (= keine Luft mehr drin) und auf die Eichel setzen
  • Abrollen: Kondom nun bis zum Schaft abrollen (falls das nicht mühelos geht, ist das Kondom zu eng oder zu weit)
  • Gleitmittel: zur besseren Gleitfähigkeit das Kondom grosszügig mit einem wasserlöslichen oder silikonbasierten Gleitmittel (keine fetthaltigen Mittel wie Öle, Cremes, Vaseline etc.) einschmieren
  • Geschlechtsverkehr: zwischendurch kontrollieren, ob das Kondom gut sitzt und mit Gleitmittel nachschmieren
  • Abnehmen: nach dem Geschlechtsverkehr Kondom am Schaft festhalten, Penis rausziehen und das gebrauchte Kondom im Abfall und nicht in der Toilette entsorgen

Ein Kondom ist der günstigste Schutz vor HIV. Richtig verwendet schützt es zuverlässig vor einer HIV-Infektion. Bitte bedenken Sie: Das Kondom schützt nicht zuverlässig gegen andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) wie Syphilis, Chlamydien, Tripper, Hepatitis A/B oder HPV. Hier erreichen Sie den besten Schutz durch regelmässiges Testen und gezieltes Impfen.

Allerdings können oder wollen nicht alle ein Kondom benutzen – zum Beispiel wegen Erektionsproblemen, Alkohol, Drogen oder Liebe. Deshalb gibt es noch andere Schutzmöglichkeiten wie die PrEP. Sollten Sie das Kondom vergessen oder sollte das Kondom reissen, gibt es die ärztliche Notfallbehandlung mit der PEP (= Postexpositionsprophylaxe). Diese muss innert 48 Stunden nach dem Risikokontakt erfolgen.

Mehr zur PEP lesen Sie hier.

Safer Sex in einer Partnerschaft

Für Paare in einer festen Beziehung sind die Kommunikation und Transparenz über das eigene sexuelle Verhalten der erste Schritt zum Safer Sex: Vertrauen ist gut, Reden ist besser – egal, ob beim monogamen Partnerschaftsmodell oder bei einer offenen Beziehung. Über Sexualität zu sprechen ist für viele Menschen eine Herausforderung. Deshalb liegt es in der Verantwortung von jeder Person, die Thematik immer wieder aufzunehmen. Gerade bei Paaren – ob monogam oder offen lebend – kommt es nicht zuletzt zu einer unwissentlichen HIV-Ansteckung, weil es an offener Kommunikation fehlt.

 

HIV-Status von beiden kennen

Bevor Sie Sex ohne Kondom oder ohne PrEP haben, müssen Sie den HIV-Status Ihrer besseren Hälfte kennen. Dazu ist es wichtig, während mindestens sechs Wochen kein HIV-Risiko einzugehen und sich danach gemeinsam testen zu lassen – auch auf die anderen STI.

Danach gilt es, auszuhandeln, wie die Partnerschaft gestaltet sein soll: sexuelle Exklusivität bzw. Treue (= Monogamie) oder offene Partnerschaft. Ebenso gilt es, die Safer-Sex-Regeln festzulegen – besonders in einer offenen Partnerschaft bzw. im Falle eines Seitensprungs in einer monogamen Beziehung.

Für Frauen, die Sex mit Frauen haben (FSF), empfehlen wir die Broschüre «Safer Sex zwischen Frauen» zu lesen.

 

Ob monogam oder offen – Hauptsache ehrlich

Monogamie schützt vor Ansteckungen nicht: Selbst in einer liebevollen und langjährigen Partnerschaft, in der sich beide Personen die sexuelle Treue geschworen haben, können Ausrutscher passieren. Sollte es dabei zu einem Risiko gekommen sein: Seien Sie ehrlich zu Ihrer Partnerin bzw. zu Ihrem Partner. Denn damit schützen Sie sie*ihn vor einer möglichen HIV-Infektion.

Ferner empfiehlt es sich, einen STI-Test zu machen: Bei einem positiven Ergebnis gilt es, seine*n Partner*in zu informieren, damit er*sie sich ebenfalls testen und behandeln lassen kann. Auch bei Paaren in einer offenen Beziehung sind eine ehrliche Kommunikation sowie regelmässige HIV- und STI-Tests wichtig. So lassen sich allfällige Infektionen früh erkennen und behandeln. Die Infektiologie des Kantonsspitals St.Gallen bietet hierzu eine STI-Sprechstunde an.

 

Jemand ist HIV-positiv, jemand HIV-negativ: Was nun?

Sofern die betroffene Person unter einer wirksamen HIV-Therapie ist, braucht es keinen zusätzlichen HIV-Schutz wie das Kondom oder die PrEP. Dies gilt auch, wenn beide Personen in einer Partnerschaft HIV-positiv und in Behandlung sind. Ein STI-Test sollte hingegen trotzdem gemacht werden, um Infektionen mit anderen Geschlechtskrankheiten auszuschliessen.

 

Neue Safer-Sex-Regeln

Seit der Aids-Epidemie in den 1980er Jahren gab es mehrere medizinische Durchbrüche in der Behandlung von HIV und Aids, ebenso in der Prophylaxe. Verschwunden sind die Ansteckungsrisiken aber nicht. Nach heutigem Wissensstand sind HIV und Aids behandelbar, jedoch nicht heilbar. Darum sind drei Dinge nach wie vor wichtig: die Risiken kennen, sich eigenverantwortlich schützen und wissen, was bei einer Risikosituation zu tun ist.

 

Neue Safer-Sex-Regeln

Dank medizinischer Fortschritte haben sich auch die Safer-Sex-Regeln weiterentwickelt, die über die Benützung von Kondomen hinausgehen. Diese Safer-Sex-Regeln helfen Ihnen, sich vor HIV zu schützen:

 

Kondome bei Analsex, Vaginalsex und Sextoys

Die Kondome müssen intakt sein. Das heisst, sie dürfen nicht alt, abgelaufen, benutzt oder porös sein. Zudem müssen Sie Kondome richtig anwenden, um einen zuverlässigen Schutz zu erreichen.

Mehr zum Schutz mit Kondomen

 

PrEP (= Prä-Expositions-Prophylaxe) als zuverlässiger Schutz vor HIV

Die PrEP ist ein vorbeugendes Medikament, das HIV-negative Personen zum Schutz vor HIV einnehmen. Die PrEP schützt wie das Kondom vor HIV. Allerdings muss die Einnahme unter ärztlicher Kontrolle und nach einem festgelegten Schema erfolgen. Achtung: Nehmen Sie keine PrEP ohne ärztliche Begleitung.

Mehr zur PrEP

 

TasP bzw. #undetectable

Beide Begriffe meinen den Schutz vor HIV dank wirksamer HIV-Therapie. TasP ist die Abkürzung für «treatment as prevention», auf Deutsch: Therapie als Prävention. Der Begriff «undetectable» bedeutet, dass die Virenlast von HIV-Betroffenen unter der Nachweisgrenze liegt. Das heisst, es lassen sich keine HI-Viren nachweisen (= undetectable). HIV-positive Menschen unter der Nachweisgrenze sind somit nicht mehr ansteckbar, auch nicht beim Sex ohne Kondom.

Mehr zum Schutz durch Therapie

 

Wann besteht ein HIV-Risiko?

Zu HIV-Risiken zählen:

  • ungeschützter Anal- und Vaginalverkehr (auch nur kurzes «Dipping» bzw. Eintauchen)
  • geteilte Utensilien beim Drogenkonsum (z. B. Spritzen)
  • Geburt und Stillen

Kein HIV-Risiko besteht in diesen Fällen:

  • Händedruck, Umarmungen
  • Arbeiten und Zusammenleben mit HIV-positiven Menschen bzw. Menschen mit Aids
  • Anhusten, Anniesen
  • gemeinsames Benutzen von Geschirr, Besteck, Handtüchern, Bettwäsche, Zahnbürsten, Rasierklingen, Toiletten
  • Betreuen und Pflegen von HIV-positiven Menschen bzw. Menschen mit Aids
  • Erste-Hilfe-Massnahmen, medizinische und kosmetische Behandlungen, sofern die hygienischen Vorschriften eingehalten werden: Dazu zählen Zahnbehandlungen, Maniküre, Pediküre, Haareschneiden, Barbierbesuche, Piercen und Tätowieren (fragen Sie hier nach dem Hygiene-Protokoll und Einwegnadeln, da beim Tätowieren ein Hepatitis-C-Risiko besteht).
  • Sauna-, Fitness- und Schwimmbadbesuche
  • Küssen, Streicheln und Oralsex
  • Insektenstiche
  • Schweiss, Speichel und Tränen
  • Wunde, Aphte im Mund
  • Kot, Urin (bei Kontakt mit Kot besteht ein Hepatitis-A-Risiko; dagegen können Sie sich impfen lassen)
  • herumliegende Spritzen (HI-Viren sind an der Luft nicht mehr infektiös; bislang ist weltweit noch nie eine Infektion über herumliegende Spritzen nachgewiesen worden)

Zum Oralsex erhalten wir in Beratungen häufig Fragen zum HIV-Risiko: Beim Lutschen oder Lecken des Penis, der Scheide oder des Afters gibt es praktisch kein HIV-Risiko, sogar wenn Sperma, Vaginalflüssigkeit oder Menstruationsblut in den Mund gelangen. Denn die Mundschleimhaut ist sehr stabil und bildet so eine natürliche Barriere gegen HI-Viren. Weltweit sind nur wenige Fälle beschrieben, in denen es auf diesem Weg zu einer HIV-Infektion kam.

 

Safer Sex schützt nicht vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI)

Wichtig zu wissen: Andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) wie Chlamydien, Genitalherpes, Syphilis oder Gonorrhö (Tripper) lassen sich trotz Safer-Sex-Regeln übertragen. Denn Kondome schützen nur ausreichend bei Anal- und Vaginalsex vor HIV und anderen STI.

Bei anderen Praktiken sieht die Situation anders aus: Bei Oralsex, Petting, Fingern oder Küssen sind STI-Infektionen möglich. Ausschlaggebend ist dabei der Kontakt mit den Schleimhäuten. Den besten Schutz gegen HIV und STI bieten nur regelmässige Tests und gezielte Impfungen wie gegen Hepatitis A und Hepatitis B oder HPV (= humane Papillomaviren).

Welcher Schutz für Sie am besten geeignet ist, erfahren Sie im Safer-Sex-Check auf lovelife.ch. 

 

Wie häufig soll ich mich testen lassen?

Regelmässige HIV-/STI-Tests sind in diesen Situationen empfohlen: beim Partnerwechsel, beim Beginn einer neuen Beziehung oder bei sexuellen Risikosituationen. So lassen sich allfällige Infektionen früh erkennen und behandeln, aber auch Ansteckungsketten unterbrechen.

Darum empfehlen wir: Je häufiger jemand seine Partner*innen wechselt, umso häufiger sollte er*sie sich auf HIV und STI testen. Und das unabhängig von Symptomen. Dabei gibt es eine Faustregel zur Orientierung:

  • Wer Sex hat: alle zwölf Monate.
  • Wer Sex mit etwa zehn Personen pro Jahr hat: alle sechs Monate.
  • Wer Sex mit mehr als zwanzig Personen pro Jahr hat: alle drei Monate.
  • Wer die PrEP nimmt: alle drei Monate im Rahmen der PrEP-Untersuchung.
  • Wer HIV-positiv ist: im Rahmen der ärztlichen Routinekontrolle.

Zusätzlich sollten Sie sich auf Hepatitis C testen lassen, wenn Sie:

  • HIV-positiv sind: im Rahmen der ärztlichen Routinekontrolle, mindestens einmal pro Jahr.
  • die PrEP nehmen: im Rahmen der PrEP-Untersuchung, mindestens einmal pro Jahr.
  • Sex haben, wo Blut im Spiel ist (Fisting): mindestens einmal pro Jahr.
  • Drogen sniffen oder spritzen: ebenfalls einmal pro Jahr.

Wann, wie und wo Sie sich testen bzw. impfen lassen können, erfahren Sie hier.

Beratung für Sexworker*innen

Beratung für Sexworker*innen

Arbeiten Sie im Sexgewerbe? Oder suchen Sie Sexworker*innen auf? Dann bietet Ihnen diese Seite Informationen zu diesen Fragen und Themen:

  • Wie schütze ich mich vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI)?
  • Wo kann ich mich auf HIV und STI testen lassen?
  • Welche Beratungsstelle passt zu meinen Bedürfnissen?

Infos zur sexuellen Gesundheit für Sexworker*innen

Persönliche Beratung und Informationen für Sexworker*innen


Beratung und Information für Männer, die als Male Sexworker arbeiten

Auch in unserer Region gibt es Männer, die sexuelle Dienstleistungen für Männer (MSM) anbieten. Einige machen dies professionell, andere verdienen sich mit Sexwork gelegentlich etwas dazu. Wichtig ist dabei, auf die eigene sexuelle Gesundheit sowie auf die der anderen zu achten (Safer-Sex-Regeln kennen).

Als Fachstelle für Aids- und Sexualfragen helfen wir Male Sexworkern bei gesundheitlichen, rechtlichen und anderen Fragen weiter. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: info@ahsga.ch / 071 223 68 08.

Oder folgen Sie uns auf unseren sozialen Netzwerken: Auf diesen informieren wir regelmässig über mögliche HIV-/STI-Testaktionen. Diese können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie sich in unserer Region aufhalten und/oder Ihre Dienstleistungen hier anbieten.

Informationen zur rechtlichen Ausgangslage für Sexwork in der Schweiz gibt es bei Dr. Gay.

Falls Sie als Mann Sexwork anbieten oder einen Sexworker aufsuchen, lesen Sie dazu unsere Tipps:

  • Neue Safer-Sex-Regeln kennen
  • Regelmässig testen lassen (min. einmal pro Jahr, bei mehr als 10 Partnern min. zweimal pro Jahr)
  • Sich gegen Hepatitis A und B impfen lassen sowie HPV (bis 27 Jahren empfohlen)
  • Bei Symptomen wie Jucken, Brennen oder anderen auffälligen Veränderungen wie z. B. Geschwüren, Bläschen oder Ausschlag ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
  • Ansteckungsketten unterbrechen: Wenn Sie eine sexuell übertragbare Infektion haben, warten Sie mit dem Sex, bis die Infektion ausgeheilt ist. Informieren Sie ausserdem alle letzten Partner, damit sich diese auch untersuchen und behandeln lassen können.

Regelmässige HIV-/STI-Tests und anonyme Sprechstunde beim Kantonsspital St.Gallen


MariaMagdalena: Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe

MariaMagdalena …

  • setzt sich zum Ziel, die Gesundheit und Lebensqualität der Personen im Sexgewerbe zu optimieren. Und zwar durch die Förderung der Sozialkompetenz und den Zugang zu Angeboten im Gesundheits- und Sozialbereich sowie im Rechtssystem. 
  • führt Prävention und Gesundheitsförderung in den Angeboten des Sexgewerbes im Kanton St.Gallen mittels der aufsuchenden Sozialarbeit durch.
  • vermittelt Informationen über HIV/Aids und weitere sexuell übertragbare Infektionen.
  • ist Mitglied der Aids-Hilfe Schweiz und verantwortlich für die Umsetzung des nationalen Präventionsangebotes «Aidsprävention im Sexgewerbe » (APiS) im Kanton St.Gallen.
  • unterstützt Einzelpersonen und Gruppen im Sexgewerbe durch Information, Beratung und Begleitung.
  • bietet in der Beratung Informationen zum Gesundheits-, Sozial- und Rechtssystem in der Schweiz und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Dabei werden die spezifischen Gegebenheiten des Sexgewerbes und insbesondere die migrationsspezifischen Aspekte berücksichtigt. Die Beratung und Begleitung von Personen im Sexgewerbe und/oder deren Umfeld ist als ein komplexer, integrativer und interdisziplinärer Prozess mit systemischem Verständnis und sozialarbeiterischen Handlungskompetenzen zu verstehen.

Die Angebote sind anonym und kostenlos; die Mitarbeitenden stehen unter der beruflichen Schweigepflicht.

Quelle: MariaMagdalena

Weitere Informationen finden Sie unter MariaMagdalena

 

Kontakt

MariaMagdalena
Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe
Friedaustrasse 1
9000 St. Gallen


Beratung und Information für Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen

Jeder fünfte Mann zwischen 18 und 65 Jahren nimmt in der Schweiz mindestens einmal in seinem Leben die Dienste einer Sexarbeiterin in Anspruch. Manche Männer machen es aus Neugier oder als Mutprobe. Manche gehen regelmässig zu einer Sexarbeiterin oder ritualisiert als Start ins Wochenende, bevor es mit der Clique zum Feiern geht.

Der Genuss an der Lust sollte keine unerwünschten Folgen nach sich ziehen. Darum lohnt sich ein genauer Blick auf die möglichen Risikosituationen, auf das eigene Risikoverhalten sowie auf das eigene Verhalten gegenüber Sexarbeitenden:

Zu HIV-Risiken zählen:

  • ungeschützter Anal- und Vaginalverkehr (auch nur kurzes «Dipping» bzw. Eintauchen)
  • geteilte Utensilien beim Drogenkonsum (z. B. Spritzen)
  • Geburt und Stillen

Kein HIV-Risiko besteht in diesen Fällen:

  • Küssen und Oralsex
  • Insektenstiche
  • Schweiss, Speichel und Tränen
  • Wunde im Mund
  • Zahnbürste

Kondome schützen vor HIV, nicht aber vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) wie Syphilis, Chlamydien oder Tripper (Gonorrhö). Diese lassen sich auch durch Küssen und Oralsex übertragen.

Darum ist es wichtig, sich regelmässig testen zu lassen. Besuchen Sie für HIV-/STI-Tests die anonyme Sprechstunde beim Kantonsspital St.Gallen.

Beratung über E-Mail, Live-Chat und Telefon

Montag bis Mittwoch
9–12 Uhr
14–17 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag
9–12 Uhr (E-Mail/Telefon)

info@ahsga.ch071 223 68 08WhatsApp

Hinweis zur WhatsApp-Beratung
WhatsApp ist keine sichere Verbindung. Übermitteln Sie in der WhatsApp-Beratung deshalb keine Angaben zu Ihrer Person wie Namen, Alter, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum etc., sondern nur Ihr Pronomen. Nach einer WhatsApp-Beratung löscht die jeweils beratende Fachperson den gesamten Chatverlauf. Falls Sie eine Beratung über eine sichere Verbindung wünschen, dürfen Sie uns während der Bürozeiten gerne unter 071 223 68 08 anrufen oder eine E-Mail senden.

«ProPriS» – ein Beratungsangebot für Freier*innen

«ProPriS» ist ein Präventionsprojekt und aufsuchendes kantonales Beratungsangebot für Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Oberstes Ziel ist die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten für die Bevölkerung. Die Sensibilisierung der Freier*innen für die besonderen Umstände und Herausforderungen der Sexarbeit und die Befähigung zu Übernahme von Eigenverantwortung sind weitere Schwerpunkte der Beratung.

ProPriS berät bei diversen Themen, die aus dem Gang zu einem*einer Sexarbeiter*in entstehen können. Diese können:

  • emotionaler Natur sein – beispielsweise durch unglückliche Liebe zu einem*einer Sexarbeiter*in oder Krise mit dem*der Partner*in
  • finanzieller Art – zum Beispiel, wenn die regelmässige Aufsuche sexueller Dienstleistungen zu einer zunehmenden finanziellen Bedrohung wird
  • psychosoziale Gründe haben – wie regelmässige oder zwanghafte Häufigkeit der Besuche

Die Beratungen erfolgen persönlich, per Mail oder per Telefon. Sie sind anonym, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.

Das Projekt ProPris vertritt eine wertungsfrei-annehmende Haltung gegenüber den Sexarbeitenden, ihrer Kundschaft und der Sexarbeit.

Kontakt

MariaMagdalena
Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe
Friedaustrasse 1
9000 St. Gallen


Beratung und Information für Betreiber*innen von Erotik- und Sexlokalen

Wenn Sie ein Erotik- oder Sexlokal betreiben, können Sie einen grossen Beitrag an die Gesundheit von Sexarbeiter*innen sowie Freiern leisten. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit:

  • Beratung und Informationen vor Ort
  • Vermittlung weiterer Fachstellen bei gesundheitlichen, rechtlichen oder sozialen Fragen

Für eine direkte Kontaktaufnahme steht Ihnen das Team von MariaMagdalena gerne zur Seite:

Kontakt

MariaMagdalena
Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe
Friedaustrasse 1
9000 St. Gallen

Beratung für Migrant*innen zu Aids- und Sexualfragen

Beratung für Migrant*innen zu Aids- und Sexualfragen

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen bietet Informationen und Beratungen zu HIV-/STI-Prävention und sexueller Gesundheit an – sowohl für Migrant*innen als auch für Fachpersonen im Migrationsbereich.

Angebote/Infos für Migrant*innen

Angebote/Infos für Fachpersonen im Migrationsbereich


Angebote und Infosfür Migrant*innen

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Körper, zu Ihrer Sexualität sowie zu Ihrer sexuellen Gesundheit. Ausserdem bekommen Sie hier einen Überblick zu weiteren Themen wie:

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Beziehungsgestaltung
  • Rechte und Gesetze

Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Plattform «Zanzu». Zanzu ist ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Sensoa, dem Flämischen Expertenzentrum für Sexuelle Gesundheit. Zanzu ist mehrsprachig aufgebaut und bietet umfassende Informationen zum eigenen Körper sowie zur sexuellen Gesundheit. Die Informationen sind leicht verständlich und in Form von Bildern verfügbar. Die Texte können Sie lesen oder auch hören.

Ebenfalls hilfreich ist die Broschüre «Klipp und klar» der Stadt Zürich: Hier finden Sie Informationen zur sexuellen Gesundheit in leichter Sprache. Die Broschüre ist geeignet für Menschen ab 16 Jahren.


Sexualität und ihre vielfältigen Formen

Was Sex ist, ist für jeden Menschen anders. Sex ist vor allem eins: vielfältig. Beim Sex geht es einerseits um das Erregen und Fühlen des eigenen Körpers sowie desjenigen der Partnerin bzw. des Partners. Es geht andererseits auch darum, Fantasien und Träume gemeinsam zu entwickeln und zu teilen sowie Intimität und Vergnügen zu erleben.

Sex ist eine zwischenmenschliche Kommunikation. Sex berührt alle Sinne und bringt verschiedene Gefühle wie Zärtlichkeit, Zuneigung und Liebe zum Ausdruck.

Ob in einer Liebesbeziehung, zum Entspannen oder aus purem Vergnügen – es gibt verschiedene Gründe, um Sex zu haben:

  • Sexuelle Lust empfinden und befriedigen – mit sich selbst oder mit einer Partnerin oder mit einem Partner
  • Liebe ausdrücken und Intimitäten austauschen
  • Kinderwunsch erfüllen
  • Geistige und körperliche Entspannung erleben

Menschen erleben Sex individuell, weil jeder Mensch eigene Bedürfnisse, Vorlieben und Vorstellungen von Sex hat. Darum gibt es den Sex in verschiedenen Formen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Selbstbefriedigung (= Sex mit sich selbst)
  • das Küssen und Streicheln
  • der Oralsex (= gegenseitige, körperliche Stimulation mit Mund und Zunge)
  • der Geschlechtsverkehr in Form von Vaginal- oder Analsex
  • der gleichgeschlechtliche Sex (= Frau mit Frau, Mann mit Mann)
  • weitere Sexualpraktiken oder Fetischsex

Sex haben können ein Mann und eine Frau (Heterosexualität), aber auch zwei Frauen oder zwei Männer (Homosexualität). Wichtig ist: Beide Personen wünschen den sexuellen Kontakt und geben dazu ihre Zustimmung. Lassen Sie sich nie zu Sex drängen. Machen Sie nur das, was Sie möchten. Wenn Sie auf Grenzen stossen, respektieren Sie diese.

Ferner sind beim Sex Verhütung und Schutz wichtig: Wenn Sie nicht richtig oder gar nicht verhüten, kann es beim Sex zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen. Oder Sie können sich mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) anstecken. Wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zur Sexualität finden Sie auf diesen Seiten (einfach gewünschtes Thema anklicken):


Körper und Körperhygiene

Infos zum Körper und zur Körperhygiene

Körper der Frau

Der Körper jeder Frau ist einzigartig. Er kann sich in der Grösse und Körperform, im Gewicht oder in der Hautfarbe unterscheiden. Ebenso unterscheiden sich Frauenkörper bei den Brüsten, bei der Vulva oder der Körper- und Schambehaarung. Manche Frauen bevorzugen eine Intimrasur, manche nicht. Für die Körperhygiene ist das nicht wichtig. Es ist eine persönliche Entscheidung jeder Frau.

Lesen, hören und sehen Sie hier weitere Informationen zum Körper der Frau:

 

 

Körper des Mannes

Auch bei Männern sind die Körper einzigartig. Sie können sich in der Grösse und der Körperform unterscheiden, aber auch im Gewicht oder in der Hautfarbe. Weitere Unterschiede lassen sich beim Penis oder bei der Körper- und Schambehaarung feststellen. Einige Männer rasieren sich ihre Körper- oder Schambehaarung, andere nicht. Auf die Hygiene hat dies keinen Einfluss. Es ist mehr ein persönlicher Geschmack.

Lesen, hören und sehen Sie hier weitere Informationen zum Körper des Mannes:


Rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich Sexualität und Pornografie

In der Schweiz sind bezüglich Sexualität und Pornografie diese Situationen gesetzlich erlaubt:

  • Sex ab 16 Jahren (Schutzalter)
  • Sex zwischen Jugendlichen unter 16 Jahren, sofern beide urteilsfähig sind, keine Kinderrechte verletzt werden und der Altersunterschied max. 3 Jahre beträgt
  • Sex zwischen verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Menschen
  • Freiwillige Prostitution ab 18 Jahren
  • Freiwilliges Mitwirken in sexuellen Darstellungen (ob selber oder professionell hergestellte pornografische Schriften, Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen) ab 18 Jahren
  • Ab 16 Jahren: Konsum, Besitz und Teilen von legaler Pornografie*

* Als legale Pornografie gelten nur sexuelle Darstellungen mit Darsteller*innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und freiwillig darin mitwirken.

Dagegen sind diese Formen der Pornografie illegal:

  • sexuelle Darstellungen mit Tieren
  • sexuelle Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • sexuelle Darstellungen mit Gewalttätigkeiten zwischen Erwachsenen

Achtung: Oftmals ist es Jugendlichen unter 16 Jahren nicht bewusst, dass sie sich in Bezug auf Pornografie strafbar machen. Und zwar, wenn sie pornografische Inhalte von sich selbst machen und anderen geben oder pornografische Inhalte von unter 18-Jährigen konsumieren und teilen. Solche Darstellungen zählen zur Kinderpornografie und werden somit zum Offizialdelikt.

Einzig straffrei bleiben minderjährige Jugendliche ab 16 Jahren, wenn sie voneinander einvernehmlich pornografische Darstellungen im Sinne der legalen Pornografie herstellen, besitzen oder konsumieren. Nicht erlaubt sind jedoch die Weiterverbreitung bzw. der Vertrieb dieser Darstellungen an Dritte. Verstösse dagegen werden von der Polizei geahndet.


Schutz vor HIV und STI

Vor HIV schützen Sie sich, indem Sie beim Anal- oder Vaginalverkehr ein Kondom benutzen. Ebenso bieten Kondome Schutz, wenn Sie Sexspielzeuge (Sextoys) mit jemandem teilen.

Kondome reduzieren beim eindringenden Geschlechtsverkehr das Risiko, sich mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) anzustecken. Allerdings lassen sich STI auch über andere Sexualpraktiken übertragen:

  • beim Oralsex
  • beim Küssen
  • über den Hautkontakt mit einer infizierten Stelle (= Berühren von Bläschen bei Herpes und Affenpocken, von Geschwüren bei Syphilis oder von Genitalwarzen)

HIV-/STI-Tests in St.Gallen

Wir arbeiten mit der Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen (KSSG) zusammen. Hier können Sie STI-Sprechstunden für HIV-Tests und Impfungen vereinbaren. Diese sind auch anonym und ohne Voranmeldung möglich.

Sie können dabei einzelne oder kombinierte Tests (= Full-HIV-/STI-Test) durchführen lassen:

  • HIV-Test per Blutabnahme
  • Syphilis-Test per Blutabnahme
  • Chlamydien-Test über oralen, genitalen sowie analen Abstrich
  • Test für Gonorrhö (Tripper) über oralen, genitalen sowie analen Abstrich

Parallel empfehlen wir Ihnen, sich gegen Hepatitis A und B sowie gegen HPV (= Humane Papillomaviren) zu impfen (bis 27 Jahre empfohlen). Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten. Eine Vorabklärung mit der eigenen Krankenkasse ist in jedem Fall ratsam.

Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder sich anonym testen lassen? Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

Welche STI es gibt und wie Sie sich vor HIV und STI schützen können, erfahren Sie auf diesen Seiten:


Beziehungen und Gefühle

In der Liebe, Sexualität und Beziehungsvielfalt gibt es verschiedene Lebens- und Beziehungsformen:

  • Feste Paarbeziehungen mit und ohne Heirat, mit und ohne Kinder
  • Paare, die zusammen oder getrennt wohnen
  • Singledasein mit und ohne gelegentliche Partner*innen
  • Hetero- oder homosexuelle Beziehungen
  • Gleichzeitige Beziehungen zu mehreren Partner*innen
  • Kontakte für Gelegenheitssex

 

Vertiefende Informationen zu Beziehungsarten können Sie hier nachschauen.

Rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich Partnerwahl

In der Schweiz haben Sie das Recht zu entscheiden, mit wem Sie eine Beziehung führen und/oder Sex haben möchten. Auch dürfen Sie in der Schweiz heiraten, wen Sie möchten.

Eltern, Geschwister oder andere Verwandte dürfen Sie nicht zwingen:

  • gegen Ihren Willen zu heiraten
  • mit jemandem eine Beziehung zu führen
  • mit jemandem Sex zu haben

Wenn dies dennoch gegen Ihren Willen geschieht, so rufen Sie die Polizei (112) und zeigen Sie diese Person an. Suchen Sie sich zudem Hilfe bei einer der folgenden Beratungsstelle:

 

Gute Beziehungen dank offener Gespräche

Damit Beziehungen funktionieren, braucht es eine offene Gesprächskultur, die eigene Gedanken, Gefühle und Wünsche zulässt. Eine gleichberechtigte Kommunikation stärkt das gegenseitige Vertrauen und fördert die gegenseitige Verbundenheit. Worüber Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner sprechen können und wie, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Sexuelle Probleme, Probleme in der Beziehung oder Gewalt

Es kann sein, dass Sie innerhalb Ihrer Beziehung Probleme mit der Sexualität haben. Solche Probleme können Frust oder Angst auslösen. Oder es kann sein, dass Ihr*e Partner*in Gewalt gegen Sie ausübt oder Ihnen droht.

Viele Menschen, die sowas erleben, bleiben oft schockiert und sprachlos. Deshalb ist es wichtig, nach einer solchen Situation sofort Hilfe zu holen, um die Gewalt und die Drohungen schnell zu stoppen.

Manchmal ist es nicht einfach, über sexuelle Probleme, Gewalt oder Probleme in der Beziehung zu sprechen. In einem solchen Fall lohnt sich ein Gespräch mit einer neutralen Fachperson. Diese untersteht der Schweigepflicht und behandelt Ihr Anliegen seriös und vertraulich.

In diesen Situationen können Ihnen Fachpersonen weiterhelfen:

  • Psychologische Probleme wie Depressionen oder Ängste: Hier helfen Ihnen Psycholog*innen weiter.
  • Beziehungsprobleme: Hier können Sie Paartherapeut*innen aufsuchen.
  • Familienplanung und Schwangerschaft: Neben Gynäkolog*innen und Hebammen können Sie sich auch an unsere Partnerorganisation, der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, wenden.
  • Sexuell übertragbare Krankheiten (HIV/STI): Die Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen ist hierfür die richtige Adresse. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen für eine Beratung sowie HIV- und STI-Tests.
  • Gewalt in der Beziehung: Suchen Sie sich in diesem Fall Hilfe bei einer der kantonalen Fachstellen wie beim Frauenhaus St.Gallen, beim Kinderschutzzentrum St.Gallen oder bei der Opferhilfe St.Gallen-Appenzell.

 

Gleichberechtigung und sexuelle Vielfalt

In der Schweiz sind Frauen, Männer und non-binäre Geschlechter (= weder ganz/immer weiblich noch ganz/immer männlich) gleichwertig. Das heisst: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten – egal, welches Geschlecht sie haben. Dies gilt auch für die Vielfalt bei der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität – ob heterosexuell, homosexuell (lesbisch und schwul), trans*, inter*, queer oder asexuell.

Diskriminierungen in Bezug auf das Geschlecht, die Ethnie oder Religion sind verboten. Das gilt auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung: Niemand darf deswegen anders behandelt werden.

Warum jemand homo- oder bisexuell ist, unterliegt dem eigenen inneren Gefühl: Die Homo- oder Bisexualität passiert ganz natürlich. Sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare können in der Schweiz heiraten.

Wenn Sie bi- oder homosexuell sind, müssen Sie das anderen Menschen nicht sagen, wenn Sie es nicht wünschen oder wenn eine unmittelbare Gefahr für Sie besteht. In einem solchen Fall sollten Sie sich Hilfe von aussen holen: Die LGBT-Helpline bietet Ihnen eine erste Unterstützung und Beratung im Falle von Gewalt oder Diskriminierung.

 

Ehrbezogene Gewalt

Verschiedene Gesellschaften haben verschiedene Vorstellungen über Ehre. Ehre steht oft in Verbindung mit der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung eines Menschen. Es gilt, bestimmte Erwartungen zu erfüllen – wie zum Beispiel:

  • keinen Sex vor der Ehe zu haben
  • nur heterosexuell zu leben
  • eine Person zu heiraten, die einem die Familie vorschlägt (= arrangierte Ehen bzw. Zwangsehen)

Erfüllt eine Person diese Erwartungen nicht, interpretieren deren Familienmitglieder das oft als Verletzung der Familienehre. Um die Ehre wiederherzustellen, greifen Familien oft zu Gewalt – sei dies mit Drohungen, Nötigungen oder mit körperlicher Gewalt. In einem solchen Fall ist die Rede von ehrbezogener Gewalt.

Die Schweiz verbietet jede Form von Gewalt gegenüber anderen Menschen – auch die ehrbezogene Gewalt.

Diese Beispiele gelten in der Schweiz nicht als Verletzung der Ehre:

  • Sex und/oder Beziehungen vor der Ehe
  • Verlust der Jungfräulichkeit vor dem Heiraten
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Scheidung
  • Homo- und Bisexualität, gleichgeschlechtlicher Sex bzw. gleichgeschlechtliche Beziehungen
  • Wenn die Kleidung, Frisur oder der Körperschmuck (Piercings, Tattoos) nicht dem Willen der Familie entsprechen

 

Vergewaltigung und Zwangsheirat sind keine Ehrverletzung, sondern gesetzlich verboten

Vergewaltigungen sind in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie sind keine Ehrverletzung: Denn das Opfer hat sich nichts zuschulden kommen lassen und damit niemanden entehrt. Die Schuld liegt alleine bei den Tatpersonen, die dafür strafrechtlich verfolgt werden.

Ebenfalls verboten ist die Zwangsverheiratung: Personen dürfen sich in der Schweiz gegen eine arrangierte Ehe wehren. Sie dürfen somit die Person ablehnen, die einem die Familie als Ehepartner*in vorschlägt. Wenn eines oder mehrere Familienmitglieder eine Zwangsheirat dennoch durchsetzen, so droht diesen Personen eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren. Zudem wird eine solche Ehe sofort annulliert.

Im Übrigen ist die Zwangsheirat sowohl bei minder- als auch bei volljährigen Personen verboten. Auch wenn eine Eheschliessung im Heimatland erfolgt ist, verliert eine solche Ehe in der Schweiz sofort ihre Gültigkeit. In der Schweiz dürfen nur Personen ab 18 Jahren heiraten und das nur, wenn sie dies selbst bestimmen.

Wurden oder werden Sie gezwungen, eine Zwangsheirat einzugehen, und suchen nun Hilfe, um dem zu entkommen?

Bei der Fachstelle Zwangsheirat finden Sie eine Helpline sowie eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit:
0800 800 007 / www.zwangsheirat.ch

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf die Zwangsheirat finden Sie hier.

Formen ehrbezogener Gewalt

In einigen Gesellschaften sind Frauen und Männer nicht gleichberechtigt: Dabei geniessen Männer mehr Rechte und Freiheiten als Frauen und sind ihnen höhergestellt. Dieses Machtgefälle ist Gewalt gegenüber Frauen.

In der Schweiz sind solche Ungleichbehandlungen sowie Gewalttaten verboten. Die ehrbezogene Gewalt kann dabei verschiedene Formen annehmen:

  • Kontrolle und Überwachung von Mädchen und Frauen seitens der Familienmitglieder bezüglich Kleidung, Sport und Kontakt zu Menschen ausserhalb der Familie
  • Zwangsheirat
  • Psychologische Gewalt in Form von Drohungen, Beleidigungen oder durch Verachtung
  • Körperliche Bestrafung durch Schläge und Tritte
  • Anstiftung zum Selbstmord oder Mord
  • Häusliche Gewalt und Unterdrückung in der Ehe oder Partnerschaft

In Gesellschaften, in denen Frauen schlechter gestellt sind als Männer, sind auch homo- und bisexuelle Menschen ehrbezogener Gewalt ausgesetzt. In der Schweiz ist ehrbezogene Gewalt auch homo- und bisexuellen Menschen gegenüber verboten.

 

Sind auch Sie ehrbezogener Gewalt ausgesetzt? Diese Fachstellen helfen Ihnen:


Familienplanung und Schwangerschaft

Haben Sie Fragen zur Familienplanung/Familiengründung, Schwangerschaft und Geburtsvorbereitung? Oder möchten Sie sich über Verhütung oder über einen Schwangerschaftsabbruch informieren und beraten lassen?

Dann hilft Ihnen gerne unsere Partnerorganisation, die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, weiter.

Rechtliche Situation in der Schweiz bei einem Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz ist in den ersten 12 Wochen nach der Befruchtung gesetzlich erlaubt. Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind persönlich wie zum Beispiel:

  • eine Frau ist ungewollt schwanger geworden
  • durch das Austragen der Schwangerschaft ist das Leben der Mutter bedroht

Vor dem Schwangerschaftsabbruch erfolgt eine fachliche Beratung bei einer Familienplanungs- bzw. Schwangerschaftsberatungsstelle. Diese Beratung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos.

Weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier. Auch können Sie den Leitfaden für Schwangere hier herunterladen.


AfriTISCHE – ein Projekt für Frauen und Männer aus der Subsahara-Region

«AfriTISCHE» ist ein Projekt der AHSGA für Frauen und Männer aus der Subsahara-Region. Es existiert seit mehreren Jahren und befasst sich spezifisch mit der HIV-/STI-Prävention. Neu auch mit den Themen Homosexualität, Diskriminierung und Genitalbeschneidungen.

Entstanden ist das Projekt AfriTISCHE aus den FemmesTISCHEN. Es ist ein lizenziertes, nationales und mehrfach preisgekröntes Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramm. Es bringt mehrheitlich Frauen mit Zuwanderungsgeschichte zu Diskussionsrunden zusammen.

Diese Diskussionsrunden erfolgen im privaten oder institutionellen Rahmen. Unter Anleitung einer Moderatorin setzen sich die Teilnehmer*innen mit Fragen zu Erziehung, Lebensalltag und Gesundheit auseinander. Zahlreiche Regionen der Schweiz, aber auch andere Länder setzen dieses Programm seit 1996 erfolgreich um.

Links

http://femmestische.ch/

https://www.caritas-stgallen.ch/was-wir-tun/femmes-tische


Angebote für Fachpersonenim Migrationsbereich

Für Fachpersonen im Migrationsbereich bietet die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen Beratungen, Informationen und Schulungen in zwei Themengebieten an:

  • Verbesserung der sexuellen Gesundheit dank gezielter HIV-/STI-Prävention
  • Stärkung der sexuellen Bildung von Migrant*innen aus Ländern mit hoher Prävalenz und bei HIV-/STI-infizierten Migrant*innen sowie deren Partner*innen und Familien

Migration löst psychosoziale und sozioökonomische Belastungen aus. Diese äussern sich in Form eines unsicheren Aufenthaltsstatus sowie eines fehlenden oder ungenügenden sozialen Bezugsnetzes.

Solche Belastungen sind oft Ursachen des schlechteren Gesundheitszustandes vieler Migrant*innen und Asylsuchenden in der Schweiz. Denn viele von ihnen befinden sich in Lebensumständen, die ein konsequentes Schutzverhalten in den Hintergrund rücken lassen. Sei dies die eigene sexuelle Gesundheit oder die Motivation für einen HIV-Test. Ferner sind in vielen Ländern Sexualität, gleichgeschlechtliche Liebe, sexuelle Gewalt, HIV und Krankheit ein Tabuthema.


Beratungen und Schulungen für Migrant*innen

Die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbare Krankheiten (STI) ist eine unserer Kernaufgaben. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Migrant*innen aus Ländern, in denen das HI-Virus stark verbreitet ist und das Wissen über die Prävention, Infektion und Behandlungsmöglichkeiten oft fehlt.

Wir führen Schulungen für Migrant*innen durch, in denen wir die Grundlagen zu HIV/STI und zu sexueller Gesundheit vermitteln. Diese Schulungen erfolgen beispielsweise in Kursen für Asylsuchende oder auf Anfrage in Beratungsstellen im Migrationsbereich. Die Schulungen führen wir in der Regel nach Frauen-, Männer- und Sprachgruppen getrennt durch, zusammen mit der Unterstützung von Übersetzer*innen in der jeweils benötigten Sprache.


Angebote für Fachpersonen im Asyl-, Migrations- und Integrationsbereich

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen bietet für Fachpersonen im Migrationsbereich Fachberatungen und Schulungen zu HIV/STI und sexueller Gesundheit im Migrationsbereich an.

Schulungsangebot zur HIV-/STI-Prävention im Migrationsbereich

Konzept zur Aids-, HIV- und STI-Prävention in Asylzentren

 

 

HIV-/STI-Tests | Safer Sex | PrEP

Alles zu HIV und STI:Safer Sex, PrEP, Impfungen

Ob HIV-STI-Tests in St.Gallen, Safer-Sex-Regeln oder PrEP: Auf dieser Seite erfahren Sie alles zum Thema Safer Sex, zur PrEP sowie zu Test- und Impfmöglichkeiten.

HIV-STI-Tests, Impfungen und Notfall in St.Gallen

Safer Sex: Kondome, PrEP, TasP


HIV-STI-Tests, Impfungen, Notfall

Sex ist eine Lebensenergie, die Körper, Seele und Geist einbezieht. Damit Sie selbstbestimmt lieben können, ist es wichtig, auf Ihre sexuelle Gesundheit zu achten.

Dazu gehören das Beachten der Safer-Sex-Regeln sowie das regelmässige Testen auf HIV und andere STI (= sexuell übertragbare Infektionen). Ebenso sinnvoll sind Impfungen gegen Hepatitis A/B sowie HPV (= Humane Papillomaviren).

 

HIV-STI-Tests in St.Gallen

Im Rahmen der HIV-STI-Prävention der Aids-Hilfe Schweiz arbeiten wir mit der Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen (KSSG) zusammen. Hier können Sie sich auf HIV und STI testen lassen. Auch erhalten Sie hier Impfungen gegen Hepatitis A/B sowie HPV. Diese Sprechstunden sind auch anonym mit Online-Terminvereinbarung oder auch ohne Voranmeldung möglich.

Mehr dazu erfahren Sie hier

Neu können Sie sich auch auf der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen testen lassen. Die Termine der Testtage finden Sie hier. Ausserhalb dieser Testtage gibt es auf der Fachstelle keine Testmöglichkeiten. In diesem Falle wenden Sie sich direkt an die Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen (KSSG).

 

Hatten Sie eine HIV-Risikosituation?

Ungeschützter Anal- oder Vaginalverkehr gehören zu sexuellen Risikosituationen in Bezug auf HIV sowie andere STI. Ebenfalls dazu zählen das gemeinsame Benutzen von Drogen-Spritzbesteck für Injektionen oder das gemeinsame Benutzen von Röhrchen zum Sniffen.

Hatten Sie eines der obigen Risiken in den letzten 48 Stunden? Dann machen Sie eine PEP.

Fangen Sie mit der PEP innerhalb von 48 Stunden nach einer Risikosituation an. Je früher, desto eher lässt sich eine Ansteckung mit HIV verhindern. Wenden Sie sich dafür an die Zentrale Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen (Nummer 071 494 11 11). Die Notfallaufnahme verfügt über die richtigen Medikamente, sodass Sie mit Ihrer Behandlung sofort beginnen können, auch in der Nacht.

Die PEP ist die Abkürzung für die Post-Expositions-Prophylaxe, eine medizinische Notfall-Behandlung, um eine HIV-Ansteckung nach einer Risikosituation zu verhindern. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine PEP.

Hier finden Sie weitere Informationen zur PEP.


HIV: Test-Arten

In der Schweiz stehen drei verschiedene Arten von HIV-Tests im Einsatz:

  • der HIV-Schnelltest
  • der HIV-Labortest
  • der HIV-Selbsttest

 

HIV-Schnelltest

Testzentren bieten den HIV-Schnelltest an, um ein rasches und zuverlässiges Resultat zu erzielen. Der Vorteil dabei: Die Testperson erhält nach einem positiven Resultat sofort eine individuelle Beratung.

In der Schweiz kommen heute HIV-Kombinationstests in Form von Schnelltests zur Anwendung. Sie weisen im Blut sowohl Antikörper als auch Virusbestandteile nach. Nach bereits zwanzig Minuten liegt das Resultat vor.

Um ein zuverlässiges Ergebnis zu erhalten, setzen diese Tests ein diagnostisches Zeitfenster von sechs Wochen voraus. Das heisst: Erfolgt ein HIV-Schnelltest sechs Wochen nach der HIV-Risikosituation, gilt das Resultat als gesichert.

 

HIV-Labortest

Das Ergebnis des HIV-Labortests benötigt etwas länger Zeit. Der Test ist mit weiteren administrativen Arbeiten verbunden. Zudem funktioniert das Testverfahren im Labor anders als beim Schnelltest.

Bei einem konkreten Verdacht auf eine kürzlich erfolgte HIV-Infektion kann ein HIV-PCR-Test eine HIV-Infektion bereits ab dem 15. Tag nach der Risikosituation nachweisen. Allerdings erfasst dieser Test nur den Virustyp HIV-1, HIV-2 dagegen nicht.

Ausserdem kann ein HIV-PCR-Test trotz bestehender Infektion negativ ausfallen, falls die Virusmenge im Blut zu gering ist. Wir empfehlen darum sechs Wochen nach der HIV-Risikosituation einen HIV-Suchtest (= kombinierter Antikörper-Antigen-Test). Erst dann gilt das Ergebnis als gesichert.

 

HIV-Selbsttest

Der HIV-Selbsttest ist seit 2018 in der Schweiz zugelassen. Er ist auch unter den Begriffen HIV Self Test, HIV-Heimtest oder HIV-Autotest bekannt. Mit dem HIV-Selbsttest können Sie sich jeweils zu Hause selber testen.

Dieser HIV-Test lässt sich erst durchführen, wenn die Risikosituation länger als drei Monate zurückliegt. HIV-Selbsttests sind auch im Internet erhältlich. Aber Vorsicht: Kaufen Sie keine HIV-Tests ohne Qualitätssicherung!

 

Ich hatte eine Risikosituation. Was nun?

Wenn Sie eine HIV-Risikosituation erlebt haben, empfehlen wir Ihnen, sich in der Infektiologie des Kantonsspitals St.Gallen testen zu lassen.

 

Ab wann ist ein HIV-Test sinnvoll?

Hat eine Risikosituation stattgefunden, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen. Eine HIV-Infektion lässt sich jedoch erst sechs Wochen nach dem Risiko mit einem Test sicher ausschliessen. Der Grund: Manche Menschen benötigen bis zu sechs Wochen, um Antikörper gegen das HI-Virus auszubilden.

Zwar liefert ein HIV-Kombinationstest frühestens zwei Wochen nach einer Risikosituation erste Resultate, wonach ein bestätigtes positives HIV-Testresultat als sicher gilt. Allerdings ist ein negatives Testresultat sechs Wochen nach der Risikosituation zu wiederholen, damit es als sicher gilt.

HIV-Selbsttests sind reine Antikörpertests und zeigen ein Resultat frühestens drei Monate nach einer Risikosituation. Zu kaufen gibt es diese Tests in Apotheken und Drogerien.


HIV-Primo-Infektion und ihre Symptome

Die erste Phase nach einer Ansteckung mit HIV heisst Primo-Infektion. In dieser Phase zeigen die meisten Menschen grippeähnliche Krankheitssymptome. Diese gilt es, ernstzunehmen: Denn einerseits sind Infizierte in dieser Frühphase viel ansteckender als später. Andererseits ist heute bekannt, dass eine HIV-Infektion bei einem frühen Therapiebeginn weniger Schaden anrichtet und langfristig vom Immunsystem besser kontrolliert wird.

Häufig auftretende Symptome während der HIV-Primo-Infektion (einzeln oder in Kombination):

  • Fieber
  • Müdigkeit, Abgeschlagenheit
  • Nachtschweiss
  • stark geschwollene Lymphknoten, nicht nur im Halsbereich
  • Halsschmerzen
  • Hautausschlag

Seltenere Symptome:

  • Muskel- und Gelenkschmerzen
  • Durchfall, Übelkeit und Erbrechen
  • Schleimhautdefekte im Mund und an den Genitalien

Die Symptome klingen häufig nach drei bis zehn Tagen wieder ab, halten manchmal aber auch länger an. Unbehandelt durchläuft die HIV-Infektion von der Ansteckung mit HIV bis zum Ausbruch von Aids drei Stadien.

Hatten Sie ein bis vier Wochen nach ungeschütztem Sex mit einer Person mit unbekanntem HIV-Status grippeartige Symptome?

Dann sollten Sie sich rasch auf HIV testen lassen. In St.Gallen können Sie dies bei der Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen (KSSG) vornehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt ans Kantonsspital:

+41 71 494 10 28 / infektiologie@kssg.ch

Verzichten Sie zudem auf ungeschützten Sex bis zum Ergebnis des HIV-Tests. Denn wer sich frisch mit HIV infiziert hat, ist besonders ansteckend und kann so das HI-Virus weitergeben.


Definition von Aids

Aids ist die Abkürzung für «Acquired Immune Deficiency Syndrome» bzw. «Acquired Immunodeficiency Syndrome». Auf Deutsch bedeutet die Abkürzung «erworbenes Immunschwächesyndrom». Die Erkrankung Aids ist die Spätfolge einer nicht behandelten Infektion mit dem HI-Virus (HIV). «HIV» steht für «Human Immunodeficiency Virus», auf Deutsch «menschliches Immunschwäche-Virus». HIV schwächt das menschliche Immunsystem und damit die Abwehrfähigkeit des Körpers gegenüber Krankheitserregern.

Aids-Patient*innen haben ein sehr stark beeinträchtigtes Immunsystem. Es kann schwere, lebensbedrohliche Krankheiten nicht mehr verhindern. Treten bestimmte Kombinationen von Krankheiten auf, ist die Rede von Aids. Die Bandbreite dieser sogenannt «Aids definierenden» Krankheiten ist gross: Sie reicht von Krebserkrankungen über gewisse Formen der Lungenentzündung bis hin zum Pilzbefall der Speiseröhre. Nach dem Ausbruch von Aids beträgt die Lebenserwartung ohne Behandlung noch wenige Monate bis drei Jahre.

Eine HIV-Infektion ist nicht heilbar. Sie lässt sich aber gut behandeln, sodass eine betroffene Person nicht an Aids erkrankt. Nicht behandelt kann eine fortgeschrittene Immunschwäche jedoch zu verschiedenen schweren Erkrankungen und zum Tod führen.

Zur Behandlung von HIV kommen antiretrovirale Medikamente zum Einsatz. Diese gilt es, konsequent täglich während des ganzen Lebens einzunehmen. Ist es zu einer HIV-Ansteckung gekommen, sind regelmässige ärztliche Kontrollen wichtig. Darum ist es nach einer Risikosituation zentral, allfällige Symptome zu erkennen und sich umgehend beraten zu lassen. Ein rechtzeitiger Therapiebeginn stärkt das Immunsystem und verbessert die Gesundheit.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner