Safer-Sex-Regeln sind zentral
Wer unter wirksamer Therapie ist, wer geschützten Sex praktiziert oder wer seine Sexualpartner*innen darüber informiert, dass er oder sie mit HIV lebt, kann heute nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Wer zum Zeitpunkt des ungeschützten Sexualverkehrs keine nachweisbare Viruslast mehr hat, wird strafrechtlich in der Regel nicht mehr belangt. Auch dann nicht, wenn Sie den*die Partner*in vor dem Sexualverkehr nicht darüber informieren, dass Sie mit HIV leben.
Wichtig ist, dass Sie die Safer-Sex-Regeln einhalten. Dies kann auch eine wirksame Therapie sein. Versagt das Kondom und steht eine*r der Partner*in nicht unter wirksamer Therapie, so ist die andere Person über das Potenzial für eine HIV-Übertragung zu informieren. So kann diese innert 48 Stunden eine ärztlich begleitete Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) in Anspruch nehmen.
Rechtzeitig kommunizieren
Oft erfolgt eine HIV-Übertragung in festen Partnerschaften. Wer nichts von seinem HIV-Status weiss, kann HIV unwissentlich übertragen. Darum ist es bei einer HIV-Diagnose zentral, den*die Sexualpartner*in früh zu informieren und weitere HIV-Übertragungen zu verhindern. Im Leitfaden zur Partnerinformation finden Sie hilfreiche Tipps.
Auch wenn ein*e Partner*in keine Krankheitszeichen hat, sollte er*sie sich unbedingt so früh als möglich testen und behandeln lassen. Im Falle einer HIV-Übertragung tragen eine frühe Diagnose sowie ein rechtzeitiger Therapiestart entscheidend zu einer erfolgreichen Behandlung bei.
Chancen und Risiken
Gerade in der ersten akuten Krise nach der Diagnose und im Verlauf einer Therapie kann eine Vertrauensperson eine grosse Stütze sein. Das Kommunizieren einer HIV-Diagnose unterliegt dem Datenschutz. Ohne Einverständnis der Person, die mit HIV lebt, darf diese Information nicht weitergegeben werden. Partner*innen sind darauf hinzuweisen, dass eine Verletzung des Datenschutzes rechtliche Folgen haben kann.
Ob jemand den*die Partner*in informieren will, ist zunächst eine ganz persönliche Entscheidung. Dennoch sind vorher auch mögliche Konsequenzen abzuwägen: Nicht alle Menschen können mit der Nachricht gleich gut umgehen. Manche sind möglicherweise überfordert, manche ziehen sich zurück. Wer mehr über das Leben mit HIV Bescheid weiss, baut Vorurteile und Ängste ab. Darum kann eine professionelle Partnerschaftsberatung unterstützend sein.
HIV-Coming-out: Wie sage ich es den anderen?
Wer sich überlegt, andere Menschen über die eigene HIV-Diagnose zu informieren, sollte sich davor selber mit der Situation gut auseinandergesetzt haben. Dies ermöglicht eine selbstbewusstere Haltung im Umgang damit, mit HIV zu leben.
Ob in der Partnerschaft, im Familien- und Freundeskreis oder im Job: Wer um die eigene HIV-Diagnose kein Geheimnis machen muss, geht selbstbewusster und freier damit um. In jedem Fall gilt es auch dort, gut zu prüfen, wie die anderen Personen mit der Information umgehen können. Ebenso am Arbeitsplatz: Denn genau dort geschehen häufig Datenschutzverletzungen, die weitreichende Folgen haben können – sogar bis zur Entlassung. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht befugt, nach dem HIV-Status zu fragen oder diese Information weiterzugeben.
Lesen Sie dazu auch die Broschüre «Job und HIV» mit nützlichen Tipps und Anlaufstellen.
Oft jedoch sind beim Antritt einer neuen Stelle Gesundheitsformulare der Versicherungen auszufüllen (Pensionskasse und Krankentaggeldversicherung), sodass eine HIV-Diagnose darin enthalten sein kann. Weil diese Gesundheitsformulare wahrheitsgemäss ausgefüllt werden müssen, lohnt es sich, vorher Abklärungen zu treffen, inwieweit man sich als als Mensch mit HIV vor Diskriminierungen schützen kann.
Hierzu gibt es Rechtsberatungen, die Sie in Anspruch nehmen dürfen:
Aids-Hilfe Schweiz (Rechtsberatung und Diskriminierungsmeldung)
Rechtsratgeber für Menschen mit HIV